Mehrere Artikel/Auktionen von einem Verkäufer - nur einmal Versandkosten?

    • Mehrere Artikel/Auktionen von einem Verkäufer - nur einmal Versandkosten?

      Hallo,

      ich habe mehrere Artikel in unterschiedlichen/getrennten Auktionen von demselben Verkäufer erworben.
      Kann ich darauf bestehen, dass die Artikel in einer Sendung zusammengefasst werden und
      somit die Versandkosten nur einmal anfallen? Die Auktionen sind alle am selben Tag zuende gegangen.
      Es handelt sich um Bücher, die gut in ein Paket in Standardgröße passen würden. Ersteigerungsbetrag
      pro Stück war maximal 2,50 EUR, Versandkosten jeweils 6,90 EUR mit DHL.
      Oder kann der Verkäufer auf den Einzelversand, also Versandkosten/ Versand pro Auktion,
      aus bspw. logistischen Gründen, bestehen?

      Danke im Voraus!
    • Du willst keine nähere Auskunft zu den Artikeln geben?

      Was stehtdenn da zum DHL-Versand? Soll das als Paket oder Päckchen verschickt werden?

      Es gibt schon Gerichtsurteile, die einem VK auferlegen, den Versand auch preislich zusammen zu legen. Nur müsstest du das dann auch ggf, gerichtlich durchsetzen.

      Einfacher ist es einen VK ganz einfach darauf anzusprechen und zu fragen. Die meisten VK lassen sich bei freundlicher Nachfrage auch sofort darauf ein. Der Ton macht die Musik, wie es so schön heßt.

      Wenn den VK 6,90 für ein DHL-Paket angegeben hat, hat er nicht einmal einen Aufschlag für die Verpackungskosten (Karton/Füllstoff usw.) genommen. Dann sollte er sich auf den Kombiversandauf jeden Fall einlassen.
    • Hast du denn schon mit dem Verkäufer Kontakt? Was möchte er denn? Gibt es denn überhaupt ein Problem? Deine Fragestellung klingt irgendwie rhetorisch, so als ob noch gar kein Gespräch stattgefunden hat.

      Ich würde dem Verkäufer anbieten, dass er die Bücher in ein Paket packt und du ihm als Versandkosten beispielsweise den Preis für einen Versand zzgl einen gewissen Aufschlag pro weiterem Artikel zahlst (z. B. 1 EUR pro weiteren Buch oder so). Damit ist dir geholfen (weniger Versandkosten, als bei getrenntem Versand jeden Artikels) und der Verkäufer hat auch etwas davon (Kostenerstaz für ein Paket und zusätzlich den Kostenerstaz für den Aufwand der Zusammenfassung der Artikel).
      Die meisten Verkäufer bieten das sogar von sich aus an.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ja, Versandkosten pro Artikel 6,90 EUR als DHL Paket. Mir geht es darum: Kann der Verkäufer jetzt rechtlich auf die Versandkosten von 6,90 € pro Artikel, mit dann auch getrenntem Versand, bestehen? Ich glaube, der Verkäufer ärgert sich über den geringen Verkaufspreis und möchte mich jetzt ärgern.
    • Naja, den geringen Verkaufspreis hat er sicherlich etwas selber verschuldet, wenn er fü ein Buch den Paketversand anbietet. Da giibt es sicherlich günstigere Versandarten, die dann für potentielle Interessenten auch lukrativ gewesen wären.

      Da du uns aber keine Auktionsnummer nennst, können wir auch nur über die Versandkonditionen spekulieren.

      Rechtlich gesehen kann er darauf bestehen.

      Du hast mit Abgabe des Gebotes die Versandkosten in jeder Auktion akzeptiert. Wenn dort kein Versandrabatt angeboten wurde, kannst du auch nachträglich keinen verlangen. Allerdings würde ich dann auch darauf bestehen, dass er jedes Buch in ein separates Paket verpakt, dann hat er nähmlich auch nichts davon, da er die Kosten ja dann auch zu 100 % bei der Post bezahlt und für jedes Buch einen gesanderten Karton bereitstellen muss.

      PS: was hast du ihm denn angeboten als Versandkosten bei Kombiversand?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Naja, da kann ich seine Reaktion verstehen.

      Bei einem Kombiversand wird in der Regel ein gewisser Aufschlag pro weiterem Artikel berechnet. Insofern solltest du vielleicht noch mal ein Angebot an ihn machen, dass du eben zum Beispiel 6,90 für das Erste Buch und für jedes weitere, was er mit in das Paket packt nochmal 1 Euro oder so drauflegst. Damit wäre euch beiden geholfen.

