Kann ich auf Lieferung bestehen?

    • Kann ich auf Lieferung bestehen?

      Hallo Forum

      Ich hatte endlich mal Glück und ein Schnäppchen gemacht - doch die Freude hat nicht lang gedauert.

      Ich habe auf eine tolle Lammfelljacke geboten und tatsächlich den Zuschlag erhalten und zwar für 7,49 EUR (plus 17,50 EUR Versandkosten aus Österreich) Die Jacke war sehr gut beschrieben und bebildert. Ich habe sorfort per paypal bezahlt. Nach 3 Tagen habe ich die Nachricht bekommen, dass beim Einpacken leider ein Glas Rotwein über die Jacke geschüttet wurde und in der Reinigung sei der Fleck nicht rausgegangen (nach 3 Tagen bereits gereinigt!!???) aus diesem Grund könnte die Jacke nicht verkauft werden, mit der Bitte um Angabe meiner Bankverbindung, damit das Geld retourniert werden kann.

      Ich habe geschrieben, dass ich die Jacke trotzdem gerne hätte und auf der Lieferung bestehe.

      Seither habe ich nichts mehr von der Verkäuferin gehört. Den Fall habe ich ebay gemeldet und auch dort gesagt, dass ich auf der Lieferung bestehe. Nun habe ich gestern von ebay die Nachricht erhalten habe, dass ebay mir das Geld gutschreibt und der Fall geschlossen ist - doch das will ich gar nicht, denn ich möchte die Jacke auf jeden Fall haben - die lt. Beschreibung super aussieht, in dieser Form kaum zu finden ist und ich genau so eine Jacke schon lange suche.

      Was habe ich für Möglichkeiten?

      Grüsse

      harley-de

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von harley-de ()

    • Du kannst auf Lieferung der Jacke in dem ursprünglich beworbenen Zustand bestehen. Wenn der Verkäufer den Artikel nach Kauf beschädigt hat, ist er zur Schadensregulierung verpflichtet. Und zwar nicht dadurch, daß er das Geld zurückbezahlt, sondern den Käufer so stellt, daß er eine solche Jacke unbeschadet in seinen Besitz bringen kann. Also den ursprünglichen Artikel so reinigen, daß er wieder im angebotenen Zustand ist, einen gleichwertigen Ersatzartikel liefern oder sonstigen Schadensersatz (z.B. Geld) bietet. Siehe auch hier: auktionen-faq.de/rechtliches/#4211

      Falls Du selbst in der Sache nichts erreichst, dann schalte einen Rechtsanwalt ein.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Hm seh ich das richtig, dass du als Käufer in Deutschland lebst aber dein VK in Österreich lebt?

      Ich weiß ja nicht, ob ich für 7,50€ plus Versand nen Grenzübergreifenden Rechtsstreit führen wollte.
      Vorallem wenn du von Ebay/Paypal bereits die zusage hast das du das Geld wiederbekomst.
      Es sei den man hat zuviel Geld/Zeit.
    • Mit Österrreich verbinden uns doch alte enge Bande, so eine kleine Grrenze ist doch so gut wie nix ... 8)

      Ja, es kommt eben immer darauf an, wie sehr man interessiert ist sein Recht durchzusetzen und wieviel Zeit, Geld und Nerven man dazu hat. Der "Schaden" ist einfach kalkulierbar, aber das gute Geld, das man eventuell noch in den Sand setzt, weniger.

      Nur was will man einem solchen Geschädigten raten? Es ist ja nicht der erste derartige Fall hier und wird auch nicht der Letzte sein.
      Meistens sind die K mit Recht wutentbrand über den doch sehr verdächtigen Rückzug vom Handel durch den VK. Das riecht oft danach, daß der Verkaufserlös nicht ausreichend war. Da ist der Ruf des K nach Recht und Gerechtigkeit erstmal immer laut.
      Am besten ist in einem solchen Fall für den K immer erstmal auf den Handel zu bestehen und die Lieferung fristgerecht anzumahnen. Das kostet nix. Dann hat man erstmal Zeit sich seine weitere Vorgehensweise zu überlegen. Oft legt sich der Groll nach einiger Zeit und trotz Nichtlieferung des Artikels wird dann doch nichts mehr gegen den VK unternommen und sich wieder anderen Geschäften zugewandt. Wer trotzdem den Rechtweg gehen will, sollte wissen, daß Recht haben und Recht bekommen nicht immer das Gleiche ist.

