Käufer hat noch die Ware, PayPal zahlt trotzdem

    • Käufer hat noch die Ware, PayPal zahlt trotzdem

      ich habe ein iphone versteigert und habe marginale haarrisse als uebliche gebrauchsspuren angegeben + ein foto auf welchem diese sehr genau einzuschaetzen sind. kaeufer hat sich nach erhalt gemeldet und wollte 20,- nachlass. ich habe dem kaeufer die ruecknahme des geraetes angeboten, dieser wollte aber unbedingt die 20,- das ging dann ein paar tage hin und her. dann hoerte ich nichts mehr. eine weitere woche spaeter, dass ich das handy zuruecknehme. ich lehnte das ab, da ich das nach 1 1/2 woechiger nutzung nicht einsehe. zack fall eroeffnet
      so und jetzt das eigentliche: der fall wurde zwecks ueber pruefung 2xausgesetzt. in der letzten mail hiess es, das der fall noch auygesetzt ist, ich abwarten soll und ueber den aktuellen stand wieder informiert werde. in dieser zeit schickte aber der verkaeufer das handy und ich habe die annahme verweigert, da ich natuerlich davon ausgegangen bin, dass der verkaeufer das willkuerlich gemacht hat. nochmal eine woche spaeter kam von ebay die nachricht, dass entschieden wurde, dass der kaeufer recht bekommt und paypal dem kunden gutschreibt. ich habe einspruch eingelegt + vermerk das der verkaeufer das handy nich hat. der einspruch wurde nach einer std einfach abgelehnt. kaeufer hat auch zugeben, dass er das handy wieder hat und auch ebay hat geschrieben , dass er es wieder hat. hab 2x mit kundendienst telefoniert und die meinten nur pech gehabt jetzt hat iphone und das geld.
      haette ich eine info von ebay erhalten, dass sie dem kaeufer informiert haben, er kann dass geraet zurueckschicken, dann haette ich es auch angenommen. aber die fallentscheidung kam ja erst nach ner woche.
      der kaeufer stellt sich jetzt naturlich tot und ebay reagiert auch nicht auf meine mail.
      ganz schoen unfair. kann ich das ohne grosse probleme irgendwie regeln?
    • Hi

      Käufer per Einschreiben auffordern das Telefon innerhalb angemessener Frist (14 Tage) nochmals los zu schicken, zeitgleich die Kosten für den Versand überweisen, denn ohne diese vorab zu haben würde ich als Käufer auch keinen Finger krumm machen, verstreicht diese Frist fruchtlos, Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen und Mahnbescheid beantragen

      mfg Stern
    • 160583973993

      Die Entscheidung für den Käufer muss ich halt akzeptieren, da kann ich nix machen. Wobei ich das etwas übertrieben finde. Die Haarrisse sind marginal (siehe Foto) - aber egal.

      Ich will da keine große Geschichte daraus machen. Aber wo ist das Problem, dass Paypal dem Käufer erst das Geld zurückschickt, wenn er das iPhone zurückschickt? Die Kosten kann ich ja auch gerne übernehmen.
    • Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wenn ichz das lese:

      Auf der Rückseite befinden sich die üblichen Gebrauchsspuren, welche sich aber im Rahmen halten, da ich das Handy immer in einer Schutztasche aufbewahrt habe


      Dann ist klar das der Käufer unzufrieden ist, für mich sind das keine normalen Gebrauchsspuren sondern ein Sachmangel, klare Ansage im Text wie "Risse an der hinteren Abdeckung" wäre besser gewesen als das bei Ebay mittlerweile übliche verniedlichen von Mängeln

      Und das Vorgehen von Paypal ist normal und dir auch bekannt, wenn die einem Einspruch stattgeben, dann erstatten die sobald der Käufer eine Trackingnummer für den Rückversand angibt, durch deine Annahme verweigert hast du dich selbst in diese Lage manövriert

      Ich als getäuschter Käufer würde das Teil in diesem Fall nicht mal mehr zu einem Paketshop oder zur Post bringen sondern dir mitteilen wo es für eine persönliche Abholung gegen Ausweisvorlage bereit liegt
    • Dein Käufer hatte dir die Ware doch zurück geschickt, du hast die Annahme verweigert! Dafür kann doch dein Käufer nichts.

      Ich kann auf dem Bildern keine Haarrrisse erkennen und wäre nach deiner Beschreibung auch bestenfalls von kleineren Kratzern ausgegangen.

      So, wie es jetzt aussieht, kann dein Käufer sogar geltend machen, dass du die Besitz- und Eigentumsrechte an deiner Ware aufgegeben hast. Er ist auch nicht verpflichtet, regelmäßig sein Mailfach zu überprüfen.

      Mach umgehend ein Einschreiben fertig, in dem du ihn darüber informierst, dass du nach der Rückerstattung durch PP natürlich deine Ware zurück forderst. Fordere ihn auf, dir seine Kontoverbindung anzugeben, damit du die schon verauslagten Versandkosten zuzüglich der jetzt entstehenden auf sein Konto erstatten kannst. Es ist schließlich dein Verschulden, dass diese Kosten jetzt doppelt anfallen.

      Und dann bete, dass er nicht behauptet, seinerseits die Rücksendung nicht angenommen zu haben, weil das für ihn wieder Mehrkosten gewesen wären. In dem Fall läge das Handy irgenwo bei der Post zur Versteigerung.

