Rückbuchungen von Kunden-PP-KK-Zahlungen nach Kauf von digitaler Ware

    • Rückbuchungen von Kunden-PP-KK-Zahlungen nach Kauf von digitaler Ware

      Hallo,

      nach über 1000 Transaktionen habe ich das erste Mal (wieder) ein richtig dickes Problem. Mal wieder mit Paypal.

      Folgender Sachverhalt:
      Ich habe ca. 20 Gutschein Codes à 50 US$ bei eBay.de verkauft. Da es sich nur um einen Code handelt verschicke ich diesen per eMail nach Erhalt der Zahlung.

      Zuerst kam kurz nach Zahlungserhalt und Warenversand per Mail ein irischer Käufer der angeblich unauthorisierten Zugriff auf sein Paypal Konto hatte. Konflikt wurde eröffnet. Das Geld wurde mir wieder zurückgebucht. Konflikt wurde für mich negativ abgeschlossen, weil ich keinen gültigen Versandnachweis habe. Ich bleibe auf einem Verlust von 45 Euro sitzen.

      Ich hatte das mal geschluckt. Aber jetzt kommt noch ein Fall. Ein italienischer Kunde hat nun Rückzahlung durch das KK-Institut angefordert. Mein PP Konto ist jetzt 45 EUR im minus (der Verkauf liegt über eine Woche zurück). Das KK Institut will den Fall prüfen. Ich muss handeln und einen Versandnachweis oder sowas hochladen...

      ...und das Geld wieder verlieren?

      Die Codes sind alle natürlich benutzt und unbrauchbar.

      Vielen lieben Dank für die weihnachtliche Hilfe : )
    • Tja das ist eben das Problem, wenn Ware verkauft wird, die eben keinen Versandnachweis haben kann und dennoch mit Paypal gezahlt wird.

      Das einzige, was mir einfallen würde, Versende die Codes als Einschreiben, dann hast du einen Nachweis oder lass Paypal weg und sage den Käufern Sie mögen doch bitte die EU-Standardüberweisung nutzen.

      Was anderes fällt mir nicht ein dazu.
      Beim aktuellen Fall wird es wohl schwierig werden wieder was von dem Geld zu sehen.

      Tante Edit meint: Der alte Nachtvogel war schneller. :D

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    • Hallo,

      soweit habe ich das verstanden. Der Unterschied ist ja nur in diesem zweiten Rückzahlungsanlauf, dass nicht PP sondern das KK Institut gegen mich vorgeht.
      Abgesehen davon. PP bleibt zunächst auf dem Geld sitzen, da mein Konto im minus ist. Aus eurer Erfahrung: Wie sinnig ist es deshalb meine Rechtsschutzversicherung zu strapazieren, falls PP vor das Amtsgericht geht?

      Vielen herzlichen Dank

      ltdc
    • Also erstmal gibt es keinen (zumindest mir bekannten) Fall in dem es Paypal auf mehr als nur Anwaltliche und Inkassodrohungen hinaus gebracht hätte.
      Paypal geht nicht vor Gericht, weil sie selber wissen, auf welch dünnem Eis dies Unternehmen steht.
      Was dein Konto selbst angeht: Da hast du nur zwei Möglichkeiten, entweder du gleichst die 45€ aus, oder du vergiest Paypal und nutzt nurnoch die gute alte Überweisung.
      Denn: Jeder Betrag, der von nunan auf dein Paypalkonto eingeht nutzt Paypal sofort zum ausgleichen deines Kontostandes.
    • ltdc schrieb:

      Wie sinnig ist es deshalb meine Rechtsschutzversicherung zu strapazieren, falls PP vor das Amtsgericht geht?

      Mach Dir selber ein Bild von dem, was Du vertraglich akzeptiert hast:

      PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie

      Vorbehaltlich Ziffer 2 und 3 dieser Richtlinie schützt PayPal den Empfänger einer vom Kunden veranlassten Zahlung ("Zahlungsempfänger") vor folgenden Arten von Zahlungsausfällen (im Folgenden insgesamt: Verkäuferschutz):

      1.1 Rückbuchungen von Zahlungen per Bankkonto; hierunter fallen unter anderem sämtliche Risiken des Lastschriftverfahrens (Kontounterdeckung, Kontomissbrauch, Rücklastschriften)

      1.2 Rückbuchungen von Zahlungen per Kreditkarte

      (....)

      2. Umfang.
      Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:
      1. Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter

      Quelle: cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…ction_full&locale.x=de_DE

      Ich würde mal sagen: Blondine beim joggen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielen Dank für die Hilfe.

      Abschließend noch die kurze Feststellung: Es lässt sich also auch erwarten, dass die bevorstehende Prüfung durch das KK-Institut (und explizit nicht Paypal) von mir nicht mehr wirklich zu meinen Gunsten beeinflusst werden könnte, bzw. davon ausgegangen werden kann, dass das KK-Institut genau wie PP immaterielle Güter "generell" ausschließt.

