Um Preisminderung bitten

    • Um Preisminderung bitten

      Hallo,

      ich habe da mal wieder eine Frage (habe zu dem thema auch leider nichts finden können).

      Und zwar habe ich eine Mangasammlung ersteigert. Artikelzustand war als neu angegeben und in der Beschreibung war die Rede von "sehr neuwertig"... nun sind die Bücher da und nun ja... vergilbte Seiten (wobei das bei einem Alter von bis zu 14 Jahren nicht das schlimmste ist... selbst in den Buchhandlungen sind die Seiten alles andere als weiß), abgenutze Cover (angestoßene Ecken, Knicke im Buchrücken durch vieles lesen(?), sowie an den Ecken, an sich einzelne Beschädigungen) was für mich nun eigentlich nicht mehr als neuwertig, geschweige denn neu zu bezeichnen ist.

      Zunächst einmal die Auktion


      Da der Verkäufer nun bisher nur gute Bewertungen hatte, in seinen abgegebenen Bewertungen nicht sonderlich aufgefallen ist und durch den Preis (60 bis 70 Euro für die gesamte Sammlung sind üblicher Rahmen) habe ich also sofort zugeschlagen. (Hätte mich das "sehr" vor dem "neuwertig" etwa stutzig machen sollen? gibt es bei neuwertig überhaupt abstufungen? )

      Nun war ich am überlegen um Preisminderung zu bitten. Zwar bin ich mit dem Zustand nicht einverstanden aber das hauptsächlich, weil ich ja für einen neuwertigen Artikel bezahlt habe. Lesen kann ich sie zwar auch so (was ja der Hauptgrund für den Kauf war) aber wie gesagt... sie waren eben nicht neuwertig. Es geht mir quasi ums Prinzip ;)

      Nun habe ich per paypal bezahlt... wenn alle stricke reißen hol ich mir also das Geld zurück und er bekommt die Bücher wieder aber die eigentliche Frage (endlich kommt sie ;) ) ist: kann ich überhaupt bei paypal-Zahlungen um Preisminderung bitten? Zwar hat ebay und dementsprechend auch paypal ja nichts mit weiteren Abreden zu schaffen (in meinen Augen) aber ich weiß einfach nicht ob das nicht schon wieder gegen deren grundsätze verstößt.
      Außerdem tu ich mich ein wenig schwer das alles auszuformulieren... Einfach "das ist nicht neuwertig, bitte um Minderung" (natürlich würde ich das alles noch ein wenig netter gestalten... ich bin sowieso kein Fan von Einzeilern wie ihr merkt :D ) oder was wäre da euer Rat?

      Vielen Dank schonmal :)
    • Ja ne so ist es nicht da bin ich gerade ja eigentlich bei... ich seh auch grad das ich da im falschen Unterforum gelandet bin... die Frage ist primär:

      Verstößt es auch nicht gegen die Grundsätze um Minderung oder dergleichen zu bitten, wenn man denn dann per PayPal bezahlt hat? Die Jungs haben ja durchaus eigene Ansichten was rechtens ist und was nicht ;)
    • Ich würde pauschal mal sagen nein. Zumindest ist mir nochnie etwas gegenteiliges zu Ohren gekomen.
      Wieso solltest du nicht einen Preisnachlass verlangen können? Nur ist es bei Worten wie Neuwertig oder Top Zustand immer sehr diverenziert zu betrachten. Denn: Diese Beschreibungen sind
      immer subjektiv und vom Betrachter abhängig.
      Wie alte Eule bereits sagte: Nimm erstmal kontakt auf und sieh dann weiter. Aber: Bleibe freundlich und sachlich. So wirst du eher an dein gewünschtes Ziel kommen.
      Für die Zukunft kannst du so vorgehen: Wenn du eine solche Auktion hast bitte den VK um Detailfotos. Z.b. Von Buchrücken oder einer einzelnenseite oder der Front des Buches etc...
    • Also wenn ich dich richtig verstehe möchtest Du das ganze an PP melden und aber nicht gleich alles rückgängig machen, sondern eigentlich nur einen Preisnachlass erzielen. Das ist über PP nicht machbar.

      Wie meine Vorredner schon schrieben ist es sinnvoll, dem Verkäufer deine Ansicht detailliert, sachlich und freundlich klarzumachen und dein Begehr darzulegen. Nämlich, dass Du den Artikel zwar behalten willst, allerdings einen Teil deiner Kosten erstattet haben möchtest, da die Beschreibung nicht ganz dem entspricht, was Du bekommen hast.

      Parallel dazu oder besser ne Woche danach (bei einer nicht befriedigenden Reaktion) könntest Du über EBay einen Fall wegen abweichender Beschreibung eröffnen. Dies hängt aber tatsächlich erstmal von der Reaktion des Verkäufers ab.

      Meine Frage: Was genau möchtest Du erreichen ? Von welchen Minderungsbetrag reden wir hier ? Der Preis lag bei 65 Euro. Wieviel würdest Du also tatsächlich für realistisch ansehen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vielleicht so ähnlich (Hauskauf eigentlich nicht vergleichbar, aber warum eigentlich nicht):

      r
      ichtig reklamieren und gewährleistung eh schon zig mal gepostet. der grund für den von mir empfohlenen formalismus (mängel sofort mit fotos dokumentieren und schriftlich mit zustellnachweis rügen - per e-mail mit empfangsbestätigung oder eingeschrieben) ist simpel: damit bist du auf der sicheren seite, die jeweiligen firmen wissen, was auf sie zukommt (dass sie "verloren" haben, weil sich wer auskennt und sie sich das übliche geseiere sparen können - probieren werden sie es evtl. trotzdem) [ ... / ... ]

      mein lieblingssatz dazu: "ich will mich mit ihnen micht streiten und die rechtliche lage kennen wir beide: also ich mache ihnen einen vorschlag...." dann ernte ich meist eine emotionelle, abweisende reaktion - das darf dich nicht erschüttern. wenn dann die erkenntnis zu dämmern beginnt, werden eh alle sehr freundlich.


