Abmahnung wegen Verkauf von Thomas Sabo Schmuck

    • Abmahnung wegen Verkauf von Thomas Sabo Schmuck

      Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen. Ich möchte bei Ebay Thomas Sabo Schmuck verkaufen. Selbstsverständlich Original. Ist es verboten bei Ebay neuen originalen Thomas Sabo Schmuck zu verkaufen? Ist es mit Thomas Sabo so wie mit den Marken Ed Hardy? Ich meine gehört zu haben das Ed Hardy nicht bei Ebay verkauft werden darf, nur wenn man es gewerblich macht. Ich bin aber eine Privatperson. Will nur vorher fragen und nicht nacher mit einer Abmahnung zu tun haben....Danke für eure Hilfe! VG Ritchi
    • Wenn du als Privatperson deine bereits gebrauchten Schmuck oder ein zwei nicht gewollte Geschenke verkaufst, wird Thomas Sabo nichts dagegen unternehmen können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ritchi1202 schrieb:

      Ab wann würde Thomas Sabo denn was machen?

      Sobald Sabo in deinen Verkäufen ein gewerbliches Handeln sieht und der Verkauf nur von lizenzierten Händlern gestattet ist. Letzteres müsstest du per Google in Erfahrung bringen. Da du aber nach eigenen Angaben nur im privaten Rahmen verkaufen willst und auch garantiert Originalware in deinem Besitz hast, sollte dies für dich nicht von Interesse sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Stubentiger schrieb:

      „Garantiert Original!“ ist garantiert abmahngefährdet!

      Aber nur für gewerbliche Verkäufer. Der Wettbewerb ist ja hier zwingend notwendig. Und das trifft ja auf unseren TE nicht zu, so seine Angaben.

      Ich halte mich hier mal ganz strikt an die Angaben des TE, obwohl ich nach seiner Frageweise so meine Zweifel habe, ob hier nicht doch ein gewerbliches Handeln vorliegen könnte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich kann das auch nur bestätigen. Wenn du etwas aus deinem eigenen Besitz als Privatperson verkaufst, kann dir niemand was. Es muss nur echt sein und nicht gefälscht, gestohlen, oder "vom LKW gefallen".
      Am besten machen sich dann auch Kaufnachweise, wie Rechnungen und Belege.
      Wie hier auch schon beschrieben, Hinweise wie "garantiert echt" sind mit Vorsicht zu genießen.

      Wenn du gewerblich verkaufen willst, solltest du schon gewisse Genehmigungen dir einholen. Es gibt gewisse Untersagungen, wo Markenartikel nicht auf Auktionsplattformen verhökert werden dürfen. Andererseits gibts widerrum auch andere Gerichturteile...

      Die Verwendung eines solchen "eBay-Verbots" ist jedoch problematisch, weil hier die Wettbewerbsfreiheit des Vertriebspartners eingeschränkt wird. Nur wenn es dafür eine ausreichende Rechtfertigung gibt,
      verstößt die Klausel nicht gegen das Kartellverbot und ist nichtig und kann nicht per Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren geahndet werden.

      Das Bundeskartellamt hat am 25.9.2009 den Ausschluss des Handels über eBay und den generellen Ausschluss des Onlinehandels für kartellrechtswidrig erklärt, ohne auf etwaige qualitative Anforderungen an den Vertrieb einzugehen
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • Hallo,

      ich habe gerade diesen thread entdeckt, nachdem ich nach tipps zum gleichen sachverhalt gesucht habe. zu weihnachten habe ich einen ECHTEN thomas sabo anhänger geschenkt bekommen, den ich eventuell verkaufen möchte, da er mir nicht gefällt. nun habe ich schon bei ebay nachgesehen, wie dort das angebot aussieht und mir ist aufgefallen, das beide angebote darauf hinweisen, dass es sich beim angebotenen artikel nicht um schmuck von t.s. handelt, obwohl sie dies im titel so angaben.

      dann habe ich das hier im internet gefunden:
      hilfeaufrufe.de/Schmuck-Marke-Thomas-Sabo-Abmahnungen.htm

      soweit ich das richtig gelesen habe, geht es hier ja nur um gewerbliche nicht um private verkäufe oder?

      also dürfte mir beim PRIVATEN verkauf auf ebay nichts passieren? ist das irgendwo gesetzlich festgeschrieben?
      ich würde mich gerne vorher absichern, eine abmahnung kann ich nämlich nicht gebrauchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frau_N ()

    • Bitte beachte, diese ist eine Antwort nach meinem empfinden:

      Zunachst kannst du dies hier ( Erschöpfungsgrundsatz) nachlesen.

      Oder dies:
      Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG und § 17 Ans 2 UrhG geregelt. Er besagt, dass es dem Rechtsinhaber nicht zusteht, einem Dritten zu untersagen, das Werk oder ein Vervielfältigungsstück weiterzuverbreiten oder die Marke für Waren zu benutzen, wenn das Werk oder die Markenwaren von ihm oder mit seiner Zustimmung innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht worden sind. D.h. den Rechtsinhabern steht nur das Erstverbreitungsrecht zu.
      Die Beweislast für die Erschöpfung des Marken- und Urheberrechts trifft grundsätzlich denjenigen, der der Rechtsverletzung bezichtigt wird, da es sich bei der Erschöpfung um eine so genannte Einwendung handelt. Somit hat der Verletzer im Verletzungsstreit darzulegen und zu beweisen, dass die betreffenden Produkte vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Da Unkenntnis den Verletzer nicht entlasten kann, muss er im Falle, in dem er Ware von jemand anderem als dem Markeninhaber erwirbt, sicherstellen, dass für diese Erschöpfung eingetreten ist.


      D.H wurde die Ware vom Rechteinhaber innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht, kann er über die Verbreitungswege nicht mehr bestimmen.
      Also kannst du deine Markensache stets privat weiterverkaufen. Wo du willst.
      Sie MUSS aber echt sein. gefälschtes darfst du nierends anbieten.

      Die beiden die t.s. "Waren" anbieten und in der Artikelüberschift diesen Namen nutzen handeln in meinen Augen abwahnfähig. Entsprechende Urteile gibt es sicher.
      Sie sugerieren einen Markenschmuck und beschreiben erst später in der Beschreibung, dass es das gar nicht ist.
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