Mickblue64 - angebliche Geschäftsschädigung

    • Das soll sein Schadensersatz sein und wenn derjenige das nicht zahlt, geht es halt vor Gericht.


      Das ist ja jur. völlig korrekt und nicht zu beanstanden, solange die Abmahnung jur. auch gerechtfertigt ist. Ich verstehe da die Aufregung nicht so genau.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Moin Manni,



      es geht mir und den anderen um die Art und Weise !

      Dies ist eine vorsätzliche, systematische Abzocke mit Abmahnungen !

      Zwei wurden deswegen schon mal ins den Knast gekommen !

      ISt in irgendeinem Link von mir angegeben.
      Wenn du denkst, du bist doof dann frage nicht die anderen, was sie denken.

      Man muß ja nicht immer recht haben.
    • Ach so, Du meintest die Anwälte, ich hatte das in die andere Richtung verstanden :S

      Wobei hier aber eher der Tatbstand auf die Teilung der Kosten durch Scheingewerblichkeit begründet war, oder ? Geht es hier genau um diese Anwälte oder wie soll ich das nun verstehen. Eine "berechtigte" Abmahnung durch einen Anwalt ist ja nicht zwangsläufig strafbar, auch wenn Anwalt und sein Mandant es drauf anlegen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nicht unbedingt !

      Das wäre zu prüfen und ggf. nachzuweisen. Der von dir benannte Vorgang ist natürlich rechlich nicht korrekt, aber es gibt immer wieder Anwälte, die auch rechtlich richtig und sinnvoll abmahnen. Ein jeder ist seines Glückes Schmied. Man sollte bei einer Gewerblichkeit sicher sein, dass man sich rechlich korrekt verhält. Wer dann zu karrig ist (keine Anspielung oder persönlicher Angriff), einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen, damit man mehr oder weniger aktuell wasserdicht agieren kann, sollte sich nicht wundern, wenn mal eine Abmahnung ins Haus flattert. Hierbei wäre natürlich zu entscheiden, in welchem Maße sich der gew. Verkäufer verschuldet falsch verhält, aber in diesem Geschäft geht es hart ab und leider gibt es hier kein Erbarmen. Ich möchte hier nicht behaupten, dass es etliche Anwälte gibt, die von diesen Abmahnungen leben, allerdings ist das so in den meisten Fällen rechtlich tatsächlich erstmal korrekt.

      Wenn ein Abgemahnter jedoch wie in dem von dir beannten Fall Bedenken hat, dann kann er anzeigen und lässt ermitteln. Die Zeit wird zeigen, welche Riegel hier vorgeschoben werden und welche Türen offen bleiben. Es ist von Fall zu Fall eben unterschiedlich zu bewerten. Man muss auch bedenken, dass Händler ebenfalls Rechte haben.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Dartgott75 schrieb:

      Wenn ein Abmahner z.B. in kurzer Zeit 20-30 Abmahnung verschickt, dem kann man dann wohl etwas unterstellen.

      Eben! Solange es keine sachlichen Beweis gibt, sondern nur Behauptungen deinerseits, sind es schlicht und ergreifend Unterstellungen. Und solche in der Öffentlichkeit ohen einen Beweis zu machen, ist nicht weniger rechtlich bedenklich.
      Deine Verweise und Links auf andere Verfahren und Berichte sind wenig hilfreich, da sie mit dem von dir geschilderten Fall nichts zu tun haben, weil am Ende jeder Fall etwas anders ist.

      Abmahnung ist zwar ärgerlich, dass heißt aber nicht automatisch, dass der Abmahner im Unrecht ist. Wenn man für ein Vergehen bzw. eine Unterlassung abgemahnt wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Und wenn ein Anwalt im Auftrag eine Firma mehrere Abmahnungen verschickt, ist das auch nicht pauschal zu verurteilen.Wenn es genug gibt, die etwas falsch machen...
      Bei "Massenabmahnungen" dürfen lediglich die Anwaltskosten niocht so angesetzt werden, als ob es sich um ein Einzelverfahren handelt.

      Wenn irgendwo ein Blitzer steht, wird da auch ein Massenverfahren draus, wenn alle zu schnell vorbeibrettern. Deswegen ist dass doch nicht automatisch unrecht?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Wenn irgendwo ein Blitzer steht, wird da auch ein Massenverfahren draus, wenn alle zu schnell vorbeibrettern. Deswegen ist dass doch nicht automatisch unrecht?


      Eigentlich ein recht gutes Beispiel, zumindest was die Schuld betrifft, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Jeder kann sich vorher kundig machen. Bei dem hier benannten Fall ist es natürlich ein wenig anders, denn ein Fahrer sollte wissen (durch klare Schilder und Gesetzte), wie schnell er wo fahren kann. Wenn er diese Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreitet, sei es aus Dummheit, Unwissen oder aus reiner Fahrlässigkeit, dann muss er mit Konsequenzen rechnen.

      In der großen weiten Welt des Internets ist dies weniger einfach, allerdings kann auch hier ein jeder sich kundig machen und rechtlich korrekt verhalten. ABER: Wie wir ja alle wissen bleibt die Schwammigkeit zwischen vermeintlich gewerblichen Verkäufen und immernoch privaten.....Kein normaler Mensch, nicht mal die Gerichte können genau festlegen, ab wann man wie gewerblich handelt. Hier hängt es immer vom Einzelfall ab und jeder dieser Einzelfälle muss eindeutig überprüft werden.

