Notebook angeblich kaputt - Käufer unterstellt Betrug, droht mit Anwalt

    • Notebook angeblich kaputt - Käufer unterstellt Betrug, droht mit Anwalt

      Hallo!

      Und zwar habe ich vor kurzem ein 2 1/2 Jahre altes Notebook bei eBay verkauft.
      Es ist gebraucht, wie gesagt, einwandfrei und funktionsfähig. Und ich habe auch geschrieben, keine Rücknahme:

      "Privatauktion: keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB bin ich gezwungen Sie darauf hinzuweisen, dass der Artikel als Gebraucht unter Ausschluss jedweder Gewährleistung von mir privat verkauft wird. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."

      Nun, hat er das Notebook erhalten, sagt das Laufwerk funktioniert nicht, es geht aus und wird heiß. Allerdings ist der Akku erst neu und warum funktioniert plötzlich das Laufwerk nicht mehr? Ich habe geschrieben, das kann nicht sein und es kein schwerwiegener Fehler sein kann. Er droht mir mit Antwalt und sagt es könne für mich teuer werden. Und ich weiß nun nicht weiter :((
      Ich habe es auch sicher verpackt. Es war ein Rucksack dabei und es könne so zu keinen Transportunfällen kommen.

      Wär unheimlich dankbar für Meinungen und Ratschläge!
    • Hallo,

      mit so einem Fall schlage ich mich zur Zeit auch herum. Bei mir ging es aber um eine Kamera. Lies dir mal diesen Thread hier durch, dürfte für Dich recht informativ sein. Käufer ersteigert Kamera, behauptet nun sie wäre defekt und verlangt Geld zurück
      Er wird ja wahrscheinlich den Fall, ebay melden. Mir wurde auch mir dem Anwalt gedroht. Wenn Du wirklich einen Brief von einem Anwalt bekommen solltest, schreibst du halt dem Anwalt halt einen Brief zurück.

      mfg
    • Hallo,

      leider kommt es immer wieder zu den von Dir beschriebenen Problemen beim Übergang der Ware vom VK zum K.

      ebay55 schrieb:

      Privatauktion: keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB bin ich gezwungen Sie darauf hinzuweisen, dass der Artikel als Gebraucht unter Ausschluss jedweder Gewährleistung von mir privat verkauft wird. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."
      Mindestens ein Teil Deiner Auktionsbedingungen ist fehlerhaft: "gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren", gibt es nicht. Du meintest sicher anstatt "Garantie" den Begriff "Gewährleistung/Sachmängelhaftung", hast es aber nicht so geschrieben. Dies bedeutet, daß die Auktion so gestellt ist, als hättest Du gar nichts derartiges geschrieben. Das heißt, dem K stehen eventuell alle Rechte beim Kauf zu.
      Siehe auch hier:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#4133

      ebay55 schrieb:

      Nun, hat er das Notebook erhalten, sagt das Laufwerk funktioniert nicht, es geht aus und wird heiß. Allerdings ist der Akku erst neu und warum funktioniert plötzlich das Laufwerk nicht mehr? Ich habe geschrieben, das kann nicht sein und es kein schwerwiegener Fehler sein kann. Er droht mir mit Antwalt und sagt es könne für mich teuer werden. Und ich weiß nun nicht weiter :((
      Irgend etwas wird möglicherweise an den Vorwürfen des K dransein. Oder aber er ist ein notorischer Nörgler. Auch das gibt es. Wie ist die Auktionsnummer?

      ebay55 schrieb:


      Ich habe es auch sicher verpackt. Es war ein Rucksack dabei und es könne so zu keinen Transportunfällen kommen.
      Beschreibe mal, wie Du den Artikel verpackt hast.
      viribus unitis semper et ubique
    • Wenn das Geld nicht so wichtig ist, nehme den Laptop zurück. Kontrolliere ob es aber dann auch deiner ist. Wäre ja nicht der erste Fall wo man ein gleiches Produkt kauft um es gegen sein altes defektes Auszutauschen. Ist es am Ende dein Gerät kannst du ihn das Geld erstatten nachdem du die Mängel bestätigen kannst. Sofern Sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Dein K wird zwar erst das Geld verlangen, aber selbst bei einem Gewerblichen geht erst die Ware zurück bevors Geld gibt.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • idefix.windhund schrieb:

      Dein K wird zwar erst das Geld verlangen, aber selbst bei einem Gewerblichen geht erst die Ware zurück bevors Geld gibt.

      Nein, eine Rückabwicklung hat stets Zug um Zug zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ich hoffe, ihr praktiziert es in eurem Betrieb nicht anders.

      Es wäre vielleicht wirklich der richtige Weg, die Überprüfung anzubieten. Erst danach kann man sehen, wie weiter verfahren werden sollte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Nein, eine Rückabwicklung hat stets Zug um Zug zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
      Zug um Zug? Meine Rückabwicklungen als K bei gewerblichen VK sah immer so aus, daß ich zuerst die Ware zurückgesendet habe und danach mit einigen Tagen Abstand (wahrscheinlich mit Ankunft der Ware beim VK) mein Geld erhalten habe. Eine mit dem Rückversand zeitgleiche Erstattung habe ich noch nie erlebt. Dies ist vielleicht auch allgemein in der Praxis nicht üblich. Zug um Zug, was ist damit gemeint?

      biguhu schrieb:

      Es wäre vielleicht wirklich der richtige Weg, die Überprüfung anzubieten. Erst danach kann man sehen, wie weiter verfahren werden sollte.
      Ja, das könnte die Sache etwas aufklären!
      Einige Fragen sind erstmal:
      - was ist tatsächlich defekt?
      - was hat den Defekt verusacht?
      - wann trat der Defekt das erste mal auf, vor dem Versand oder nach dem Versand?
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      Zug um Zug, was ist damit gemeint?

