Bundesnetzagentur untersagt telomax GmbH Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen

    • Bundesnetzagentur untersagt telomax GmbH Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen

      Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:


      Erscheinungsdatum 29.12.2010

      Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.

      "Der Verbraucherschutz wird durch die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote nachhaltig gestärkt. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

      Seit September 2010 sind bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße Beschwerden eingegangen, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern. Aus den Beschwerdeschreiben geht hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst – z. B. "www.win-finder.com" oder "www.glücksfinder.net" – ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

      Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Erhält der Verbraucher seine Telefonrechnung von der Telekom Deutschland GmbH, wird das Entgelt unter den Überschriften "Beträge anderer Anbieter" sowie "Verbindungen über telomax GmbH" unter Angabe der Artikel-/Leistungsnummer 61404 als "Mehrwertdiensteabonnements" und der Artikel-/Leistungsnummer 83917 als "Premium Abonnement Services, tel-and-pay.de" aufgeführt.

      Die von der Bundesnetzagentur nunmehr verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern.

      Der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Beschwerden zu Abrechnungen der dargestellten Gewinnspieleintragsdienste auf Rechnungen der Telekom Deutschland GmbH vor. Es gibt jedoch Anzeichen, dass diese Eintragsdienste auch auf Abrechnungen anderer Netzbetreiber in vergleichbarer Form geltend gemacht werden.

      "Ich bitte deshalb die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, die ihre Telefonrechung nicht von der Telekom Deutschland GmbH erhalten, sich bei der Bundesnetzagentur zu melden. Sollte auf der Rechnung der Telekom Deutschland GmbH bei gleichem Sachverhalt eine andere Artikel-/Leistungsnummer als die 61404 oder 83917 angegeben sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung", sagte Kurth.

      Verbraucher können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:

      Anschrift:
      Bundesnetzagentur
      Nördeltstraße 5
      59872 Meschede
      Telefon: +49 291 9955-206
      Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
      Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
      Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
      Telefax: +49 6321 934-111
      E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Win-Finder Telefon Abzocke !

      Hallo,

      heute wurde meine Mutter von der Firma Win Finder ( Selber sprechen die es aber am Telefon als win feinda aus ) angerufen angeblich im Namen von Otto Versand , naja wir haben uns bis dahin noch nichts gedacht da wir dort Kunden sind und öfter mal einen gutschein bekommen oder ähnliches !

      Dann fing die Dame am Telefon davon an meine Mama hätte einen Gutschein im wert von 100 Euro für Kosmetik Gewonnen , supi habe wir gedacht das ist ja schön !!! Aber dann kam das GROßE ABER !!
      Wir würden erst mal innerhalb der nächsten 10 Tage den Gutschein zugeschickt bekommen damit die den auch schicken können müssten die , die Daten nochmal vergleichen und man Bräuchte nur JA sagen ( Ich habe meiner Mutter sofort gesagt das ist beschiss und sie solle auflegen aber Sie ist ja schlauer !) Naja Sie hat sich weiter das gelaber angehört und immer wieder schön JA gesagt ! Dann meinte die Dame Sie würde die nächsten 2 Wochen KOSTENLOS an einem Gewinnspiel teil nehmen danach kostet das Gewinnspiel irgendwas mit 200 Stück die Woche 9,90 Euro was auch gleich von der Telefonrechnung abgebucht wird !

      Zum Schluss hat meine Mutter eine Telefonnumer bekommen ( Kostenlos ) die Sie anrufen soll um einen 4 stelligen code zu bekommen damit die wissen das alles seine richtigkeit hat und Sie am Gewinnspiel teilnimmt .
      Wir haben nach dem Sie ja nun endlich mal Aufgelegt hatte gleich zurück gerufen es kam eine Ansage wir sollten es Später noch einmal versuchen naja haben wir auch gemacht dann kam die Band ansage mit dem Code ! Ich habe im Internet schon mal ein Bisschen nach gegoogelt und nichts gutes über die Firma gefunden ich habe es meiner Mutter gezeigt und Sie hat jetzt Angst das die mit ihren Daten mist Bauen , man hat ja aber auch 14 tage wiederrufs recht ! Also noch einmal angerufen und als Info bekommt man wenn man einen Persöhnlichen Mitarbeiter sprechen möchte das dieser aber keine Stornierungen entgegen nimmt sondern dafür müsste man eine Mail schreiben auch dieses haben wir nun gemacht und jetzt bin ich mal gespannt was daraus wird !

