Groupon - Falle für Schnäppchenjäger

    • Groupon - Falle für Schnäppchenjäger

      Nun ist es also passiert, mein erster "Fall" bei Groupon.

      Kurz zusammengefasst: Ich kaufte dort einen Gutschein:

      "Umzugs-Paket mit einem LKW und zwei Mann für 3 Stunden inkl. An- und Abfahrt innerhalb Berlins bei Atlanten Umzüge - Tatkräftige Hilfe beim Schleppen und Transport für 74 statt 149 €"

      Der Gutschein wurde als PDF ausgeliefert - soweit, so gut.

      Dann begann der Ärger: Die Umzugs-Firma war weder am Mittwoch, noch am Donnerstag überhaupt erreichbar, gestern erreichte ich dann den Inhaber. Der erklärte mir, er werde keinen dieser Gutscheine einlösen, weil er nicht die Kapazitäten habe, an die 2000 Aufträge abzuarbeiten. Er bot mir noch an, mir eine andere Firma zu vermitteln, aber natürlich nicht zu diesem Preis.

      Eben gerade habe ich nun Groupon abgeschrieben mit der Aufforderung, dafür zu sorgen, dass der geschlossene Vertrag erfüllt werde, wie auch immer.

      Zwar schliessen die jegliche Erfüllungsschuld in ihren AGB aus, aber ich bin mir nicht sicher, ob das, rechtlich gesehen, überhaupt haltbar ist. Zudem sehe ich wettbewerbsrechtliche Probleme für Groupon (ich meine, Supermärkte müssen bei Sonderangeboten auch die Ware vorhalten, sogenannte "Lockvogel-Angebote" sind illegal - vielleicht gibt da was analoges für Fälle wie meinen ...).

      Tja, wie würdet ihr weitermachen?

      Meine Kohle kann ich dank Bankeinzug jederzeit zurückholen (innerhalb der nächsten fünfeinhalb Wochen), darum hab ich keine "Angst" - aber ich hab die Helfer an sich schon eingeplant und würde die nun auch gerne haben.

      Allerdings soll mein Umzug schon nächste Woche über die Bühne gehen, daher muss ich mich wohl oder übel anders organisieren und dieses Thema ist dann eher theoretischer Natur (ausser Groupon überrascht mich und die machen tatsächlich was klar - vielleicht nicht zuletzt, um mich hier zum Schweigen zu bringen ...
      :D )

      Generell soll so etwas wohl öfters mal vorkommen bei Groupon (einfach mal via Google recherchieren ...), man sollte sich auf deren "Partner" nicht so unbedingt verlassen ...
      :thumbdown:
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Ganz wichtiger Teil aus den AGB:



      7.4. Soweit nicht anders angegeben, gewährt der Gutschein keinen
      Anspruch auf Inanspruchnahme
      von Leistungen oder den Erwerb von Waren zu
      einem bestimmten Zeitpunkt.
      Wir empfehlen daher, den Zeitpunkt der
      Leistungserbringung individuell mit dem Partner abzusprechen.

      Den Vertragsrücktritt hätte das Umzugsunternehmen "eleganter" haben können.
      Wenn du zuviel Zeit, Lust auf einen Rechtsstreit und eine RSV hast, lass dir die fernmündliche Aussage schriftlich geben, um die jetzt entstehenden Mehrkosten einzuklagen.
      Es ist nur eine persönliche Einschätzung, aber ich nehme an, eine Nachfrist zur Erfüllung erübrigt sich da.

      Eine einfache Stornierung der Lastschrift ist übrigens nicht. Du hast deine Einwilligung zur Abbuchung gegeben und ein Widerrufsrecht. Von dem solltest du hier mit Begründung der kategorischen Ablehnung der Vertragserfüllung seitens des Unternehmers Gebrauch machen.


      Umzugshelfer hast du auch so genug? Ansonsten ist das eine sehr gute Adresse:
      studentenwerk-berlin.de/jobs/
    • Nach Eules Post hättest Du also vor Annahme des Angebots mit der Firma selber Kontakt aufnehmen sollen und dort absprechen müssen, ob dieser von dir gewollte Termin überhaupt möglich ist....

      7.4. Soweit nicht anders angegeben, gewährt der Gutschein keinen
      Anspruch auf Inanspruchnahme von Leistungen oder den Erwerb von Waren zu
      einem bestimmten Zeitpunkt.


