Wettbewerbsverletzung - bitte um Rat !

    • Wettbewerbsverletzung - bitte um Rat !

      Servus Beisammen ,

      jetzt hat es mich auch erwischt :(

      Heute kam ein Schreiben von einem Rechtanwalt der mir Wettbewerbsverletzung vorwirft :(

      Angeblich vertritt er einen Ebay Händler mir dem ich bis jetzt nichts zu tun hatte und der zwar Computersachen anbietet ,
      aber keinen identischen Artikel wie ich anbietet.

      Konkret wird wir mir vorgeworfen das mein Handel gewerblicher Natur wäre , ich aber als Privatanbieter angemeldet bin.
      Sie beziehen sich auf eine Auktion von mir , wo ich 9 identische Artikel (gebrauchte Wlan Karten für 6 euro pro Stück) angeoten habe.
      Davon habe ich nur einen Artikel verkauft und zwar an die Anwaltskanzlei die mich jetzt abmahnt !!!
      So haben die meine Adresse rausbekommen und mir den Liebesbrief geschickt ! Die haben am 22.3.2011 den Artikel gekauft und am
      selben Tag das Schreiben verfasst. Der Artikel würde übrigens bis heute auch nicht bezahlt.
      Heute habe ich den Schrieb im Briefkasten entdeckt ! Jetzt soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und
      755 Euro bis zum 29.3.2011 überweisen !!! Das Teil kam nicht mal als Einschreiben , also die haben nicht mal ein Nachweiß das ich das
      Schreiben überhaupt bekommen habe ! Also müsste ich eigentlich sofort überweisen um die Frist zu halten !
      Natürlich bin ich in keinem Rechtsschutz , also kann auch net mal so schnell zum Anwalt rennen ! Will die Kosten ja auch nicht noch mehr in die Höhe treiben,
      aber 755 Euro möchte ich auch nicht aus dem Fenster schmeißen. Es geht hier um einen angeblichen Streitwert von 15.000 euro !!! Die auktion um die es ging war 9 mal 6 Euro , also 54 Euro ! Desweiteren habe ich seit Jahresbeginn 17 andere gebrauchte Artikel verkauft , die in meinen Bewertungen zu sehen sind !
      Also ca. 6 Artikel pro Monat ! (in wirklichkeit waren es ein paar mehr , aber für die gab es keine Bewertungen , somit nicht sichtbar). Alles waren gebrauchte nicht orignal verpackte alte Computerteile , die alle nichts mit dem angeblichem Kläger zu tun haben !

      Ich denke mal der Anwalt und die Kläger kennen sich privat (ähnliche Postleitzahl) und wollen sich bisi Geld nebenbei verdienen. Bei Google habe ich zumindest nicht in der Art über diese Anwaltskanzlei gefunden.

      Wie soll ich vorgehen , ignorieren , immerhin haben die nicht mal ein Nachweiß das ich das Schreiben bekommen habe ? Oder muss ich den Mist wirklich bezahlen , ne tolle Sache am Ende des Monats ? Wie würdet ihr vorgehen ?

      Bin für jeden Tipp dankbar !!!
    • Fang ich mal von hinten mit dem Posting an, weil ja jetzt Sommer befohlen ist.

      MeisterLampe schrieb:

      Bin für jeden Tipp dankbar !!!
      Artikelnummer?

      dann die Frage: was genau wurde abgemahnt? Von wem? ebay-Nick?

      Und jetzt von vorne...

      MeisterLampe schrieb:

      Heute kam ein Schreiben von einem Rechtanwalt der mir Wettbewerbsverletzung vorwirft :(
      Tja, dann hat ihn wohl jemand damit beauftragt.

      MeisterLampe schrieb:

      Angeblich vertritt er einen Ebay Händler mir dem ich bis jetzt nichts zu tun hatte und der zwar Computersachen anbietet ,
      Vermutlich ist das dann der Auftraggeber.

      MeisterLampe schrieb:

      aber keinen identischen Artikel wie ich anbietet.
      Das ist für ein Wettbewerbsverhältnis erst mal egal. Die Aktivlegitimierung ergibt sich bereits aus der Nähe der Produkte. Sind ja wohl alles Computerbauteile.

      MeisterLampe schrieb:

      Konkret wird wir mir vorgeworfen das mein Handel gewerblicher Natur wäre , ich aber als Privatanbieter angemeldet bin.
      Das wird bei ebay ja gerne gemacht. Der Status wird gerne aus priverblich bezeichnet. Daher wäre die Artikelnummer um die es geht (und damit dein Account) für die Beurteilung schon interessant.

