Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

    • Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

      Keinen Schimmer, ich glaube sonderlich oft werde ich über Ebay wohl nichts mehr kaufen, denn nun ist wieder eine Situation eingetreten, die ich echt blöd finde und die nervt. :thumbdown:

      Am 2.10.2010 kaufte ich einen Artikel, initiierte noch am gleichen Tag die Überweisung, Buchung fand zwei Tage später statt. Da die Ware noch nicht eintraf, hatte ich gestern beim Händler nachgefragt und die Lage geschildert. Der erwiderte heute er hätte keine Zahlung erhalten und fragte wann ich denn bezahlt hätte - ...was ich dem Händler in meinem Schreiben jedoch bereits mitteilte. :rolleyes:

      Ich antwortete dem Händler und stellte ihm einen Screenshot der Überweisung bereit, dort ist u.a. das Buchungsdatum vermerkt. Da ich dummerweise nirgends fand wie ich die Kontodaten des Händlers erneut abrufen konnte, habe ich ihn gebeten die Bankverbindung meiner Überweisung zu prüfen, ein Fehler bei der Eingabe meinerseits ist ja nicht ausgeschlossen.

      Soweit alles noch o.k. - dachte ich.

      Grad jedoch erhalte ich eine Nachricht von Ebay mit der Mitteilung es wäre ein "Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels" eröffnet. Was bedeutet ich werde nicht nur wieder ungerechtfertigt vor ein Problem gestellt, sondern darf mich jetzt auch noch durch elenden Text quälen der mir a) nicht wirklich weiterhilft und b) mich gar nicht interessiert oder betreffen sollte (außer in dem Fall ich hätte die Kontodaten des Händlers verkehrt kopiert, was natürlich passiert sein kann). Zu dem bietet Ebay mir an ich könne ja eine kostenpflichtige Rufnummer wählen, um mich wegen dieser Sache zu rechtfertigen.

      Keinen Schimmer wer es verdient, Händler oder Ebay, zumindest hat das jemand ganz "großartig" hinbekommen. So'n Mist, wegen eines Artikels im Wert von 20 Euronen. Bei Amazon hätte ich die Ware längst erhalten und keine Scherereien gehabt. :S

      Warum ich das schreibe? Einfach so, und weil hier vielleicht jemand diese Angelegenheit nachempfinden kann.
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von divisi ()

    • Überprüfe die Kontodaten in "Mein eBay", "gekauft", dann im DropDown neben dem betreffenden Artikel auf "Einzelheiten zum Einkauf aufrufen", dort kommts Du an die Kontodaten....danach gibst Du im Problem einfach an, das der Artikel bereits bezahlt wurde, Datum, per Überweisung und fertig. Wenn der Fehler nicht bei deiner Überweisung lag, sollte das tatsächlich ein Buchungsfehler des Verkäufers sein, evt. hast Du aber auch den Betreff falsch angegeben oder so, dass der VK diesen nicht zuordnen kann 8|
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vielen Dank, habe die Daten mit Deiner wunderbaren Anleitung nun gefunden. Wo man sie abrufen kann, hätte ich aber auch schon mal wissen können, Schande über mein Haupt. :wallbash

      Habe grad die Kontodaten geprüft, ist alles korrekt bei der Überweisung. Laut Artikelbeschreibung sollte in der Überweisung nur die Artikelnummer stehen, was auch der Fall ist. Dem Händler habe ich, wie gesagt, den Link zu einem Screenshot der Überweisung zukommen lassen. Warum der dann einen nichtbezahlten Artikel eröffnet, soll er mir aber noch erklären.
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    • Dass bei Ebay Mechanismen vorhanden sind die solche Sachen automatisch einleiten, kann ich mir vorstellen. Was mich dann aber wundert ist, dass diese Mechanismen sich nicht dafür interessieren ob betreffende Auktion seitens Käufers als bezahlt markiert wurde, da droht man lieber mit Ausschluss vom Handel.

      Ja, im Nachhinein muss ich auch sagen die Sachlage mit diesem Händler wohl besser telefonisch besprochen zu haben. Ohne zynisch klingen zu wollen, sind Lese-/Rechtschreibschwächen wohl weiter verbreitet als ich annahm. Anders kann ich mir das Gestammel des Händlers jedenfalls nicht erklären.

      Bin gespannt wie es weitergeht.
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    • Dieser Prozess ist in der Tat seit einigen Wochen automatisiert und zudem als default auch aktiviert.
      Dabei hat ebay es versäumt mt entsprechendem Trara auf diese Änderung aufmerksam zu machen.

      Wer also nicht möchte, dass seine K nach 3 (?) Tagen von ebay angemahnt werden weil man als VK den Artikel noch nicht als bezahlt markiert hat,
      muss dies aktiv in seinem 'mein ebay' abwählen.
      Insbesondere wenn man es ermöglicht Artikel zu sammeln, ist es umso peinlicher wenn der K automatisiert im Namen des VK an die Zahlung erinnert wird.


      divisi schrieb:

      Was mich dann aber wundert ist, dass diese Mechanismen sich nicht dafür interessieren ob betreffende Auktion seitens Käufers als bezahlt markiert wurde,
      Es würde doch diese Funktion arg in frage stellen, wenn der K es in der Hand hätte die automatisierte Mahnung abzuschalten.
    • little*big*dwarf schrieb:

      Es würde doch diese Funktion arg in frage stellen, wenn der K es in der Hand hätte die automatisierte Mahnung abzuschalten.

