Was du heute kannst besorgen,...
Käufer ersteigert Kamera, behauptet nun, sie wäre defekt und verlangt Geld zurück
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Alles klar, dann werde ich also in den nächsten Tagen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.
Dazu muss ich ja dann wohl schon sämtlichen Schriftverkehr usw vorlegen. Nur welche ebay Entscheidung lege ich denn jetzt dazu Die in der steht, dass sie ihm den Betrag erstatten, oder die Entscheidung, die jetzt da steht, nämlich dass dem Käufer keine Erstattung zusteht
Grüße, Black Dragon -
Euer Streit geht doch wohl darum, ob du die Kamera zurück nehmen und rückabwickeln musst!
So ganz nebenbei ist eBay keine Entscheidungsninstanz sondern der Richter.
Dein Anwalt braucht auf jeden Fall alle Informationen. -
Hallo,
Du hast drei Möglichkeiten:
a)Du suchst einen Anwalt Deiner Wahl auf,legst alle Dokumente vor(von ebay natürlich beide) und bittest ihn,für Dich einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen und mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt aufzunehmen,worin steht,daß zunächst bis zur Bewilligung der Beratungshilfe und(!!) der Zeit seiner Einarbeitung in den Fall er(der gegnerische Anwalt) aufgefordert wird,von weiteren Maßnahmen gegen Dich abzusehen.
Für die Beratungshilfe mußt Du alle Unterlagen bezüglich Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse(nicht(!!) Deines Falles) im Original vorlegen,such Dir im Internet das entsprechende Formular für Dein Bundesland,damit Du weißt,was du brauchst.Diese Unterlagen nimmst Deinem Anwalt sofort mit oder reichst sie ihm kurzfristig nach.
Vorteil: Du gewinnst Zeit und der Fall liegt in professionellen Händen plus es kann kurzfristig reagiert werden.
b)Du besuchst den/die Rechtspfleger(in)bei deinem Amtsgericht,läßt Dir die Formulare aushändigen,füllst diese aus und bringst sie mit Deinen Unterlagen wieder zurück.Wenn dann Beratungshilfe bewilligt wird,bekommst du einen Schein mit der Bestätigung und suchst dann einen Anwalt auf.
Nachteil: das kann dauern mit der Bewilligung und bis dahin mußt Du alles selbst machen.
c)Du machst einen Termin bei einem Anwalt der Verbraucherberatung(informier Dich auf der Website über die "Tarife":gängig sind ca.€25.- für die erste Viertelstunde,dann ca.(!!) €1.-/Minute.
Vorteil: Du erfährst sofort,was "Sache" ist und Dir wird ein kompetenter Kollege dort empfohlen;dann kommen a) oder b) zum Zuge.
Wenn Die Sache nicht außergerichtlich beigelegt wird,mußt Du einen antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen:wirtschaftlich sind dieselben Fakten maßgebend wie für die Beratungshilfe,aber dazu gehören dann die Fallunterlagen,da die Prozeßkostenhilfe nur(!!) bewilligt wird,wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Ich würde a)wählen,allerdings mußt Du jetzt sofort einen Anwalt finden,der Dich nimmt:also sag dessen Sekretariat sofort(!!),daß es über Beratungshilfe geht.Ein Anwalt muß das Mandat nicht übernehmen.
petergabriel -
@ petergabriel: Danke für die ausführliche Information.
Wie ist es denn, wenn ich mit den Sachen zu einem Anwalt gehe, und bitte dass er Beratungshilfe beantragt, dann wird er mich ja fragen, was los ist. Fallen dafür denn irgendwelche Gebühren an, also ich meine wir führen ja dann schon ein Gespräch zum Thema. Denn meine Sorge ist... wenn er sofort anfängt zu Beraten, und die Beratungshilfe sollte abgelehnt werden, werde ich dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben ?
Grüße, Black Dragon -
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Black Dragon schrieb:
werde ich dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben ?
Hallo,
Leider hast Du(!!) keine Rechtsschutzversicherung,so daß Du(!!) in Vorlage treten mußt.........ohne Vorschuß,keine Justitia(siehe oben).
Deshalb:lade Dir das Formular runter und stelle fest,ob Du Beratungshilfe bekommen wirst(in Deinem Bundesland),so daß Du abschätzen kannst,ob Du auch die Erstberatung(ca.€180.-) bezahlen mußt.
Das ist wie beim Einkaufen:keine Ware ohne Bezahlung.
Wenn Du Beratungshilfe bewilligt bekommst,erhälst Du Deine "Vorlage" sowieso zurück.
