OLG Brandenburg: Die AGB-Klausel “Der Käufer trägt bei Widerruf die Kosten der Rücksendung” ist unwirksam und unlauter / Zur sog. “40-EUR-Klausel”

    • OLG Brandenburg: Die AGB-Klausel “Der Käufer trägt bei Widerruf die Kosten der Rücksendung” ist unwirksam und unlauter / Zur sog. “40-EUR-Klausel”

      Hier ein ganz aktueller Hinweis vom Händlerbund

      Nach einem neuen Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 22.02. 2011 (Az: 6 U 80/10) ist die 40,00 € - Klausel um das Wort „regelmäßig“ zu ergänzen, wenn es um die Kosten der Rücksendung geht.Dies ist laut OLG Brandenburg erforderlich, damit gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB nicht pauschal alle Rücksendekosten auf den Verbraucher übertragen werden können.

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      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich hasse es, wenn halb recherchierte Infos weitergetragen werden.

      Das OLG hat genau nämlich folgendes verbrochen:
      gerichtsentscheidungen.berlin-…ramfromHL=true#focuspoint

      Und aus dem Text geht was relativ bedeutsames hervor. In Ziff. 12 steht:
      A. Die vom Verfügungsbeklagten erhobene Vollmachtsrüge (§ 88 Abs. 1 ZPO) verfängt nicht. Der Senat hat sich von der Prozessvollmacht der Rechtsanwälte des Verfügungsklägers durch Inaugenscheinnahme der mit Datum vom 05.05.2010 und der Unterschrift des Verfügungsklägers versehenen Originalurkunde überzeugt


      Das heisst für jeden ersichtlich, der eigentliche Rechtsstreit basiert auf der Rechtslage vor dem 11. Juni 2010. Also musste sich auch das OLG daran halten.

      Seit dem 11. Juni 2010 sagt nämlich der Gesetzgeber dummerweise selber:
      "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, ..."

      Steht in der Mustervorlage wörtlich so drin. Ohne "regelmäßig".

      Was nun also? Unterschiedliche Texte für den eventuell notwendigen AGB-Zusatz und die WRB benutzen? Die abmahnsichere WRB, die ja Gesetzesrang hat, einfach mal eben abändern, damit keine widersprüchlichen Informationen auftauchen?

      Ich halte es allerdings für etwas verantwortungslos vom Händlerbund, auf diesen kleinen, aber bedeutsamen Umstand nicht eingegangen zu sein. Denn laut Gesetz hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nichts anderes.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Seit dem 11. Juni 2010 sagt nämlich der Gesetzgeber dummerweise selber:
      "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, ..."

      Steht in der Mustervorlage wörtlich so drin. Ohne "regelmäßig".


      hast du dafür ne Quelle? Seit wann hat eine Mustervorlage "Gesetzesrang"?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Dieses Urteil ist im Moment überall Thema. Der Händlerbund war nur mal als Beispiel genannt. Hier der Bericht der IT Rechtkanzlei zu diesem Urteil
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Stubentiger schrieb:

      hast du dafür ne Quelle? Seit wann hat eine Mustervorlage "Gesetzesrang"?


      Seit sie nicht mehr Bestandteil der BGB-InfoV ist. Also genau seit dem 11. Juni 2010.

      Dass diese Vorlage ok ist steht hier:
      bundesrecht.juris.de/bgb/__360.html
      Abs. 3

      Und das ist, wenn ich mich nicht sehr irre, durchaus ein Gesetz. So ein bourgeoises. Oder bürgerliches. ;)

      Genau den vom OLG beanstandeten Text findest Du dann hier:
      bundesrecht.juris.de/bgbeg/art_248anlage_1_386.html
      unter Ziff. [8]

      Auch'n Gesetz und keine Verordnung.


      @mannni:

      Ja, klar. Vor dem 11. Juni hatte die Mustervorlage auch keinen Gesetzesrang, da stand sie in der BGB-InfoV. Und da der gesamte Rechtsstreit sich auf ein Ereignis bezieht, das vor diesem Datum leigt, ist den Richtern vermutlich auch der Blick in die derzeit geltende Rechtslage und die Erkenntnis, was der Gesetzgeber als hinreichend genau aufklärend ansieht, erspart geblieben.

      Ist aber gut möglich, dass ich bisher der einzige bin, dem das aufgefallen ist. Urteile im Volltext lesen ist nicht unbedingt eine Beschäftigung, der der Jurist gerne nachgeht. Bei dem reicht das Alphabetentum meistens nur bis zum Rubrum.

      Also wat nu? Mahnt man da nun den Gesetzegeber ab? Oder haben wir für diesen Mist wenigstens ein Widerrufsrecht? :D
      (Gesetzgeber abmahnen vulgo: Verfassungsbeschwerde)

      Der Vorfall zeigt aber ganz gut, dass man aufpassen muss, wenn man Urteile für die Beurteilung einer Sachlage heranzieht. Präzedenzrecht haben wir noch keines, auch wenn man das manchmal meinen könnte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.