      Aber schauen wir mal, wie sich harley-de und der VK hier entscheiden und wie die Sache ausgeht. Bin gespannt ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Hallo

      Ich werde auf jeden Fall hier berichten, wie es weitergegangen / ausgegangen ist.

      @Obelix

      Es geht ja nicht darum einen Rechtsstreit um 7,50 plus Versandkosten vom Zaun zu brechen (ebay hat auch die Kosten ja bereits erstattet)

      Es geht darum, dass ich eine solche Lammfelljacke nirgends nicht unter min. 300,- EUR bekomme - deshalb habe ich mich zum einen sehr daüber gewundert, aber auch ums so mehr gefreut, diese Jacke für 7,50 ersteigert zu haben. -> endlich mal in ebay ein Schnäppchen gemacht und unter uns, mein max. Gebot lag einiges (!) über den 7,50

      d.h. nach meinem Rechtsverständnis habe ich einen korrekten Kaufvertrag über eine Ware geschlossen und bezahlt. Wenn ich nun diese Jacke nicht geiefert bekomme und eine gleichwertige Jacke kaufen muss, entsteht mir ein Schaden von min 300,- EUR (wenn ich überhaupt einen gleichwertigen Ersatz für dieses Unikat finde)

      Grüsse
    • Achso Ok das wuste ich natürlich nicht das es sich um eine solch teure Jacke handelt.
      Mir kam erstmal diese Lammfeljacken vón den Weihnachtsmärkten in den Sinn.
      Nun schreib doch dem VK auch mal er möge dir doch mal bitte Bilder dieses ominösen Flecks zusenden.
      Ich denke mal wenn diese 300€ Jacke für 7,50€ wegging ist das dem VK einfach zu billig weggegangen.
      Aber das ist ja seine eigene Schuld.
    • Ja, genau so ist es! Und was ebay oder paypal Dir erstattet, hat mit dem eigentlichen Kaufvertrag nichts zu tun. Den hast Du nur mit dem VK geschlossen.
      Aber überlege Dir in Ruhe wie weit Du gehen willst und was es Dich erstmal kosten wird. Lasse Dich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt erstmal unverbindlich beraten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      Ja, genau so ist es! Und was ebay oder paypal Dir erstattet, hat mit dem eigentlichen Kaufvertrag nichts zu tun. Den hast Du nur mit dem VK geschlossen.
      Aber überlege Dir in Ruhe wie weit Du gehen willst und was es Dich erstmal kosten wird. Lasse Dich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt erstmal unverbindlich beraten.

      Ich Dir und Obelix Recht - aber die Fage ist, wie zum Recht kommen - Leider kenne ich keine Rechtsanwälte, die ersteinmal unverbindlich / im ersten Schritt kostenlos beraten / Auskunft über Möglichkeiten die man hat, geben - die werden für solche Auskünfte sicher (ich schätze) 50-100 EUR verlangen und dann komme ich gleich in eine Grössenordnung wo es sich dann gleich nicht mehr lohnt - obwohl, wenn es zum Rechtsstreit kommt und man die Sache ohne Vergleich durchzieht und am Ende auch wirklich Recht bekommt, alle Kosten, neben dem Schadensersatz auch die Anwaltskosten ersetzt bekommt - und unterm Strich muss die Frage gestellt werden, lohnt sich der Ärger - Recht haben, hin - Recht bekommen, her X(
    • - und unterm Strich muss die Frage gestellt werden, lohnt sich der Ärger - Recht haben, hin - Recht bekommen, her


      Ja das must du natürlich für dich selbst entscheiden.
      Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Würde die eine solche Beratung nicht bezahlen?
    • RVS ist ja gut und schön da fällt mir dann spontan nen Fall aus dem Forum auf wo die RSV mal eben bezahlt hat und gut war`s die haben den Streitfall doch garnicht erst zugelassen.,
      Denke mal man kann nen bisschen klappern und wenn`s nicht wirkt hat man halt Pech gehabt. Desweiteren was ist wenn der VK die JAcke jetzt wieder erwarten versendet und aussieht wie aus der Tonne gezogen oder aber bei VK nix zuholen ist trotz erfolgreichem rechtstreit ???
      Also ich für meinen Teil würde ne Rote geben und gut is alles andere wäre mir wegen grenzüberstreitung doch zu heikel das kostet schliesslich schon mal 2 RA´s Weil der aus D muss noch nen Kollegel aus A zurate ziehen weil er in A wohl keine zulassung hat.
    • Schlussendlich wird es darauf herauslaufen - der Schaden -> ca. 300 EUR ist wohl zu gering um hier ein Rechtsstreit zu beginnen - der Selbstbehalt der RV liegt bei 100 EUR

