Angebot vorzeitig beendet - "Betrüger" fordert Ware für 1€

    • Angebot vorzeitig beendet - "Betrüger" fordert Ware für 1€

      Hallo,

      mir ist folgendes passiert und ich würde mich über die Einschätzung und Tipps von euch freuen:

      Ich hatte bei eBay ein Netbook als Auktion angeboten, diese Auktion lief einige Tage. Der Startpreis war 1€ und nach kurzer Zeit bot jemand diesen 1€. Nach ein paar Tagen ergab sich im familiären Umfeld eine sinnvolle Nutzung des Netbooks und so erkundige ich mich, ob es möglich sei, das Angebot zu beenden - einen Bieter hatte ich ja schon.

      Kurz gegoogelt, dann bei eBay die Hilfe gelesen (pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) und mich dann entschlossen das Angebot zu beenden. Es heißt ja dort "Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten."
      Ebenso wird als möglicher Grund folgendes genannt: "… oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar."

      Das klang doch alles gut dachte ich und klickte mich daraufhin also durch den Dialog, strich das Gebot, habe die Auktion beendet und war soweit zufrieden.

      Nun bekam ich vor ein paar Tagen Post von dem Bieter, der den 1€ geboten hatte. Er schrieb - sehr professionell wirkend - warum er nun Anspruch auf den Artikel hätte und ich den Kaufvertrag zu erfüllen habe. Also ihm die Ware für 1€ überlassen soll.

      Was hier sicherlich viele wissen, ich aber bis zum Zeitpunkt vor meiner intensiveren Recherche nicht:
      Grundsätzlich scheint er Recht zu haben. Das sieht nicht nur das BGB so, das steht, wenn auch versteckter, in den AGB von eBay. Ich hatte leider die Hilfe als Informationsquelle genutzt und diese gaukelt einem eine etwas andere Wirklichkeit vor.

      Ich möchte an dieser Stelle nochmal deutlich machen, dass das Anschreiben des Bieters auf eine gewisse Routine schließen lässt und es scheint sehr offensichtlich, warum schnell 1€ geboten wurde und warum dann so schnell mit Urteilen und Einschüchterungen um sich geworfen wird. Hier ist keine Privatperson am Werk, die mal ihr Glück versucht sondern jemand, der genau weiß was er tut und wie er Leuten Angst einflösst.

      Klar, ich hätte mich besser informieren können, aber in diversen Rechtsforen ist immer wieder nachzulesen, dass eBay auch bei umfassender Recherche Fallen bereitstellt, die einem einfach nicht in den Sinn kommen. Das ärgert mich. Aber ich ärgere mich dennoch auch über mich selbst.

      Ich persönlich bezweifel, dass er es auf eine Rechtsstreit ankommen lassen würde, kann es natürlich nicht ausschließen.


      Ich freue mich über jede Anregung und würde mich freuen, wenn nicht allzu Vorwürfe kommen - ich bin auf vermeintlich einfach Lösung laut eBay-Hilfe reingefallen. Leider.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Olaf100 ()

    • Olaf100 schrieb:


      Grundsätzlich scheint er Recht zu haben. Das sieht nicht nur das BGB so, das steht, wenn auch versteckter, in den AGB von eBay. Ich hatte leider die Hilfe als Informationsquelle genutzt und diese gaukelt einem eine etwas andere Wirklichkeit vor.

      Hallo,

      wo steht das im BGB und in den ebay-AGB?
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    • Olaf100 schrieb:

      Was hier sicherlich viele wissen, ich aber bis zum Zeitpunkt vor meiner intensiveren Recherche nicht:
      Grundsätzlich scheint er Recht zu haben. Das sieht nicht nur das BGB so, das steht, wenn auch versteckter, in den AGB von eBay. Ich hatte leider die Hilfe als Informationsquelle genutzt und diese gaukelt einem eine etwas andere Wirklichkeit vor.