      ^^

      das hab ich mir aber wieder schön leicht gemacht :D

      OOOPS. fast hätte ich vergessen die Quelle dieser Weisheit zu nennen:
      der creator dort> energiesparhaus.at/denkwerksta…gemein_a.asp?Thread=15912
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Nun ich habe ich ihm bereits sachlich geschildert, dass ich in meinen Augen keine Neuware bekommen habe.
      Er argumentiert damit, dass sich die Ware in seinen Augen in gutem Zustand befindet und es sich schließlich um eine vergriffene Auflage handelt.
      Vergriffen ja... aber wertvoll? Erstauflage ist es zumindest nicht, soweit ich das nach einiger Recherche ermitteln konnte und auf keinen Fall die Kioskauflage.
      Und schließlich... selbst wenn er findet, dass es sich um einen guten Zustand handelt (jaja die Subjektivität) ist es immernoch keine Neuware... (das ist immerhin objektiv bewertbar :D)

      Das habe ich ihm auch erläutert (keine Sorge ich bin nicht ausfallend geworden... ich habs netter verpackt ;) ).

      Was ich gerne erreichen würde? nunja... es gibt durchaus auch Sammlungen die für nur 40 Euro unter den Hammer gehen aber einen Nachlass von knapp 40% möchte ich da auch nicht erwirken.
      Aber auf 50 bis 55 Euro um den Dreh wäre denke ich schon realistisch... immerhin sprechen wir da auch schon von einem Nachlass von 15 bis 23%.
    • Dann mach ihm doch den konkreten Vorschlag.

      Bei neuwertig wäre davon auszugehen gewesen, die Dinger seien einmal gelesen worden und danach sicher verpackt worden.
      Nachdem du den genauen Zustand in Augenschein nehmen konntest, der keinesfalls neuwertig war, hältst du einen Wert von ... für realistisch. Andernfalls würdest du eine Rückabwicklung anstreben.

      Die Option der Rückabwicklung solltest du auf jeden Fall offen lassen. Andernfalls kommt es beim VK so an, als wolltest du einfach nur chronisch den Preis drücken.
    • Nun gut... keine Einsicht...
      "Und außerdem steht in der beschreibung sehr neuwertig und nicht neu das ist ein unterschied denn man beachten sollte wen mannn für 65 eur eine komplette neuwertige sammlung bekommt."

      Als Einleitung in seiner letzten Antwort. Das die Sammlung nicht als neuwertig zu bezeichnen ist bei den Mängeln dürfte... zumindest mir klar sein. Das er den Artikel als "neu" getaggt hat kommt erschwerend dazu.

      Wir wären in einem Internetportal für Gegenstände aller Art und nicht im Einzelhandel; er hätte alles richtig gemacht; ich wäre peinlich, weil ich die Sammlung reklamiere...
      soweit zum allgemeinen Tonus...

      Also alles an eBay übergeben und der Thread hier hat sich denke ich auch erledigt ;)

      aber danke für die fixen Ratschläge :)

      lieben Gruß von mir!
    • Verdammt eine Frage stellt sich mir doch noch:

      Ich gehe nun einfach davon aus, dass der Käuferschutz greift (Der Verkäufer hat den Fall direkt an eBay weitergeleitet). Dementsprechend werde ich dem Verkäufer auch die Ware zurück schicken.
      Meine Frage ist nun: Habe ich das Recht zunächst auf Erstattung der Rücksendekosten zu bestehen? Laut BGB ist er ja verpflichtet mir die zu erstatten wenn ich mich nicht irre aber: darf ich das Paket auch zurück halten bis ich den Betrag erhalten habe?
      Ich habe außerdem gehört, dass Paypal das zurück gebuchte Guthaben einbehält bis die Ware zurück ist? Bin ich da richtig informiert?

      Ein letztes mal Danke :D
    • Hallo,
      PayPal hält das Geld nicht zurück, es wird sofort nach der Entscheidung des Käuferschutzes gesendet.
      Die Kosten für die Rücksendung, muß Dir der Verkäufer vor Rückversand erstatten, oder Dir einen Rücksendeschein zukommen lassen.
      Dieses gilt aber nicht, wenn der Warenwert 40 Euro nicht überschreitet, dann bis Du verpflichtet, die Ware auf Deine Kosten zu senden.
    • Bitte nicht die gesetzlichen Vorgaben mit den tatsächlichen Gegebenheiten bei PP verwechseln!



      Du solltest abwarten, welche Ansprüche PP dann an dich stellt.

      - Es kommt vor, dass sie so erstatten. Das ist aber eher selten der Fall, wenn tatsächlich Ware geliefert wurde und betrifft meiner Kenntnis nach nur einen Wert von unter 20 Euro.
      - Es kommt vor, sie erwarten ein Gutachten.
      - Es kommt genauso vor, sie erwarten den Rückversand. Was PP betrifft, zahlst du den aus eigener Tasche. Der muss dann auch sendungsverfolgt erfolgen.

      Du kannst diese Rücksendekosten dann zwar von deinem VK zurück verlangen, aber kaum ein VK ersetzt die freiwillig. In dem Fall stellt sich die Frage, ob du tatsächlich bereit wärst, bis zum MB oder auch letztlich bis zum Gerichtsverfahren zu gehen. Kommt es dazu, solltest du den Zustand der Ware auf jeden Fall selbst gut dokumentieren können.