      es bleibt -> schön wär´s gewesen eine so tolle Jacke für ins. 25 EUR zu ergattern, rechtsgültige Kaufverträge in dieser Grössenordnung auch bis zum Schadensersatz von ein paar hundert EUR sind nicht sinnvoll durchzusetzen, ausser man wills wirklich wissen - so in Richtung " Exempel statuieren" - Aber wer hat dazu die Zeit und nimmt all den Ärger in Kauf? :evil:
    • nun ja deine rechnung hat noch nen kleinen fehler dein schaden beläuft sich auf wenn überhaupt 25 euro und nicht 300 die hätte höchstens der VK wenn er denn dann zum rausrücken einer gleichwertigen jacke verdonnert würde.dabei ist dann aber noch die verhältnismassigkeit zubeachten soll heissen kann man die ware nicht besorgen gleichwertigen ersatz dann gibts eventuell nur kohle oder garnix. und wenn man es ganz genau sieht hast du erstmal einen schaden von 0,00 weil ebay ja die rechnung dir gegen über begleichen will/tut. Somit wäre dann noch die frage ob ein vertrag zustande gekommen ist, weil die werden sich wohl das geld vom VK zurück holen, somit könnte man auch eventuell davon ausgehen das hier eine rückabwicklung statt gefunden hat. also müsste man erst mal wieder geld anweisen weil der vertrag ja zug um zug erfüllt werden muss erst geld dann ware. wäre jetzt mal juristisch zuklären diese sichtweise.
    • @senseman

      Nun verunsichere den Fragesteller bitte nicht noch. Aus juristischer Sicht ist ein Schaden entstanden. Bei Nichterfüllung des Vertrages hätte der Käufer Anspruch auf Schadensersatz nach §280 BGB und zwar in Höhe der Differenz zu einer gleichwertigen Jacke. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Geld zurück überwiesen wurde. Ganz im Gegenteil, damit könnte der Verkäufer anzeigen, dass er nicht gewillt ist, seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Damit würde er sich in Verzug befinden und ein vom Käufer beauftragter Anwalt wäre dann auch vom Verkäufer zu bezahlen. Die Umstände der Rückzahlung wären hier aber noch genauer zu klären.

      Wie bereits angedeutet, muss es sich der Fragesteller selber überlegen, ob es ihm das wert ist. Wir hatten hier im Forum auch bereits Fälle, wo dies durchgezogen wurde, mit Erfolg, versteht sich. Die Rechtslage dürfte hier mehr als eindeutig sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich denke nicht das ich den k verunsichere weil seine sicht wurde bereits in post 12 dargestellt.
      Von §28i0 würde abs. 3 dann eventuell anwendung findet mit § 281 abs1.
      somit bleibt dann immer noch für mich die juristische frage
      1. wie sieht es mit fristen aus. zur lieferung wurden sowie ich das sehe keine gesetzt
      2. wie sieht es aus wenn das geld ohne zu tun des VK von ebay zurück geflossen ist ???
      meines erachtens hatte der Vk keine gelgenheit die sache gütlich zueinigen (sprich jacke wieder erwarten zuversenden, da eaby fall geschlossen und geld bewilligt hat) was meines erachtens bedeuten würde das erst mal das geld wieder zum vk müsste um dann bei nicht lieferung §280 zur anwendung kommen dürfte.
    • Leider kann ich nicht mehr editieren.
      daher mal so mir ist leider ein kleiner fehler unterlaufen, da der beklagte in Ö sitzt heisst das das BGB nicht anwendbar ist, für den fall sonden das ABGB Allgemeines BürgerlichesGesetzbuch Österreich anwendung findet BGB §280 §281 sind ungültig da der beklagte in Ö sitzt und somit auch dort gerichtsttand §933a des abgb sagt nur leider nix zu diesem fall aus :S nichtgelieferte ware.
    • Ich hatte in der Tat verdrängt, dass der Verkäufer in A sitzt, sorry, senseman. Leider kenne ich mich weder im ABGB und muss daher meine Anmerkung konkret auf diesen Fall bezogen mit einer Entschuldigung zurückziehen.

