Guten Morgen an alle Leser,
ich hätte ein paar rechtliche Fragen, die ich mir nicht alle selber beantworten kann.
Ausgangssituation:
Man nehme an, ein Verkäufer verkauft ein Elektroartikel bei einem namenhaften Auktionshaus (Privatverkauf)per Sofort-Kauf. Dabei handelt es sich um Ware, von der bekannt ist das sie Hitzeprobleme hat (altes Xbox360-Model, 3 aufleuchtende Lichter als Fehlercode).
Folgende Angaben in der Auktion:
Artikel wird vor Versand erneut auf funktionsweise kontrolliert. Ist der Test erfolgreich, wird sie umgehend versendet -> Voll funktionstüchtig.
Artikel wurde bereits schon einmal geöffnet, und Umbaumaßnahmen eingeleitet, weiter wird darauf in der Auktion nicht eingegangen.
Es wurde ausdrücklich auf Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verzichtet.
Identifikations-Daten wie Baujahr etc. wurden angegeben.
Bezahlarten: Abholung, Überweisung oder PayPal.
Der Käufer frägt beim Verkäufer per E-Mail an, welche Umbaumaßnahmen getätigt wurden und erläutert, dass er eine bereits umgebaute Konsole besitze, diese aber verkauft habe und nun die angebotene Konsole ersteigern möchte.
Der Kaufablauf erfolgt soweit gut, PayPal Zahlung geht ein, Ware wird versichert verschickt und kommt auch an. Paket ist unbeschädigt.
Dann wird vom Käufer behauptet, die Konsole sei defekt geliefert worden (oben genannter Fehlercode) und was er nun tun solle.
Der Verkäufer gibt im darauf hin Selbsthilfe-Tipps zum beseitigen des Fehlers, oder diese auf Kulanz (da alles in der Auktion ausgeschlossen wurde) zu reparieren oder einen Umtausch der Konsole.
Der Käufer möchte dennoch keine dieser Angebote annehmen, sondern sein Geld zurück und stellt darauf hin bei PayPal Antrag auf Käuferschutz.
Dieses Verfahren wird nun geprüft und in einigen Wochen entweder abgelehnt, oder bestätigt.
Nun ein paar Fakten, und Fragen:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, ist der Verkäufer ab Warenübergabe an das Zulieferunternehmen nicht mehr zuständig für die Ware.
Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass es durch starke Temperatureinflüsse beim Versand (Winter) vllt zu Spannungen in Lötstellen gekommen sein könnte (das ist auch der geläufige Grund für den oben genannten Fehlercode), was durch eine eventuelle zu schnelle Inbetriebnahme verstärkt sein könnte.
Hat der Käufer überhaupt das Recht, Antrag auf Käuferschutz bei PayPal zu stellen, obwohl der Verkäufer eine Reperatur auf Kulanz oder Umtausch der Konsole angeboten hat (müsste er eigentlich nur, wenn er gewerblich Tätig wäre)?
Der Verkäufer geht davon aus, dass der Käufer den PayPal-Käuferschutz dazu benützt, eventuell ein anderes, defektes Mainboard der Konsole gegen ein funktionsfähiges zu tauschen (geöffnet war die Konsole ja schon vor kauf, also ist nicht nachweisbar dass der Käufer die Konsole ebenfalls geöffnet und das Mainboard getauscht haben könnte).
Oder er hatte zu übereifrig einen Sofort-Kauf getätigt, und im nachhinein möchte er vor dem Kauf, durch Käuferschutz von PayPal, zurücktreten (bzw. sein Geld zurück).
Den Error-Code (angegebener Defekt) kann auch leicht durch gewolltes Überhitzen (einwickeln der Konsole in Tüchern und Benutzung) selber hervorgerufen werden.
Die Funktionsweise vor dem Versand können Mitbewohner bestätigen.
Habe nun folgenden Auszug aus dem Buch "Wirtschaftsprivatrecht: Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns" gefunden:
Ich zitiere:
"Der Käufer muss dem Verkäufer also eine Chance zur Nacherfüllung (§439 BGB , §323 BGB) gegeben haben, d.H. dem Verkäufer dem Mangel mitteilen, ihn zur Nachbesserung auffordern und jedenfalls den ergebnislosen Ablauf einer dem Verkäufer einzuräumenden angemessenen Frist abwarten"
(auf Seite 227 zu finden)
Link dazu: Google Bücher
Der Verkäufer hat in den Beispiel ja sogar einem Umtausch bzw. einer Reperatur zugesagt.
Und das alles, obwohl es sich um einen Privatverkauf handelt, und nicht um einen gewerblichen Verkauf (worauf sich der Ausschnitt des Buches bezieht).
ich hätte ein paar rechtliche Fragen, die ich mir nicht alle selber beantworten kann.