      Ohne Unterschirft auf einem Vertrag können die ja nichts machen laut Verbraucherschutz aber wer weiß !?

      Oder denkt ihr das was meine Befürchtung ist, da die das telefonat aufgezeichnet haben und meine Mama ja nun immer JA gesagt hat ,das die damit irgendwas machen können !?ich meine es gibt ja viel was man so liest !

      LG
    • Schnegge schrieb:

      Ohne Unterschirft auf einem Vertrag können die ja nichts machen laut Verbraucherschutz aber wer weiß !?

      Ein gültiger Vertrag bedarf nicht unbedingt einer Unterschrift. Dies geht beispielsweise auch mündlich und ist dann auch per Sprachaufzeichnung möglich.

      Schnegge schrieb:


      Oder denkt ihr das was meine Befürchtung ist, da die das telefonat aufgezeichnet haben und meine Mama ja nun immer JA gesagt hat ,das die damit irgendwas machen können !?

      JA!

      s.o.

      ABER:
      Der geschäftsanbahnende Vertragspartner muß im Telefonat gleich zu beginn darauf hinweisen, daß das Gespräch aufgezeichnet wird. Ansonsten ist das ein Gesetzesverstoß.
      Nun ist Deine Mutter mit ziemlicher Sicherheit (wie Du befürchtet hast) ungewollt in einen Vertrag hineinegeraten. Wenn Deine Mutter per email den Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist gekündigt hat, dann ist das schon mal gut. Allerdings sollte diese Telefonfirma Deiner Mutter eine Bestätigung über die Kündigung zusenden (zumindest per email).

      Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird sonst dieses Unternehmen die Kündigungsemail Deiner Mutter ignorieren und der Vertrag wird weiterbestehen. Das wird Deine Mutter dann auf der Telefonrechnung erkennen können. Versucht nochmal per Einschreibebrief vom Vertrag zurückzutreten und das Unternehmen gleichzeitig auffordern, die Kündigung zu bestätigen.

      Falls dies alles fruchtlos sein sollte, dann mit allen Unterlagen zum Anwalt.
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    • Beschwert euch bei Otto!

      Unverlangte, unbestellte Anrufe immer der Bundesnetzagentur melden:

      Die Bundesnetzagentur hat wegen unerlaubter Telefonwerbung hohe Bußgelder verhängt, die von Dezember 2009 bis Januar 2010 eine Gesamthöhe von 500.000 Euro erreichten. Damit ahndet die Behörde erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepfl icht bei Werbeanrufen. Die auferlegten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt. Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt.

      bundesnetzagentur.de/DE/Presse…nelleVerbrHilfe_node.html

      War auch noch die Rufnummer unterdrückt?

      Bußgeldrelevant war zudem auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. In diesem Zusammenhang wurden Fälle mit Bußgeldern geahndet, in denen die Rufnummer des anrufenden Callcenters nicht angezeigt wurde oder das werbende Unternehmen eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer hat anzeigen lassen. Die Falschanzeige ver schleiert ebenso wie die Nichtanzeige der Rufnummer die Identität des Anrufenden. Bei Werbe - anrufen mit unterdrückter Rufnummer kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.


      Vielleicht gibt es eure "Win finder" ja auch bei den aktuellen Gewinnversprechern: bundesnetzagentur.de/cln_1931/…ktuelleHinweise_node.html ?

