Jasmin Sonnemann - Sicherstellung von Vermögen

    • Jasmin Sonnemann - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Hamburg. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.


      Staatsanwaltschaft Hamburg

      3401 Js 760/09

      In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach (Az.: 81 Js 2558/09), das gegen die Beschuldigte Jasmin Sonnemann an die Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 3401 Js 760/09) abgegeben wurde, ist wegen des Verdachts des Computerbetruges im Zusammenhang mit der Manipulation von Bankdaten von Onlineshops mit der Folge, dass die Kunden Kaufpreise auf das aufgrund Manipulation angegebene Konto überwiesen (Tatzeit: Januar/Februar 2009; Kontoinhaberin und Begünstigte: Jasmin Sonnemann) ermittelt worden. Es sind im Wege der Beschlagnahme und Pfändung zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für Verletzte die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:


      Forderungen der Jasmin Sonnemann gegen die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114–126, 53113 Bonn, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen (Konten, Depotverträge etc.), insbesondere dem Konto Nr. 261 280 301, BLZ 250 100 30). Die Deutsche Postbank AG hat in ihrer Drittschuldnererklärung vom 07.02.11 mitgeteilt, dass das gepfändete Guthaben € 3.408,19 betrage. Bankseitige Forderungen bestünden nicht.

      Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

      Die Personalien der Jasmin Sonnemann lauten:

      Jasmin Sonnemann, geboren am xx.xx.1984 in Hamburg, derzeit aufhältig: Asklepios Klinik Nord, Vl. Psych. Abteilung, Langenhorner Chaussee 560, 22419 Hamburg.

      Es wird darauf hingewiesen, dass das gesamte Ermittlungsverfahren ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach, unter der Geschäftsnummer 81 Js 2558/09 geführt wurde. Das Verfahren gegen die Beschuldigte Sonnemann wurde abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben, wo es unter der o.g. Geschäftsnummer eingetragen wurde.

      Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß gemäß § 111g Abs. 2 StPO die Zulassung der Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung erforderlich ist, wenn die Sicherungen der Staatsanwaltschaft wie vorliegend im Wege der Beschlagnahme erfolgt sind.



      gez. Dr. Reihl, Staatsanwältin


      Quelle: ebundesanzeiger.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"