Käufer fordert nach 4 Tagen 15% Preisnachlaß

    • Käufer fordert nach 4 Tagen 15% Preisnachlaß

      Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Artikel über Ebay verkauft!! Allerdings habe ich es nicht geschafft aus beruflichen Gründen diesen Artikel innerhalb der Voraussichtlichen 3-4 Tage Lieferzeit. Nun schreibt mir der Käufer er möchte 15% sprich ca. 60€ Preisnachlaß und wenn ich das bis zum 12.07.11 nicht getätigt habe Kontaktiert er Ebay und holt sich das Geld von Paypal wieder. Der Artikel ist aber schon auf dem Weg zum Käufer und ich habe Ihn darum gebeten den Artikel ungeöffnet zu mir zurück zu schicken und das ich Ihm das Geld zurücküberweise... darauf möchte er aber nicht eingehen und will sich das Geld selber zurückholen.. Was mache ich dann wenn ich meinen Artikel nicht wiederbekomme?? Und wer übernimmt die Kosten für Paypal und Ebay? Hat er das Recht nach 4 Tagen? Es wurde ja schließlich kein festes Lieferdatum angegeben..




      Danke schon mal für die Antwort.


      gruß
    • Wie lange war den der Lieferverzug? Reden wir von ein-zwei Tagen, Wochen oder länger? 15% Preisnachlass im Nachhinein zu fordern ist hier aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Wenn die Lieferverzögerung signifikant ist, hätte der Käufer dir eine Frist setzen können und ggf. vom Kauf zurücktreten können. So aber sieht mir das doch sehr nach Retourkutsche, Frustabreagieren und/oder Geldschneiderei aus. Ich würde mich für die Lieferverzögerung in aller Form entschuldigen aber seine Forderung freundlich und bestimmt zurückweisen. Ob er mit seiner Reklamation bei Ebay oder PP landen kann, weiß ich nicht. Man müßte sich auch die Auktion mal ansehen können, um sich ein besseres Bild machen zu können.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Schaut euch den Artikel an. Habe es ja oben gepostet. Er hat am Montag per Paypal bezahlt und ich habe es nicht mitbekommen da ich bis gestern kein Internet in meiner neuen Wohnung hatte. Dann habe ich ihm am Dienstag Abend geschrieben das ich es morgen also Mittwoch versuche zu versenden da es bei meiner Arbeit nicht immer klappt. Und dann habe ich es gestern geschafft und habe ihm heute die Sendungsnr. geschickt und dann kommt sowas..
    • Das war die letzte Nachricht!!!!


      Also ich kenn mich mit meinem Job aus...Danke!
      Es gibt 2 Möglichkeiten.
      1.Wandeln des Kaufvertrages
      2.Nachlass von 15%
      Das ist Gesetz, wenn sie sich auf die Aussage von dritte verlassen wollen, habe ich keinen Einfluss drauf.
      Nur sollten sie sich richtig informieren!
      Und sie brauchen mir kein Geld zurück überweisen, ich habe per PayPal bezahlt und die holen sie das Geld wieder.

      Wenn sie mir bis zum 12.07.2011 keine akzeptable Lösung vor geschlagen, werde ich bei eBay einen ungeklärten fall öffnen und den Rest machen eBay und PayPal für mich.

      Das nennt man Käuferschutz...

      Danke und Mfg


      Und das meine letzte Antwort.

      Hallo bigloehrke,

      Es steht nirgends geschrieben das es innerhalb von 3-4 Tagen da sein MUSS. Es steht voraussichtlich. Wenn sie eine Express Lieferung etc. bestellt haben ist es was anderes aber nicht bei einer Standard Lieferung! Ich werde definitiv keine 60€ Preisnachlaß geben. Und das mit dem Käuferschutz ist doch ein Scherz. Sie tun so als würden sie keine Ware von mir bekommen!!!!! Es ist nicht mal eine Woche vergangen. Wenn die jetzt seit 2-3 Wochen warten würden hätte ich es ja verstanden.Ich will einfach nur ein Handy verkaufen und keinen Stress mit irgendwelchen Leuten die überhaupt nicht kenne!!
      Wie gesagt schicken Sie es mir ungeöffnet zurück und fertig. Sie müssen es nicht nehmen.. man kann niemanden zwingen es zu kaufen!!!!!

      gruß




      Habe mich ja vorher schon entschuldigt und gesagt das ich die 7€ Versand erstatten würde. Aber das reicht nicht.
    • Derm Verkäuferschutz ist eine sinnvolle Sache und ich mußte den auch einmal in Anspruch nehmen. Aber Paypal/Ebay hören sich erst beide Seiten an, ehe was entschieden wird. Insofern ist das Aufgeplustere nur Show. Laß es auf dich zukommen. Er müßte das Gerät zurückschicken auf dem er sich garantiert schon verewigt hat. Oder seine Weiterverkaufsprovision reicht ihm nicht. Laß ihn dröhnen. Wenn Ebay deine Sicht der Dinge sehen will, ist das dein Auftritt. So wie ich das sehe ist der Verkauf ordentlich über die Bühne gegangen. Für weitere nachträgliche Ansprüche besteht kein Anlaß.
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    • Du hättest dich auf nichts einlassen sollen.