      Vielleicht reagiert er ja dann freundlicher, als bei der Forderung nach völligem Verzicht auf jegliche Versandkosten bei den weiteren Büchern.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Wie schon gesagt, du kannst ja versuchen, den Rabatt einzuklagen:

      Amtsgericht Dresden vom 28.08.2009, Aktenzeichen: 107 C 2856/09
      Tatbestand

      Die Beklagte hat über E-Bay innerhalb eines Tages bei
      dem selben Verkäufer insgesamt 6 Artikel erworben. Die Artikel waren
      einzeln angeboten. Zu jedem Angebot fanden sich folgende Hinweise:
      · Der Versand erfolgt umgehend. Abholung und Barzahlung sind nicht möglich.
      · Verpackung und Versand 6,50 Euro

      Die Beklagte hat die Artikel als 6 einzelne Pakete
      übersandt erhalten. Neben den geforderten Kaufpreisen hat sie an den
      Verkäufer nur einmal die Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro entrichtet.
      +++++++++++++++++
      "Eine Verpflichtung der Beklagten, für jeden Artikel Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro zu entrichten, ist nicht entstanden.
      Vielmehr kann der Kläger von der Beklagten aus § 448 BGB Zahlung weiterer 5,00 Euro verlangen.

      Gemäß § 448 BGB trägt der Käufer einer Sache die Kosten, die durch deren Versendung entstehen.
      Tätsächlich sind durch die konkret gewählte Art der Übersendung der
      Kaufgegenstände dem Kläger Kosten in Höhe von 39,00 Euro entstanden.
      Diese Kosten sind aber nicht in voller Höhe von der Beklagten zu
      tragen. Gem. §§ 241 Abs. 2, 242 BGB ist der Verkäufer, der den
      Kaufgegenstand zum Versand bringt, verpflichtet, die Versandkosten auf
      das notwendige Maß zu begrenzen. Gegen diese Verpflichtung hat der
      Kläger verstoßen. Da die Sachen sämtliche innerhalb kurzer Zeit an
      einem Abend bestellt wurden, hätte der Kläger bei nur normaler
      Aufmerksamkeit wahrnehmen müssen, dass ein Käufer mehrere Gegenstände
      erworben hat. Zur Vermeidung unnötiger Kosten hätte er diese gemeinsam
      versenden müssen.

      Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis des Klägers zu seinen Verkaufsangeboten.

      Der Hinweis "Versandkosten 6,50 Euro" ist nicht mehr zu entnehmen als
      die Information, dass sich die vom Käufer gem. § 448 BGB zu tragenden
      Versandkosten bei Lieferung des einzelnen Artikels auf 6,50 Euro
      belaufen. Dass damit bei Bestellung mehrerer Artikel die Nebenpflicht
      des Verkäufers im Interesse des Käufers, die Versandkosten auf das
      notwendige Maß zu begrenzen, abbedungen sein soll, lässt sich dem
      Hinweis nicht entnehmen. Der Umstand, dass der Kläger die Abholung der
      Waren durch den Käufer ausgeschlossen hat, wirkt sich auf die Frage,
      wie die Versendung durchzuführen ist, nicht aus.

      Die Auffassung des Klägers, nach der die gemeinsame Versendung mehrerer
      Waren einer Rabattgewährung gleichkäme, ist bei rechtlicher Betrachtung
      gerade nicht zutreffend.

      Allerdings muss sich der Kläger auch nicht so behandeln lassen, als
      wären nur die Versandkosten für ein einzelnes Teil entstanden.
      Die Versandkosten, die bei gemeinsamer Versendung aller von der
      Beklagten gekauften Artikel entstanden wären, schätzt das Gericht unter
      Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO auf 11,50 Euro (UPS-Tarif für ein Paket
      innerhalb Deutschlands mit mehr als 4 Kilogramm 7,25 Euro + 4,25 Euro
      Verpackungsmaterial)."

      In der Praxis wird dein VK dirVerwarnungen für die unbezahlten Artikel reindrücken. Jeder nicht bezahlte Artikel eine Verwarnung - bei 6 Verwarnungen hat sich deine Mitgliedschaft erledigt. Ab 2 stehst du bei vielen VK auf der automatischen Sperrliste.
    • *alte_eule* schrieb:

      Allerdings muss sich der Kläger auch nicht so behandeln lassen, als wären nur die Versandkosten für ein einzelnes Teil entstanden.

      Genau das hat der TE aber gemacht und hat da beim Verkäufer völlige Ablehnung geerntet. Also sollten die beiden noch mal verhandeln und versuchen, einen Kompromiss zu finden, wie ich bereits oben geschrieben habe.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ja, Versandkosten pro Artikel 6,90 EUR als DHL Paket. Mir geht es darum: Kann der Verkäufer jetzt rechtlich auf die Versandkosten von 6,90 € pro Artikel, mit dann auch getrenntem Versand, bestehen? Ich glaube, der Verkäufer ärgert sich über den geringen Verkaufspreis und möchte mich jetzt ärgern.


