Zur Ersatzlieferung verpflichtet?

    • Zur Ersatzlieferung verpflichtet?

      Hallo Forum,

      zunächst zu meiner Person: Ich bin gewerblicher Ebay-Händler. Nun zu meinem Anliegen: 3 Monate nach seinem Kauf meldet ein Kunde, dass seine Gürtelschnalle kaputt gegangen ist. Er möchte Ersatz oder Geld zurück. Die Gürtelschnalle war zum Versandzeitpunkt neu und nicht defekt. Bin ich gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten? Ich gebe keine freiwillige Garantie auf meine Artikel.

      Für klärende Antworten bin ich sehr dankbar.
    • MH81 schrieb:

      Bin ich gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten?

      Du bist verpflichtet nachzubessern. Also Ersatzlieferung oder Reparatur. Außer du kannst nachweisen, dass der Gürtel bei Auslieferung noch keinen Defekt besaß. Das dürfte in der Regel unmöglich sein. Allein, weil ein Materialfehler sich erst nach Wochen auswirken kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Du bist verpflichtet, nachzubessern. Also Ersatzlieferung oder Reparatur. Außer du kannst nachweisen, dass der Gürtel bei Auslieferung noch keinen Defekt besaß. Das dürfte in der Regel unmöglich sein. Allein, weil ein Materialfehler sich erst nach Wochen auswirken kann.

      Wow, das ging ja schnell, vielen Dank! Wenn der Käufer sich auf eine Erstattung des Kaufpreises einlässt, bin ich dann von der Verpflichtung einer Ersatzlieferung oder Reparatur entbunden? So dass der Käufer nach, sagen wir, 1 Monat nachdem er sein Geld zurück bekommen hat nicht ankommen und sagen kann, er möchte jetzt doch lieber, dass ich die Gürtelschnalle repariere? Oder kann er das immer verlangen, innerhalb von 2 Jahren, auch wenn er sein Geld längst zurück bekommen und der Kaufpreiserstattung schriftlich zugestimmt hat?
    • Du hast das Recht auf Nachbesserung. Das ist ja meist auch günstiger als zu ersetzen.
      In diesem Fall hat dein Käufer dir ja offenbar die Wahl überlassen. Nein, er kann nicht von dir verlangen, dass du nochmals lieferst oder reparierst, wenn du erstattet hast.
    • *alte_eule* schrieb:

      Du hast das Recht auf Nachbesserung. Das ist ja meist auch günstiger als zu ersetzen.
      In diesem Fall hat dein Käufer dir ja offenbar die Wahl überlassen. Nein, er kann nicht von dir verlangen, dass du nochmals lieferst oder reparierst, wenn du erstattet hast.

      Nachbesserung dürfte bei einer Gürtelschnalle ziemlich unmöglich sein, ich habe keine entsprechende Fabrik im Keller. Dann versuche ich es erstmal mit einer Rückerstattung.

      Vielen Dank für die raschen Antworten!
    • Also ich würde aber mal freundlich nach einem Foto des Gürtels und dessen Defekt fragen...Rechtlich gesehen musst Du zwar nachbessern oder den Kaufpreis ersetzen, allerdings kannst Du im zweiten Fall auch auf Rücksendung der Ware bestehen. Da das ja meistens mit zusätzlichen Kosten behaftet ist, wäre ein Foto schon sinnvoller, einfach um wenigstens mal zu schauen, wie der Käufer so reagiert...Wenn dieser sich nun weigert, hält dich das nicht von deinen Pflichten ab, allerdings könntest Du diesen "Kunden" dann sperren, damit er nicht auf die Idee kommt, immer wieder bei dir zu kaufen und nach ein paar Wochen einen Defekt meldet, weil Du ja eh rückerstattest.....nur mal so ne Idee :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @Drapondur: Ich weiß schon worauf Du hinaus willst, aber ein wenig geht es auch ums Prinzip...versetz dich mal in die Lage des VK und überleg dir wie es aussieht, wenn das 50 Mann im Monat machen. Sicher erstattet man mal schnell einen Betrag von unter 10 Euro, aber führt das im schlimmsten Fall hin ?

      Wenn bei mir was kaputt geht, ich also dann wie in diesem Fall ein Recht auf Nachbesserung oder Kaufpreiserstattung habe, dann habe ich auch kein Problem, diesen Defekt mal schnell zu dokumentieren....(wenn es denn tatsächlich so ist).

      Ich meine einfach, dass dem VK die Hände gebunden sind und wenn diese Sache durch beispielsweise eine Bewertung publik wird, viele auf den Zug aufspringen könnten...dann kann VK demnächst dicht machen, da Ware und Geld ständig weg :thumbdown:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Die Frage ist nur, wie oft das in der Praxis vorkommt/vorgekommen ist.

