[ebay='NEU Apple Time Capsule 1000 GB (1TB) OVP','09.01.11']220720867666[/ebay]
Hallo Allesamt!
Ich habe eine Time Capsule ersteigert und laut Überschrift und Zustandsangabe sollte es sich um eine original verpackte Ware handeln. (siehe Auktion) Ich habe die Summe überwiesen und Ihn dann gebeten bei der Versendung die Rechnung mit zu schicken.
2 Tage später schrieb er zurück, dass er die Rechnung nicht mehr besäße, da die Ware ca schon 2 Jahre alt sei (aber nicht gebraucht) und außerdem würde es auch nicht in der Beschreibung stehen, zudem hatte er die Ware schon längst weggeschickt. Darauf hin wurde ich stutzig und habe nochmals die Anzeige gelesen und bin auf Unstimmigkeiten gestoßen: die Ware ist nicht OVP, es fehlt die CD und das Handbuch. Am Schluß des Anzeigentextes hat er zugegebener Maßen darauf hingewiesen.
Habe erneut via Mail geschrieben, dass ich vom Kauf zurück treten möchte, da die Beschreibung auf OVP lautet und per eBay Definition als „Neu: Neuer, unbenutzter.....“ deklariert wurde, dies aber nicht der Fall ist und ich im Falle eines Garantiefalls keine Ansprüche hätte. Er machte mir dann den Vorschlag, dass er nur einwilligt, wenn ich sowohl die Portokosten als auch die eBay Gebühren trage, oder ich könne auch gegen ihn rechtliche Schritte einleiten.
Den Gegenvorschlag, die Transaktion zurück zu ziehen, hat er strikt abgelehnt. Nun nach ca 14 Tagen habe ich die Ware erhalten und wie vermutet ist sie nicht OVP, sondern wirklich so wie in der Abbildung gezeigt wurde. Darüber hinaus wurde die Ware nicht adäquat verpackt, sodass sie beim Gefahrenübergang meines Erachtens nicht sicher geschützt war.
Da er ein Privatverkäufer ist, hat er natürlich keinen PP, und den Fall via eBay aufrufen ist auch leider nicht mehr möglich, so dass ich nun mit einer unsicheren Ware dasitze.
Muß ich doch tatsächlich, wie er auch vorgeschlagen hatte, rechtliche Schritte einleiten?
Ist das alles rechtens, dass ich gar keine Option habe, als die Ware zu behalten, trotz falscher Warenbeschreibung?
Schon mal vielen Dank für hilfreiche Tipps
Hallo Allesamt!
Ich habe eine Time Capsule ersteigert und laut Überschrift und Zustandsangabe sollte es sich um eine original verpackte Ware handeln. (siehe Auktion) Ich habe die Summe überwiesen und Ihn dann gebeten bei der Versendung die Rechnung mit zu schicken.
2 Tage später schrieb er zurück, dass er die Rechnung nicht mehr besäße, da die Ware ca schon 2 Jahre alt sei (aber nicht gebraucht) und außerdem würde es auch nicht in der Beschreibung stehen, zudem hatte er die Ware schon längst weggeschickt. Darauf hin wurde ich stutzig und habe nochmals die Anzeige gelesen und bin auf Unstimmigkeiten gestoßen: die Ware ist nicht OVP, es fehlt die CD und das Handbuch. Am Schluß des Anzeigentextes hat er zugegebener Maßen darauf hingewiesen.
Habe erneut via Mail geschrieben, dass ich vom Kauf zurück treten möchte, da die Beschreibung auf OVP lautet und per eBay Definition als „Neu: Neuer, unbenutzter.....“ deklariert wurde, dies aber nicht der Fall ist und ich im Falle eines Garantiefalls keine Ansprüche hätte. Er machte mir dann den Vorschlag, dass er nur einwilligt, wenn ich sowohl die Portokosten als auch die eBay Gebühren trage, oder ich könne auch gegen ihn rechtliche Schritte einleiten.
Den Gegenvorschlag, die Transaktion zurück zu ziehen, hat er strikt abgelehnt. Nun nach ca 14 Tagen habe ich die Ware erhalten und wie vermutet ist sie nicht OVP, sondern wirklich so wie in der Abbildung gezeigt wurde. Darüber hinaus wurde die Ware nicht adäquat verpackt, sodass sie beim Gefahrenübergang meines Erachtens nicht sicher geschützt war.
Da er ein Privatverkäufer ist, hat er natürlich keinen PP, und den Fall via eBay aufrufen ist auch leider nicht mehr möglich, so dass ich nun mit einer unsicheren Ware dasitze.
Muß ich doch tatsächlich, wie er auch vorgeschlagen hatte, rechtliche Schritte einleiten?
Ist das alles rechtens, dass ich gar keine Option habe, als die Ware zu behalten, trotz falscher Warenbeschreibung?
Schon mal vielen Dank für hilfreiche Tipps