Artikel defekt - kuriose Reaktion des Käufers

    • Artikel defekt - kuriose Reaktion des Käufers

      Ich habe kürzlich ein altes Diktiergerät verkauft, da ich mir ein digitales Gerät angeschafft hatte, und ich das Bandgerät nicht mehr gebrauchen konnte.
      Das Gerät hatte bis zuletzt funtioniert, leider beim Käufer nicht mehr, kann vorkommen und ist ja selbst bei Neuware manchmal der Fall.

      Kurios in diesem Falle ist die Reaktion des Verkäufers, nachfolgend habe ich mal die Kommunikation mit dem Verkäufer in anonymer Form angehängt:

      Herr YYYYY bin ich der Verkäufer, Herr XXXXX ist der Käufer (Richter am OVG)








      Hallo yyyyyyy
      Die Stenorette eben bekommen und ausprobiert, sie funktioniert nicht, ist also nicht wie Versprochen Funktionstüchtig.
      Was soll geschehen, schicken Sie mir mein Geld zurück?
      Gruss
      xxxx xxxx
      Richter am OVG

      [list] [*]
      [/list]

      Hallo Herr xxxxx

      ich habe das Gerät vor dem Versand geprüft, und
      das Gerät hat einwandfrei abgespielt und
      aufgenommen, bitte prüfen Sie den korrekten Sitz
      der Batterien.

      Yyyy yyyyy
      Business System Analyst



      Hallo Herr yyyyy
      bevor ich Ihnen die E-Mail schrieb habe ich mindestens 6x die Batterien getauscht und auf korrekten sitz überprüft, daran liegt das nichtfunktonieren nicht.
      Vielleicht ist ja die Stenorette, die sie überprüft haben nicht die die dann zu mir geschickt wurde. Nach meinem technischen Verständnis sind irgendwann mal Batterien ausgelaufen (man kann es noch deutlich sehen) und die Batteriesäure hat die gedruckten Schaltungen die für den Elektrotransport zuständig sind kaputtgefressen und der Strom kommt vom Batteriefach
      nichtmehr an der Bedarfsstelle an. Ich kann natürlich auch das Gerät in die KTU (Kriminaltechnische Untersuchung)
      geben aber das scheint mir zu Überzogen, Geben sie mir mein Geld wieder und nehmen das Gerät zurück, das ist die Einfachste Lösung.
      Gruß
      xxxxx xxxxx
      Richter am OVG




      Nachricht von ebay Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: xxxxx Stenorette xxxx (Artikelnr. #######) Zahlungsmethode: Banküberweisung Zahlungsdatum: xxxxx 2010 Weitere Informationen: Die Stenorette funktioniert nicht, habe yyyyyy schon aufgefordert mir eine Rückerstattung des Geldes zukommen zu lassen, aber seit dem Vorschlag bekomme ich keine Antwort mehr. Ich sehe von mir aus keine bessere Versändigung, da behauptet wird die Stenorette vor Versand geprüft zu haben, das kann aber nicht sein, den lt. KTU Fachleuten sind die elektro Leiter durch Batteriesäure zerfressen , das Gerät kann also schon längere Zeit nicht funktioniert haben.
















      Werter Herr xxxxxx


      ich war bereits mit Ihnen in Kontakt um das Problem zu klären, und zwar direkt nach Ihrer Mängelrüge, das war am Samstag, aus beruflichen Gründen konnte ich noch nicht auf Ihre Antwort von Sonntag reagieren, außerdem habe ich laut ebay 2 Werktage Zeit darauf zu reagieren.


      Die Artikelbeschreibung entsprach dem Artikel, das Gerät funktionierte vor dem Versand einwandfrei, ich habe diese geprüft, ein Bekannter und meine Ehefrau können dies bestätigen.


