Ausschluss vom Verkauf durch eBay-Sicherheitsteam - existenzbedrohlich

    • Ausschluss vom Verkauf durch eBay-Sicherheitsteam - existenzbedrohlich

      Sehr geehrte Forenbesucher,

      Kurze Version:

      Nach dem letzten Verkaufsmonat (Mai 2010) erhielt ich im Juni 2010 insgesamt 57 Bewertungen, davon 2 negative (55 positiv und 2 negativ). Ich habe nicht weiter bei eBay Verkauft dadurch konnten sich meine Leistungen nicht verbessern. Im September hat mich eBay lebenslang vom Handel gesperrt.

      Ich halte das für keinesfalls gerechtfertigt, ich werde von eBay wie ein Verbrecher behandelt, basierend auf nur 2 negativen Bewertungen im Juni 2010 (davon war der Großteil einwandfrei und positiv) habe ich die Verkäuferstandarts in nur einem Monat nicht erfüllt. Durch das pausieren eines Verkaufs wurde ich dann lebanslang gesperrt! Kann ich dagegen rechtlich vorgehen? Bitte sehen Sie sich auch mein Verkäufercockpit an:
      [Blockierte Grafik: http://i56.tinypic.com/i581nt.png]






      Lange Version:
      Seit Mitte 2009 verkauften wir auf eBay. Ende Mai 2010 stellten wir den Verkauf auf eBay ein (der Grund dafür war die neue Widerrufsbelehrung, ich wollte die Artikelbeschreibung sofern zeitlich möglich überarbeiten).
      Im Juni 2010 erhielt ich insgesamt nur 2 negative Bewertungen von 2 Käufern. Anschließend kamen keine weiteren Bewertungen.

      Am 21 Juli 2010 erhielt ich folgende e-Mail von eBay:

      <----------
      MC011 Ihr Verkäuferkonto wurde eingeschränkt XXX

      Guten Tag XXX (XXX),

      Ihr Verkäuferkonto erreicht nicht mehr den Mindeststandard für Verkäufer. Sie können weiterhin kaufen und verkaufen, Ihr Verkäuferkonto unterliegt nun aber Beschränkungen. Sie dürfen nur noch eine bestimmte Anzahl von Artikeln verkaufen, bis Sie den Mindeststandard wieder erfüllen. Außerdem werden Ihre Angebote in der Suche weniger prominent angezeigt.

      Mit den neuen Mindeststandards genügt es nicht mehr, dass Sie ausschließlich oder überwiegend positive Bewertungen erhalten. Um die Mindeststandards für Verkäufer zu erfüllen, müssen Sie nun auch genauer auf Ihre detaillierten Verkäuferbewertungen achten.

      Konkret muss der Anteil aller Transaktionen, die im Bereich „Artikel wie beschrieben" mit 1 oder 2 Sternen bewertet werden, unter 1,2 % liegen. Für die Bereiche „Kommunikation", „Versandzeit" und „Versand- und Verpackungskosten" gilt, dass maximal 2,4 % aller Transaktionen mit 1 oder 2 Sternen bewertet sein dürfen. Die detaillierten Verkäuferbewertungen sind das wichtigste Kriterium für die Einhaltung der Verkäuferstandards. Darüber hinaus werden auch die eröffneten Fälle wegen nicht erhaltener oder von der Beschreibung abweichender Artikel sowie die allgemeinen Bewertungen berücksichtigt.

      In Ihrem Verkäufer-Cockpit sehen Sie, welche der genannten Kriterien Sie im Augenblick nicht erfüllen. [dieser Teil gelöscht]

      Wie funktioniert die Beschränkung Ihres Mitgliedskontos?

      Die Beschränkungen beginnen mit dem 7/20/2010. Sie können jede Woche 50.00 % der Artikel verkaufen, die Sie in der Vergangenheit verkauft haben.

      Das heißt: Sie können jede Woche bis zu 248 laufende Angebote haben und jede Woche Verkäufe mit einem Handelsvolumen von $3,868.00 bis zu $564.00 abschließen.

      Falls Sie diese Grenzen in einem der genannten Bereiche erreichen, wird die Beschränkung aktiv und Sie können keine weiteren Angebote einstellen, bis Sie wieder unterhalb dieser Grenzen fallen.

      Was sollten Sie nun tun?

      Die Entwicklung Ihrer Käuferzufriedenheit können Sie jederzeit in Ihrem Verkäufer-Cockpit verfolgen. Achten Sie noch stärker darauf, die Erwartungen Ihrer Käufer zu erfüllen. Befolgen Sie dazu unsere Tipps zur Verbesserung Ihrer detaillierten Verkäuferbewertungen:

      [dieser Teil gelöscht] Sobald die Zufriedenheit Ihrer Käufer wieder nachhaltig ansteigt, werden wir die Einschränkung Ihres Verkäuferkontos wieder aufheben.

      [dieser Teil gelöscht]

      eBay-Sicherheitsteam---------->





      Es wurden keine weiteren Artikel auf eBay eingestellt, weßhalb sich das Bewertungsprofil nicht verbessern konnte, daher erhielt ich am 17.August 2010 folgende e-Mail von eBay:

      <----------
      MC189 Endgültiger Ausschluss vom Verkaufen auf eBay - XXX

      Guten Tag XXX (XXX),

      wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihr Mitgliedskonto endgültig vom Verkaufen auf eBay ausgeschlossen haben, denn Sie erreichen nicht die Mindeststandards für Verkäufer. Ihre aktuellen Angebote haben wir zudem beendet. Die Gebühren wurden Ihnen gutgeschrieben.

