Hallo an euch alle,
Ich hoffe, mein Problem kann hier annähernd geklärt werden. Falls es der falsche Treat ist, sorry vorweg ;-))
Als gewerblicher Händler habe ich eine Sendung per DHL Express liefern lassen. Der DHL Bote hat dieses am nächsten Tag dem Kunden in seinen Briefkasten gelegt. Lt. Tracking ist alles dokumentiert. Genaue Uhrzeit und daß es in den Briefkasten gelegt wurde. Dieser galt lt DHL als sicher. Daß man Express Sendungen auch per Unterschriftannahme versenden kann, wusste ich bis dahin nicht.
Also alles soweit, sogut. Nun der " Worst Case " Der Empfänger behauptet schlicht, daß sein Briefkasten leer war. Inzwischen musste der DHL Fahrer schriftlich belegen, wann und wo genau er geliefert hat. Alles korrekt. Die Anschrift stimmte, auf dem Briefkasten stand auch der Name des Empfängers. In der Sendungsverfolung gilt die Sendung also auch als Korrekt zugestellt.
Die Einlieferungsquittung von DHL habe ich natürlich auch vorliegen.
Nun meine Frage.... Wer haftet nun in diesem kuriosen Fall ? Normalerweise ist es ja wohl so, daß der Gewerbetreibende wohl immer haftet ?? Aber auch in diesem speziellen Fall?
Klar werde ich mich natürlich nicht drücken, zumal der Kunde auch ein sehr guter von mir ist.
Aber die rein rechtliche Seite interessiert mich wirklich brennend.
Vielen Dank im Vorraus und ich hoffe, daß mir hier der ein oder andere helfen kann.
Tschüss und einen schönen Abend euch.
Ich hoffe, mein Problem kann hier annähernd geklärt werden. Falls es der falsche Treat ist, sorry vorweg ;-))
Als gewerblicher Händler habe ich eine Sendung per DHL Express liefern lassen. Der DHL Bote hat dieses am nächsten Tag dem Kunden in seinen Briefkasten gelegt. Lt. Tracking ist alles dokumentiert. Genaue Uhrzeit und daß es in den Briefkasten gelegt wurde. Dieser galt lt DHL als sicher. Daß man Express Sendungen auch per Unterschriftannahme versenden kann, wusste ich bis dahin nicht.
Also alles soweit, sogut. Nun der " Worst Case " Der Empfänger behauptet schlicht, daß sein Briefkasten leer war. Inzwischen musste der DHL Fahrer schriftlich belegen, wann und wo genau er geliefert hat. Alles korrekt. Die Anschrift stimmte, auf dem Briefkasten stand auch der Name des Empfängers. In der Sendungsverfolung gilt die Sendung also auch als Korrekt zugestellt.
Die Einlieferungsquittung von DHL habe ich natürlich auch vorliegen.
Nun meine Frage.... Wer haftet nun in diesem kuriosen Fall ? Normalerweise ist es ja wohl so, daß der Gewerbetreibende wohl immer haftet ?? Aber auch in diesem speziellen Fall?
Klar werde ich mich natürlich nicht drücken, zumal der Kunde auch ein sehr guter von mir ist.
Aber die rein rechtliche Seite interessiert mich wirklich brennend.
Vielen Dank im Vorraus und ich hoffe, daß mir hier der ein oder andere helfen kann.
Tschüss und einen schönen Abend euch.