      Wenn es jetzt böse läuft, meldet er den nicht gelieferten Artikel, und PP räumt den Account, weil er schriftlich hat, dass er die Annahme verweigern sollte.

      Im Moment kannst du nichts tun außer abzuwarten.

      Demnächst solltest du einfach die Sendungsnummer mitteilen, damit der Käufer sehen kann, wo die Ware hängt.

      Trotzdem, die Mail solltest du weiter leiten. Ih weiß nicht, was dein Käufer gelernt hat. Ohne dem Berufsstand zu nahe treten zu wollen, Friseur wahrscheinlich.
    • Der Käufer wollte das Teil zum WE haben und damit angeben wie eine Lore Affen. Das wird nun wahrscheinlich nichts. Daß er sauer ist, kann man verstehen, ist aber trotzdem kein Grund sich über alle Maßen aufzuplustern. Mach es wie Eule geraten hat.
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    • Aber selbst wenn er die Annahme verweigern würde würde es doch zu mir zurückkommen. Über die DHL Sendungsverfolgung steht ja ob er es angenommen hat etc. Würde ein iPhone auch nie unversichert verschicken.

      Ich behalte auf jedenfall jede Nachricht von Ihm wenn es hart auf hart kommt.

      Werde erstmal abwarten..

      Danke schon mal für eine Posts :)
    • Noch etwas, was du demnächst besser machen kannst.

      Du bist nicht verpflichtet PP anzubieten. Also lass es. Du siehst, zumindest der Ärger und die Sorge, dass sich PP einfach an deinem Geld vergreifen könnte, hätte sich bei Überweisung vermeiden lassen.

      Ich nehme an, dass du deine Bietereinschränkungen so eingestellt hast, dass du nur nach Deutschland versenden willst. Die von dir über das System angebotene Barzahlung bei Abholung hebelt diese Einschränkung aus. So etwas solltest du demnächst in der Artikelbeschreibung unterbringen. Außerdem wird es dann von einem Interessenten auch besser gesehen.

      Wenn über PP hochwertige Ware bezahlt wird, räumt man nach Möglichkeit umgehend den Account leer.
    • Hmmmm....

      Ich habe mir jetzt die Verkaufsübersicht angeschaut. Eule, falls das Angebot eine Laufzeit von einem Tag hatte, so wie der Kingston-Speicher für 30 Euro, dann musste der TE in dieser Kategorie durchaus Paypal anbieten. Wobei sich mir nicht erschliesst, weshalb man eine Laufzeit von einem Tag (oder drei Tagen über das Wochenende) wählt, wenn man das Teil tatsächlich liefern kann. Sinnvoll ist so eine kurze Laufzeit allenfalls bei Luftware und der TE hat ja augenscheinlich geliefert. Das aber mal nur am Rande.

      Was mich daran wundert: der Eiföhn ist laut Angebot für 403 Euro verkauft worden. Müsste also ein angenommener Preisvorschlag aus einem Sofortkauf gewesen sein.

      Und zwar am 04. Juli 2011 gegen 16:21:08 MESZ. So ungefähr jedenfalls. ;)

      Wenn ebay "voraussichtlich 3-4 Tage" Lieferzeit angibt (Notiz an mich: mal als Offline-Händler die "ungefähr-Lieferzeit" eines lieben Online-Kollegen abmahnen) dann hatte der TE als Zeit bis zum "versandfertig" mit einem Tag angegeben. Die Frist, in der das also versandfertig sein muss, beginnt demnach am 05. Juli 2011 um 0:00 Uhr und endet am 05. Juli 2011 um 24 Uhr.

      Vor dem 6. Juli zur Öffnung der Postschalter kann der Käufer also schon mal gar nicht damit rechnen, dass der Artikel verschickt ist. Heute ist der neunte und laut ebay kein Werktag. Im Gegenteil sind die 3-4 Tage Lieferzeit (zumindest die vier Tage) auch dann noch erfüllt, wenn das Handy am Montag ankommt. Eine signifikante Verzögerung sehe ich darin definitiv nicht.

      Wenn der Käufer, wie hier zu vermuten ist, einen Käferschmutz wegen nicht erhaltenen Artikels (INR) beantragt, ist das für den TE ganz gut. Zumindest wenn er es als Paket mit DHL verschickt hat.