      MeisterLampe schrieb:

      Sie beziehen sich auf eine Auktion von mir , wo ich 9 identische Artikel (gebrauchte Wlan Karten für 6 euro pro Stück) angeoten habe.
      Davon habe ich nur einen Artikel verkauft und zwar an die Anwaltskanzlei die mich jetzt abmahnt !!!
      So haben die meine Adresse rausbekommen und mir den Liebesbrief geschickt ! Die haben am 22.3.2011 den Artikel gekauft und am
      selben Tag das Schreiben verfasst. Der Artikel würde übrigens bis heute auch nicht bezahlt.
      Und was hast Du in den anderen 99 Angeboten diesen Monat angeboten gehabt? (Nö, wirklich: deshalb bitte den Account) Die Methode Testkauf ist allerdings immer wieder beliebt. Denn anders als bei gewerblichen Anbietern scheixxt ebay ja bei den privaten Verkäufern auf §§5,6 TMG §55 RStV. (Soll heissen: die bieten rechtswidrigerweise alle ohne Anbieterkennzeichung an - wäre mal ein schönes Abmahnfeld, wenn die gewerblichen abgegrast sind)

      Dass der Brief am selben Tag rausging ist auch nicht unbedingt ungewöhnlich. Wenn jemand eine (berechtigte) Abmahung aussprechen möchte, klärt er die Details vorher und muss dann nur noch die Adresse an den Anwalt weitergeben. Das Stichwort heisst: Eilbedürftigkeit.


      MeisterLampe schrieb:

      Heute habe ich den Schrieb im Briefkasten entdeckt ! Jetzt soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und
      755 Euro bis zum 29.3.2011 überweisen !!! Das Teil kam nicht mal als Einschreiben , also die haben nicht mal ein Nachweiß das ich das
      Schreiben überhaupt bekommen habe ! Also müsste ich eigentlich sofort überweisen um die Frist zu halten !

      Hat da die Post geschlampt? Wäre nicht ungewöhnlich, hier braucht die Post für 'ne Zustellung vom Amtsgericht bis zu sechs Tage. Für etwa 500 Meter Luftlinie. Wann ist das Ding denn abgestempelt?


      Die UE ist ein normaler Teil der Abmahnung, aber unbesehen würde ich die nicht abgeben. Dafür solltest Du Dir anwaltliche Hilfe suchen, sonst unterschreibst Du womöglich noch einen Kaufvertrag für ein Hausboot. ;) Dein Problem ist jetzt natürlich, dass die eigentlich normal gesetzte Frist schon fast vorbei ist. Dienstag wäre das dann.

      Die Abmahnung bedarf allerdings keiner Zugangsbestätigung. Daher reicht die als normaler Brief. Wenn der nicht ankommt, hat der Abgemahnte dann doppelt Pech gehabt. Einmal weil er abgemahnt wurde, zum anderen, weil er davon nichts mitbekommt und die einstweilige Verfügung dann ohne Vorwarnung kommt.

      MeisterLampe schrieb:

      Natürlich bin ich in keinem Rechtsschutz , also kann auch net mal so schnell zum Anwalt rennen ! Will die Kosten ja auch nicht noch mehr in die Höhe treiben,
      aber 755 Euro möchte ich auch nicht aus dem Fenster schmeißen. Es geht hier um einen angeblichen Streitwert von 15.000 euro !!! Die auktion um die es ging war 9 mal 6 Euro , also 54 Euro !

      RSV würde auch nichts bringen. Ich kenne keine, die das übernimmt. Aber Anwalt ist trotzdem dringend angeraten und zwar am Montag früh. Wenn Du tatsächlich privat bist und das dann auch gerichtsfest nachgewiesen bekommst, sind die Kosten auch nur vorübergehend Dein Problem. Sonst allerdings wird's nciht ganz billig, die Kosten sind dann auch bei ca 755 Euro. Plus Gerichtskosten, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Was mich daran etwas wundert: der Abmahnanwalt scheint billig zu sein. 755 Euro wären schon bei 10000 Euro Streitwert drin. Allerdings hat der Streitwert mit dem Gesamtbetrag, um den es im Angebot ging, gar nichts zu tun. Bei einer berechtigten Abmahnung geht es da dann um den wirtschaftlichen NAchteil, Deinen Vorteil, den Schaden, der insgesamt ensteht und so weiter. Ausserdem legt man den Streitwert in Wettbewerbssachen normalerweise nicht unter 5000 Euro fest - damit ist das Ding dann automatisch nicht mehr beim Amts- sondern beim Landgericht. Und da brauchst Du wg Anwaltszwang dann sowieso einen Anwalt, der Dich vertritt.