      Es steht zwar so nicht direkt im BGB, aber die Interpretation der Gerichte ist da in der Tat eindeutig.

      Olaf100 schrieb:

      Ich persönlich bezweifel, dass er es auf eine Rechtsstreit ankommen lassen würde, kann es natürlich nicht ausschließen.

      Nur du allein wirst entscheiden können, ob du es darauf ankommen lassen möchtest. Wie du bereits bemerkt hast, ist die Rechtslage eindeutig. Dürfte also schwer sein, dir etwas zu raten.

      Ja, und auch die Angaben von eBay lassen da viele rechtsunkundige Verkäufer ins Messer laufen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Fairhandel schrieb:

      Olaf100 schrieb:


      Grundsätzlich scheint er Recht zu haben. Das sieht nicht nur das BGB so, das steht, wenn auch versteckter, in den AGB von eBay. Ich hatte leider die Hilfe als Informationsquelle genutzt und diese gaukelt einem eine etwas andere Wirklichkeit vor.

      Hallo,

      wo steht das im BGB und in den ebay-AGB?
      http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion

      § 10 I

      "Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. "


      Da ich kein Jurist bin kann ich nur das nennen, was mir sinnig erscheint im BGB: dejure.org/gesetze/BGB/433.html - also § 433




      Und wie gesagt: Die Hilfe von eBay erwähnt all dies - auch im Abschnitt der rechtlichen Folgen - nicht! :(

      Drapondur schrieb:

      Lass es drauf ankommen und liefere nicht, ruf ihn an und versuche, Dich mit ihm zu einigen oder liefere.

      Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen.
      Die Optionen sind mir bewusst… ;)

      Anrufen und einigen halte ich für ausgeschlossen, da ich absolut überzeugt bin es hier mit keinem "normalen" Bieter oder einem moralisch anständigen Menschen zu tun habe.

      Drauf ankommen lassen ist das, was ich gegenwärtig favorisiere, denn irgendwie halte ich es für absolut inakzeptabel, dass man Leute, die genau nach diesen Fehlern suchen und unwissende Menschen wie mich ausnutzen.


      Für weitere Beiträge wäre ich sehr dankbar! :)
    • Wozu? Was gibt´s da noch zu informieren/diskutieren? Deine Lage ist Dir bewusst, Du must nur noch entscheiden.

      Oder geht´s Dir nur darum, ein wenig zu plaudern? Was ja prinzipiell auch ok ist, nur neue Erkenntnisse sind hier nicht mehr zu erwarten ...

      Ach ja, und woher weisst Du, dass er nur einen Euro geboten hat? Vielleicht wäre er ja nach einem Gespräch auch bereit, einen reellen Preis zu zahlen, den er vielleicht ja auch geboten hat ...?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • biguhu schrieb:

      Es steht zwar so nicht direkt im BGB, aber die Interpretation der Gerichte ist da in der Tat eindeutig.
      Wobei ich nur 3-4 Urteile finde, die sich dann aber auch in "lohnenswerten" Bereichen aus Sicht der Kläger befinden. Und die Rechtsprechung scheint dann auch wieder wieder eine unterschiedliche, wenn man sich die Details anguckt.

      Aber natürlich, eine gewisse Richtung der Gerichte ist zu erkennen.

      biguhu schrieb:

      Nur du allein wirst entscheiden können, ob du es darauf ankommen lassen möchtest. Wie du bereits bemerkt hast, ist die Rechtslage eindeutig. Dürfte also schwer sein, dir etwas zu raten.


