Abbruch Auktion = Kaufvertrag aufgelöst?

    • Abbruch Auktion = Kaufvertrag aufgelöst?

      Hallo an Alle,

      ich wollte bei eBay etwas verkaufen. Nach einiger Zeit habe ich die Auktion vorzeitig beendet, da ich den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchte. Durch das vorzeitige beenden, hat der Höchstbietende die Auktion gewonnen.
      Nun habe ich unter "Problem klären" den Käufer um Abbruch der Transaktion gebeten. Dem Abbruch hat er auch zugestimmt und mir wurde die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben und der Fall war für mich erledigt.
      Nun allerdings, möchte der Käufer die Ware doch haben, aber ich will das nicht!
      Hat der Käufer überhaupt noch einen Anspruch auf die Ware, obwohl er dem Abbruch der Auktion zugestimmt hat?
      Ist nicht durch das Einverständnis beider Parteien, dass die Auktion abgebrochen wird, der Kaufvertrag aufgelöst?

      Danke!

      Mfg
      Haiduk
    • haiduk schrieb:

      Hat der Käufer überhaupt noch einen Anspruch auf die Ware, obwohl er dem Abbruch der Auktion zugestimmt hat?
      Eventuell ja, denn er hat ja nur dem Abbruch der Auktion zugestimmt. Den Verzicht auf den Artikel hat er nicht erklärt, oder?

      haiduk schrieb:

      Ist nicht durch das Einverständnis beider Parteien, dass die Auktion abgebrochen wird, der Kaufvertrag aufgelöst?
      Nicht automatisch.

      Du hättest besser vor dem Abbruch eine Verzichtserklärung auf den Artikel vom Bieter einholen sollen. Nun wird es wahrscheinlich so sein, daß der Bieter doch noch einen Anspruch darauf hat.

      Es könnte auch sein, daß der Bieter ein 'Schlaumeier' ist und wußte, daß mit seiner Zustimmung zum Abbruch allein der Kaufvertrag noch nicht erloschen ist und Deine Unwissenheit nun ausnutzt.
      Wie groß würde denn Dein Schaden sein, wenn Du den Artikel zum Gebot abgeben mußt?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Aber wenn der Käufer mit der Zustimmung für einen Abbruch der Auktion nicht gleichzeitig den Versicht auf die Ware zustimmt, wozu gibt es dann die Option "Transaktion abbrechen" überhaupt?
      Wenn ich dem Kunden eine Email zukommen lasse, dass ich die Auktion abbrechen möchte, bedeutet dass für mich, dass ich den Kaufvertrag auflösen will.

      Das ist doch auch nicht im Sinne von eBay, dass ich nach erfolgreichen Abbruch einer Auktion meine Verkaufsprovision zurück erhalte und trotzdem den Artikel verschicken muss oder?
      Also praktisch..ich erhalte das Geld, der Kunde erhält die Ware und eBay geht leer aus.
    • Im Moment schüttelt wohl jeder hier mit dem Kopf.
      Lies dir mal diesen Thread dazu durch:
      Ich bin Verkäufer: Angebot vorzeitig beendet - Käufer fordert Ware obwohl Vertrag angefochten - welches Risiko habe ich?

      Und was ansonsten eBay betrifft. Bisher hätte dir hier jeder gesagt, dass deren Sicht der rechtlichen Besimmungen doch in weiten Teilen dermaßen eigenwillig ist, dass sie mit der Gesetzeslage nur manchmal ganz zufällig zu tun hat.
    • haiduk schrieb:

      ich wollte bei eBay etwas verkaufen. Nach einiger Zeit habe ich die Auktion vorzeitig beendet, da ich den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchte. Durch das vorzeitige beenden, hat der Höchstbietende die Auktion gewonnen.
      Nun habe ich unter "Problem klären" den Käufer um Abbruch der Transaktion gebeten. Dem Abbruch hat er auch zugestimmt und mir wurde die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben und der Fall war für mich erledigt.

      An der Schilderung stimmt etwas nicht. Wenn du eine Auktion vorzeitig beendest, hast du keine Verkaufsprovision zu zahlen und auch dein Geschäftspartner muss da keinem Abbruch der Transaktion zustimmen. Ein "Problem klären" kann da auch niemand eröffnen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • haiduk schrieb:


      Das ist doch auch nicht im Sinne von eBay, dass ich nach erfolgreichen Abbruch einer Auktion meine Verkaufsprovision zurück erhalte und trotzdem den Artikel verschicken muss oder?
      Also praktisch..ich erhalte das Geld, der Kunde erhält die Ware und eBay geht leer aus.



      Ebay und seine Grundsätze sind eben nicht immer im Sinne vom Gesetz oder Rechtssprechung :wallbash

      Und ob es praktisch ist das du ein Gerät das eigendlich 300 Euro wert ist für dás aktuelle Höchstgebot von z.B. 15 Euro zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs ábgeben musst, für den Käufer sicher....... :D
    • haiduk schrieb:

      wie ich bereits oben beschrieben habe, möchte ich den Artikel nicht mehr verkaufen.....

      Du hast aber einen gültigen Kaufvertrag.

      Wenn Gebote für den Artikel vorliegen, müssen Sie entscheiden, wie Sie Ihr Angebot beenden möchten.

      Wenn das Angebot in 12 Stunden oder mehr endet, wählen Sie "Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden" oder „Artikel an den Höchstbietenden verkaufen“.

      Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, können Sie nur die Option "Artikel an den Höchstbietenden verkaufen" wählen.

      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#how

      Dann hast du wohl auch aktiv den Vertrag beim Abbruch bestätigt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • haiduk schrieb:

      Nach einiger Zeit habe ich die Auktion vorzeitig beendet, da ich den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchte.

      Wohl eher kurz vor knapp, wenn du da schon in der 12-Stunde-Frist warst. Und nach deinen Aussagen wohl auch eher "nicht zu dem Preis".
      Wenn man was bei ebay einstellt, sollte man sich schon sicher sein, dass man das auch loswerden will.
      Nur weil der Preis (noch) nicht hoch genug ist, ist kein Grund, sich das anders zu überlegen. Denn der Preis steigt meist erst ganz kurz vor Auktionsende, insofern kannst du gar nicht wissen, ob er Artikel wirklich nur für 15 Euro weggegangen wäre oder evtl. nicht sogar für über 300. Wenn du ein bestimmtes Limit hattest, wäre es besser gewesen, den startpreis höher anzusetzen oder ein Mindestpreis einzutragen.

      Andererseits: Wenn der Käufer den Abbruch der Transaktion bestätigt hat, ist doch der Kaufvertrag über ebay nicht mehr wirksam. Womit will er da seinen Anspruch begründen? Oder gibt es neuerdings eine "Abbruch zurücknehmen"-Funktion?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.