      Hier ist jedenfalls die Liste mit Formularen zur Meldung von missbräuchlichen Telefonanrufen:
      bundesnetzagentur.de/DE/Verbra…rauchSpamDialer_node.html
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • in eurem Fall ist das ein Cold Call:

      Der Angerufene erhält einen unerlaubten Werbeanruf einer Firma, mit der er bereits in Geschäftskontakt steht (Bestandskunde) oder die ihn als neuen Kunden gewinnen will (Kalt-Akquise). In der Fachsprache werden solche Anrufe Cold Calls genannt.
      Vorrangiges Ziel der anrufenden Unternehmen ist es mit Hilfe dieser Cold Calls, den Absatz oder den Kauf von Waren, die Erbringung oder der Bezug von Dienstleistungen zu fördern. Wesentliches Merkmal eines unerlaubten Telefonwerbeanrufs ist, dass der Angerufene vorher nicht ausdrücklich in derartige Anrufe eingewilligt hat.

      Der Gesetzgeber stellt klar, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufe vorher ausdrücklich eingewilligt haben müssen, § 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Marktteilnehmer (Gewerbetreibende) müssen nach dem Gesetz zumindest eine mutmaßliche Einwilligung erkennen lassen.
      Darüber hinaus darf bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer des Anrufers nicht mehr unterdrückt werden. Die Regelung hierzu erfolgt in § 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

      bundesnetzagentur.de/cln_1931/…ls_Basepage.html?nn=64500

      bundesnetzagentur.de/cae/servl…nummernTelefonwerbung.pdf das Formblatt zur Meldung

      Unabhängig davon müsst ihr natürlich gegen die Folgen der unüberlegten Zustimmung zu dem Dienstleistungsvertrag vorgehen.
      und wie ich eingangs schon sagte, beschwert euch bei Otto, dass die eure Daten (angeblich?) weitergegeben haben!
      Wenn die ärgeliche Kunden haben, die sich massiv beschweren, werden die vielleicht auch etwas gegen die missbräuchliche Nutzung ihres Namens tun,
      die haben Ruf zu verlieren und Neckermann, BonPrix und Konsorten stehen parat!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo,

      Na da bin ich ja mal gesapnnt also gekündigt haben wir das gestern gleich auch mit der Bitte die Stornierung schriftlich zu bestätigen !Das der Anruf aufgezeichnet wird wurde erst zum Schluss gesagt , und ja die nummer war auch Unterdrückt !

      Bei Otto haben wir auch angerufen , da bekam ich nur die Antwort die können nichts daran machen oder uns weiter helfen !

      Mich wundert erstens was mir in der Nacht noch eingefallen ist :

      - Woher haben die , die Adresse ? Von Otto ? denke ich mal weil
      - ich habe vor gut einer Woche dort bestellt und das ging auf den Namen meiner Mutter , schon komisch das dann Otto nichts davon wissen will !?

      Ich habe mal die Daten der Firma raus gesucht

      Marketing & Project Service Inc.

      9 Pelican Drive

      Road Town, Tortola VG1110

      British Virgin Islands



      Telefon: 0180 5 329999*

      Fax: 0180 5 015211*

      E-Mail: - service*win-finder.com



      LG
    • Schnegge schrieb:

      Na da bin ich ja mal gesapnnt also gekündigt haben wir das gestern gleich auch mit der Bitte die Stornierung schriftlich zu bestätigen !Das der Anruf aufgezeichnet wird wurde erst zum Schluss gesagt , und ja die nummer war auch Unterdrückt !

      Euer Problem ist vielschichtig. Aber eigentlich will Deine Mutter nur aus dem Vertrag. Dies geht nur per Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist. Dies aber laut Gesetz problemlos. In der Realität sieht die Sache eventuell anders aus. Falls der Widerruf ignoriert werden sollte, dann muß ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dieser kennt alle Möglichkeiten, die man dann nutzen kann.

      Schnegge schrieb:


      Bei Otto haben wir auch angerufen , da bekam ich nur die Antwort die können nichts daran machen oder uns weiter helfen !

      Mich wundert erstens was mir in der Nacht noch eingefallen ist :

      - Woher haben die , die Adresse ? Von Otto ? denke ich mal weil
      - ich habe vor gut einer Woche dort bestellt und das ging auf den Namen meiner Mutter , schon komisch das dann Otto nichts davon wissen will !?

