Keine einstweilige Verfügung gegen Ebay-Bewertung möglich

    • Keine einstweilige Verfügung gegen Ebay-Bewertung möglich

      Hier ein Auszug eines aktuellen Bericht aus der Markischen Oderzeitung:

      Gegen eine negative Kundenbewertung bei der Internet-Handelsplattform Ebay kann in der Regel keine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-15 W 14/11). Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Daher könne normalerweise keine Löschung im Eilverfahren erreicht werden.

      Zum kompletten Bericht ( Quelle ), hier klicken
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"