      MeisterLampe schrieb:

      Desweiteren habe ich seit Jahresbeginn 17 andere gebrauchte Artikel verkauft , die in meinen Bewertungen zu sehen sind !
      Also ca. 6 Artikel pro Monat ! (in wirklichkeit waren es ein paar mehr , aber für die gab es keine Bewertungen , somit nicht sichtbar). Alles waren gebrauchte nicht orignal verpackte alte Computerteile , die alle nichts mit dem angeblichem Kläger zu tun haben !
      Die Frage für die Beurteilung, wie gewerblich Du aussiehst ist weniger, wieviel Artikel Du verkauft hast sondern wieviele Du angeboten hast. Das sieht man zumindest rückwirkend für den letzten Monat natürlich auch, wenn man den Account kennt. Aber darüber schweigst Du dich ja leider aus.

      MeisterLampe schrieb:

      Ich denke mal der Anwalt und die Kläger kennen sich privat (ähnliche Postleitzahl) und wollen sich bisi Geld nebenbei verdienen. Bei Google habe ich zumindest nicht in der Art über diese Anwaltskanzlei gefunden.
      Ja, das ist natürlich ein superstarkes Indiz. Wenn ich abmahne, nehme ich generell einen Anwalt aus Australien. Da kommt der Verdacht dann sicher nicht auf. Höchstens der Verdacht, dass ich nicht ganz dicht bin, weil ich keinen nehme, mit dem ich mich auch besprechen kann, weil er z.B. in der selben Stadt sitzt.

      MeisterLampe schrieb:

      Wie soll ich vorgehen , ignorieren , immerhin haben die nicht mal ein Nachweiß das ich das Schreiben bekommen habe ? Oder muss ich den Mist wirklich bezahlen , ne tolle Sache am Ende des Monats ? Wie würdet ihr vorgehen ?
      Ignorieren ist die schlechteste aller Lösungen. Die führt dann dazu, dass der Abmahner umgehend bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dann für den Fall der Zuwiderhandlung mit netten Strafzahlungen an die Staatskasse im Bereich um die 250.000 Euro bewehrt ist.

      Ich denke, dass zumindest das Honorar für eine Erstberatung beim Anwalt wirklich gut angelegt sein dürfte. Das geht meist noch nciht nach Streitwert sondern gibt Dir erste Informationen, ob es sich überhaupt lohnt, da zu streiten. Denn wenn Du so priverblich bist, dass ein Richter im Zweifelsfall darauf kommen könnte, dass Du doch nicht privat bist, dann hast Du hinterher ungefähr 5000 Euro an Kosten an der Backe und dazu ein Urteil, in dem steht, dass Du nicht privat bist und dem Abmahner seine Strafsumme bezahlen darfst, falls Du das doch mal wieder zu sein meinst.

      Und nun bitte präzise Details. Wer was wann warum von wem? Bis jetzt ist das noch zu allgemein, als dass man sich ein wirkliches Urteil bilden könnte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • Computerzubehör, insbesondere Festplatten so weit das Auge reicht.

      Wie schon empfohlen, geh zu einem Anwalt und lass die Unterlassungserklärung prüfen.

      M. E. wird dich auch jeder Richter als gewerblich einstufen. Sieh es als teures Lehrgeld.

      Du befindest dich übrigens im Irrtum. Abgesehen von der Bewertungsprüfung gibt es auch Tools, die deine Angebote der letzten 3 Monate filtern.


    • Du hast echt Mut. Du verkaufst seit 2007 gewerblich, hast aber offensichtlich Glück gehabt, dass dies bisher niemandem aufgefallen ist. Mehrere Dutzend Festplatten, Laufwerke, Betriebssysteme etc. Immer gleichartig und auf einen schlag.

      Da wäre zu fragen, woher du die Ware hast. Im privaten Gebrauch waren die Dinge bei dir jedenfalls nicht. Du kaufst oder beziehst, um zu verkaufen.

      Meiner Ansicht nach hättest du bei einer juristischen Auseinandersetzung keine Chance. Natürlich könntet du dir nun einen Anwalt nehmen, um den Streitwert zu drücken. Der will aber auch bezahlt werden. Meiner Ansicht nach wäre die vernünftigste Lösung zu zahlen und die UE abzugeben.

      Du besitzt nicht zufällig noch weitere Verkaufsaccounts?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ging ja recht lange gut bei Dir. Wundert mich, daß erst jetzt ein "Mitbewerber" die Schnauze voll hatte. Einen großen Teil Deiner Einnahmen mußt Du nun zur Schadensabwehr einsetzen.

      Du machst das schon so lange und nie ist Dir in den Kopf gekommen, daß es nicht gesetzeskonform sein könnte?
      Hast Du Dich denn nie informiert?
      Bist Du so naiv oder hast Du gedacht, daß es schon gut geht?