      Vielen Dank nochmal für den Input... Blondine beim joggen... schon klar ;)
    • Ja genau eBay Transaktion. Diese ist seit dem 26. November abgeschlossen. Gestern kam dann die Nachricht von Paypal, die darauf schließen lässt, dass nun komischerweise nicht gleich PP agiert:



      "Guten Tag!
      Vor kurzem wurden wir darüber informiert, dass einer Ihrer Kunden beiseinem Kreditkarteninstitut eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst hat, umeine am 26. Nov 2011 an Sie gesendete Zahlung zurückzurufen.
      Der Käufer hat angegeben, dass dieser Einkauf ohne Genehmigung zur Nutzungder Karte getätigt wurde. Das Kreditkarteninstitut des Käufers benötigtinnerhalb von 10 Tagen weitere Informationen zu dieser Zahlung.
      Mit PayPal sind Sie bei Kreditkartenzahlungen geschützt, wenn Sie sich anbestimmte Vorgaben von PayPal(paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…ectionInfoSellers-outside) halten."

      und

      "Bitte stellen Sie innerhalb von 10 Tagen Informationen zu dieser Zahlungbereit. Loggen Sie sich dazu in Ihr PayPal-Konto ein, und rufen Sie dieSeite "Konfliktlösungen" auf, um Angaben zu dieser Transaktion zu machen.
      Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Forderung des Käufers liegtbeim Kreditkarteninstitut. Nach Erhalt Ihrer Informationen kann es bis zu75 Tage dauern, bis das Kreditkarteninstitut eine endgültige Entscheidungfällt.
      Bis zur Klärung des Falls wird der Zahlungsbetrag in Ihrem PayPal-Kontovorübergehend einbehalten. Das bedeutet, der Betrag wird negativ in IhremPayPal-Konto angezeigt, und Sie können vorübergehend nicht darüber verfügen."
    • OK, das bedeutet, nicht der Account hat einen nicht gelieferten Artikel gemeldet sondern "nur" in KK-Inhaber eine nicht autorisierte Nutzung.

      Ich kenne da die Verfahrensweise nicht, denke aber nicht, dass PP da automatisch bei ebay einen Fall eröffnet.
      Du meldest den Artikel umgehend als nicht bezahlt!
      Du gehst jetzt über das Kontaktformular und meldest dort abweichende Daten deines VK und die Femdnutzung einer KK bei Bezahlung deiner Ware. Der Account sei offenbar gehackt.
      eBay müsste dann zumindest vorläufig den Account sperren, damit er nicht weiter in fremdem Namen und auf anderer Leuts Kosten einkaufen kann.
    • Hallo,

      habe ich gemacht, aber das geht nur über eine schriftliche Mitteilung und nicht über den Weg Problem klären > Zahlung nicht erhalten, weil eBay der Meinung ist zu wissen, dass ich ja am 26.11. per Paypal bezahlt wurde. Auch funktioniert es so nicht, wenn ich vorher "Zahlung erhalten" Markierung entferne.
      Die andere Frage ist wie man nun am geschicktesten gegenüber dem KK-Institut reagiert.

      Vielen Dank für die schnelle Hilfe : )

      ltdc
    • Das KK-Institut sperrt in solchen Fällen die Karte und stellt eine neue aus.

      Ich würde schildern, für welche Leistung, die ich auch erbracht habe, ich die Zahlung bekommen habe. Das nutzt dir nur nicht, wenn die Daten wirklich abgegriffen wurden.

      Nennst du mal den Account des betreffenden Käufers?
    • Also lauter Ware, die man auch wirklich zusenden muss - aber nicht unbedingt verfolgbar wegen des Preises.

      Schreib doch mal die VK, die bewertet haben, ganz freunlich an, ob Lieferadresse und Meldeadresse identisch waren und ob sie das selbe Problem mit diesem Käufer haben.

      Bei den VK, die Ware im Angebot haben, stellst du Fragen zu einem angebotenen Artikel. Dann ist die Kontaktaufnahme einfacher.
    • Es ist halt so merkwürdig das das ganze bis jetzt bei 2 von 20 Artikeln passiert ist und die Käufer allesamt auf den ersten Blick seriös erscheinen.
      Der andere Käufer, bei dem ich das Problem bei PP hatte (und verlor) war rmcdowell73
      Das hat halt alles ein Beigeschmäckle und bei 10% der Kunden mit gehacktem Account fragt man sich dann schon...
      rmcdowell hat übrigens auf meine Nachfrage, was das solle geantwortet:
      "Take this issue up with PayPal. Not my problem, and I never received the item."


      Der Code ist aber dennoch futsch.
    • und bei 10% der Kunden mit gehacktem Account fragt man sich dann schon...


      das liegt wohl an deiner "Ware"

      wenn du Dietriche oder Bunnykalender anbietest musst du auch mit entsprechendem Klientel rechnen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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