Ausgangssituation:
Man nehme an, ein Verkäufer verkauft ein Elektroartikel bei einem namenhaften Auktionshaus (Privatverkauf)per Sofort-Kauf. Dabei handelt es sich um Ware, von der bekannt ist das sie Hitzeprobleme hat (altes Xbox360-Model, 3 aufleuchtende Lichter als Fehlercode).
Folgende Angaben in der Auktion:
Artikel wird vor Versand erneut auf funktionsweise kontrolliert. Ist der Test erfolgreich, wird sie umgehend versendet -> Voll funktionstüchtig.
Artikel wurde bereits schon einmal geöffnet, und Umbaumaßnahmen eingeleitet, weiter wird darauf in der Auktion nicht eingegangen.
Es wurde ausdrücklich auf Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verzichtet.
Identifikations-Daten wie Baujahr etc. wurden angegeben.
Bezahlarten: Abholung, Überweisung oder PayPal.
Der Käufer frägt beim Verkäufer per E-Mail an, welche Umbaumaßnahmen getätigt wurden und erläutert, dass er eine bereits umgebaute Konsole besitze, diese aber verkauft habe und nun die angebotene Konsole ersteigern möchte.
Der Kaufablauf erfolgt soweit gut, PayPal Zahlung geht ein, Ware wird versichert verschickt und kommt auch an. Paket ist unbeschädigt.
Dann wird vom Käufer behauptet, die Konsole sei defekt geliefert worden (oben genannter Fehlercode) und was er nun tun solle.
Der Verkäufer gibt im darauf hin Selbsthilfe-Tipps zum beseitigen des Fehlers, oder diese auf Kulanz (da alles in der Auktion ausgeschlossen wurde) zu reparieren oder einen Umtausch der Konsole.
Der Käufer möchte dennoch keine dieser Angebote annehmen, sondern sein Geld zurück und stellt darauf hin bei PayPal Antrag auf Käuferschutz.
Dieses Verfahren wird nun geprüft und in einigen Wochen entweder abgelehnt, oder bestätigt.
Nun ein paar Fakten, und Fragen:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, ist der Verkäufer ab Warenübergabe an das Zulieferunternehmen nicht mehr zuständig für die Ware.
Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass es durch starke Temperatureinflüsse beim Versand (Winter) vllt zu Spannungen in Lötstellen gekommen sein könnte (das ist auch der geläufige Grund für den oben genannten Fehlercode), was durch eine eventuelle zu schnelle Inbetriebnahme verstärkt sein könnte.
Hat der Käufer überhaupt das Recht, Antrag auf Käuferschutz bei PayPal zu stellen, obwohl der Verkäufer eine Reperatur auf Kulanz oder Umtausch der Konsole angeboten hat (müsste er eigentlich nur, wenn er gewerblich Tätig wäre)?
Der Verkäufer geht davon aus, dass der Käufer den PayPal-Käuferschutz dazu benützt, eventuell ein anderes, defektes Mainboard der Konsole gegen ein funktionsfähiges zu tauschen (geöffnet war die Konsole ja schon vor kauf, also ist nicht nachweisbar dass der Käufer die Konsole ebenfalls geöffnet und das Mainboard getauscht haben könnte).
Oder er hatte zu übereifrig einen Sofort-Kauf getätigt, und im nachhinein möchte er vor dem Kauf, durch Käuferschutz von PayPal, zurücktreten (bzw. sein Geld zurück).
Den Error-Code (angegebener Defekt) kann auch leicht durch gewolltes Überhitzen (einwickeln der Konsole in Tüchern und Benutzung) selber hervorgerufen werden.
Die Funktionsweise vor dem Versand können Mitbewohner bestätigen.
Habe nun folgenden Auszug aus dem Buch "Wirtschaftsprivatrecht: Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns" gefunden:
Ich zitiere:
"Der Käufer muss dem Verkäufer also eine Chance zur Nacherfüllung (§439 BGB , §323 BGB) gegeben haben, d.H. dem Verkäufer dem Mangel mitteilen, ihn zur Nachbesserung auffordern und jedenfalls den ergebnislosen Ablauf einer dem Verkäufer einzuräumenden angemessenen Frist abwarten"
(auf Seite 227 zu finden)
Link dazu: Google Bücher
Der Verkäufer hat in den Beispiel ja sogar einem Umtausch bzw. einer Reperatur zugesagt.
Und das alles, obwohl es sich um einen Privatverkauf handelt, und nicht um einen gewerblichen Verkauf (worauf sich der Ausschnitt des Buches bezieht).