      Er kann, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde oder ein Pauschal oder Sammelversand angeboten wurde, allerdings müsste er dann auch jedes einzelne Buch in einem Paket verschicken. Das wäre für ihn hinderlich und erheblich kostenträchtiger und für dich ebenfalls mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

      Versuche, mit ihm zu verhandeln, wie meine Vorredner schon sagten und bleibe dabei sachlich und freundlich...oft macht der Ton die Musik.

      Wenn er dennoch alles in einem Paket verschickt und dann alle einzelnen Versandkosten erhebt, dann ist das unverhältnismäßig und tatsächlich nicht rechtens, denn dann besteht der Verdacht auf ungerechtfertigte Bereicherung durch ungenutzte aber angesetzte Versandkosten.....

      Halt uns mal auf dem Laufenden :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Zitat


      Ja, Versandkosten pro Artikel 6,90 EUR als DHL Paket. Mir geht es darum: Kann der Verkäufer jetzt rechtlich auf die Versandkosten von 6,90 € pro Artikel, mit dann auch getrenntem Versand, bestehen? Ich glaube, der Verkäufer ärgert sich über den geringen Verkaufspreis und möchte mich jetzt ärgern.

      engelchen schrieb:

      Er kann, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde oder ein Pauschal oder Sammelversand angeboten wurde, allerdings müsste er dann auch jedes einzelne Buch in einem Paket verschicken. Das wäre für ihn hinderlich und erheblich kostenträchtiger und für dich ebenfalls mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

      engelchen schrieb:

      Wenn er dennoch alles in einem Paket verschickt und dann alle einzelnen Versandkosten erhebt, dann ist das unverhältnismäßig und tatsächlich nicht rechtens, denn dann besteht der Verdacht auf ungerechtfertigte Bereicherung durch ungenutzte aber angesetzte Versandkosten.....


      Hallo,

      ich melde mich erst etwas verspätet zurück, weil ich ein Problem mit meinem E-Mail Server habe und die Benachichtigungen über neue postings erst jetzt erhalten habe! Sorry!

      @ alte eule
      Danke, sehr hilfreiches Urteil. Aber es wäre wohl auch möglich, dass ein anderes Gericht in einem ähnlichen Fall vollkommen anders entscheidet, oder!? Auch wenn das Urteil sehr nachvollziehbar ist. Natürlich würde ich wegen eines so geringen Streitwertes nicht vor Gericht ziehen. Viel zuviel Aufwand.

      @engelchen
      Ja was denn nun? Mehrere getrennte Auktionen, also in sich geschlossene Käufverträge, mit jeweils den Versandkosten. Der Verkäufer verlangt pro Artikel die vollen Versandkosten. Er beabsichtigt die Artikel auch einzeln zu versenden! Hat also keine Bereicherungsabsicht. Scheint reine Schikane zu sein. Habe zwischenzeitlich nur einmal die geforderten Versandkosten überwiesen. Jetzt hat der Verkäufer die anderen Artikel über eBay "Zahlung nicht erhalten" angemahnt. Kann er jetzt für jede Auktion (die Auktionen liefen kurz nacheinander aus) die Versandkosten verlangen, sofern er die Artikel auch einzeln versendet? Der Verkäufer meldet sich seit Tagen nicht. Er besteht auf volle Zahlung. Ich muss gestehen, so einen Wirbel wegen ein paar "Groschenschmökern" habe ich auch noch nicht erlebt.[/quote]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von 4711 ()

    • Ich bitte um Verständnis, wegen der angespannten Sachlage möchte ich die Auktionen nicht verlinken.
      Ich könnte mir vorstellen, dass der VK ebenfalls bestimmte Foren besucht und mitliest.
      Ich denke, die grundsätzliche Problematik wird auch so ersichtlich.
    • 4711 schrieb:

      Ich bitte um Verständnis, wegen der angespannten Sachlage möchte ich die Auktionen nicht verlinken.

      Hier geht es doch nur um ein paar Euro.

      Um deine Frage zu beantworten: Aus rechtlicher Sicht hätte dein Verkäufer das Recht, die geforderten Versandkosten für jeden Kaufvertrag zu kassieren und dann die Ware wie im Kaufvertrag festgehalten zu versenden. das dürfte auch einen gemeinsamen Versand beinhalten. Schließlich ist die Versandgebühr eine Pauschale, die sich aus allerlei Komponenten zusammensetzen kann.

      Aber so etwas klärt man vor dem Kauf! Sich danach über die Engstirnigkeit zu beklagen, ist selbst etwas engstirnig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      4711 schrieb:

      Ich bitte um Verständnis, wegen der angespannten Sachlage möchte ich die Auktionen nicht verlinken.

      Hier geht es doch nur um ein paar Euro.