      Das in einem Batterie betriebenem Gerät über die Jahre hinweg auch mal eine Batterie fehlerhaft ist kann vorkommen, hat aber in diesem konkreten Fall keinen Einfluss auf die Funktion des Gerätes gehabt, vor Versand habe ich noch die vorhandenen Sprachaufnahmen auf dem Band aus Datenschutzgründen gelöscht, und hätte das Gerät zu dem Zeitpunk keine Funktion gezeigt, dann
      hätte ich es Ihnen nicht zugeschickt, um genau den Ärger den wir nun haben zu vermeiden.


      Natürlich kann es vorkommen das ein Gerät, welches ja schon einige Jahre in Betrieb war plötzlich den Geist aufgibt, entweder aufgrund eines Wackelkontaktes oder auch wegen eines eventuellen Transport Schaden.


      Wenn Sie nicht zufrieden sind, nehme ich das Gerät zurück, und überweise Ihnen den Auktionsbetrag nach Erhalt.


      Ich als Steuerzahler muss mich allerdings doch schon sehr darüber wundern, das die Kriminaltechnische Untersuchung Stelle aufgrund Ihrer privaten eBay Geschäfte herangezogen wird, und ich weiß nicht wie Ihr Dienstherr darüber denkt.


      Die Androhung eine Kriminaltechnische Untersuchung in diesem Falle anzustreben lässt mich doch sehr daran zweifeln das Sie überhaupt ein Richteramt inne haben.






      Yyyyy yyyyyy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von andber ()

    • lol!

      Der Richter wird ja dann auch nichts dagegen haben, dir das Gerät zur
      Prüfung zuzuschicken, wenn du ihm vorher die Versandkosten dafür überweist. ;)

      Das Prozedere sollte ihm ja geläufig sein, denn wenn das Gerät wirklich defekt wäre
      (vor Versand) hättest du ja die Möglichkeit es zu reparieren (r.zu lassen)

      falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

      Die Gewährleistungsfrist beträgt laut Gesetz zwei Jahre, wenn sie nicht
      ausdrücklich im Angebot beschränkt wurde. Trotzdem bezieht sie sich nur
      auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden
      waren (auch versteckte Mängel, die sich erst später bemerkbar machen).
      hast du eigentlich einen Haftungsausschluss in deiner Autkion stehen?

      andererseits will er dir ja anscheinend mit seiner Batteriesäurespur nachweisen
      dass das ein versteckter oder verschwiegenen Mangel war, der " kriminaltechnisch bewiesenermaßen"
      schon lange vor dem Verkauf angelegt war .... mh...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Im Angebot stand " Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme!"


      Ja ich habe schon nachdem vermeintlichem Richter gegoogelt, und nichts dazu gefunden.
      Ein integrer Richter würde seinen Titel wohl nicht so missbrauchen, und noch offen mit KTU drohen, das hört sich ja nach Vetternwirtschaft an
    • Dann ruf doch einfach bei dem betreffendenOVG an und er kundige dich mal nach Richter verschwendungssucht. VIelleicht hat der Dienstherr auch noch nen offenes örchen für seine schäfchen die die Kriminaltechnik für private dinge auf trab halten.
      Wobei was hat nen Gericht mit der Kriminaltechnik zutun gehört die nicht zum Kriminalbundesamt und gerichte zum justizministerium bzw. innenministerium ???
    • Dann ruf doch einfach bei dem betreffendenOVG an und er kundige dich mal nach Richter verschwendungssucht. VIelleicht hat der Dienstherr auch noch nen offenes örchen für seine schäfchen die die Kriminaltechnik für private dinge auf trab halten.
      Wobei was hat nen Gericht mit der Kriminaltechnik zutun gehört die nicht zum Kriminalbundesamt und gerichte zum justizministerium bzw. innenministerium ???

      Im Rahmen der sog. "Amtshilfe" ist so ziemlich alles möglich... ABER es muss einen dienstlichen Hintergrund haben und das ist hierbei endeutig nicht der Fall. Ich für meinen Teil denke, dass es sich bei dem Herrn um einen Trittbrettfahrer handelt, er also nicht im Entferntesten was mit Gerichten (außer als Angeklagter) zu tun hat. Denn auch (gerade) ein Richter am OVG tritt in der Öffentlichkeit oder im privaten Schriftverkehr nicht mit Amtsbezeichnung etc. auf, denn die Amtsbezeichnung ist kein Titel, wie man ihn als Dr oder Dipl. Ing. verliehen bekommt und zum Namen tragen kann.

