SOZIALRECHT
Lebensversicherung: Änderung melden
Wer seinen Ex-Lebenspartner als Bezugsperson seiner Lebensversicherung streichen will, muß das der Versicherung mitteilen.
Es reicht nicht aus, wenn er das Testament ändert.
Urteil:
OLG Koblenz, Aktenzeichen: 11 U 28/97
Lebensversicherung: Änderung melden
Wer seinen Ex-Lebenspartner als Bezugsperson seiner Lebensversicherung streichen will, muß das der Versicherung mitteilen.
Es reicht nicht aus, wenn er das Testament ändert.
Urteil:
OLG Koblenz, Aktenzeichen: 11 U 28/97
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