STEUERRECHT
Nachträglicher Spendenbeleg
Hat ein Steuerpflichtiger eine in den Veranlagungszeitraum fallende Spendenquittung erst erhalten, als der Steuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, kann er diese trotzdem steuerlich geltend machen.
Die Spende ist jedoch steuerrechtlich "verloren", wenn deren rechtzeitige Einreichung schlichtweg versäumt wurde !!
Urteil:
BFH XI R 13/02
Nachträglicher Spendenbeleg
Hat ein Steuerpflichtiger eine in den Veranlagungszeitraum fallende Spendenquittung erst erhalten, als der Steuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, kann er diese trotzdem steuerlich geltend machen.
Die Spende ist jedoch steuerrechtlich "verloren", wenn deren rechtzeitige Einreichung schlichtweg versäumt wurde !!
Urteil:
BFH XI R 13/02
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