      Außerdem sind die Gerichte sehr gut mit Diktiergeräten versorgt, insofern muss kein Richter in Deutschland bei Ebay eines für seine Arbeit kaufen...
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • senseman schrieb:

      Dann ruf doch einfach bei dem betreffendenOVG an und er kundige dich mal nach Richter verschwendungssucht. VIelleicht hat der Dienstherr auch noch nen offenes örchen für seine schäfchen die die Kriminaltechnik für private dinge auf trab halten.
      Wobei was hat nen Gericht mit der Kriminaltechnik zutun gehört die nicht zum Kriminalbundesamt und gerichte zum justizministerium bzw. innenministerium ???
      Nö ich rufe da nicht an, das ist mir zu blöde,denn ich bin mir zu 90% sicher das es ein Faker ist, der bekommt sein Geld, und wenn er trotzdem ne schlechte Bewertung gibt, dann bemühe ich Advocard
    • Kleine Info hierzu:

      Die Amtsanmaßung ist in § 132 StGB geregelt.

      Danach gilt: Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Unter öffentlichem Amt versteht man, eine Tätigkeit als Organ der Staatsgewalt im unmittelbaren oder mittelbaren Dienst von Bund, Länder oder Gemeinden.

      Erfasst sind damit Amtsträger im Sinne des § 11 Abs.1 Nr.2 bis Nr.4 StGB.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Danke erst mal für die Antworten zu dem Thema, vielleicht liest mein Kunde ja mit, und unterlässt in Zukunft solche Spielchen.
      Ich war mir bei der ersten mail eigentlich schon ziemlich sicher das er mich mit seinem Titel unter Druck setzen wollte, und wenn er wirklich Richter ist, dann hat er meinen Respekt verloren, wie ja schon gesagt würde nach meiner Vorstellung ein Richter niemals sein ehrenwertes Amt für so etwas hergeben.
      So etwas war vielleicht in den dunklen Jahren in Deutschland üblich, oder in einer Bananen Republik, aber doch bestimmt nicht am OVG in der Stadt mit dem grossen Hafen.


      Viele Grüsse
    • Verdienen Richter so schlecht, dass sie sich mit Gebrauchtwaren rumärgern müssen?? Oder sind Golfschläger teuerer geworden, wodurch wenig Geld für Diktiergeräte bleibt?? Man weiß es nicht. Aber es bleibt spannend. 8|
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • Der Richter am OVG hat ausserdem eine massive Rechtschreibschwäche, oder nicht? Wie auch immer:
      • Entweder er ist kein Richter am OVG, dann hat er ein Problem wg. Titelmissbrauch §132a (nicht Amtsmissbrauch)
      • Oder er ist Richter am OVG, dann hat ein Problem weil er nicht einfach so ein KTU ansetzen darf (die ist TEUER)

      Soll heissen, du hast einmal die Freikarte "jemandem richtig ans Bein pinkeln dürfen" gewonnen. Herzlichen Glückwunsch!
    • Ich habe auch schon bemerkt das "euer Ehren" etwas Schwierigkeiten mit der Gramatik hat, in seinem Job sollte man dies schon beherrschen.
      Mal schauen ob ich die "Pinkel Freikarte" noch ins Rennen werfe, die Kontaktdaten des OVG in der Stadt mit dem grossen Hafen habe ich bereits, in der Telefonliste ist der Herr schon einmal nicht zu finden.
      Der Käufer hat sein eBay Profil mit einem Bild versehen, vom Aussehen könnte er schon als Richter durchgehen aber das gleiche kann ich auch von meinem Frisör behaupten.

      An wen sollte man sich den in einem Falle bezüglich der Beschwerde wenden, an den Präsidenten des Gerichtes, oder an den Geschäftsführer ?