Arglistige Täuschung wenn "Mangel" auf Bild zu sehen ist?

    • Arglistige Täuschung wenn "Mangel" auf Bild zu sehen ist?

      Hallo,



      ich habe vor 2 Wochen bei ebay ein Dachträgersystem mit
      Stahl-Querstreben verkauft. Jede Querstrebe musste ich 2 x bohren um die
      vorhandene Dachbox nutzen zu können.

      Auf den Bildern in der Auktion sind die Bohrungen zu sehen, der Käufer hat mir auch bestätigt das er die Bohrungen gesehen hat. In der Auktionsbeschreibung habe ich jedoch nicht
      explizit auf die Bohrungen hingewiesen.

      Dem Käufer wurde nun die Information zugespielt, das Dachquerträger
      nicht durchbohrt werden dürfen, da die Stabilität nicht mehr
      gewährleistet ist und somit ein Sicherheitsrisiko besteht. Ich habe die
      Träger in diesem Zustand 3 Jahre genutzt ohne Stabilitätsmängel
      festzustellen.



      Jetzt zum Vorwurf:



      Auf Grund der Situation das die Stabilität durch die Löcher (wie gesagt,
      sind auf dem Bild in der Auktion zu erkennen) nicht mehr gewährleistet
      ist und ich in der Auktion auf dieses angebliche Sicherheitsrisiko (ob
      es eins ist, und ob Querträger durchbohrt werden dürfen muss noch
      geprüft werden) nicht hingewiesen habe, wirft der Käufer mir arglistige
      Täuschung nach § 123 BGB vor und will Rechtsmittel gegen mich einleiten.



      Ist das wirklich arglistige Täuschung oder liegt hier keine arglistige Täuschung vor, da der Käufer die Bohrungen auf den Bildern gesehen hat (Bestätigung liegt vor)?





      Danke im voraus.



      Jürgen
    • Hallo johndeere,

      selbst wenn die Löcher auf dem Bild zu erkennen waren, so musste der Käufer nicht davon ausgehen, dass diese von Dir beigebracht wurden. Somit sind die Bohrungen eindeutig ein Sachmangel. Das dieser Sachmangel auch noch echte Gefahren heraufbeschwören kann/soll, sollte Dir zu denken geben. Meine Empfehlung: Nimm die Teile zurück und erstatte den vollen Kaufpreis zzgl. Rückversand. Anschließend ab in die Tonne damit. Sei froh, dass Dir und anderen nichts passiert ist.

      Ob das ganze nun auch noch "arglistige Täuschung" im Sinne des Strafgesetzes ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Aber ich bin auch kein Jurist.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D

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