Haben Privatkunden Anspruch auf eine Rechnung ?

    • Haben Privatkunden Anspruch auf eine Rechnung ?

      Haben Privatkunden eines Online-Shops einen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung? Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet diese häufiger gestellte Frage auf der Website der "Initiative Antiquariatsrecht" mit einem klaren Nein.

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      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Private Kunden haben demnach also keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung für ihre in einem Onlineshop erworbenen Waren. Gemäß § 368 BGB haben Private lediglich einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung, d.h. auf ein schriftliches Empfangsbekenntnis für die von ihnen vorgenommene Zahlung.

      Da stellt sich für mich aber die Frage, wie möchte der Kunde mit einer ordinären Quittung detailliert nachweisen, was er dort gekauft hat. Das wird nicht nur bei Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zum Problem, sondern könnte auch bei der Einreichung beim Finanzamt spannend werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      ... wie möchte der Kunde mit einer ordinären Quittung detailliert nachweisen, was er dort gekauft hat. Das wird nicht nur bei Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zum Problem, sondern könnte auch bei der Einreichung beim Finanzamt spannend werden.
      Alles richtig außer daß beim Finanzamt reinweg nichts "spannend" ist. Mit einer Privatquittung braucht man wegen Gewährleistung nicht vorsprechen, es sei denn der Hersteller gibt Gewährleistung auf Lebenszeit oder erkennt den Anspruch auf Gewährleistung aus der kaufrechnung des Vorbesitzers an. So habe ich bei Corsair einen Gearantieumtausch auf einen defekten Speicherriegel hingekriegt, ob wohl ich den von privat gekauft habe, konnte aber dessen Kaufquittung vorlegen. Glück gehabt.
      Was willst du beim FA einreichen? Vorsteuer fällt aus, alles andere ist eine Frage geschickter Buchführung. Man muß nicht immer Neuware von einem Händler in den Bestand einbuchen. Ein Eigenbeleg tut es zur Not auch, wenn gar nichts anderes existiert. Aber das trifft auf ebay &Co ja nicht zu. Papier kann man sich da tonnenweise bedrucken.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      Mit einer Privatquittung braucht man wegen Gewährleistung nicht vorsprechen, es sei denn der Hersteller gibt Gewährleistung auf Lebenszeit oder erkennt den Anspruch auf Gewährleistung aus der kaufrechnung des Vorbesitzers an.

      Vorsicht! Bitte nicht die Gewährleistung mit der Garantie verwechseln. Der Hersteller gibt eine Garantie, niemals eine Gewährleistung (es sei denn, er tritt selbst als Verkäufer auf). Ansonsten sehe ich immer noch ein Problem darin, wenn zB in den Garantiebedingungen eine Rechnung als Voraussetzung genannt ist.

      Walter Reinhold schrieb:

      Was willst du beim FA einreichen? Vorsteuer fällt aus, alles andere ist eine Frage geschickter Buchführung. Man muß nicht immer Neuware von einem Händler in den Bestand einbuchen. Ein Eigenbeleg tut es zur Not auch, wenn gar nichts anderes existiert.

      Ich bin immer wieder erstaunt darüber, was unser Finanzamt anerkennt und was nicht. Ich setze regelmäßig Bildungsreisen von der Steuer ab, wobei ich als Begründung der Anerkennung stets mangelnde Sachkenntnis präsentiert bekomme. Da wurden bereits Reisen mit der Begründung nicht anerkannt, dort könne man sich in meinem Fachbereich gar nicht fortbilden, während umgekehrt (fast) reine Urlaubsreise anerkannt wurden, weil sie an einen klassischen Ort führten. Mir erscheint die Willkühr dort recht hoch, so dass ich mit einfachen Quittungen schon so meine Bedenken hätte, wenn ich zB meine Arbeitsmaterialien von der Steuer absetze.
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    • Uhu,

      vielleicht kennt ja noch irgendwer eine Quelle. Es ist jedenfalls so, dass ein Privatkunde auch dann einen Anspruch auf eine Rechnung hat, wenn er ein besonderes Interesse daran nachweisen kann.

      Bei der von dir genannten Garantie, die nur zusammen mit der Rechnung gewährt wird, ist so ein besonderes Interesse gegeben.
    • *alte_eule* schrieb:

      Bei der von dir genannten Garantie, die nur zusammen mit der Rechnung gewährt wird, ist so ein besonderes Interesse gegeben.

      Damit wären dann die Ausführungen des Anwalts zwar nicht falsch, aber unvollständig und damit in der Praxis vollkommen unbrauchbar und irreführend.

      Seine Überschrift lautet:

      Haben private Kunden eines Onlineshops einen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung?

      Eine Garantie dürfte so auf fast alles gegeben sein, was man in einem Online-Shop kauft. Und meist stellen sich die Hersteller auch quer, wenn sie keine ordentliche Rechnung präsentiert bekommen. Ergebnis: Der Kunde hat in der Regel einen Anspruch auf eine Rechnung.
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    • Uhu,

      unvollständig trifft es.

      Es gibt wohl immer noch mehr Artikel in Onlineshops, die von keiner Garantie betroffen sind als welche mit. Ein Hersteller akzeptiert i.d.R. auch einen einfachen Kassenbon, sofern der alle für ihn relevanten Daten enthält. Das ist dann auch keine Rechnung. Es gibt auch Onlinehändler, die den beilegen.
    • Lesen - nochmal lesen - dann nachdenken

      auktions-manni schrieb:

      Haben Privatkunden eines Online-Shops einen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung?
      Ich habe mich von der Überschrift verleiten lassen und den Passus "eines Online-Shops" überlesen. Also wenn ich davon ausgehe, daß der Online-Shop gewerblich geführt wird und auch wirtschaftlich auf Gewinn orientiert ist, habe ich selbstverständlich und stets eine Rechnung erwartet - und bekommen. Genau genommen ist diese Erwartungshaltung also unbegründet, denn wenn ich nicht "Online" einkaufe und meine Kabel und Stecker beim Krauter um die Ecke kaufe, mach der mir auch keine Rechnung dafür auf sondern schickt mich mit einem schnöden Kassenbon nach Hause. An der Käsetheke ist es das gleiche. Kaufe ich aber meinen Käse beim Onlinehändler in Hupfendingsbums, ist bestimmt auch die Rechnung dabei. Berechtige Frage: Wozu?

      Tja der Mann hat recht, aber was haben wir nun davon? Wird das Leben jetzt leichter, die Papierflut geringer, 18000 Bäume in Kanada weniger gefällt? Ich weiß nicht, was solche Betrachtungen letztendlich bezwecken sollen.
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