      Trotz dieses Ausschlusses vom Verkaufen können Sie Ihre ausstehenden Transaktionen abschließen, Problemfälle mit Käufern lösen, Ihre Nachrichten in Mein eBay lesen und Artikel kaufen. Sie können allerdings keine Artikel mehr verkaufen.

      *****Über den Mindeststandard für Verkäufer*****

      Mit den neuen Mindeststandards genügt es nicht mehr, dass Sie ausschließlich oder überwiegend positive Bewertungen erhalten. Um die Mindeststandards für Verkäufer zu erfüllen, müssen Sie nun auch genauer auf Ihre detaillierten Verkäuferbewertungen achten.

      Konkret muss der Anteil aller Transaktionen, die im Bereich „Artikel wie beschrieben" mit 1 oder 2 Sternen bewertet werden, unter 1,2 % liegen. Für die Bereiche „Kommunikation", „Versandzeit" und „Versand- und Verpackungskosten" gilt, dass maximal 2,4 % aller Transaktionen mit 1 oder 2 Sternen bewertet sein dürfen. Die detaillierten Verkäuferbewertungen sind das wichtigste Kriterium für die Einhaltung der Verkäuferstandards. Darüber hinaus werden auch die eröffneten Fälle wegen nicht erhaltener oder von der Beschreibung abweichender Artikel sowie die allgemeinen Bewertungen berücksichtigt.

      In Ihrem Verkäufer-Cockpit in Mein eBay sehen Sie, welche der genannten Kriterien Sie im Augenblick nicht erfüllen. Sie finden Ihr Verkäufer-Cockpit in Mein eBay unter dem Reiter „Mitgliedskonto". Die genauen Bedingungen für die Einhaltung der Verkäuferstandards haben wir hier für Sie zusammengestellt:

      pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html

      Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.

      Mit freundlichen Grüßen

      eBay-Sicherheitsteam
      ---------->







      Am 3.Juni 2011 versuchte ich einen Artikel bei eBay zu listen und erhielt die Meldung, dass ich keine Artikel einstellen darf und mir alle Verkaufsaktivitäten

      Auf schriftliche Anfrage per e-Mail erhielt ich vom Sicherheitsteam folgende Antwort:


      <----------
      Sehr geehrter Herr XXX,

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur endgültigen Einschränkung Ihres
      eBay-Mitgliedskontos.

      Wir müssen Ihnen mitteilen, dass Sie dauerhaft vom Verkaufen auf eBay

      ausgeschlossen wurden, da Sie die Mindeststandards für das Verkaufen

      nicht erfüllen.

      Bereits vor einiger Zeit hatten wir Sie auf die Unzufriedenheit Ihrer
      Käufer hingewiesen und Sie aufgefordert, Ihre Servicequalität
      nachhaltig zu verbessern. Da Ihr Mitgliedskonto zwischenzeitlich
      immer
      noch nicht die Mindeststandards für Verkäufer erfüllte, mussten wir
      Sie
      nun endgültig vom Verkaufen ausschließen.

      Weitere Informationen zum Mindeststandard für Verkäufer finden Sie
      hier:

      pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html

      Was bedeutet diese Einschränkung für Sie?

      Herr XXX, auch wenn Sie ab sofort nicht mehr auf eBay verkaufen
      können,
      haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mit Ihrem Mitgliedskonto zu
      kaufen,
      Bewertungen abzugeben, Meine Nachrichten aufzurufen und die meisten
      anderen Funktionen in Mein eBay zu nutzen.

      Wir bedauern, dass wir Ihnen keine andere Antwort geben können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sandro XXX
      eBay-Sicherheitsteam
      ---------->


      Nun, die Sicherheits-Abteilung hat mich darauf hingewiesen, dass ich mein Konto die Mindeststandards erfüllen soll, jedoch fand ab dem Juni 2010 kein Verkauf mehr statt.

      Anbei noch ein Screenshot meines verkäufercockpits.

      [Blockierte Grafik: http://i56.tinypic.com/i581nt.png]


      Die Sperrung ist existenzbedrohend, besteht denn die Möglichkeit, eine Aufhebung der Sperrung mittels einer einstweiligen Verfügung zu erreichen?

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von simba87 ()

    • Nein, die besteht nicht.

      Das kannst du vergleichen mit einer Kneipe, in der du Hausverbot hast, weil du dich daneben benommen hast. Der Wirt bestimmt. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, bei ihm dein Bier zu bekommen und kannst das auch nicht einklagen.
    • So ganz verstehe ich dein Verhalten nicht, warum verkaufst du nach dem Warnschuss von eBay ein Jahr lang nichts mehr über die Plattform und behauptest mehrfach, dass der Ausschluss für dich existenzbedrohend ist. Von was hast du bisher existiert?

      Und eBay behandelt dich nicht wie einen Verbrecher, sondern macht einfach von seinem Hausrecht Gebrauch. Dagegen kannst du rechtlich vorgehen, jedoch wirst du keinen Erfolg haben.

      Sinnvoller wäre es aber, wenn du den Account nennen würdest.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • simba87 schrieb:

      Ich halte das für keinesfalls gerechtfertigt, ich werde von eBay wie ein Verbrecher behandelt, basierend auf nur 2 negativen Bewertungen im Juni 2010 (davon war der Großteil einwandfrei und positiv) habe ich die Verkäuferstandarts in nur einem Monat nicht erfüllt.

      Wenn du eine hilfreiche Antwort erwartest, solltest du es mit der Wahrheit etwas genauer nehmen. Wie sieht es denn mit den anderen 40 roten Bewertungen aus? Toolhaus

      helibude-shop bzw. helizone.xx

      Bei dem Profil hattest du Glück, dass dich ebay so lange gewähren ließ.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.