      Ich habe nicht behauptet der Käufer solle den Mechanismus abschalten können. Diese Automation treibt die Angelegenheit für meinen Geschmack aber deutlich zu weit. Eine Erinnerung in Kurzform hätte es vielleicht auch getan, anstatt die "Hölle des säumigen Nichtzahlers" über den Käufer hereinbrechen zu lassen. :]
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    • Also mir ist kein anderes Motiv ersichtlich warum sich der Mechanismus um die Bezahlteinstellung des K kümmern sollte, wenn nicht, um die Erinnerung abzuschalten.
      Oder meintest du, die Meldung könne in dem Fall etwas weichgespülter rüberkommen? *gg*

      Die Funktion ist so wie sie ist Mist, sie schafft nur unnötig Missmut.
    • Nun bin ich ein wenig irritiert. Automatisiert ist meines Erachtens nach nur eine Mail mit der Nachricht: "Bitte bezahlen Sie diesen Artikel..." oder "Sie müssen diesen Artikel noch bezahlen....", nicht aber eine "Problemmeldung". Soweit ich weiß ist die Meldung eines Problems wegen eines nichtbezahlten Artikels weiterhin in der Hand des Verkäufers....alles andere wäre ja noch schöner. Dazu kommt, dass die automatisierte Meldung nur kommt, wenn man die Zahlung in "Mein eBay" nicht markiert hat.

      Etwas anderes wäre MIR neu ?(
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    • Vielen Dank, da habe ich auch wieder was gelernt, ich sollte doch öfter mal in den neuen Dingen die da harren nachlesen...oh mann....das sind ja tatsächlich böse Fristen...Ab 10 Tagen würde ich für ok befinden, dann hätte man noch 4 Tage Zeit um zu reagieren...das entspricht einer vernünftigen und für alle machbaren Frist....aber 4 Tage zB ist heftig !

      Bleibt diese Fuktion denn aber nun unterbrochen, wenn man als Käufer den Artikel in "mein eBay" als gezahlt markiert ? Oder hängt das alles nur vom Verkäufer und seiner Markierung ab ?
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    • Meinte, ob ich dem aus dem Weg gehen kann, wenn ich beispielsweise heute einen gestern gekauften Artikel, also den Preis überweise, diesen dann in mein eBay als "bezahlt" markiere....er bekommt diesen Betrag dann meinetwegen erst in 4 Tagen, hat aber die Einstellung, dass nach 4 Tagen ein Fall eröffnet wird...wird dieser dann eröffnet, obwohl ich am zweiten Tag als bezahlt markiert habe ?
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    • Da habe ich ja Glück gehabt, dass meine Verkäufer die 4 Tage Formel nicht nutzten :tongue:

      Ich zahle eigentlich immer sofort, aber man kann ja mal auf die TAN - Liste warten oder ein WE nicht da sein....glaube nicht, dass sich ein Händler Kunden schafft, wenn er die 4-Tage Regel einhält...aber gut, ich habe gelernt und bin diesbezüglich glücklich, dass dieser Tag sinnvoll ausläuft :lach:
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    • Wenn ich Ebay's wie immer verworrene Erklärung richtig interpretiere, geht das mit der automatischen Zahlungsaufforderung nur wenn ausschließlich Pay Pal als Zahlungsmöglichkeit angegeben wird. Welcher Verkäufer wird sich das antun?
      genau richtig:

      Um den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel verwenden zu können, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:


      • Verwenden Sie PayPal als einzige Zahlungsmethode bei Ihren Angeboten.

        Wenn Sie PayPal als die einzige Zahlungsmethode
        verwenden, kann der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel
        feststellen, ob der Käufer bezahlt hat.
      deswegen werd ich auch nicht als Käufer in diese Verlegenheit geraten,
      denn bei einem Vk der nur PP anbietet, kauf ich höchstens, wenn er sich zu

      Abholung und Barzahlung überreden läßt! [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_070.gif]
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Der Händler hat sich inzwischen gemeldet und die Sache scheint geklärt. Was unter'm Strich bleibt, ist der Beigeschmack zu schnell und ohne gefragt zu werden in diese Mechanismen geraten zu sein. Ebay sollte nachbessern. Da ich kein Vielkäufer bin, werde ich mir einen Brief an Ebay ersparen und zumindest Neuware künftig wohl nur noch bei Amazon bestellen.
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • Als Käufer benutzte ich auch oft PainPal, aber nur um dann auch kleinste Beträge per Kreditkarte zu bezahlen, so muss der Laden die exorbitanten Provisionen zum großen Teil wieder an das Kartenunternehmen abdrücken [Blockierte Grafik: http://www.world-of-smilies.com/wos_schilder/00000657.gif]
      Ansonsten verspreche ich mir nicht viel davon, auf den Käuferschutz hat man keinen Rechtsanspruch und Online Überweisungen sind genau so fix.