      Mein Rat daher ebenfalls: Eine rote Bewertung und die Sache wieder vergessen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @senseman - Das sind viele Mutmassungen die Du da annimmst - dem Käufer wurden Fristen gesetzt - es wurde auch immer darauf hingewiesen, dass ich auf der Lieferung bestehe - dem VK wurde mehrfach die Gelegenheit gegeben eine gütliche Einigung zu finden - nur hat dieser sich "tot" gestellt - und ich mutmasse nun auch mal - ich kann mir nicht vorstellen dass es in der österreichischen Gesetzgebung keinen Paragrapghen gibt, der nach einem Kaufvertrag bei Nichtlieferung der gekauften Ware keine Regelung vorsieht.

      Dein Post 13 und da geben ich biguhu recht ist grösstenteils bullshit - es geht nicht um den bezahlten Kaufpreis - sondern um Lieferung und wenn diese nicht möglich ist, um gleichwertigen Ersatz

      Schlussendlich ist die Diskussion mühseelig, da ich bereits in meinem Post 12 alles gesagt habe

      Beste Grüsse
    • Stimmt das da viele musmassungen drin sind blieb einem auch nichts anderes übrig als selbige anzustellen, weil das genaue vorgehen halt nicht explitizt genannt wurde woher soll man das dann wissen ???
      Ich habe auch nicht behauptet das In Ö sein sollcher § nicht vorhanden ist oder in irgend einem Gesetzbuch drin steht, die frage ist ja dann wo stehts und wie findet er die anwendung was dann wohl wiederrum eine juristische frage wäre die man klären sollte (bei interesse wie man aber aus deinem post 12 sieht ist für dich das thema durch, wobei ich keinen grund sehe für meinen teil mir den ein oder anderen gedanken zum thema machen zudürfen).

      Dein Post 13 und da geben ich biguhu recht ist grösstenteils bullshit -
      es geht nicht um den bezahlten Kaufpreis - sondern um Lieferung und wenn
      diese nicht möglich ist, um gleichwertigen Ersatz
      Das musst du mir mal genau erklären ??? weil wie wir feste gestellt haben, kann ich nicht das BGB §280 mit gegebenenfalls Abs.3 und danach BGB §281 zur anwendung bringen, da hier der beklagte aus Ö kommt, müsste also ein § aus dem Ö-Gesetzbüchern greifen wer und welcher und was darin steht und wie in Ö das geregelt ist wurde meines wissen hier noch nicht beantwortet. Somit bleibt die Frage was dir nach Ö gesetz denn als schadenersatz zustehen sollte.
      was mich auch weiterhin juristisch interessiert ist der fall, das du dein geld zurück erhalten sollst oder hast wie muss denn dann der beklagte vorgehen ??? weil ich gehe mal davon aus ebay wird sich gerne das Geld vom beklagten wider holen wollen. sollte der beklagte nun auf den gedanken kommen ok ich schick dem kläger die ware jetzt zu was, macht er dann wenn der kläger nicht mehr gewillt ist zu zahlen geht es dann wieder über ebay oder hat er dann pech und müsste dann wiederrum den zivilrechtlichen weg einschlagen ???
      Ich dachte immer das ein vertrag bei ebay zug um zug erfüllt werden muss, welches ja geschehen war. erst geld dann ware nun ist das geld aber ohne ware zurück geflossen (wegen nicht lieferung der fall seitens ebay geschlossen) wie ist dann das weitere vorgehen ???
    • Ich würde erneut überweisen, mit Überweisung ein Einschreiben/Rückschein mit letzer Fristsetzung zur Übersendung der Ware (10 Werktage) schicken. Darin klar darstellen, dass Du auf die Übersendung bestehst.

      Gib ihm aber die Chance, dir bis Fristende bei Nichterfüllung Fotos des tatsächlichen Flecks zuzusenden. Denke, wenn die Jacke wirklich so versaut ist, wirst Du sie nicht haben wollen, dann sollte der Verkäufer aber auch kein Problem haben, dir ein paar Fotos zu senden. Fotos machen kann er ja, die hat man ja auch in seinen Angeboten gesehen.

      So, am Ende schreibst Du, dass er sich bei Nichterfüllung einer der benannten Sachen ab dem Fristablauf in Verzug befindet und er somit die weiter aufkommenden Kosten der dann folgenden Anwaltsbeauftragung zusätzlich zu tragen hat.

      Dann abwarten was passiert....... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger