Käufer versucht Rückerstattung zu erzwingen

    • Jepp sollte so heissen danke dem vorposter :).
      nun ja hab ich auch schonmal gelsen sowas macht man auch teilweise mit handy`s etc. Warum sollte man es nicht machen ??? wenn das Gerät eh defekt kann nicht mehr viel passieren oder ??? Ich hab auch schon handy`s in Alkohol gebadet nach dem sie zerlegt worden sind. Wenn es geht hab ich kein prob damit bei der Xbox ist der ROD nen bekannter fehler der wohl auf die verwendeten Materialien zurück zuführen ist.
    • DeepToneFN schrieb:

      ich sag mal so, es geht um einen richtigen Fall.
      Das KäuferProfil von beiden sieht sehr gut aus, also beide 100% ´positiv.
      Der Käufer hat jedoch um die 400 Bewertungen (davon aber selten als Verkäufer), und der Verkäufer um die 250 Bewertungen.

      Immer dieses rumgeeiere. Entweder es geht um dich, dann sag es klar und deutlich oder es geht nicht um dich, dann erkläre mal, welches Interesse du an dem Fall hast (sofern der überhaupt existiert --> Siehe Eingangspost "Man nehme an...")
      Im Moment hab ich irgendwie das Gefühl, dass da irgendwas entweder nur erfunden ist oder verschwiegen wird.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • niehls0815 schrieb:

      DeepToneFN schrieb:

      ich sag mal so, es geht um einen richtigen Fall.
      Das KäuferProfil von beiden sieht sehr gut aus, also beide 100% ´positiv.
      Der Käufer hat jedoch um die 400 Bewertungen (davon aber selten als Verkäufer), und der Verkäufer um die 250 Bewertungen.

      Immer dieses rumgeeiere. Entweder es geht um dich, dann sag es klar und deutlich oder es geht nicht um dich, dann erkläre mal, welches Interesse du an dem Fall hast (sofern der überhaupt existiert --> Siehe Eingangspost "Man nehme an...")
      Im Moment hab ich irgendwie das Gefühl, dass da irgendwas entweder nur erfunden ist oder verschwiegen wird.
      es geht darum:

      falls sich hier irgendwo nen Anwalt "rumtreiben" sollte, darf er keine persönliche Rechtslage klären (soweit ich weiß?!). Auser das hat sich geändert in der Zwischenzeit?!
      Auserdem spielt es doch keine Rolle, ob ein Bekannter das Problem, ich oder sonst irgendjemand hat. Die Ausgangssituation ändert sich dadurch doch nicht.
    • DeepToneFN schrieb:

      den "Ring-Of-Death" Fehler kann man eigentlich ganz einfach beheben...das Mainboard muss erhitzt werden, damit die Lötstellen sich neu verbinden, dann geht sie wieder.


      Das mag ja vielleicht ab und ab funktionieren, sicher ist das aber keinesfalls.
      Und: Dass sich Lötstellen aus dem Schwalllöten durch Er"hitzen" ("wärmen" wäre richtiger) im Backofen auch nur ansatzweise verändern halte ich für ein Gerücht bzw. physikalisch unmöglich, da kaum einer seine XBox bei 200 oder besser 250 Grad in den Backofen steckt und dort auch eine Weile lässt, denn schliesslich müsste ja das Lot wenigstens kurzzeitig flüssig werden.
    • DeepToneFN schrieb:

      den "Ring-Of-Death" Fehler kann man eigentlich ganz einfach beheben...das Mainboard muss erhitzt werden, damit die Lötstellen sich neu verbinden, dann geht sie wieder.

      Eigentlich ganz einfach... nur muss dazu das Gehäuse geöffnet werden. Hab ihm auch Hilfestellung gegeben (geht auch mit nem Umluft-Backofen. Aber die wollte er nicht annehmen.

      ich denke mal, er mein mit plärren lassen: heulen lassen ;) sagt man bei uns auch so
      Als Käufer würde ich mit einem Schraubenzieher nicht einmal in die Nähe des Gerätes gehen, ausser ich möchte mir sämtliche Ansprüche an den VK abschminken können.
    • da das teil bereits geöffnet wurde (und nicht von einer wekrstatt) wird man schwer nachweisen können ob es nochmals geöffnet wurde somit könnte der K genauso gut das innenleben aus getauscht haben, ohne das man es beweisen kann,. und in diesem falle kann man getrost den schraubendreher ansetzten wegen der vorab genannten beweislage.

      Zur juristischen seite der K ist in der beweispflicht also viel spass beim beweisen das geht wohl nur über einen gutachter und ob der was finden kann kann ich nicht einschätzen..

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    • lutherblissett schrieb:

      DeepToneFN schrieb:

      den "Ring-Of-Death" Fehler kann man eigentlich ganz einfach beheben...das Mainboard muss erhitzt werden, damit die Lötstellen sich neu verbinden, dann geht sie wieder.

      Eigentlich ganz einfach... nur muss dazu das Gehäuse geöffnet werden. Hab ihm auch Hilfestellung gegeben (geht auch mit nem Umluft-Backofen. Aber die wollte er nicht annehmen.

      ich denke mal, er mein mit plärren lassen: heulen lassen ;) sagt man bei uns auch so
      Als Käufer würde ich mit einem Schraubenzieher nicht einmal in die Nähe des Gerätes gehen, ausser ich möchte mir sämtliche Ansprüche an den VK abschminken können.




      Würde ich als Käufer auch nicht, aber da die Konsole sowieso als schon geöffnet etc, verkauft wurde, würde das wohl nichmal mehr auffallen (vorrausgesetzt man macht keinen Schaden).

      Aber theoretisch müsst das MB nichtmal raus, da das Gehäuse aus Thermoplaste ist hält es auch mindetens 200°C aus, eigentlich noch viel mehr.

      Aber darum gehts hier trotzdem nicht.



      EDIT:

      Senseman war schneller *g*

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    • DeepToneFN schrieb:

      falls sich hier irgendwo nen Anwalt "rumtreiben" sollte, darf er keine persönliche Rechtslage klären (soweit ich weiß?!). Auser das hat sich geändert in der Zwischenzeit?!

      Was hat das mit der Art der Fragestellung zu tun?
      Die Einschränkung betrifft die Antworten. Dort darf ein Anwalt keine ausführliche Rechtsberatung geben.
      Die Beschreibung des Sachverhaltes in der Fragestellung sollte schon eindeutig und ehrlich sein.

      DeepToneFN schrieb:

      Auserdem spielt es doch keine Rolle, ob ein Bekannter das Problem, ich oder sonst irgendjemand hat.

      Doch, spielt es schon.
      - Wenn du das Problem hast, kannst du auf Gegenfragen auch eindeutige Antworten geben.
      - Wenn du für einen Bekannten schreibst, ist die Sachlage oftmals nicht bis ins Detail nachvollziehbar, da du dann nur vom Hörensagen was aufschreibst bzw. nicht alle Details kennen könntest und damit die Einschätzung der Sachlage auch nur unter Vorbehalt erfolgen kann.
      - Wenn es nur ein erfundener Fall ist (den Eindruck hatte ich erst aufgrund deiner Formulierung "man nehme an" im Eingangspost), dann kann man eigentlich fast gar keine Hilfe geben, da jeder Fall anders ist und man da ja auch immer wieder was dazu erfinden kann, was die vorher gegebenen Hilfestellungen wieder ad absurdum führt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • rincewind schrieb:

      DeepToneFN schrieb:


      Aber theoretisch müsst das MB nichtmal raus, da das Gehäuse aus Thermoplaste ist hält es auch mindetens 200°C aus, eigentlich noch viel mehr.

      Aber darum gehts hier trotzdem nicht.


