Hallo Leute, ich bin neu hier, und hoffe ich finde hier rat.
Ich habe bei ebay eine Kamera versteigert, die kaum benutzt wurde, also in einem guten Zustand, funktionierte tadellos. In der Auktion war angegeben... Keine Garantie und keine Rücknahme, wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten!!!
Der Käufer, hat die Kamera ersteigert, einen Tag später wollte er die Kamera doch nicht mehr, und bat mich sie einem unterlegnen Bieter anzubieten. Ich lehnte ab, weil ich keine Lust hatte diesen Aufwand zu betreiben.
In meiner Auktion war angegeben, dass ich den Artikel 2 Tage nach Zahlungseingang verschicke. 1 Tag nach Zahlungseingang, kam schon eine mail, wo ist mein Artikel ? Da behauptete der Käufer ich hätte seine Daten bei ebay nicht abgerufen, und dass sein Geld schon bei mir sein müsste.
Ich habe ihn an die 2 Tage Bearbeitungszeit erinnert. Einen Tag später habe ich die Kamera verschickt, dem Käufer eine mail zukommen lassen, mit Sendungsnummer.
Einen Tag später kam wieder eine Mail, dass die Kamera defekt wäre, und ich solle ihm sein Geld zurück überweisen.
Ich habe ihm geschrieben, dass die Kamera nicht defekt war, als ich sie versendet habe, und angeboten evtl beim Paketdienst nachzuhaken, da der Versand ja versichert war.
Das ignorierte er, und forderte weiterhin sein Geld zurück. Ich habe dem natürlich nicht zugestimmt.
Wieder einen Tag später, schrieb er mir, dass die Kamera kein Typenschild, und keine SN hätte, und warf mir vor, diese als Ausstellungsstück irgendwo entwendet zu haben.
Was ja wohl eine bodenlose Frechheit ist. Mir ist nicht bekannt, dass die Kamera kein Typenschild hat! Habe aber ehrlich gesagt, nie darauf geachtet! Ich habe ihm geschrieben, wo ich die Kamera her habe, (Die Kamera war ein Geschenk, eines Firmen Vertreters auf einer Messe)
Nun behauptet der Käufer, dieser Sachverhalt hätte in der Auktion erwähnt werden müssen, und hätte zu einem deutlich niedrigerem Gebot geführt! Laut Käufer wurde Anwalt eingeschaltet! Vom Anwalt habe ich noch nichts bekommen
Also ich habe den Artikel korrekt beschrieben! die Kamera funktionierte einwandfrei, das können 3 Leute bezeugen. Ich bin der Meinung, dass ich doch in einer privaten Auktion nicht schreiben muss, woher ich die Kamera habe, also dass ich Sie auf einer Messe geschenkt bekommen habe meine ich.
Wie seht ihr das ?
mfg
Black Dragon
Ich habe bei ebay eine Kamera versteigert, die kaum benutzt wurde, also in einem guten Zustand, funktionierte tadellos. In der Auktion war angegeben... Keine Garantie und keine Rücknahme, wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten!!!
Der Käufer, hat die Kamera ersteigert, einen Tag später wollte er die Kamera doch nicht mehr, und bat mich sie einem unterlegnen Bieter anzubieten. Ich lehnte ab, weil ich keine Lust hatte diesen Aufwand zu betreiben.
In meiner Auktion war angegeben, dass ich den Artikel 2 Tage nach Zahlungseingang verschicke. 1 Tag nach Zahlungseingang, kam schon eine mail, wo ist mein Artikel ? Da behauptete der Käufer ich hätte seine Daten bei ebay nicht abgerufen, und dass sein Geld schon bei mir sein müsste.
Ich habe ihn an die 2 Tage Bearbeitungszeit erinnert. Einen Tag später habe ich die Kamera verschickt, dem Käufer eine mail zukommen lassen, mit Sendungsnummer.
Einen Tag später kam wieder eine Mail, dass die Kamera defekt wäre, und ich solle ihm sein Geld zurück überweisen.
Ich habe ihm geschrieben, dass die Kamera nicht defekt war, als ich sie versendet habe, und angeboten evtl beim Paketdienst nachzuhaken, da der Versand ja versichert war.
Das ignorierte er, und forderte weiterhin sein Geld zurück. Ich habe dem natürlich nicht zugestimmt.
Wieder einen Tag später, schrieb er mir, dass die Kamera kein Typenschild, und keine SN hätte, und warf mir vor, diese als Ausstellungsstück irgendwo entwendet zu haben.
Was ja wohl eine bodenlose Frechheit ist. Mir ist nicht bekannt, dass die Kamera kein Typenschild hat! Habe aber ehrlich gesagt, nie darauf geachtet! Ich habe ihm geschrieben, wo ich die Kamera her habe, (Die Kamera war ein Geschenk, eines Firmen Vertreters auf einer Messe)
Nun behauptet der Käufer, dieser Sachverhalt hätte in der Auktion erwähnt werden müssen, und hätte zu einem deutlich niedrigerem Gebot geführt! Laut Käufer wurde Anwalt eingeschaltet! Vom Anwalt habe ich noch nichts bekommen
Also ich habe den Artikel korrekt beschrieben! die Kamera funktionierte einwandfrei, das können 3 Leute bezeugen. Ich bin der Meinung, dass ich doch in einer privaten Auktion nicht schreiben muss, woher ich die Kamera habe, also dass ich Sie auf einer Messe geschenkt bekommen habe meine ich.
Wie seht ihr das ?
mfg
Black Dragon