kino.to - Nun wurde die Polizei wegen fehlendem Impressum abgemahnt

    • kino.to - Nun wurde die Polizei wegen fehlendem Impressum abgemahnt

      Wenn man die Seite kino.to aufruft, wird dieser Text angezeigt

      Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

      Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

      Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

      Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.


      Da die Kripo nun kein Impressum, als jetziger Betreiber der Seite eingerichtet hat, wurde diese nun, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, von den Anwälten Obladen und Gäßler abgemahnt. Zum Abmahnschreiben hier klicken

      Alle aktuellen Infos sind zu finden bei konsumer.info
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Seit wann benötigt eine geschlossene Internetseite ein Impressum ?


      Mal sehen wie es weiter geht. Die Anwälte sehen es wohl so, dass auch die geschlossene Seite ein Impressum braucht. Wenn die damit durchkommen sollte, wird in Kürze bei den Abmahnanwälten wieder die Kasse klingeln. Domainleichen gibt es ja genügend
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Seit wann benötigt eine geschlossene Internetseite ein Impressum ?


      Mal sehen wie es weiter geht. Die Anwälte sehen es wohl so, dass auch die geschlossene Seite ein Impressum braucht. Wenn die damit durchkommen sollte, wird in Kürze bei den Abmahnanwälten wieder die Kasse klingeln. Domainleichen gibt es ja genügend
      wird die seite nach den erledigungen wieder in betrieb gehen ?mit strafe oder ohne strafe...
    • Ach die werden sicher irgendwann wieder in Betrieb gehen. Es gibt doch tausende dieser Seiten, nur war kino.to wahrscheinlich der dickste Fisch in Deutschland. Ich habe mich eh immer gefragt, wie die Seite so lange problemlos online sein konnte. Das war doch auf keinen Fall legal, immerhin konnte man da via streaming Filme gucken, die gerade erst im Kino waren. War doch klar, dass da irgendwann mal interveniert wird.
    • auktions-manni schrieb:

      Seit wann benötigt eine geschlossene Internetseite ein Impressum ?


      Mal sehen wie es weiter geht. Die Anwälte sehen es wohl so, dass auch die geschlossene Seite ein Impressum braucht. Wenn die damit durchkommen sollte, wird in Kürze bei den Abmahnanwälten wieder die Kasse klingeln. Domainleichen gibt es ja genügend

      Sagen wir es mal so, manni: das Innenministerium und ich sind uns ziemlich einig, dass die Abmahnung bar jeder Substanz ist. Netter Mann, der das dort auf dem Tisch hat und fachlich auch kompetent in die richtige Richtung argumentierend. Nö - ich glaube kaum, dass die Abmahnung "durchgeht". Ich würde die als unbegründet zurückweisen. Keine Aktivlegitimation, kein Wettbewerb, kein geschäftlicher Verkehr. Damit sind die Gründe sowohl nach TMG als auch RStV aus dem Rennen. Da wäre eine Abmahnung gegen den früheren Betreiber noch erfolgversprechender ( :!: nicht: "erfolgversprechend" :!: ) weil er auf der Seite, die in den letzten sechs Monaten aktiv war, heute kein Impressum mehr bereitstellt. Aber dessen Verantwortlichkeit ist das ja derzeit auch irgendwie entzogen.

      Mich wundert nur, dass der Anwalt seine Mandanten da nicht umfassend über die Erfolgsaussichten beraten haben soll. Das Mandat müsste schon entgegen dem erklärten Rat des Anwalts befolgt worden sein, sonst sehe ich da eine ziemlich eklatante Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht mit den entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich Schadensersatz. Ok, ist auch 'ne Einnahmequelle: ich suche mir einen Anwalt, der mir eine völlig substanzlose Abmahnung baut ohne mich adäquat darauf hinzuweisen, dass ich Nonsens will und steige anschliessend mit den verursachten Kosten seiner Anwaltshaftpflicht aufs Leder...


      @mal so ins allgemeine Off:

      Hinsichtlich der Frage, ob die Seite wieder online geht würde ich mir eher Gedanken darüber machen, wie lange die Seite vor Schliessung online war und welche Informationen aus der Zeit die Logdateien bereithalten. Oder anders gesagt: wenn wer dort Filme gezogen hat, ob der Staatsanwalt als gehässiger Mensch, der er nun mal von Berufs wegen ist, auf die Idee kommen könnte, man habe eines oder mehrere der Filmwerke in den Hauptspeicher oder Cache seines Rechners kopiert.