      Welcher Thermoplast soll denn das sein? > 120°C halten die wenigsten aus.
      Da geht es schon drum, da Du dem VK unsinnige Lösungen anbietest.


      PolyCarbonat (woraus das Gehäuse besteht) >125°C



      Ist aber auch nicht das Thema des Threads.

      was ist an Umtausch oder Reparatur ne unsinnige Lösung? Denk mal drüber nach, bevor du was schreibst!! Die Selbsthilfe die beschrieben wurde ist ne alternative. Ob der Käufer das macht, oder nicht ist ja ihm überlassen.

      In der Elektroindustrie werden aus kostengründen defekte Bauteile (chips) übrigens auch mit HeißLuftPistolen ent- und verlötet. So ist es zumindest bei uns, um die Rentabilität zu gewährleisten.

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    • DeepToneFN schrieb:


      was ist an Umtausch oder Reparatur ne unsinnige Lösung? Denk mal drüber nach, bevor du was schreibst!! Die Selbsthilfe die beschrieben wurde ist ne alternative. Ob der Käufer das macht, oder nicht ist ja ihm überlassen.

      In der Elektroindustrie werden aus kostengründen defekte Bauteile (chips) übrigens auch mit HeißLuftPistolen ent- und verlötet. So ist es zumindest bei uns, um die Rentabilität zu gewährleisten.

      Reparatur durch DICH wäre OK, durch den K nicht. Umtausch als prvater VK? Klar doch, da man ja üblicherweise sowas mehrfach rumliegen hat. Denk mal drüber nach, ob sowas nicht doch etwas "unseriös" rüberkommt.

      Um mal auf Deine Ursprungsfrage zurückzukommen: Wenn mir ein VK ein defektes Teil verkauft und dann "auf Kulanz" das Gerät tauschen oder reparieren will, dann hätte ich auch erst mal den PP-Käuferschutz bemüht. Sicher hast Du ein Recht auf Nachbesserung, aber der K auch ein Recht darauf, einen funktionierenden Artikel zu bekommen. "Auf Kulanz" ware da für mich das Zünglein an der Waage, da das nix mit Kulanz zu tun hat. Du bist erst mal in der Pflich ein funktionierendes Gerät zu liefern.

      Und BTW: Dass man mit Heißluft-Geräten wunderbar SMD-Bauteile auslöten kann, habe ich nie bestitten, aber die Temperaturen sind doch etwas anders als im Backofen.
    • Du vergisst da ne kleinigkeit der K ist erstmal in der BEweispflicht das das Gerät schon vor versand defekt war. somit ist das was der K anbietet kulanz wenn er denn beweisen kann (Zeugen) das die Ware in einwandfreiem zustand war.
      Und ob Backofen heissluft etc. das prob. des ROD lösen lassen wir mal dahingestellt. Es gibt so einige seltsame Methoden die öfters mal zum erfolg führen.
      Und die interessanteste Frage an der Methode der lötstellen rep. ist ja eigentlich die wie hoch ist denn die Flusstemp. des verwendeteten Lötzinnes. Welches ich z.b. nutze braucht ca 270 Grad Bleifreies hat nen höheren schmelzpunkt somit wäre der backofen schon mal aussen vor weil der bei 250-270Grad ende ist.

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    • Ja, das ist mir schon klar, dass eigentlich der K da in der Beweispflicht ist.
      Allerdings wird er das kaum beweisen können, genauso, wie der VK beweisen kann, ob das wirklich so war (Zeugen für alles mögliche habe ich auch). Und da liegt doch der Hund begraben.
      Wenn ich schon eine gemoddete XBox verkaufe, dann markiere ich wenigstens die wichtigsten Teile bzw. notier die Seriennumemrn um ggf eine Manipulation beweisen zu können (das wirft der TE dem K hier ja eigentlich vor).

      Durch die Zahlungsmethode PayPal hat der VK aber ein Problem - faktisch dreht das seine Beweislast um und ich kann mir schon denken, wie PayPal reagiert...