Sachmangel? Schickschuld? Käuferrückabwicklung? Artikel beschädigt - Foto beim Hersteller geklaut

    • Sachmangel? Schickschuld? Käuferrückabwicklung? Artikel beschädigt - Foto beim Hersteller geklaut

      Hall zusammen,

      ich hätte mal gerne Eure Einschätzung zum folgenden Fall:


      [ebay='Apple iPhone 3GS Weiß (32GB) Smartphone','21. Nov. 201021:31:43 MEZ']250728656549[/ebay]

      Ich hoffe der Link hat funktioniert :)


      Der Artikel kam sehr gut verpackt beimir an. Als ich ihn auspackte stellte ich folgendes fest:

      -Rückseite hatte auf jeder Ecke tiefe Riefen, Macken und Ecken ab (ich selbst denke von Stürzen / runter fallen lassen, bin aber kein Fachmann)
      -da wo man das Lade/USB Kabel anschliesst einen feinen Riss, das Spaltmaß stimmt auch nicht mehr
      -Display selbst (oder das Glas, unter welchem das Display liegt) hat einen Schatten / Fehler. Ob Pixelfehler oder Sprung im Glas kann ich nicht genau sagen
      -USB Ladekabel ist die Ummantelung gerissen, funktioniert aber noch
      -silberner Kranz zwischen Display und Back Cover stark zerkratzt und mit Riefen
      -Kein reales Foto, sondern ein Foto von der Hersteller Web Site (bzw. irgend nem Vertriebler...)
      - (Inhalt des Handys ist nicht gelöscht, MSM, Fotos usw, sowie Facebook Account noch aktiv... Ist aber hierfür nicht wichtig, aber lustig....)


      Ich habe den Verkäufer angeschrieben, dass ich mit dem Zustand des Artikels nicht einverstanden sei. Hab folgende ANgebote gemacht.
      30% Erstattung oder Käufer-Rückabwicklung (Da Zustand des GErätes stark von der Beschreibung abweicht)

      VK schrieb zurück, dass das Gerät im einwandfreien Zustand (also ohne meinbe beschriebenen Mängel) dem Transporteur versichert, übergeben worden sei und er sich keiner Schuld bewusst wäre.

      VK privat, durchweg positive Bewertungen, versicherter Versand.

      Hier jetzt meine Frage. Um was genau handelt es sich?

      Schickschuld?
      Pflicht zur Beseitigung von Mängel?
      Mängel verschwiegen?
      Täuschung?

      Wie seht ihr das und welche Empfehlungen gebt Ihr?

      Schönen Abend, das KLavier
    • Na ja, diese Fälle sind immer schwierig zu beurteilen.
      Der VK hat nur "normale Gebrauchsspuren" an der Rückseite angegeben.
      Diese sind dann wohl schlimmer als gedacht und das Gerät hat noch weitere schwerwiegende Macken die dem VK wohl kaum entgangen seien dürften.
      Einen Transportschaden kann man nach deiner Aussage ausschließen, also liegt meiner Meinung nach schon ein Sachmangel vor, auf den Ausschluss der Rücknahme und Gewährleistung kann sich der VK dann nicht berufen.
      Versuche die Rückabwicklung, erst im Guten dann Problemfall bei eBay eröffnen: "Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab"

      Mal im Ernst:
      Du hast auf diesen Artikel geboten obwohl kein echtes Bild vorhanden war, hast 323 € überwiesen (PayPal wurde ja nicht angeboten)
      und der Artikel wurde als "Standardversand (DHL Päckchen)" verschickt. 8o
      Damit hast du dein Glück schon ausgereizt :rolleyes:
    • Wie bereits geschrieben wurde, wird es nicht ganz einfach werden mit einer Inanspruchnahme einer Gewährleistung.
      Dazu lese hier: juraforum.de/lexikon/kaufvertrag-gewaehrleistung

      Das Problem ist die unterschiedliche Sichtweise (K/VK) auf den Artikel und eine unzureichende Beschreibung des Artikels (Fotos). Diese unzureichende Beschreibung hast Du aber mit Abgabe Deines Gebotes akzeptiert und damit den beworbenen Artikel unter dieser Voraussetzung erworben. Wenn Du auf außergerichtlichem Weg nichts erreichen kannst, dann wird der Rechtsweg noch schwerer, unsicherer und teuerer werden. Leider fällt mir zu dem Problem keine befriedigerende Lösung ein. Aber Du wirst hoffentlich dazugelernt haben.

      Der VK scheint ja relativ normal zu sein, bis auf die eine Geschichte mit der Sonnenbank:
      Sonnenbank nach dem Kauf angeblich kaputt gegangen. echt schade
      Mitgliedsname vincent-von-g 14.12.09 22:55
      Sonnenbank voll Funktionsfähig - neue Röhren !!! (Nr.250513906916) EUR 1,00


      Oder hatte der VK schon mal anderswo eine unliebsame Begegnung mit einem unzufriedenen K?
      Seltsames Foto! (Unkenntlichmachung durch mich)
      Bilder
      • trimbernd.jpg

        7,8 kB, 240×180, 279 mal angesehen
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Vielen Dank für die Antworten.

      Muss ich davon ausgehen, wenn bei einer Auktion kein reales Foto dabei ist und der Artikel mit 4-5 Monate alt beschrieben wird, dass dann der Artikel aussieht wie 4 - 5 Jahre alt?
      Wie ich bereit schrieb, über den Begriff "normale Gebrauchsspuren" lässt sich vorzüglich streiten. Dass aber das korrekte Ablesen im Display erschwert wird, fällt für mein Rechstsempfinden nicht unter diesen Begriff

      @fairhandel
      Für mein Empfinden war der Artikel ausreichend beschrieben. VK hat schlicht und einfach den Display Schaden verschwiegen. Hätte ich von diesem gewusst hätte ich auch nicht geboten.
      Die erhaltenen Bewertungen sprechen eigentlich auch für sich. Dass mal 1 negative Bewertung dabei ist, kann man denke ich auch verkraften. Von daher hatte ich ein gutes Gefühl.

      so far, klavier
    • @idefix

      Es ist definitiv das "Alt-"Handy des VK.

      Seine Fotos, seine SMS, sein FaceBook Account usw....

      Was genau meinst Du? Soll ich jemandem aus seinen Kontakten anrufen und mit ihm über diesen Verkauf sprechen? Das habe ich eigntlichnicht vor.....
    • Nein Nein, klang nur so als wäre es geklaut.

      Aber wen die Kontaktdaten noch vorhanden sind könnte man ja den schnelleren Weg gehen und den Verkäufer mal anrufen. Oder auch gerne gesehen hier hin auf Ah.i einladen um das Problem aus beiderlei Sicht zu klären. Vielleicht zeigt er dann eher Einsicht.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • @Fairhandel

      ich hab den Verkäufer nun bereits angeschrieben. (In 5 Tagen 2 Mails) Mit meinen Vorschlägen Preisnachlass oder Rückerstattung.

      Scheinbar rührt er sich nicht mehr und sitzt das nun aus. (Vermutung meinerseits...)
      Ich wollte ihn letzmalig noch mal anschreiben und dann bei "NichtMeldung" mich an Ebay wenden, so wie vom fisch vorgeschlagen.

      Der Punkt ist für mich der:

      Wenn ein Artikel mit 5 Monate beschrieben ist dann kann ich erwarten dass das Display heile ist. Alle anderen von mir genannten Punkte kann ich mit gutem Gewissen unter "Risiko" in einer AUktion verbuchen. Wie gesagt "Normale Gerbauchsspuren" ist ein laaaanggerrr und deeeehnbarer Begriff, darüber will ich ja gar nicht streiten

      Mann kann für wenig Geld z:b ein Back Cover kaufen und ein USB Kabel kostet auch nicht die Welt. Das Display kann man aber nicht für wenig Geld tauschen.
      Das Ding weiterverkaufen kann ich nur mit grossem Verlust (denke mal €100,-).


      @idefix
      Die Kontaktdaten des Verkäufers habe ich. Aber wenn es "hart auf hart" kommt beweist eine Mail mehr...

      Versteht mich auch nicht falsch, mir geht es nicht darum nachträglich den Preis zu drücken. Mir geht es nur darum dass ein Mangel in der Sache in der Beschreibung (wissentlich oder unwissentlich) fehlt!


      Klavier
    • Also....


      Hatte jetzt insgesamt 5 Mails verschickt, welche aber eigentlich nur 2 verschiedene Mails waren. VK behauptete 3 mal er hätte die Mail nicht bekommen. Nun ja....

      Fotos habe ich gemacht. Da ich keine professionelle Kamera habe sind Makro Aufnahmen von einem Bereich der 3x5 mm groß sind nicht so einfach. Dennoch kann man den Schaden (meiner Meinung nach) erkennen.
      Hab diese dann dem VK gemailt. Er schrieb lapidar zurück er könne dort nix erkennen was da "nicht hingehört".

      Auf meine Vorschläge ist er gar nicht eingegangen / hat sie nicht erwähnt.

      Er bleibt bei seinem Standpunkt, Artikel hätte - laut Beschreibung - sein Haus verlassen.

      Ebay Problem Fall habe ich gemeldet. Was nun?
      Bilder
      • Pics Iphone Ebay.jpg

        826,87 kB, 2.048×1.536, 290 mal angesehen
    • Es ist bedauerlich, daß Du mit dem Artikel unzufrieden bist und Dir der VK nicht entgegenkommen möchte.

      Dein hier geschildertes Problem ist doch eines der ältesten Probleme bei ebay und allen anderen privaten Verkaufsplattformen. Du bist nicht der erste K, der den Artikel in der Artikelbeschreibung nicht passend beschrieben sieht, und wirst auch nicht der letzte sein. Ein solches Problem beginnt im Allgemeinen mit der Artikelbeschreibung des VK, die immer subjektiv ist. Der eine VK beschreibt nicht alle Kratzer, der andere VK sieht sie noch nicht einmal, oder nimmt sie nicht in dem Maße wie ein K wahr. So, wie die Menschen unterschiedlich sind, so unterschiedlich sind auch die Betrachtungsweisen. Der eine Mensch ist ein Pedant und der andere ein Schussel. Und auch jeder K ist ein Unikat. Er sieht den Artikel auch auf seine Art, die sich nicht unbedingt mit der Sichtweise des VK decken muß. Das ist so, und wird immer so sein!

      Wie willst Du das Problem lösen, wenn der VK nicht Deiner Argumentation folgen möchte? Meinst Du, ebay wird Dir helfen? Vergiss es!
      Wenn Du erfolgreich sein willst, dann verklage ihn. Alles andere ist verschwendete Zeit. Wobei der Rechtsweg auch alles andere als sicher ist ...

      Bei allem Ärger über den Artikel, der Deiner Meinung nach nicht der Beschreibung entspricht, wäre es doch zumindest in Zukunft besser, wenn Du entweder
      - nur Artikel bei gewerblichen VK käufst
      oder
      - den Artikel vor Kauf besichtigst

      So kannst Du bei nichtgefallen des Artikels ihn gefahrlos zurückgeben, oder weißt bestimmt schon vor Kauf, wie er aussieht.

      Nur so kannst Du diesen Unwägbarkeiten bezüglich des Missverhältnisses zwischen Artikelbeschreibung durch den VK und der Einschätzung des Artikelzustandes des K entgegenwirken.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Hallo zusammen,

      und so: Jetzt aber. War in Weihnachtsstimmung und konnte erst jetzt antworten, sorry.

      VK hat sich bereit erklärt mir 50,- zu erstatten, unter dem Hinweis dass dies "kein Schuldeingeständnis" ist und nicht zu werten wäre.

      Ich bin so damit einverstanden.

      Ebay hat darauf keinen Einfluss gehabt und auch nicht genommen.

      Ich habe dementsprechend VK positiv gewertet.

      So far, das Klavier
    • naja, eigentlich geht es fast immer ohne die Anwälte

      Ich behaupte mal, dass 99% derjenigen, die hier immer so laut darüber "nachdenken", einen Anwalt zu beauftragen, dies ja doch nicht tun.

      Das inzwischen ja sehr oft bemühte Sprichwort von den bellenden Hunden eben.

      Und wenn der erste Ärger erst einmal verraucht ist, schafft es der eine oder andere ja offenbar doch noch, sich mit seinem Handelspartner zu einigen, irgendwie.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()