Charles Mouton - Sicherstellung von Vermögen

    • Charles Mouton - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Hamburg. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.




      Staatsanwaltschaft Hamburg

      05.10.2010 6804 Js 15/10 (3205 Js 123/10)

      Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6804 Js 15/10 [3205 Js 123/10]) gegen den unbekannten, unter dem Aliasnamen Charles Mouton handelnden Beschuldigten wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges im Zusammenhang mit betrügerischen Warenangeboten über das Internetauktionshaus Ebay (Tatzeit: Juli/August 2010; angeblicher Kontoinhaber und Begünstigter: Lutz Herkner) sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für Verletzte die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:


      Forderungen des Beschuldigten Mouton gegen die Norisbank GmbH, Fasanenstraße 86, 10623 Berlin, auf Auszahlung des Guthabens auf dem Konto Nr. 431 5516117. Die Norisbank GmbH hat in ihrer Drittschuldnererklärung vom 17.09.10 mitgeteilt, dass das gepfändete Guthaben 286,34 € abzüglich ihrer eigenen Zinsen und Kosten betrage. Die Höhe der bankseitigen Forderungen hat sie nicht mitgeteilt.

      Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 151 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 10.074,24 € beläuft.

      Die echten Personalien des Beschuldigten sind nicht bekannt. Er ist unter folgenden Aliaspersonalien aufgetreten:

      Charles Mouton, geb. am 28.09.1975 in Paris, wohnhaft: Carl-Petersen-Straße 101, 20535 Hamburg.

      Unter der genannten Anschrift ist der Beschuldigte nach den polizeilichen Ermittlungen nicht wohnhaft. Sein derzeitiger Aufenthalt ist nicht bekannt.

      Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 32 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 3205 Js 123/10 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6804 Js 15/10 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile.

      Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass gemäß § 111g Abs. 2 StPO die Zulassung der Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung erforderlich ist, wenn die Sicherungen der Staatsanwaltschaft wie vorliegend im Wege der Beschlagnahme erfolgt sind.



      gez. Dr. Fildhaut, Staatsanwältin


      Quelle: ebundesanzeiger.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"