Hallo,
Ich habe gerade gelesen, dass an und für sich der Umtausch / Rückgabe von Software nicht möglich ist, sofern das Siegel gebrochen wurde. Nun ist meine Frage, wie sieht es bei gebrauchter Ware (Spiele) aus, die kein Siegel mehr besitzt. Muß ich hierrauf ein Widerrufsrecht gewähren? Falls nicht, inwiefern kann ich dies in meiner Widerrufsbelehrung rechtlich korrekt kenntlich machen?
Vielen Dank!
Ich habe gerade gelesen, dass an und für sich der Umtausch / Rückgabe von Software nicht möglich ist, sofern das Siegel gebrochen wurde. Nun ist meine Frage, wie sieht es bei gebrauchter Ware (Spiele) aus, die kein Siegel mehr besitzt. Muß ich hierrauf ein Widerrufsrecht gewähren? Falls nicht, inwiefern kann ich dies in meiner Widerrufsbelehrung rechtlich korrekt kenntlich machen?
Vielen Dank!