      Das ist ein sekundäres Problem. Die Kenntnis über den Lieferanten eurer Daten hilft jetzt nicht bei der Lösung des Vertrags-Problems.
      Ihr könnt aber (schriftlich) bei OTTO nachfragen, welche Daten sie über Euch haben und an wen sie weitergegeben wurden. Jeder Bürger hat ein Recht (per Gesetz) auf die Information über seine Daten und deren Verwendung/Verbreitung, seien es Firmen oder Behörden. Falls OTTO euch nicht antwortet, oder die Antwort unbefriedigend wäre, dann könnt ihr die Konsequenzen OTTO gegenüber daraus ziehen.

      Schnegge schrieb:


      Ich habe mal die Daten der Firma raus gesucht

      Marketing & Project Service Inc.

      9 Pelican Drive

      Road Town, Tortola VG1110

      British Virgin Islands

      Typische Adresse einer Briefkastenfirma.
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    • Hallo,

      ok vielen dank für eure Tipps !

      Wiederruf ist schon geingeleitet per Mail mit der Bitte um Bestätigung der Stornierung !

      Klar wenn alle stricke reißen dann gehen wa zum Anwalt meine Mama ist ja nicht umsonst Rechtsschutz Versichert , die können ja auch mal was für Ihre Geld tun grins !

      Ich warte mal ab ob ich eine Bestätigung bekomme parallel ist heute ein einschreiben weg geschickt worden zur Sicherheit mal gucken was daraus wird !? Wenn es eine Briefkasten Firma ist wird der Brief dann überhaupt angenommen ?! Wahrscheinlich nicht oder ?

      LG
    • Schnegge schrieb:

      Wenn es eine Briefkasten Firma ist wird der Brief dann überhaupt angenommen ?! Wahrscheinlich nicht oder ?

      Vielleicht hängt ja doch ein Briefkasten am Haus. Es ist ja eben ne Briefkastenadresse. 8)
      Könntest den Brief auch direkt dort abgeben und mit einem kleinen Urlaub verbinden. Sonnencreme nicht vergessen ...

      British Virgin Islands, Road Town, Tortola VG1110
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    • Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:

      Ausgabejahr 2011
      Erscheinungsdatum 27.05.2011

      Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt. Die Bundesnetzagentur hatte die Abrechnung durch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung untersagt.

      "Die Entscheidung stärkt uns bei unserem Vorgehen zum Wohle des Verbrauchers. Unlautere Geschäftspraktiken sind nicht hinnehmbar und werden von uns verfolgt. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen das effektivste Mittel ist, um derartige Modelle unattraktiv zu machen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

      Im Dezember 2010 und Januar 2011 hatte die Bundesnetzagentur Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für die Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 bzw. Produkt-IDs 11004 und 12000 ausgesprochen. Unter diesen Nummern hatte die telomax GmbH als Verbindungsnetzbetreiberin auf Telefonrechnungen Beträge von verschiedenen Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Die Dienste waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen den Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wurde. Während des Gesprächs schlossen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst, z. B. „win-finder.com“ oder „glücksfinder.net“.

      Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

      Gegen die Bescheide von Dezember 2010 und Januar 2011 hatten sowohl ein betroffener Drittanbieter als auch die telomax GmbH einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) gestellt. Das VG Köln bestätigte die Bescheide der Bundesnetzagentur. Mit der jetzigen Entscheidung des OVG NRW sind die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Bescheide der Bundesnetzagentur letztinstanzlich abgelehnt worden.

      Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur im Februar 2011 ihr Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung auf die Artikel-/Leistungsnummern 83918 bis 83924 bzw. die Produkt-IDs 12001 bis 12007 erweitert und präventiv für 45 weitere Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs ein gleichartiges Verbot ausgesprochen. Diese Maßnahmen sind noch nicht rechtskräftig.


      Impressum:

      Anschrift
      telomax GmbH
      Westhafenplatz 1
      D-60327 Frankfurt/Main

      Kommunikation
      Tel. 0800 - 444 56 74
      Fax 0180 - 566 10 01 (14ct/Min. aus dem dt. Fn. Mobilfunkpreise können abweichen)


      HRB und Steuernummer
      AG Frankfurt/Main – HRB 87585
      FA Frankfurt/M. V-Höchst – StNr 04724621273
      USt-IdNr. DE270137293


      Geschäftsführer
      Christian Ohme
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.