      Ich hatte hier auf Erfahrung gehofft, die vielleicht aussagen, dass ein solches Vorgehen bekannt sei, dass es immer wieder solche "Betrüger" versuchen und dass man daher empfiehlt xy zu tun. So oder so ähnlich… :rolleyes:
    • Olaf100 schrieb:

      Ich hatte hier auf Erfahrung gehofft, die vielleicht aussagen, dass ein solches Vorgehen bekannt sei, dass es immer wieder solche "Betrüger" versuchen und dass man daher empfiehlt xy zu tun. So oder so ähnlich… :rolleyes:

      Du wirst nur sehr schwer Beweise für Deine Behauptung gegenüber dem Bieter finden können. Und auf Beweise kommt es bei Gericht an.
      Und selbst wenn er zugeben würde, daß er es darauf angelegt hat, würde es nichts zu Deinen Gunsten bei Gericht ändern.
      Meines Wissens ist eine solche "Tat" nicht strafrechtlich relevant.
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    • Olaf100 schrieb:

      Aber natürlich, eine gewisse Richtung der Gerichte ist zu erkennen.

      Nein, die Gerichte entscheiden da alle einhellig und das ist auch nachvollziehbar. Mir ist lediglich ein einziges Urteil bekannt, dass dies durchbrach. Das Gericht erkannte hierbei beim Käufer einen Vorsatz, eine solche Situation zu provozieren. Und so weit ich mich erinnern kann, kam dabei der Gummiparagraph "Treu und Glauben" zum Tragen. Das ist aber auch die einzig erdenkliche und sehr unwahrscheinliche Situation, wie du aus der Nummer wieder herauskommst.

      Olaf100 schrieb:

      Ich hatte hier auf Erfahrung gehofft, die vielleicht aussagen, dass ein solches Vorgehen bekannt sei, dass es immer wieder solche "Betrüger" versuchen und dass man daher empfiehlt xy zu tun. So oder so ähnlich… :rolleyes:

      Mit Betrug hat das reichlich wenig zu tun. der Käufer hat von Rechts wegen Anspruch auf die Ware. Die identische Situation hatten wir hier im Forum bereits x-fach, zum teil mit entsprechenden Gerichtsverhandlungen und Urteilen, wenn die Verkäufer nicht einlenken wollten und der Käufer ernst gemacht hat.

      Wie wäre es mit dem Account des Käufers und der Aktionsnummer? Magst du uns die bitte geben? Dann kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob der Käufer bewusst diese Situationen suchte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Drapondur schrieb:

      Ach ja, und woher weisst Du, dass er nur einen Euro geboten hat? Vielleicht wäre er ja nach einem Gespräch auch bereit, einen reellen Preis zu zahlen, den er vielleicht ja auch geboten hat ...?


      Er will die Ware für 1€. Das hat er mehrfach betont. Und leider scheint mir eine normale Kommunikation nicht möglich.

      Keine Ahnung, ob relevant, aber Herr ist seit 7 Jahren bei eBay, "privat" unterwegs und hat 4 Bewertungen in der Zeit erhalten. Sonst habe ich keine Infos.
    • Olaf100 schrieb:


      Ich hatte hier auf Erfahrung gehofft, die vielleicht aussagen, dass ein solches Vorgehen bekannt sei, dass es immer wieder solche "Betrüger" versuchen und dass man daher empfiehlt xy zu tun. So oder so ähnlich… :rolleyes:

      Klar legen es "solche Leute" darauf an !
      Mit etwas Nervenstärke kannst du da aber evt. noch rauskommen. Aber es gibt aber nur noch Möglichkeiten auserhalb der Legalität, Deshalb, du hast PN ;)
    • Ich würde erstmal keine näheren Erklärungen gegenüber dem Bieter abgeben. Besonders nicht zum Grund der Gebotsstreichung und Deiner weiteren Vorgehensweise. Auch würde ich ihm keine Kaufangebote unterbreiten.

      Vielleicht hättest Du ihm gleich bei Gebotsstreichung eine Erklärung abgeben sollen, in der die totale Zerstörung des Verkaufsgegenstandes erklärt wird. Dies wäre m.E. ein gesetzeskonformer und unanfechtbarer Grund für eine Gebotsstreichung und Beendigung.

      Nur nicht verlauten lassen, daß Du nicht mehr bei ebay verkaufen wolltest, weil Du einen Interessenten im privaten Kreis gefunden hast. Das wäre nicht so gut.
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    • Wurde eigentlich dieser Spruch von eBay bei solchen Fällen nie berücksichtigt?

      Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
      Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
      http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Bist Du demnach gefragt worden, ob Du den Artikel an den zur Zeit Höchstbietenden verkaufen möchtest oder ob du die Gebote streichen möchtest?

      Hat dein "möchte gern Käufer" von eBay ein EOA ( herzlichen Glückwunsch, sie haben die Auktion gewonnen) - Mail bekommen?
    • Fairhandel schrieb:


      Vielleicht hättest Du ihm gleich bei Gebotsstreichung eine Erklärung abgeben sollen, in der die totale Zerstörung des Verkaufsgegenstandes erklärt wird. Dies wäre m.E. ein gesetzeskonformer und unanfechtbarer Grund für eine Gebotsstreichung und Beendigung.

      Dann würde der Kaufvertrag doch weiterhin bestehen und ich müsste Ersatz liefern oder eine entsprechende Summe als Schadensersatz zahlen? Im Prinzip aber auch egal, über den Punkt bin ich ja hinaus…

      forenuser schrieb:

      Wurde eigentlich dieseer Spruch von eBay bei solchen Fällen nie berücksichtigt?

      forenuser schrieb:

      Bist Du demnach gefragt worden, ob Du den Artikel an den zur Zeit Höchstbietenden verkaufen möchtest oder ob du die Gebote streichen möchtest?

      forenuser schrieb:

      Hat dein "möchte gern Käufer" von eBay ein EOA ( herzlichen Glückwunsch, sie haben die Auktion gewonnen) - Mail bekommen?

      Ich habe von eBay Bescheid bekommen, dass ich keinen Käufer gefunden habe, dass ich es aber gerne erneut reinstellen kann. Wie gesagt: Keinen näheren Grund angegeben, Gebote gestrichen, Auktion beendet. Der Hilfe von eBay entsprechend falsch gehandelt.


      Und da ich ja nicht weiß, ob der werte Herr hier mitliest würde ich gerne auf die Nennung der Auktion und dessen Namen verzichten. Ich hoffe das ist in Ordnung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Olaf100 ()

    • Die Frage ist, ob mit dem gestrichenen Gebot und der beendeten Auktion ein Kaufvertrag in Höhe des Gebotes zustande gekommen ist.
      Dies ist nach meiner Ansicht nicht so einfach anzunehmen.

      Mit einer passenden Erklärung gegenüber dem Bieter könntest Du dich in rechtliche Sicherheit begeben.
      Lasse Dich von einem Anwalt beraten, sonst ärgerst Du Dich nacher eventuell über weitere gemachte Fehler.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Olaf100 schrieb:

      Und da ich ja nicht weiß, ob der werte Herr hier mitliest würde ich gerne auf die Nennung der Auktion und dessen Namen verzichten. Ich hoffe das ist in Ordnung.

      Das ist deine Entscheidung, aber dann sind wir, wie Drapondur schon schrieb, am Ende unserer Ratschläge. Die Rechtslage ist eindeutig, was du daraus machst, bleibt nun dir überlassen.

      Ich sehe im übrigen kein Problem darin, wenn er hier mitlesen würde. Dann kann er auch gleich seinen Account lesen. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Fairhandel schrieb:

      Die Frage ist, ob mit dem gestrichenen Gebot und der beendeten Auktion ein Kaufvertrag in Höhe des Gebotes zustande gekommen ist.

      Es ist!

      Die entsprechenden Urteile würde ich auf Nachfrage hier verlinken. Es ergibt sich auch daraus, dass der VK nicht einseitig die Willenserklärung des Bieters für nichtig erklären kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Fairhandel schrieb:

      Die Frage ist, ob mit dem gestrichenen Gebot und der beendeten Auktion ein Kaufvertrag in Höhe des Gebotes zustande gekommen ist.


