Gebrauchtes Notebook mit gesperrtem Windows Key gekauft

    • Gebrauchtes Notebook mit gesperrtem Windows Key gekauft

      Hallo,

      ich hab vor ca 4 Wochen gebrauchtes Notebook bei einem Privatverkäufer ohne Garantieanspruch ersteigert.

      Vor einigen Tagen wollte ich das System (mit windows xp) automatisch updaten lassen, damits im Internet nicht ganz so unsicher läuft. Da kam dann anstelle von Updates eine Meldung von wegen "... sie verwenden gefälschte Ware, ihr Systems benutzt einen gesperrten Serienschlüssel..."

      Das hab ich dem Verkäufer dann einer Nachricht mitgeteilt und verlangt, dass der Kauf rückgängig gemacht wird, da das Produkt nicht so wie dargestellt funktioniert. Abgesehen von der Tatsache, dass er sich noch nicht gemeldet hat habe ich folgendes Problem:

      In Artikelbeschreibung steht nichts explizites von wegen "der PC verfügt über xp als Betriebssystem", sprich es gehört zum Artikelumfang. Es sind lediglich Bilder vom Monitor zu sehen, auf denen die Windows XP Oberfläche zu erkennen ist.

      Die Frage ist, zählt das auch oder hätte ich nur dann eine rechtswirksame Handhabe, wenn er das BEtriebssystem in der Beschreibung erwähnt? Wie verhält sich ebay hierbei?

      Momentan hoffe ich noch, dass der Verkäufer sich bei mir meldet und das Gerät wieder zurücknimmt, aber falls das nicht bald geschieht werde ich ebay kontaktiren. Mit welchen Konsequenzen kann ich dann rechnen, werden die ihm eine Rechnung stellen und mir mein Geld wieder geben? Wie lange dauert so etwas? Muss ich im Fall eines uneinsichtigen Verkäufers mit großem Aufwand rechnen, oder übernimmt ebay die Sache komplett? btw die Zahlung erfolgte per Überweisung, Paypal war nicht involviert.

      Danke schonmal für die Antworten.

      Gruss!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bumsbumsbums ()

    • War ein Betriebssystem denn überhaupt Bestandteil der Auktion ?
      Wie du es beschreibst ist das eher ein Fall von "nicht richtig lesendem Käufer" als von "uneinsichtigem Verkäufer"
      Der Link zur Auktion wäre hier hilfreich.
      XP prof. Versionen sind übrigens Aktuell für unter 20 € zu ersteigern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • Habe den Link repariert.

      Da keine Betriebssystem Bestandteil der Auktion war, hast du als Käufer auch keinen Anspruch darauf.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Den Fernseher vs Computer Vergleich halte ich für abwegig und auch das mit dem Bild ist etwas weit hergeholt, da er zu Demonstrationszwecken auch das Bios hätte zeigen können.

      ABER da die Einschätzungen geschlossen und eindeutig gegen mich sind werd ich die Nörgelei bei ebay mal lassen, noch ein wenig auf eine Antwort warten und die Kiste selbst einstellen. Irgendein Idiot findet sich immer, der so einen SCHROTT kauft :)

      Danke!
    • Also ich sehe dort auch kein BT. Vor´allendingen stell dir mal vor der hat da nen bild von was weis ich für ein prog. dann gehört das auch zur auktion ??? und dann natürlich das BT weil ohne läuft das prog ja nicht ??? Du hast das bekommen was in der beschreibung stand und gut is.
    • Nun, das würde ich ein wenig differenzierter sehen.
      Ein Programm ist kein Film, der 2 Stunden läuft und dann vorbei ist.
      Ich denke an das BGH Urteil (AZ: VIII ZR 346/09 – Urteil vom 12. Januar 2011).

      Bilder sind genauso bindend wie der Text, es ging bekanntlich dabei um ein Auto, auf dem Bild war eine Standheizung zu sehen, die im Text nicht angegeben war.Grundsätzlich habe ein Kunde aber den Anspruch, die Ware zu erhalten,
      die ihm verkauft wurde, sagte ein BGH-Sprecher. Das Auto hätte so
      verkauft werden müssen, wie es im Bild gezeigt worden war.

      Und auf dem Bild ist eindeutig ein Computerprogramm zu sehen.

      BGH:

      Für die Beschreibung eines im Internet angebotenen Produkts ist das Foto
      genauso bindend für den Verkäufer wie der Beschreibungstext. Der Käufer
      muss sich also darauf verlassen können, dass er die Ware genauso
      bekommt, wie sie auf einem Bild zu sehen war.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Man darf solche Urteile aber nicht unreflektiert auf jeden Sachverhalt übertragen. das Betriebssystem kann hier nur als Demonstration verstanden werden.

      mijanne2007 schrieb:

      Und auf dem Bild ist eindeutig ein Computerprogramm zu sehen.

      Wenn wir schon Haare spalten, müssen wir den Gedanken aber auch zu Ende führen. Es ist Windows XP zu sehen. Ob legal oder nicht, wird nicht dargestellt. Das hat der Käufer auch bekommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mijanne, aber wir sind uns doch einig, dass die Funktion des Bildschirmes eines Rechners nicht ohne Bild gezeigt werden kann?

      Und um mal zum Vergleich mit der Standheizung zu kommen. Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen einem Rechner, dessen Funktion nicht anders demonstriert werden kann zu einer noch verbauten Standheizung in einem Auto, das genausogut ohne diese Hardware haette fotografiert werden können.