      Aber keine Sorge, falls der auf solche Gedanken kommt, lässt er von seinen Papierverteilsklaven nette gelbliche Brieflein (eine besch...eidene Farbe übrigens) in gegenständlicher Form umherschicken. Das fällt dann im allgemeinen Postverkehr sowieso auf. Und wenn die gierigen Typen frühmorgens anrücken und sich benehmen wie kleine Kinder (weil sie alles haben wollen, was da so an Unterhaltungselektronik rumsteht), na spätestens das merkt dann jeder.

      Ach ja, noch was: bei der Haussuchung soll immer mindestens ein unbeteiligter Zeuge zugegen sein, wenn nicht der zuständige Richter oder der ermittelnde Staatsanwalt sich selbst die Ehre gibt. Ein Polizist ist kein unbeteiligter Zeuge, der "Typ vom Ordnungsamt" dagegen schon. Ersatzeise gehen auch zwei normale Bürger aus der Gemeinde. Manche Polizisten sollen auch schon mal vergessen haben, den Zeugen mitzubringen und hinterher wusste die ganze Nachbarschaft was sich da morgens abgespielt hat weil sich nicht gleich zwei gefunden haben, die gleich frühmorgens zeugen gehen wollten. Und macht euch nicht lächerlich, indem ihr nach dem Durchsuchungsbefehl fragt - Im Gegensatz zum Haftbefehl den die eventuell auch gleich mit dabei haben, heisst das Ding Durchsuchungsbeschluss, einen Befehl brauchen die für 'ne Durchsuchung nicht, das können die von ganz alleine, wenn es mal beschlossene Sache ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Habe die Seite selber nicht genutzt, aber soweit ich das mitbekommen habe, waren dort gar keine Filme, sondern lediglich eine Linksammlung zu allen legalen und illegalen Seiten, wo ein bestimmter Film zu finden war. In der Regel lief der als Stream und wurde da von der Mehrheit der Nutzer nicht heruntergeladen (ok, ich weiß, im Cache wurde er schon zwischengespeichert).

      Andererseits scheinen manche Leute auch nach wie vor mehr als naiv im Netzt unterwegs zu sein. Dass man im Netz nirgendwo absolut anonym unterwegs ist, dürfte sich ja inzwischen rumgesprochen haben. Und bei einer Seite, die auf aktuelle Filme verlinkt, die gerade erst im Kino laufen, sollte jedem, der halberwegs objektiv ist, klar sein, dass das nicht ganz koscher ist, was die da machen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Kino.To hat doch sowieso schon lange nicht mehr richtig funktioniert und keinen Spaß mehr gemacht! Ich gucke Filme lieber auf DVD und kaufe sie mir oder leihe sie aus. Die sind mittlerweile ja auch super günstig, neulich erst gabs wieder Angebote bei Media Markt , 3 DVD's für 9,99€.Ich finde es toll, eine große DVD Sammlung zu haben und die Filme in guter Qualität genießen zu können. Das ist sicherlich ein wenig so wie mit den Schallplatten, die jetzt ihr Revival erleben. Einfach weil sie einen unvergleichlichen Sound haben und Einzigartig sind und man was in der Hand hat!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Loan ()

    • hmmm,
      mal ganz ehrlich lohnt es sich noch filme auf DVD zu kaufen ??? Nö eigentlich nicht weil die angebote 3 für nen 10er sind meistens uralte kamellen die kann man sich im TV rein ziehen. neue filme sind recht teuer sieht man sich meistens 1x an danach lässt man sie liegen und schwupp kriegt man sie im TV unter die nase gerieben bis zum abwinken. also raus geschmissen geld. wenn dann leihen problem dann haste auf einmal keinen bock mehr das we zu ende und die filme retoure ohne sie gesehen zu haben.
      eigentlich wäre das optimalste Filme frei haus per TV wann und wie ich sie gerade möchte.
    • Erste Urteile und Haftstrafen

      heise.de/newsticker/meldung/Ha…rtal-kino-to-1389294.html

      Auffällig schnell wurde jetzt ein erstes Urteil gesprochen. Für einen Mittäter hieß es 2,5 Jahre hinter Gitter. Ich möchte die Betreiber von kino.to nicht in Schutz nehmen, aber angesichts einer solchen Strafmaßes dreht sich mir der Magen um. Der Mann ist nicht vorbestraft und war voll geständig. Geschädigt hat er niemanden, lediglich das Urheberrecht verletzt, zugegen in sehr vielen Fällen.