      Das ist ärgerlich, aber sicher sollte man bei solchen "Gutscheinen" drüber nachdenken....ich habe bisher keine Probleme mit Groupon, bestelle da tatsächlich öfter, zuletzt einen Gutschein für ne 10nerkarte im Freibad...alles super. Solche Umzugsunternehmen oder auch Putzfirmen beispielsweise haben ja nur beschränkte Anzahl an Mitarbeitern und demnach auch zeitlich beschränkte Termine zu vergeben, das sollte man bedenken......

      Demnach bin ich mir nicht sicher, inwieweit Du hier wen anprangern kannst. Sicher hast Du den Anspruch auf Erfüllung deines Gutscheins, vor allem von der Firma, die diesen freigegeben hat, allerdings wurde die zeitliche Abfolge nicht vertraglich festgelegt und somit wird es soch schwierig...Eine Absage seitens des Anbieters ist nichtig. Inwieweit Du das selber zeitlich eingrenzen kannst und darfst wird wohl eher ein Anwalt klären müssen ?(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Naja, eine "anwaltliche" Lösung werde ich sicher nicht in betracht ziehen, dazu ist der Betrag, um den es letztlich geht, einfach zu popelig ...

      Ich werde die Gelegenheit dazu nutzen, herauszufinden, wie einfach oder schwierig es ist, sich mit Groupon in so einem Fall auseinanderzusetzen und natürlich darüber berichten. Diese ist meine zweite Gutschein-Bestellung bei Groupon, insofern stehen bislang die korrekt gelaufenen Transaktionen bei 50 % :-/

      Heute kam immerhin, keine 24 h später, eine Antwort von Groupon, in der nocheinmal nachgefragt wurde, ob es einfach nur nicht zum gewünschten Termin klappt.

      Also habe ich es denen noch einmal en detail geschildert, dass der Anbieter gar keine Gutscheine mehr einzulösen gedenkt.

      Mal sehen, wie fit die Leutz bei Groupon sind (und ob die eBay-Pinkys eventuell da was lernen könnten).

      Auf jeden Fall sehe ich bei Groupon eine Mitschuld an der Situation und gerade in dieser Richtung erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ich behaupte, es liegt durchaus in der Pflicht eines solchen Unternehmens, sicherzustellen, dass die Partner nicht zu viel (= über ihren Möglichkeiten) anbieten - da macht es sich Groupon zu leicht. Und solche Fälle in den AGB einfach auszuschliessen, heisst noch lange nicht, dass diese AGB auch in einem Rechtsstreit standhalten ...

      In der Tat sehe ich hier auch neues Potential für Internet-Betrüger: Der eine oder andere Internet-Betrüger Marke "Einfach mal was unglaublich billiges anbieten (iphone 5 für 399 statt 799 ,-) und mal eben 5000 davon verticken - von Groupon den festgelegten Umsatz-Anteil (roundabout eine Million oder mehr) kassieren und dann ab in die Insolvenz" wird bestimmt auch bald hier für das eine oder andere Thema sorgen ...
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Tja, Groupon bewegt sich leider kein Stück, ausser, dass auch sie mir die Stornierung des Gutscheines und die Erstattung des Kaufpreises angeboten haben.

      Letztlich habe ich dieses Angebot nun angenommen, da ich den Umzug nun auch anderweitig organisiert habe (nur unwesentlich teurer) und in den nächsten Tagen eher wenig Zeit habe, mich weiterhin damit herumzuschlagen ...
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    • Ich sehe hier kein Verschulden von Groupon. Die vermitteln doch letzten Endes die Gutscheine nur. Wenn die Partnerfirma da zu viele Gutscheine rausgibt, dann kann doch Groupon nichts dafür. Dass es durchaus möglich ist, die Anzahl der Gutscheine zu beschränken, zeigen ja immer wieder Angebote, die bereits nach wenigen Stunden "ausverkauft" sind, also nur in begrenzter Stückzahl vorlagen. Zu gut deutsch: Wenn die Umzugsfirma zu doof ist, die Anzahl von vor herein zu beschränken, dann waren die entweder zu blauäugig, was den Andrang angeht oder sind mit dem System an sich überfordert.
      Außerdem würd ich mich bei Dingen, die einem absolut starren Termin unterliegen nicht unbedingt auf einen solchen unverbindlichen Gutschein einlassen. In Fällen, wo man nicht die Möglichkeit hat, einen Ersatz- oder Ausweichtermin zu nutzen, mag es sicher Sinn machen, die Terminverfügbarkeit VOR dem Kauf zu prüfen.

      Bei Groupon sehe ich da weder ein Verschulden noch eine Verantwortung.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.