      Das Finanzamt könnte nun im Zuge der Ermittlungen auch auf Dich aufmerksam werden. Prost Mahlzeit!
      Ohne Anwalt wirst Du nicht mehr auskommen.

      Der "Mitbewerber" hat übrigens -nicht nur rechtlich- recht! Auch moralisch!
      Privat agierende Verkäufer, die aber eigentlich gewerblich sind, verschieben das ganze Gleichgewicht des Handels.
      Sie verschaffen sich Vorteile zu Lasten Anderer!
      Dies betrifft das Wettbewerbsrecht und auch das Verbraucherrecht.

      de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb
      de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • uff... da wundert`s mich nicht. Scheint´s öfters zu geben, so von wegen Privatverkäufe mit gewerblichem Umfang. Hatten wir schonmal:
      Betrug: verkaeufer will die transaktion abbrechen (grund: artikel ist ausverkauft)
      Zwar wurde der Händler nicht abgemahnt, aber es war auch mehr als offensichtlich, dass er zwar privat aber mit gewerblichem Umfang verkauft hatte.

      Mich als Händler würde das auch ärgern. Denn als Händler zahlt man ja auch so Dinge wie Steuern etc. was bei einem Privatverkäufer nicht anfällt. Klar: Bei Geringverdienern kann man das auch in der Einkommenssteuererklärung mit aufführen. Muss also nicht extra ein Gewerbe angemeldet werden. Aber mal ganz ehrlich: hast Du das getan? Unabhängig davon bietest Du keine Gewährleistung an, hast keine AGB`s, Datenschutzerklärung, Impressum, einfach nichts. Wie alte Eule es geschrieben hat: Sieh es als Lehrgeld an. Unabhängig davon hättest Du als gewerblicher Verkäufer auch einen Anwalt für AGB`s, etc. zahlen müssen.
    • MeisterLampe schrieb:

      hört sich ja gar net gut an..danke schonmal für deine Einschätzung , es geht um Artikelnummer 250789438135.

      Ich kann mich nach den Vorpostings recht kurz fassen: Autsch!

      Nicht nur Hardware in Menge, auch noch Multiangebote.

      Die UE solltest Du aber trotzdem nicht ungeprüft abgeben. Meistens enthalten die Dinger zusätzlich zu der Forderung, dass man nicht mehr als privat anbietet, obwohl man gewerblich ist auch gleich noch die Forderung, ordnungsgemäß der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach §5 TMG nachzukommen.

      Meiner (unmaßgeblichen) Ansicht nach ist aber bereits diese Forderung nicht mehr berechtigt, weil das grundsätzliche Fehlen der Anbieterkennzeichung bei ebay bereits damit zwingend geheilt wird, dass man den Account auf gewerblich umstellt.

      Gibt man diese Erklärung mit ab, stellt man aber direkt die Weichen, bereits wegen eines erstmaligen Fehlers in der Anbieterkennzeichung die Strafsumme fällig zu stellen, denn in der UE steht dann ja wegen des Verweises auf TMG das "ordnungsgemäß" mindestens implizit mit drin.

      Ausser Du hast vor, alle deine ebay-Accounts in die Tonne zu kloppen und nie wieder auf ebay aktiv zu werden, egal ob privat oder gewerblich, solltest Du die UE also auf jeden Fall anwaltlich darauf prüfen lassen, ob sie nicht zu weit greift, bevor Du sie abgibst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielen Dank für eure einschätzungen , war mir so nicht bewusst , habe halt immer gesammelt und dann aufeinmal verkauft , dachte so bis 10 Artikel im Monat wäre das kein Problem. Ich werde also zahlen und das als Lehrgeld sehen , und mein Account zum Einkaufen nutzen ! der "Schrott" kommt dann in die Tonne...
    • *alte_eule* schrieb:

      Gute Entscheidung.

      Du solltest trotzdem auf jeden Fall wegen der Unterlassungserklärung einen Anwalt aufsuchen. Wie schon geschrieben. Sooo teuer ist das dann auch nicht mehr und gut angelegtes Geld.
      Das macht den Braten jetzt auch nicht mehr fett.

      Unbedingt ! sollte das ein (Fach!!)Anwalt erledigen, denn an der Vertragsstrafe lässt sich u.U. noch gewaltig "arbeiten" siehe auch
      mein Account zum Einkaufen nutzen ! der "Schrott" kommt dann in die Tonne...

      So mache ich das schon seit Jahren, Elektroschrott statt ebay und kein Anwalt verdient mehr an mir ! ;)
    • MeisterLampe schrieb:

      habe halt immer gesammelt und dann aufeinmal verkauft

      Aber eben nicht aus eigenem Gebrauch. Kein Mensch verbraucht innerhalb kurzer Zeit zig Festplatten, W-Lan-Karten usw.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.