      Der Kaufvertrag wurde ja {anscheinend) nach dem Gebot direkt geschlossen. Ende oder Abbruch der Auktion sind dann gleichzusetzen… es gibt also einen Käufer. So habe ich es zumindest verstanden und so ist auch seine Argumentation. Die von mir vorher zitierten Abschnitte aus der Hilfe und die von mir durchgeführte Streichung der Gebote scheint also leider sinnlos gewesen zu sein im Anbracht der übergeordneten rechtlichen Bestimmungen.


      Edit:

      Fairhandel schrieb:

      Lasse Dich von einem Anwalt beraten, sonst ärgerst Du Dich nacher eventuell über weitere gemachte Fehler.

      Das Problem ist hierbei eben auch der Warenwert von gut 200€. Da scheint mir ein Anwalt übertrieben. Und das auch aus seiner Sicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Olaf100 ()

    • biguhu schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Die Frage ist, ob mit dem gestrichenen Gebot und der beendeten Auktion ein Kaufvertrag in Höhe des Gebotes zustande gekommen ist.

      Es ist!

      Es ergibt sich auch daraus, dass der VK nicht einseitig die Willenserklärung des Bieters für nichtig erklären kann.


      Mag sein. Aber ich habe noch Verständnisprobleme damit.
      Angenommen der Verkaufgegenstand wurde nach einer Gebotsabgabe zerstört. Dann ist die konkrete Verbindung der immer noch gültigen Willenserklärung des Bieters zum Verkaufsgegenstand gestört. Er will ja schließlich keinen Schrotthaufen erwerben.
      Der Verkäufer müßte, wenn man der Rechtsprechung folgt, für Schadensersatz sorgen. Dies ist m.E. ein unverhältnismäßig einseitiger Eingriff in das Vertragsrecht. Ein Gebot alleine, gerade ein anfängliches Gebot von 1€ kann bei einer vorzeitig beendeten Auktion, kann noch keinen Kaufvertrag begründen. Während der Laufzeit der Auktion hätten ziemlich wahrscheinlich noch weitere Gebote von Anderen stattgefunden. Und ob der Erstbieter die Auktion gewonnen hätte ist fraglich.

      Eine Willenserklärung während Verkaufsverhandlungen ist einseitig. Der Anbieter hat mit seinem Verkaufangebot ab 1€ zwar eine Willenserklärung für einen Verkauf ab 1€ abgegeben, aber nicht gewollt, daß es auch für einen Betrag von nur 1€ verkauft wird. Und so weit ist es ja schließlich auch nicht gekommen. Der Anbieter hat seine Willenserklärung einseitig angefochten und den Verkauf abgebrochen. Damt ist kein Kauf zustandegekommen. Ein Kauf kommt nur zustande, wenn beide Parteien dies erklären, wie z.B. durch ein planmäßiges Auktionsende.

      Dann wäre ja auch ein Flohmarktverkäufer ähnlichen Gefahren ausgesetzt (wahrscheinlich ist es auch so).
      Er bietet eine Vase an. Ein Interessent kommt und bietet ihm 10€. Der Anbieter sagt, er werde es sich überlegen und noch eine Weile warten, vielleicht würde ja noch jemand vorbeikommen, der mehr bietet. Der Bieter könne ja nochmal in einer Stunde vorbeikommen. In der Zwischenzeit fällt dem Anbieter die Vase vom Tisch und wird zerstört. Nun kommt der Bieter vorbei und besteht auf den Kauf des zerstörten Gegegnstandes für 10€ und verlangt zusätzlich Schadensersatz. Und käme damit vor Gericht recht? :wallbash

      OK, wenn dem so ist, dann kan man für die Zukunft der Einfachheit halber Anbietern nur raten, vor Streichung von Geboten, die Fremdgebote mit eigenen Geboten zu überbieten und als gespaltene Persönlichkeit sein eigenes Höchstgebot und alle anderen unterlegenen Gebote zu streichen. Damit wäre man dann aus dem Schneider. :thumbup:
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