Verkehrsrecht - Nicht unter Kastanien parken

    • Verkehrsrecht - Nicht unter Kastanien parken

      VERKEHRSRECHT
      Nicht unter Kastanien parken

      Egal, ob Nüsse oder Kastanien vom Baum fallen: Für Lackschäden am Auto haftet der Eigentümer des Baumes nicht, da es sich um ein "vermeidbares eigenes Risiko" handelt.
      Man kann ja woanders parken, argumentierten die Richter.

      Urteil:
      OLG Stuttgart, Aktenzeichen: 4 U 100/02.10/02
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