      Es ist ja hier kein Widerruf gemeint (für den gelten andere Bedingungen). Es geht lediglich darum, einen Kaufvertrag einvernehmlich aufzulösen. Dann ist vom Gesetzgeber Zug um Zug vorgesehen. Das ist in der Praxis im Online-Handel natürlich nicht umsetzbar. Hier muss jemand freiwillig in Vorleistung treten. Gezwungen werden kann er aber nicht. Ich hatte ides Einlassungen so verstanden als wäre es gesetzliche Vorschrift, dass der Händler zuerst die Ware zurück zu erhalten hat. Das ist aber nicht richtig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal klar stellen, dass ein VK das Recht hat, eine Reklamation zu prüfen, ehe er erstattet.
      Auch in diesem Fall müsste die Ware erst einmal an den TE zurück gehen, damit er das kann.

      Es empfiehlt sich, dann die Rückversandkosten vorher zu überweisen.
    • Hi!

      Erstmal danke für die vielen Antworten!

      Hier ist dei Artikelnr 270754058844.

      Und wie ich es verpackt habe?
      Also, da ein Rucksack dabei war speziell für Notebook, mit gepolstertem Notebookfach dabei war, habe ich es dort verstaut. In ein anderes Fach habe ich Akku usw verstaut. Ja, das ganze in einen Karton und noch Zeitung außen rum gelegt. Also gewackelt hat da nichts.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal klar stellen, dass ein VK das Recht hat, eine Reklamation zu prüfen, ehe er erstattet.
      Auch in diesem Fall müsste die Ware erst einmal an den TE zurück gehen, damit er das kann.

      Es empfiehlt sich, dann die Rückversandkosten vorher zu überweisen.

      So habe ich es auch gemeint ;) Denkt nicht immer so strikt in Schublatten. ICH muss, egal ob Ebay, Amazon, HWV, ... erst die Ware zurück versenden. Davor macht der VK überhaupt nichts locker. Ich habe noch nie erlebt das ich erst Geld bekomme dann zurück schicke ;)
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Fairhandel schrieb:

      ebay55 schrieb:

      Privatauktion: keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB bin ich gezwungen Sie darauf hinzuweisen, dass der Artikel als Gebraucht unter Ausschluss jedweder Gewährleistung von mir privat verkauft wird. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."
      Mindestens ein Teil Deiner Auktionsbedingungen ist fehlerhaft: "gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren", gibt es nicht. Du meintest sicher anstatt "Garantie" den Begriff "Gewährleistung/Sachmängelhaftung", hast es aber nicht so geschrieben. Dies bedeutet, daß die Auktion so gestellt ist, als hättest Du gar nichts derartiges geschrieben. Das heißt, dem K stehen eventuell alle Rechte beim Kauf zu.
      Siehe auch hier:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#4133





      Naja so kann man dass auch nicht unbedingt sagen, wenn man das hier liest...


      für den Ebay-Verkäufer entschied das Landgericht Osnabrück (Az. 12 S 555/05) dass, wenn ein Ebay-Verkäufer Ware mit den Worten „Privatverkauf – keine Garantie” anbietet, davon auszugehen ist, dass er seine gesetzliche Haftung (also die „Gewährleistung”) ausschließen will. Das Landgericht Osnabrück ging dabei davon aus, dass der Verkäufer die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kannte und seine Formulierung in der Regel so ausgelegt werden muss, dass er seine gesetzlichen Mängelansprüche beschränken wollte und nicht deutlich zu machen wünschte, dass er kein Garantieversprechen abgeben wollte.


      Quelle: it-recht-kanzlei.de/gewaehrlei…s-privatverkauf-ebay.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Black Dragon ()

    • ebay55 schrieb:

      Und wie ich es verpackt habe?
      Also, da ein Rucksack dabei war speziell für Notebook, mit gepolstertem Notebookfach dabei war, habe ich es dort verstaut. In ein anderes Fach habe ich Akku usw verstaut. Ja, das ganze in einen Karton und noch Zeitung außen rum gelegt. Also gewackelt hat da nichts.
      Das sollte ausreichend sein als Verpackung, so meine Erfahrungen.


      Ich würde dem Käufer schreiben, dass er Dir das Notebook gerne zur Überprüfung zurücksenden kann, Dann prüfst Du und sagst, ob er Recht hat.
    • Black Dragon schrieb:

      Das Landgericht Osnabrück ging dabei davon aus, dass der Verkäufer die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kannte und seine Formulierung in der Regel so ausgelegt werden muss, dass er seine gesetzlichen Mängelansprüche beschränken wollte und nicht deutlich zu machen wünschte, dass er kein Garantieversprechen abgeben wollte.

      Dafür muss man aber davon ausgehen, dass der Verkäufer genau das wollte. Die mehrheit der privaten Verkäufer schreibt das aber stumpf bei anderen Verkäufern ab, weil "das alle so dastehen haben". Was damit gemeint ist oder gemeint werden soll, wissen die wenigsten.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.