Bei der Verbraucherberatung mußt Du immerhin sofort zahlen.Der Anwalt ist da evtl.großzügig.
Über die Rechtspflege ist der Faktor Zeit(die sich wie ein Kaugummi ziehen kann) unter Umständen von Nachteil.
Du kannst auch versuchen,die Gegenseite mit einem Scheinangebot("wie könnte denn eine Einigung angesichts der Ebayentscheidung aussehen?") kirre zu machen und hinzuhalten.
Merke:es gibt keinen(!!) Königsweg.
petergabriel -
Ich habe mich heute an eine Anwaltskanzlei gewendet, und dem Anwalt den Sachverhalt geschildert.
Dieser meinte, dass der Gerichtsstand nach § 29 ZPO §§ 439; 269 BGB wohl in Konstanz liegen dürfte, und hat mir empfohlen mich an einen Anwalt in Konstanz zu wenden!
Glaubt Ihr, er wollte einfach nur das Mandat nicht übernehmen, es aber nicht so direkt sagen, oder ist da was dran ???
Nach den §§ 439; 269 BGB ist es jedenfalls nicht so, und der Gerichtsstand wäre Köln.
Nach § 29 ZPO bin ich mir nicht sicher.
Grüße, Black Dragon
Edit: Ich habe mit noch einem Anwalt Kontakt aufgenommen, dieser hat mir empfohlen, mich erst an das Amtsgericht wegen der Beratungshilfe zu wenden.
Laut seiner Aussage, würde ich beim Amtsgericht Köln sofort eine Zu - oder Absage bekommen und bei einer Zusage auch sofort den Beratungshilfeschein.
Das kann ich zwar nicht wirklich glauben, aber ich werde Morgen zur Rechtsantragsstelle gehen.
Grüße, Black DragonDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Dragon ()
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Ähhmmm.... was war das denn für ein Anwalt? Oder mal anders gefragt: was hast Du dem Anwalt genau erzählt?
Das ist ein Versendungskauf, kein Verbrauchsgüterkauf im Fernabsatz (oder anders gesagt: das ist ein ebay-Vertrag unter Privatpersonen, kein gewerblicher Handel). Das streitige Vertragsverhältnis ist der Kaufvertrag bzw die Forderung daraus. Damit liegt der Erfüllungsort (§29 ZPO) für den streitigen Vertrag kaum in Konstanz.
Das einzige, was hier den Erfüllungsort Konstanz hatte, war die Schickschuld des Käufers, den Kaufpreis zu bezahlen. Hättest Du die einklagen wollen, dann tatsächlich in Konstanz. Die mögliche, aber ebenfalls als Schickschuld zu sehende Schuld der Rückerstattung sehe ich da aber aus den selben Gründen wie ich die Schickschuld Kaufpreis mit Erfüllungsort Konstanz sehe, dann aber auch wieder in Köln. Wie der Anwalt da aus §29 ZPO auf Konstanz kommt ist mir rätselhaft.Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
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Ich habe es dem Anwalt genau so erklärt, wie die Situation nun mal ist. Das traurige an der Sache ist, dass es sich auch noch um eine recht bekannte Kanzlei handelt.
Ich denke einfach mal, dass er kein Interesse an dem Fall hatte! (peanuts)
Habe jetzt mal bei einer anderen Kanzlei per mail angefragt. -
Rechne nicht damit das die auf Mails antworten, ohne Vorgespräch können die eh 0,00 zu deiner Sache sagen
Such dir einen Fachanwalt für Vertragsrecht und rede mit dem über den Fall
Und wo das Verfahren letztendlich geführt wird kann dir egal sein, die Kosten trägt der Verlierer, und wenn das wirklich in Konstanz sein sollte, dann ist der Tipp von deinem Anwalt richtig dir dort vor Ort einen zu suchen, denn das ist günstiger als die Fahrtkosten von einem aus Köln dort hin -
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Hab die Sache jetzt an einen Anwalt übergeben.
Ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt.
Danke nochmal an alle, die mir hier geholfen haben.
Grüße, Black Dragon -
Es gibt Neuigkeiten! Nachdem wir der Verlegung des Gerichtsstandes widersprochen haben, habe ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht Stuttgart bekommen...
Das Mahnverfahren wurde an das Amtsgericht Köln übergeben.
Dann heißt es jetzt wohl erst einmal abwarten.
Grüße, Black Dragon -
Hallo zusammen,
die Sache nimmt kein Ende, hier mal ein kurzer Zwischenstand...
Das
Gericht ist der Meinung, dass ein Gewährleistungsausschluss nicht
greift, da zumindest eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.