      Klar ist, wie ich vorher schonmal beschrieb, dass Anwälte oft mit gewerblichen Verkäufern zusammenarbeiten und Aufträge einstreichen, wenn ein solcher gewerblicher Verkäufer einen Rechtsverstoß von anderen gewerblichen Verkäufern, aber auch von privaten Verkäufern aus verschiedenen Gründen meldet. Im Regelfall sind diese Aufträge berechtigt. Der Anwalt prüft solche Dinge und schreibt dann ggf. eine Abmahnung, wenn sich rechtlich zu belegen ist.

      Die Anzahl dieser Aufträge hängt i.d.R. nicht vom Anwalt ab !

      Beispiel: Ein gerwerblicher Verkäufer (Mandant) verkauft Fahrräder....es gibt sagen wir mal 1000 weitere gewerbliche und nicht gewerbliche Verkäufer von Fahrrädern bei zB eBay...davon haben aber 300 Fehler in der Widerufsbelehrung oder im Impressum. Mandant ist zeitlich so frei, dass er alle 1000 Verkäufer überprüft, da er die Vorgaben, wie es richtig geht von seinem Anwalt kennt. Alle, bei denen er vermeintliche Fehler entdeckt, übersendet er seinem Anwalt mit der Bitte um Prüfung, da falsche Angaben oder/und wettbewerbsrechtlich falsche Aussagen gefunden wurden. Der Anwalt prüft diese und stellt fest, dass alle 300 tatsächlich Fehler aufweisen, welche diesen zugute kommt und dem Mandanten evt. wettbewerbsrechtliche Nachteile bringt...

      Also schreibt in unserem Beispiel der Anwalt 300 Abmahnungen....Das ist korrekt !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Genau das wollte ich doch damit sagen. Aus der Anzahl der Abmahnungen kann man nicht automatisch eine Unrechtmäßigkeit ableiten.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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    • mickblue64 - Richtig absahnen durch Massenanzeigen?

      mickblue64 oder wie verdiene ich an Ebay ohne dort viel zu investieren die Erste
      Nun ist der letzte Beitrag über mickblue64 gerade mal im November verfasst worden. Dabei wird es doch jetzt erst so richtig interessant. Die Abmahnwelle des Ebay Mitgliedes mickblue geht in die zweite (und hoffentlich letzte) Runde. Nachdem mehrere Sammler die Abmahnungen ignoriert hatten, hatten diese dem mickblue und seinem Anwalt das Weihnachtsgeschäft wohl gründlich verdorben. Nun, wenn schon kein Weihnachtsgeld dann sollte doch ein schöner Sommerurlaub drin sein. Also werden nun Klageschriften verteilt.
      Ein seltsames Verfahren, bei dem die Klageschriften sowohl in Frankfurt, Berlin und Köln beim Landgericht anhängig wurden. Was soll denn da wohl verschleiert werden?
      Weitere Infos folgen.
    • tacheles schrieb:

      Weitere Infos folgen.

      Hoffentlich, denn dieser Thread bestand bisher nur aus Spekulationen und Höhrensagen.

      Zwei Dinge würde hier brennend interessieren:

      1. Die Accounts der Angemahnten.

      2. Der Verkaufs-Account bzw. Shop des Abmahners, mit dem er angeblich im Wettbewerb mit den Abgemahnten steht.

      Dazu wurde aber bisher beharrlich geschwiegen.

      @tacheless

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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Account der Abgemahnten wird selbstverständlich nicht genannt, da sich mickblue64 auch sehr bedeckt mit seiner Person hält. Er erscheint noch nicht einmal persönlich auf dem Landgericht, sondern lässt sich von seinem Rechtsanwalt vertreten.
      Meine Schriftart hat mir so gefallen, sollte nicht wichtiger erscheinen als die anderen Beiträge. Warum es dann hier allerdings ein so vielfälltiges Angebot der Schriftendarstellung gibt verstehe ich nicht.
      Mickblue64 bedient sich des Esopia Versands bei Ebay um seine mehr als dürftige Sammlung anzubieten.
    • Eine andere Schriftart und auch -größe ist manchmal durchaus angebracht, um einzelne Worte und Passagen hervorzuheben.
      Außerdem wird hier auch schon mal gelabert und gespielt. Man kann auch Bilder einbinden, trotzdem sind wir hier kein Fotoforum.

      tacheles, hast du meinen Link mal angeklickt? Ich glaube kaum, dass alle Abgemahnten aus der selben Stadt stammen bzw. das selbe Gericht zuständig ist.
      Du scheinst auch nicht viel Erfahrung mit Gerichten zu haben oder zuviel fern zu sehen. Es ist genauso nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Kläger immer auch bei einem Verfahren anwesend sein muss. Du scheinst auch nicht zu bedenken, dass auch Hotelzimmer Geld kosten.

      Wie auch immer. Viel Gerede ohne Butter bei die Fische von deiner Seite. Nachprüfbar ist keine deiner Aussagen bzw. konnte da sofort widerlegt werden, weil offenbar erhebliches Unwissen dahinter steckt.
    • tacheles schrieb:

      Mickblue64 bedient sich des Esopia Versands bei Ebay um seine mehr als dürftige Sammlung anzubieten.

      Esopia Versand hat eine Frau als Geschäftsführerin. Die Abmahnungen werden aber laut Aussagen dieses Threads hier von einem Herren in Auftrag gegeben. Dieser steht dann aber nicht im Wettbewerb zu den Abgemahnten. Das funktioniert rechtlich nicht!

      Wer ist denn nun der Abmahner? Sorry, aber diese ganze Geschichte verstrickt sich nur in Widersprüche.
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