      DoSociety schrieb:

      Sie müssen es nicht nehmen.. man kann niemanden zwingen es zu kaufen!!!!!
      Und hier irrt der TE: ;) Können kann man schon. Ob es sinnvoll ist, ist 'ne andere Frage. Aber die hat er sich ja auch schon gestellt und beantwortet. Nur wird ebay oder Paypal im INR den VK nach der Sendungsnummer fragen und wenn die vorliegt, hat der Käufer mit seinem KS-Antrag ein kleines Problemchen. Der wird dann nämlich abgewiesen. Wenn noch dazu aus dem Tracking dann bei der möglichen Umwandlung des INR in einen SNAD (Artikel stark abweichend) hervorgeht, dass der Käufer den Artikel gar nicht angenommen hat, wird sich sogar Paypal fragen, woher der Käufer das wissen können will. Ausserdem hat er dann das Problem, dass er im SNAD bei 400 Euro vor Käferschmutz erst mal einen Versandbeleg für die Rücksendung beibringen muss. Wenn er aber die Annahme verweigert, hat er selber gar keinen.

      Falls Paypal dabei aber standardisiert Mist baut, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, das abzuwehren. Der TE könnte sich entweder im ebay-Forum an Samantha (per Mail an ask-samantha at ebay.com) oder hier im Forum an den Nutzer paypal-webhilfe wenden. Eine ungerechtfertigte Negative lässt sich eventuell dabei dann auch rückstandsfrei entfernen, da kommt es dann aber auf die BW selber an. Dazu wendet man sich aber nicht mit Bewertungslöschung an den Kundendienst sondern mit einem Sicherheitsproblem der Plattform.

      Der TE hat in so weit Glück, dass sein Käufer sich mit ebay nicht wirklich auskennt. Als ehrlicher Verkäufer hat man schon noch Möglichkeiten, die Schweinekiste auszupacken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für die Antworten.

      Also laut DHL Sendungsverfolgung hat der das Paket Heute zugestellt bekommen und angenommen. Bis jetzt hat er sich noch nicht gemeldet... mal abwarten was kommt.
      Habe einen Screenshot gemacht.. nicht das er hinterher sagt er hat es nicht bekommen..

      gruß
    • Nabend,

      jetzt habe ich eine Nachricht von Ebay bekommen. Er versucht jetzt anders an seinen Preisnachlaß zu kommen.

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      Hallo Grandeplay,[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]
      eBay hat auf der Seite „Probleme klären“ einen Fall geöffnet, da bigloehrke uns mitgeteilt hat, dass es ein Problem mit einem bei Ihnen gekauften Artikel gibt.[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]

      In den meisten Fällen können Käufer und Verkäufer Probleme dieser Art im direkten Kontakt lösen. Wir empfehlen Ihnen bis zum 23. Jul. 2011 auf diesen Fall zu antworten. Falls Sie das Problem nicht gemeinsam lösen können, haben sowohl Sie als auch der Käufer die Möglichkeit den Fall an unseren Kundenservice zu übergeben, der diesen Fall dann prüfen und eine endgültige Entscheidung treffen wird.

      Der Käufer hat folgende Angaben gemacht:
      Problem: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
      Der Käufer hat über Meine Nachrichten bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen
      Der Käufer hat am 04. Jul. 2011 bezahlt
      Der Käufer hat für den Artikel per PayPal bezahlt.
      Sie haben es aus folgendem Grund abgelehnt eine Erstattung vorzunehmen/den Artikel erneut zu liefern/den Artikel zu reparieren: „Keine Info”.
      Der Artikel ist äußerlich beschädigt.

      Ergänzende Angaben:
      "Das Iphone 4 war als Top beschrieben. Doch leider waren mehrere Kratzer auf dem Display und auf der Rückseite. Dann kam das Iphone 4 später als Vertraglich versprochen. "

      Der Käufer wünscht:
      "Preisnachlass"

      Angaben zu Transaktionen:
      Wir haben für diese PayPal-Transaktion eine Sperre auferlegt, während Sie und der Käufer daran arbeiten, das Problem beseitigen.

      Sie können Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

      Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Das Display ist 100% Kratzerfrei. Die Rückseite hat klitzekleine Kratzerchen was ich auch in meiner Auktion erwähnt hatte!!!

      Was nun?
    • Nun liest du dir das Posting vom Bastelhamster nochmal in Ruhe bezüglich der Fristen durch und beantwortest entsprechend.
      Du verweist auf die AB und teilst mit, dass die Ware keinesfalls Kratzer auf dem Display hatte, als du sie abgeschickt hast. Die auf der Rückseite seien erwähnt gewesen und lehnst einen Preisnahlass ab.
    • Antworte darauf sachlich und bestätige nochmals das der Artikel wie beschrieben verkauft wurde.
      Ich hoffe du hatest dasGeld bereits von deinem Paypalkonto auf dein Bankkonto geholt? Falls ja: Lehne dich entspannt zurück. Im schlimmstenfall darfst du dann halt Paypal niemehr anrühren.
      Das solltest du sowieso solange du nicht vorhast nach GB,die USA oder auserhalb der EU zu verkaufen. Inerhalb der EU gibt es die EU-Standardüberweidung. Die ist genausoschnell und für dich als Verkäufer bedeutend günstiger.