      Stellen wir dagegen:

      Abo-Fallen-Betreiber die zigtausende Geschädigter hinterlassen: Da wird nicht mal ein Prozess angestrebt.
      Vergewaltiger: häufig Bewährungsstrafen
      ebay-Betrüger: bei Ersttätern meist Geldstrafen
      etc.

      All diese Gruppen haben keine oder geringere Strafen zu erwarten. Die Lobby-Arbeit in Deutschland funktioniert so gut, dass es zum Himmel stinkt. Ich könnte kotzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das LKA schreibt nun Nutzer von kino.to an und unterstellt eine Straftat nach §106 UrhG.

      Bei konsumer.info heißt es dazu:

      Betroffen sind Kunden, die bei ihrer Anmeldung eine echte E-Mail Adresse angegeben haben oder per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung den Premium-Account bezahlt haben. Bisher wurden angeblich nur Nutzer angeschrieben, die über 3000 Links heruntergeladen hatten.

      Betroffen rät Rechtsanwalt Christian Solmecke:

      Betroffen sind Kunden, die bei ihrer Anmeldung eine echte E-Mail Adresse angegeben haben oder per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung gezahlt haben. Bisher wurden angeblich nur Nutzer angeschrieben, die über 3000 Links heruntergeladen hatten.

      Gegen eine umfassende Ermittlungsunterstützung, heißt es in den verschickten Schreiben, könne das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werden. Sollten Sie zu den Betroffenen gehören, raten wir Ihnen dringend davon ab sich ohne anwaltliche Beratung auf Verhandlungen mit dem LKA einzulassen. Wie am besten auf solch ein Schreiben zu reagieren ist, hängt vom Einzelfall ab und bedarf einer genauen Prüfung. Wir helfen Ihnen gerne die beste Lösung in Ihrem Fall herauszuarbeiten. Insbesondere sollte geklärt werden, ob die Tat nicht möglicherweise schon verjährt ist. Zudem sind wir der Meinung, dass bloßes Streaming nicht urheberrechtlich verfolgt werden kann, da dabei keine illegale Kopie entsteht. Ob im Einzelfall die Dateien gestreamt oder heruntergeladen wurden müsste ebenfalls als Erstes geklärt und bewiesen werden.

      Es ist der erste Fall bei denen Nutzer eines One-Click-Hosters strafrechtlich belangt werden. Die Strafbehörden haben zwei Jahre gebraucht um die Daten auszuwerten. Gewöhnliche Nutzer, die nicht im Rahmen von Premium Accounts ihre persönlichen Daten eingegeben haben, dürften sich weiterhin keine Sorgen machen.

      wbs-law.de/internetrecht/duckl…t-nutzerdaten-ausgewertet
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Betroffen sind Kunden, die bei ihrer Anmeldung eine echte E-Mail Adresse angegeben haben oder per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung den Premium-Account bezahlt haben. Bisher wurden angeblich nur Nutzer angeschrieben, die über 3000 Links heruntergeladen hatten.

      wer so merkbefreit ist und bei so einer sache dann seine realdaten angibt, der hat es auch nicht anders verdient.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • biguhu schrieb:

      Das LKA schreibt nun Nutzer von kino.to an und unterstellt eine Straftat nach §106 UrhG.


      biguhu schrieb:

      Gegen eine umfassende Ermittlungsunterstützung, heißt es in den verschickten Schreiben, könne das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werden.


      Wenn das stimmt, ist es schlicht illegal.

      Seit wann kann eine Polizeibehörde (!) eine Verfahrenseinstellung in Aussicht stellen? Gewaltenteilung, anyone?

      Den derart erpreßten kann man nur raten, überhaupt nicht auf diesen dreisten Einschüchterungsversuch zu reagieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()