      Um deine Frage zu beantworten: Aus rechtlicher Sicht hätte dein Verkäufer das Recht, die geforderten Versandkosten für jeden Kaufvertrag zu kassieren und dann die Ware wie im Kaufvertrag festgehalten zu versenden. das dürfte auch einen gemeinsamen Versand beinhalten. Schließlich ist die Versandgebühr eine Pauschale, die sich aus allerlei Komponenten zusammensetzen kann.

      Aber so etwas klärt man vor dem Kauf! Sich danach über die Engstirnigkeit zu beklagen, ist selbst etwas engstirnig.


      Danke, das stimmt!
      Aber das Ganze hat eine Vorgeschichte. Habe schon zweimal etwas von diesem Händler gekauft. Der Händler hat scheinbar mehrere eBay-Konten, oder ist ein Familienbetrieb.
      Ich hatte damals diesbezüglich bei eBay einmal genauer angefragt, weil der Händler auf E-Mails nicht reagiert hat. Die Anfrage bei eBay hat man mir wohl übel genommen, obwohl
      ich damals keine Bewertung abgegeben hatte!

      Ich war jetzt natürlich sehr verwundert, wieder an diesen Händler geraten zu sein (anderer eBay Name, in der Kaufabwicklung aber derselbe Händler angezeigt).
      Der ganze "Zirkus" mit den Versandkosten hängt wohl letztendlich mit meiner eBay-Anfrage zusammen, so dass der Händler mir jetzt eins auswischen möchte.
      Dann werde ich die Versandkosten doch noch nachträglich überweisen, auch wenn sie mir unverhältnismäßig hoch erscheinen. Die Versandkosten beinhalten
      doch nur die Kosten, die direkt mit dem Versand verbunden sind (Karton, Füllmaterial und den Transport) und nicht etwa Benzinkosten, wenn die nächste Postfiliale
      10 KM entfernt liegt, oder?
    • 4711 schrieb:

      Die Versandkosten beinhalten
      doch nur die Kosten, die direkt mit dem Versand verbunden sind (Karton, Füllmaterial und den Transport) und nicht etwa Benzinkosten, wenn die nächste Postfiliale
      10 KM entfernt liegt, oder?

      Wofür der Verkäufer das Geld veranschlagt ist vollkommen ihm überlassen.

      Im übrigen halte ich die Ausführungen von dir für witzlos, wenn niemand die Accounts erfährt. Es ist doch vollkommen irrelevant, ob der Verkäufer hier mitliest oder nicht. Du tust nichts IIlegales und Nachteile hast du dadurch sicher auch nicht zu erwarten. Unsere Experten hier könnten aber die Accounts mal näher durchleuchten, um die von dir erwähnten Ungereimtheiten zu ergründen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38777&

      In den AGB von eBay ist allerdings geregelt, daß Versandkosten dem tatsächlichen Kostenaufwand in etwa entsprechen müssen. Näheres entnehmen Sie bitte den AGB: pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping.html

      Der Verkäufer muss somit darlegen, welche Kosten tatsächlich bei einem Einzelversand entstehen, wobei auch Arbeitsaufwand in angemessenem Umfang zu berücksichtigen ist. Kann er dies nicht, so stellt dies einen Verstoß gegen die AGB dar.




      pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping.html :

      Es ist verboten, Kosten für Verpackung und Versand zu berechnen, die nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen.


      Verstoß gegen unsere Grundsätze
      Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

      Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

      *

      Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
      *

      Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
      *

      Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
      *

      Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
      *

      Verlust des PowerSeller-Status


      :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      http://pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping.html :
      Zitat Es ist verboten, Kosten für Verpackung und Versand zu berechnen, die nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen.

      Da kommt dann wieder der Punkt, das viele Käufer der Meinung sind, die Versandkosten wären reines Porto und dabei vergessen, dass auch die Verpackung und der Transport zur Post mit zu den Versandkosten gehört.

      Und hier in dem Fall treffen wohl zwei sture Personen aufeinander.
      Der Eine will partou genau so verschicken, wie er es angeboten hat (jeden Artikel als gesondertes Paket).
      Der andere will alles zusammengepackt haben und nur einmal das reine Porto für einen Artikel bezahlen, obwohl dafür keine Grundlage besteht.
      Anstatt zu versuchen, sich in der Mitte zu treffen und eine angemessene Versandkostenpauschale für den Sammelversand zu vereinbaren, wurde offenbar stur auf dem eigenen Willen beharrt. Ich habe zumindest keinen Hinweis darauf gefunden, dass über diese Option überhaupt gesprochen oder verhandelt wurde.

      Mal ne Frage an dich, 4711: Warum hast du eigentlich hier die Frage gestellt, wenn du doch machst was du willst und jegliche Ratschläge ignorierst?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.