Angeblich
soll es sich ja bei der Kamera, die ich versteigert habe um ein
Vorserienmodell handeln, dies sieht das Gericht jedoch nicht als Mangel.
Jetzt hat sich der Kläger an den Hersteller der Kamera gewendet, und die Kamera zur begutachtung dort hingeschickt.
Der
Hersteller bzw. die Person, die darauf geschrieben hat, behauptet, dass
es sich tatsächlich um ein Vorserienmodell handelt. Weiter behauptet
er, dass auf der Photokina keine Kameras verschenkt wurden, aber einige
samples gestohlen wurden.
Es könnte sich bei der vorliegenden Kamera um eine von diesen handeln. Genau sagen, konnte es der Hersteller allerdings nicht!
Auch kann laut Hersteller, die Kameranie funktioniert haben, da die Kamera nicht die aktuelle Firmware hat, und somit funktionsunfähig ist!
Der Gegnerische Anwalt, trug jetzt natürlich vor, dass es sich bei dieser Kamera um eins der gestohlenen Modelle handeln muss! Somit wäre es ja unmöglich gewesen, dieses Eigentum zu erwerben.
Das Gericht hat nun weiter entschieden, dass ein Gutachter sich das Gerät anschauen soll, dieser wird von der IHK bestimmt.
Mein
Anwalt hat jetzt mit nichtwissen bestritten, dass es sich bei der
untersuchten Kamera, um die von mir versteigerte handelte.
Die Sache wird immer merkwürdiger !!!
1.
EIN Mann, der Herstellerfirma soll genau wissen, dass keiner seiner zig
Angestellten, die auf der Messe herumschwirrten, ein Gerät verschenkt
hat ??? Die Kamera war ein Geschenk, als Danke schön für die
Unterstützung bei der Messe. Bei so vielen Leuten, die auf den Messen
herumschwirren, weiß er da so gut bescheid ???, auch noch nach 2 Jahren!
Und es ist ja auch allgemein bekannt, dass Firmen auf Messen
Ausstellungsstücke sogar verkaufen! Als die Kamera verschenkt wurde, war
sie noch verpackt, im original Karton!
2. Kann es sich bei der
vom Hersteller untersuchten Kamera ja gar nicht um die von mir
versteigerte handeln, da das untersuchte Modell, nie funktioniert haben
kann.
Ich habe aber ja noch die SD Karte, auf der noch 31 Bilder
drauf sind, die mit der Kamera gemacht wurden! Kann man am PC ja sehen,
mit welcher Kamera die Bilder gemacht wurden. Also wie soll man 31
Bilder machen, mit einer Kamera, die nie funktioniert haben kann ???
Außerdem
habe ich ja noch Zeugen, die bestätigen können, dass ich die Kamera vor
Versand noch getestet habe, und sie einwandfrei funktionierte!
3.
Wenn es sich angeblich um ein gestohlenes Modell handeln soll, dann
auch noch um ein Vorserienmodell, dass nicht für den Verkauf bestimmt
war, ist es doch Eigentum der Herstellerfirma. Warum hat der Hersteller
es dann nicht behalten ??? Sondern nur geschrieben, dass es sich
vielleicht um ein gestohlenes Gerät handeln könnte !?
und darauf die Kamera wieder zurückgeschickt ? Stattdessen, trägt der
Anwalt des Klägers vor, dass es dann rechtlich gesehen unmöglich gewesen
wäre, dieses Eigentum zu Kaufen/Verkaufen!
4. Der Kläger, kauft und verkauft laut seinem ebay Profil ständig Kameras und Zubehör, ins In und Ausland. und anhand seiner abgegebenen Bewertungen sieht man, dass er häufiger Rückabwicklung anwaltlich machen lässt.
Wenn
jetzt ein Gutachter dieses Gerät, dass ja nicht das sein kann, welches
ich versteigert habe untersucht, und nun feststellt, dass es
funktionsunfähig ist... was soll das bringen !?
Ich denke, dass ist echt eine ganz linke Nummer, die er da abzieht!!!
Ich
frage mich auch, was er damit bezweckt... Will er mir nur einen
reinwürgen, weil er ja nach der gewonnenen Auktion plötzlich doch noch
vom Kauf zurücktreten wollte, und ich dem nicht zugestimmt habe ?
Außerdem...
selbst wenn er mit diesen miesen Tricks durchkommen sollte, kann ich
das Geld gar nicht aufbringen! Ich bin momentan finanziell ziemlich
angeschlagen, und habe auch nur durch die Prozesskostenhilfe einen
Anwalt ermöglicht bekommen. Also was erhofft er sich da ?
Grüße, Black Dragon