      Du solltest dich in deinem eigenen Interesse auch mal mit den PP-Bedingungen vertraut machen.
    • Ihr braucht hier jetzt doch nicht auf mich so losgehen. Ich will hier nur eine normale Lösung finden. Erstens sind die Risse schon zu sehen und zweitens weiß ich jetzt auch, dass ich das hätte anders beschrieben müssen. Ich habe da leider auf Freunde gehört. Aber das ist ja mein Problem. Aus Fehlern lernt man. Sollte ich das gerät zurückbekommen und es dann wieder einstellen, dann werde ich das auch anders formulieren.

      Ist das denn das übliche Prozedere, dass ebay während der Prüfung eine Rücksendung des Gerätes veranlasst? Wie gesagt, hätte ich das Paket angenommen, wenn ich eine Mitteilung gehabt hätte. Natürlich bin so davon ausgegangen, dass es ungerechtfertigt war. Aber jetzt deswegen so ein theater?

      Die Kontodaten des Käufers liegen mir vor - da er vor Eröffnung des Falles gefordert hat, dass ich ihm den gesamten Betrag überweisen soll. Und das er das Gerät hat, kann ich auch belegen:
      - Email von Käufer, dass er es wieder angenommen hat
      - Email von ebay (Ablehnung Einspruch): DA haben Sie auch geschrieben, dass der Käufer das Gerät angenommen hat
      - Sendeverfolgung von DHL habe ich auch

      Ich hatte auch 2x mit DHL telefoniert während die Sendung unterwegs war und sie versicherten mir, dass das Paket sowieso noch einmal zu mir zurückgeht und haben auch noch einen Vermerk mit meiner Adresse gemacht, dass es wirklich bei mir ankommt. Anhand der Sendeverfolgung konnte ich dann leider sehen, dass es doch zum Käufer zurück ging :(

      Ich habe alles versucht
    • Das verstehst du falsch. Hier geht keiner auf dich los. Hier wurde nur sachlich auf eklatante Fehler aufmerksam gemacht. Es ist menschlich, Kritik immer auch erst einmal als persönlichen Angriff zu empfinden. Vergiss die Empfindungen und wie du schon gesagt hast, lerne daraus, dass dir so etwas nicht nochmal passiert.


      Wenn du schriftlich hast, dass dein Käufer die Ware zurück hat, machst du das Einschreiben eben ohne Aufforderung zur Herausgabe der Kontoverbindung so fertig wie geschrieben sondern forderst nur auf dir mitzuteilen, in welcher Höhe jetzt Versandkosten zu erstatten sind.

      Wie gesagt, er ist nicht verpflichtet, sein Mailfach zu prüfen. Außerdem nutzen viele eine hinterlegte Addy, die nirgendwo sonst genutzt wird.
    • OK fühle mich nicht persönlich angegriffen ;)

      Aber er hätte trotzdem das Recht das iPhone zu behalten und braucht nicht zu reagieren?

      Was bringt mir das Einschreiben? Und was ist das weitere Prozedere, wenn er nicht reagiert?

      Was ist mit meiner Frage wegen der Fallentscheidung von ebay eine Woche später? An Telefon meinte ein Kundenberater da wäre etwas gewaltig schief gelaufen.
    • Er muss reagieren, aber dazu musst du erst einmal nachweisen, dass er eine Nachricht von dir bekommen hat. Das ist per Mail nicht gegeben.
      Deshalb ein Einwurfeinschreiben mit deiner Nachricht, das gilt dann als zugestellt.

      Wenn er nicht reagiert, hast du alle rechtlichen Mittel für ein Mahnverfahren und auch ggf. für eine Anzeige wegen Warenkreditbetruges in der Hand. Du hast dann ja angezeigt, dass du keinesfalls auf Geld und Ware verzichten wirst.

      Verlass dich nie auf die Auskünfte eines eBay-oder PP-Mitarbeiters am Telefon. Wobei ich hier mal unterstelle, er meinte bei dir ist alles schief gelaufen und nicht im eigenen Haus.

      Entgegen einer hier schon gemachten Aussage solltest du auch keine Rücksendung per Einschreiben anstreben. Die ist im Falle eines Verlustes nur bis max. 25. Euro versichert. Ein versichertes Paket ist hier angesagt.
    • darum gehts hier doch nicht. auf meinem mac sind die haarrisse sehr gut zu sehen. warum sollte ich luegen. aber zu wissen, das die rechner nicht alle gleich sind ;)
      @alte_eule: kaeufer hat sich gester noch gemeldet und wird das iphone nochmal schicken -zum glueck - und ich ueberweise versandkosten
    • Danke für die Rückmeldung.

      Dann scheinst du ja mit einem blauen Auge davon zu kommen.
      Stell das nächste Mal mit besserer Beschreibung wieder ein. Die Haarrisse sind auch auf meinem Bildschirm nicht zu erkennen. Vielleicht kriegst du ja ein besseres Foto hin. In den Text gehört dieser Hinweis auf jeden Fall auch. Du weißt ja jetzt, dass nicht jeder Bildschirm alles gleich gut wieder gibt.
    • Es ist auch ein Unterschied, ob man an seinem Bildschirm das originalfoto hat (was ja meistens hochaufgelöst und bildschirmfpüllend ist) oder ob es sich um das verkleinerte Artikelbild handelt, wo dann doch das eine oder andere Detail verloren geht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.