      Und wenn es tatsächlich einmal um ein 10 Euro Teil geht/gegangen ist, dann lamentiere ich als Gewerbetreibender nicht gross sondern sehe zu, dass mein Kunde weiterhin zufrieden ist, anstatt mich nach der rechtlichen Grundlage meines Handelns zu erkundigen. Da hätte ich wahrscheinlich wichtigeres zu tun als mich um so einen Fliegenschiss zu kümmern ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Drapondur schrieb:

      sondern sehe zu, dass mein Kunde weiterhin zufrieden ist,

      Genau dieses.

      Und daher bitte ich ihn dann höflich, mir das defekte Teil doch netterweise zurückzuschicken, damit ich das beim Hersteller reklamieren kann. Schliesslich haben ja alle Beteiligten ein Interesse daran, dass die Qualität der Schnalle (oder der Torte oder sonst was ;) ) verbessert wird.

      Das geht nur, wenn man den Defekt dokumentiert. Möglicherweise ist das ja ein Konstruktions- oder Produktionsfehler.

      Kommt halt nicht nur darauf an, dass man dem Kunden die Ware verkauft, auch anderes will gut verkauft sein. 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ...dabei wollte ich gerade zu Bett gehen, aber es kommen ja noch viel mehr Antworten :)

      Zunächst mal, es handelt sich um einen Betrag inkl. Versandkosten i.H.v. knapp 14 Euro. Der reine Warenwert liegt also bei etwa 10 Euro. Wäre mir die Email und somit die Mitteilung über den Defekt innerhalb weniger Tage nach Kauf bzw. Lieferung zugegangen, hätte ich das Geld sofort anstandslos rückerstattet, ohne mir zuvor Hilfe in einem Forum zu suchen. Skeptisch haben mich die 3 Monate gemacht, die zwischen dem Kauf und der Reklamation liegen. Eine Gürtelschnalle - und es geht hier wirklich nur um die Schnalle, einen Gürtel habe ich nicht verkauft - ist ein Verschleißteil. Je nach Belastung brechen die Dinger halt durch. Das ist eine simple Tatsache. Da ich nicht wissen kann, wie der Käufer mit der Ware umgegangen ist - vielleicht hat er Leistungssport damit betrieben? - war ich skeptisch, was die Hintergründe der Reklamation angeht. Trotzalledem habe ich dem Käufer nun angeboten, ihm den gesamten Kaufpreis inkl. Versandkosten rückzuerstatten.

      Den Einwand, dass Beträge dieser Größenordnung trivial sind stimme ich explizit nicht zu. Im bestehenden Recht ist jeder Fliegenschiss abgedeckt. Für jeden Mist gibt es ein Gesetz. Als Verkäufer, insbesondere wenn man Internetversandhandel betreibt, hat man heutzutage fast nur noch Pflichten und gar keine Rechte mehr. Die gesamte Jurisdiktion ist dergestalt, dass man annehmen könnte, der Gesetzgeber versucht sein Möglichstes, um dem Internetversandhandel einen Riegel vorzuschieben. Abgezielt wird hier insbesondere auf die kleinen Verkäufer mit geringer Wirtschaftsmacht. Internetriesen sind davon nicht betroffen. So dürfte es wohl verständlich sein, dass ich mich zuvor nach den wenigen Rechten, welche mir eventuell noch nicht genommen wurden, erkundige.

      Das soll es dann auch erstmal von mir in dieser Sache gewesen sein. Ich hoffe die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt zu haben.
    • Fein, dann dürfen wir alle hoffen, dass dies ein Einzelfall bleibt - dein Verhalten dem Kunden gegenüber (gehen wir mal davon aus, dass die Beschwerde berechtigt war) ist vorbildlich....halte diese Beschwerden allerdings im Auge. Sollte sowas öfter vorkommen, nimm meinen Rat an und/oder gib das an deinen Großhändler oder Hersteller weiter....evt. kannst Du dir dann auch überlegen, ein solches Teil aus dem Sortiment zu nehmen.

      Eine Frage bezüglich meines Tips könntest Du natürlich trotzdem noch an den K stellen...vielleicht gelingt es ja um feststellen zu können, ob es evt. doch ein Materialfehler war, was letzlich für dich als VK ja auch interessant sein sollte ;)

      Viel Erfolg weiterhin :thumbsup:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vom Prinzip her gebe ich Dir ja durchaus recht.

      Aber praktisch gesehen wäre aus meiner Sicht der Zeit/Nutzen Faktor in diesem Fall nicht ausreichend, um mich damit mehr zu befassen, als ich aufwenden müsste, dem Kunden mitzuteilen, dass ich ihm den Betrag erstatte und die Überweisung auszuführen.

      Aber ist ja Deine Zeit ...
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