BiwaT - das andere Auktionshaus

    • BiwaT - das andere Auktionshaus

      Werft mal einen Blick auf das neue Aktionshaus www.biwat.de!

      Es mag zwar auf den ersten Blick kaum Unterschiede zu anderen Online-Auktionen geben, aber das Entscheidene sind die Details, die Vorteile für Käufer und Verkäufer bringen.

      Das Einstellen von Artikel mit bis zu 4 Bildern ist als Auktion und Sofort-Kauf kostenlos. Der Verkäufer gibt in der Artikeldefinition die Höhe der Bietschritte an und entscheidet sich hier, ob er untern Strich am Verkaufspreis oder an den Geboten der Käufer verdienen möchte. Dieses sind die Hauptunterschiede, der Verkäufer hat es in der Hand. Verkaufen kann hier jeder und fast alles!
      Es ist fast alles möglich, von den bekannten Cent-Auktionen, bis zu nahezu "normalen" Auktionen. Und das gilt hier für alle registrierten Verkäufer!
      Am Ende gewinnt natürlich wie immer derjenige, mit dem letzten und höchsten Gebot.

      Die Käufer profitieren von den Artikeleinstellungen, die der Verkäufer vornimmt. Er kommt in der Regel zu einem Schnäppchen. Diese Chance hat er derzeit umso mehr, da sich noch nicht so viele Käufer auf BiwaT tummeln.

      Also schaut mal rein, Verkäufer können kostenlos Artikel einstellen und noch sind Schnäppchen zu machen. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Anzahl registrierter User bald ansteigt und somit eine größere Konkurenz unter den Käufern zum Tragen kommt. Wer zuerst kommt, hat die größte Chance auf günstige Artikel.

      Ich will natürlich nicht verschweigen, dass der Betreiber natürlich auch etwas Geld benötigt, um die Plattform zu betreiben. Daher hat man sich entschieden, ebenso wie die Verkäufer an den Geboten zu verdienen. Verkäufer und Betreiber teilen sich diesen Erlös nach einem fest definierten Verteilungsschlüssel. Der Verkaufspreis geht zu 100% an den Verkäufer. Somit halten sich die Kosten für Verkäufer und Käufer für die Aktionen im Rahmen.
    • Ganz schlecht ist, dass die Preise für diese dubiosen Biet-Taler nur einsehbar sind, wenn man sich angemeldet hat, so steht zB in der AGB:


      6.1 Die Registrierung und Anmeldung unter BiwaT.de ist kostenlos. Der Preis, den der Nutzer für Gebotsrechte (BiwaTTaler) bezahlt, richtet sich nach der Preisliste, die unter der Adresse BiwaT.de/my_account_user_buy_credits.html veröffentlicht ist, in der zur Zeit des Erwerbs durch den Nutzer geltenden Fassung.


      Wenn man diesen Link in den Browser eingibt kommt man automatisch zur Login/Anmeldeseite....keine Preise sichtbar !

      Fragwürdig die Erklärung der Beteiligung weiter oben in den AGB:

      Werden zum Beispiel im Rahmen einer Auktion auf den angebotenen Artikel des Verkäufers durch andere Nutzer 520 Gebote abgegeben, würden bei einem angenommen Preis von 0,50 Euro pro Gebot (Anmerkung: Wo ist der tatsächliche Preis ?) der Gesamterlös von BiwaT aus Geboten 0,50 Euro x 520 Gebote, entspricht 260 Euro, betragen. Hiervon steht der Erlös aus den ersten 10 Geboten, entspricht 5 Euro, BiwaT allein zu 100 % zu.(Anmerkung: Wem?) Von dem verbleibenden Erlös von 255 Euro erhält der Verkäufer von BiwaT eine Beteiligung in Höhe von 50 %, demnach 127,50 Euro, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Anspruch des Verkäufers auf die 50 %-Beteiligung an den Erlösen aus Geboten (BiwaTTalern) ab dem 11. Gebot entsteht nur, wenn der Verkäufer den versteigerten Artikel vertragsgemäß an den Käufer ausliefert und vom Käufer eine positive Bewertung auf die Auktion erhält(Anmerkung: Und wenn der Käufer den Artikel erhält und nicht positiv bewertet ?). Gibt der Käufer keine Bewertung ab, entsteht der Anspruch des Käufers auf Beteiligung an den Erlösen aus Geboten (BiwaTTalern) automatisch mit dem Ablauf von sechs Wochen nach Auktionsende.(Anmerkung: Aber nur des Käufers, der Verkäufer schaut in die Röhre ?)


      Mal abgesehen von all den anderen Sachen...wieso wird hier nicht der tatsächliche Preis benannt ? Wenn keine Bewertung stattfindet, bekommt das AH alles + die Zinsen aus den in 6 Wochen anstehenden 5 Euro pro Käufer...oder versteh ich hier was falsch...wenn der Verkäufer nicht positiv bewertet wird, den Artikel aber tatsächlich und vernünftig verschickt bekommt er nix ???

      Findet im Falle einer negativen Bewertung des Verkäufers durch den Käufer eine Einigung nicht statt und bleibt der Käufer bei seiner negativen Bewertung, entsteht der Anspruch des Verkäufers auf die 50 %-Beteiligung an den Erlösen aus Geboten (BiwaTTalern) unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer BiwaT durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil nachweist, dass er den Vertrag gegenüber dem Käufer erfüllt hat.
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      Nur für gewerbliche Verkäufer ?

      Der Verkäufer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er Einkünfte aus Auktionen und Erlösen aus Geboten (BiwaTTalern) ordnungsgemäß seinem Finanzamt meldet und versteuert. Der Verkäufer ist verpflichtet, zu prüfen, ob er als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist und ein Gewerbe anmelden muss.



      Auch ich bin grundsätzlich sowieso gegen diese Kaufbietgeschichten (Ich rede hier nur von den zeitlich abgestimmten Bietauktionen gegen Endpreis für Gebote)....das bedeutet für alle Bieter immer ein Minus....dazu kommt der Suchtfaktor, der viele Menschen in die Schuldenfalle treibt. Diese sogenannten Auktionshäuser sind nichts anderes als Glücksspiele, die ähnlich wie das System wie der Geldspielautomaten konzipiert sind.


      Quelle: BwaR - AGB
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger