VERKEHRSRECHT
Abschleppen trotz Handy
Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Sonderparkplatz für schwerbehinderte abgestellten Kraftfahrzeugs ist auch dann zulässig, wenn der Fahrer eine Visitenkarte mit ortsfremder Adresse und Mobiltelefonnummer hinter der Windschutzscheibe angebracht hat.
Urteil:
VGH Mannheim vom 07.02.2003, Aktenzeichen: 1 S 1248/02
Abschleppen trotz Handy
Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Sonderparkplatz für schwerbehinderte abgestellten Kraftfahrzeugs ist auch dann zulässig, wenn der Fahrer eine Visitenkarte mit ortsfremder Adresse und Mobiltelefonnummer hinter der Windschutzscheibe angebracht hat.
Urteil:
VGH Mannheim vom 07.02.2003, Aktenzeichen: 1 S 1248/02
Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen