Trotz Widerruf mehr als 1 Jahr später Inkasso !

    • Trotz Widerruf mehr als 1 Jahr später Inkasso !

      ich habe über den account meines ex-manns bei legendmovies auf ebay filme gekauft:


      Bestellung 28.09.2010,
      Wiederruf 01.10.2010
      Mahnung 01.12.2011
      Inkassobrief 20.12.2011
      UNternehmen gibt an , meinen Wiederruf nicht erhalten zu haben, hat auch keine Ware versendet, da es gegen vorkasse sein sollte, und nun , mehr als 1 jahr später meldet er sich , und ich soll nun in der beweispflicht stehen... aber ich habe meine mails immer nach einiger Zeit automatisch löschen lassen vom account... was tun ? muss ich zahlen ?

      ich kann kaum glauben das sowas rechtens sein kann... wie steht ihr dazu? weiss jemand ne seite wo ich das anchschlagen kann ?? :wallbash
    • Solange keine Ware geliefert ist, läuft die Widerrufsfrist für dich nicht ab. Erkläre dies dem Inkasso-Unternehmen und widerrufe vorsorglich erneut.

      Hier der Link zum Account von legendmovies.
      Nicht gerade ein vertrauenswürdiges Bewertungsprofil.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • "Solange keine Ware geliefert ist, läuft die Widerrufsfrist für dich nicht ab. "



      Sicher ????



      "Erkläre dies dem Inkasso-Unternehmen und widerrufe vorsorglich erneut."



      schon erledigt , auch bei legendmovies



      ja ist die mediafinanz... ich hab denen gesagt das ich nichts bezahle und sie mir auch keine angst machen... kennst du die ??
    • kasyopaya schrieb:

      Sicher ????

      Ja, selbstverständlich! Etwas Lecktüre für dich: linksandlaw.info/fernabsatz-4-widerrufsrecht.html
      Lass dir auf keinen Fall etwas anderes erzählen oder dich einschüchtern.

      Wenn Mediafinanz involviert ist, vermute ich mal, dass hier System dahinter stecken könnte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • In der Tat scheint legendmovies eine merkwürdige Rechtsvorstellung zu haben oder systematisch nicht zustehende Beträge eintreiben zu wollen. Eigentlich müsste Mediafinanz auffallen, dass die Beträge nicht rechtmäßig erhoben werden. Aber vielleicht interessiert es auch nicht oder es werden falsche Angaben von legendmovies gemacht. Die Gründe müssen Spekulation bleiben.

      Hier mehrere gleichlautende Fälle:

      community.ebay.de/question/Kau…iesmediafinanz/2000012726
      123recht.net/Mediafinanz-Inkasso-wegen-Ebay-__f344700.html
      testberichte.ebay.de/vorsicht-…es?ugid=10000000139427214

      Schauen wir mal, wer hinter dem ebay-Account legendmovies und der Mediafinanz AG steckt (viel Spaß bei der weiteren Recherche):

      Impressum legendmovies:

      os logistik GmbH
      Oliver Schneider
      Altkoenigstr. 12
      65239 Hochheim
      Deutschland Telefon: 0900 - 55558899
      Fax: 03221 - 1282117
      E-Mail: info@legendmovies.de


      Impressum mediafinanz AG:

      mediafinanz AG
      Weiße Breite 5
      D-49084 Osnabrück

      Telefon +49 (0)541 2029-0
      Telefax +49 (0)541 2029-101

      Internet mediafinanz.de
      E-Mail info@mediafinanz.de

      Behördliche Zulassung

      Die mediafinanz AG ist ein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Osnabrück registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr.1 RDG. (AZ : 9 M 13).

      Handelsregister
      Amtsgericht Osnabrück HRB 202161

      Geschäftsführung
      Vorstand: Michael Grüßing
      Aufsichtsrat: Dr. Alexander Ey (Vorsitzender)
      Matthias Folkers, Dr. Arndt Sundermann

      Sitz der Gesellschaft: Osnabrück
      Amtsgericht Osnabrück HRB 202161

      Steuernummer 66/208/10083
      USt-IdNr.: DE261012421
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ein wiederspruch beim Inkasso kann so aussehen:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit widerspreche ich vollumfassend gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung zyx, welche nach Prüfung meinerseits als vollständig unberechtigt bezeichnet werden kann.
      Außerdem widerspreche ich ausdrücklich der Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten. Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.

      Mit freundlichen Grüssen,


      Lass dir von der Inkassobude keine Angst machen die können mal rein gar nichts.

      Akula

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Akula ()

    • Hallo kasyopaya,

      leider sind wir erst heute auf Ihr Problem aufmerksam geworden.
      Sie möchten wissen warum Sie Post von uns bekommen haben? Wir, die mediafinanz AG, handeln im Auftrag unseres Mandanten und helfen Ihnen gerne weiter. Über das unten angegebene Kontaktformular können Sie sich direkt an uns wenden. Einer unserer Experten wird sich zeitnah um Ihr Problem kümmern und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

      Gerne würden wir den vorliegenden Fall mit Ihnen besprechen, sodass den vorliegenden Fall bei zukünftigen Fällen verhindern können.

      service.mediafinanz.de/


      Mit freundlichen Grüßen
      mediafinanz
    • mediafinanz schrieb:

      Sie möchten wissen warum Sie Post von uns bekommen haben?

      Ich glaube, das würde gerne alle Leser hier wissen.

      mediafinanz schrieb:

      Gerne würden wir den vorliegenden Fall mit Ihnen besprechen, sodass den vorliegenden Fall bei zukünftigen Fällen verhindern können.

      Denn Fall sollten Sie lieber mit Ihrem Mandanten besprechen. Korrigieren Sie mich bitte: Es wurde ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, obwohl keine Ware versendet wurde. Auch einem Inkasso-Unternehmen sollte bekannt sein, dass hier die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sternchen schrieb:

      Mediafinanz kenne ich auch mit solchen Geschäftsgebahren,

      Ich kenne das aus meiner Zeit als EDV-Chef bei Creditreform.

      Die Sache ist ganz simpel. Inkasso bekommt vom Mandanten den Auftrag, die Forderung einzuziehen. Dabei ist die Lage ähnlich wie beim Anwalt: der hat zu machen, was der Mandant sagt. Also wird der vermeintliche Schuldner angeschrieben. Ist die Forderung unbegründet, schreibt man das dem Inkassoinstitut. Am besten unter dem Hinweis den biguhu hier auch reingeschrieben hat. Salopp formuliert: "Die Forderung ist unbegründet und geht mich nichts an, klären Sie das mit ihrem Mandanten und lassen Sie mich gefälligst in Ruhe."

      Ich kenne mediafinanz als seriöses Unternehmen das dann tatsächlich mit dem Mandanten Rücksprache hält und in Fällen offensichtlichen Missbrauchs auch schon mal den Schlitten auspackt. (braucht man bekanntlich, um Schlitten zu fahren ;) )

      Wenn die Inkassoleistung tatsächlich missbraucht wird, dann liegt das in 99,9% der Fälle wirklich am Mandanten und nicht am Inkasso. Die würden dann nämlich mal eben ihre Zulassung aufs Spiel setzen, daher sind die bei solchen Dingen recht komisch.

      mediafinanz schrieb:

      Gerne würden wir den vorliegenden Fall mit Ihnen besprechen, sodass den vorliegenden Fall bei zukünftigen Fällen verhindern können.

      Können wir gerne hier machen. Insbesondere würde mich interessieren, wie dieser Passus aus dem EP zustandegekommen sein soll:



      kasyopaya schrieb:

      und ich soll nun in der beweispflicht stehen...


      Denn das wäre nicht nur mir neu sondern sicherlich auch der ZPO. Den Blödsinn habt doch nicht ihr dem TE geschrieben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ähnlicher fall kauf bei ebay vergessen zu zahlen !!!!!!!

      servus aller seits =)


      habe folgendes problem hab ca. im märz was bei ebay ersteigert bei basic shop hatte es irgend wie übersehen, ungefähr vor einen monat haben die mich bei ebay angeschrieben mit einer mahnung die ich auch zeitgleich von denen per post erhalten habe ,hab nicht drauf reagiert weil ich dachte das der fall geschlossen wurde wegen eines nicht bezahlten artikel und jetzt vor ca. 2 wochen habe ich ein brief von mediafinanz inkasso bekommen mit dem fast drei fachen betrag was die ware eigentlich gekostet hat war schockiert und hab denke ich leider falsch gehandelt aus angst das noch mehr kosten auf mich zukommen würde habe dort angerufen und gesagt das sie es zum 11.07.12 von meinen konto abbuchen sollen habe die tage beim ebay händler nachgefragt ob die schon bescheid bekommen haben von mediafinaz das sie das geld von meinen konto abgebucht haben leider haben sie noch nichts von denen gehört bin leider erst jetzt auf diesen beitrag gestoßen.


      habe jetzt ein paar fragen ;

      habe gelesen das ich immer noch ein wiederrufrecht hätte weil ich noch keine ware von denen erhalte habe, wie kann ich das am besten wiederrufen ???

      kann ich meinen betrag zurück erstatten lassen oder am besten gleich zur bank gehen und denen sagen das sie das geld zurückbuchen lassen soll´n ????

      ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen bedanke mich schon mal im vorraus thx
    • Da hier wieder mediafinanz die Finger im Spiel hat, trenne ich mal ausnahmsweise nicht die beiden Themen. Es wäre aber wichtig zu wissen, wer dieser Händler ist, der auf rechtswidrige Weise das Geld von seinen Kunden einfordert. Kannst du bitte auf das ebay-Profil verlinken.

      Ansonsten ist deine Situation durch deine vorschnelle Entscheidung kompliziert geworden.

      l-v-n schrieb:

      kann ich meinen betrag zurück erstatten lassen oder am besten gleich zur bank gehen und denen sagen das sie das geld zurückbuchen lassen soll´n ????

      Da du die Einzugermächtigung erteilt hast, könnte ein eigenmächtiges Zurückholen nur noch mehr Probleme bereiten. Würde ich lassen. Da bleibt allenfalls der juristische Weg.

      l-v-n schrieb:

      habe gelesen das ich immer noch ein wiederrufrecht hätte weil ich noch keine ware von denen erhalte habe, wie kann ich das am besten wiederrufen ???

      Ja, widerrufen kannst du noch. In diesem Fall würde ich das per Einschreiben tun, vielleicht sogar mit Zeugen, denn die Gegenseite spielt hier ganz offensichtlich ein falsches Spiel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • l-v-n schrieb:

      servus aller seits =)

      ... ungefähr vor einen monat haben die mich bei ebay angeschrieben mit einer mahnung die ich auch zeitgleich von denen per post erhalten habe ,hab nicht drauf reagiert weil ich dachte das der fall geschlossen wurde wegen eines nicht bezahlten artikel ...

      ....habe jetzt ein paar fragen ;

      Ser vus zu rück :(

      ersteinmal: Ziemlich blauäugig, bei Finanzangelegeheiten die einen direkt selbst betreffen NICHT hinzugucken und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Wenn es um Geld geht, hört auch bei dem die Freundschaft auf. Deine naiven Gedankengänge "weil ich dachte das der fall geschlossen wurde wegen eines nicht bezahlten artikel" bleiben auch dein Geheimnis, solange du dich nicht dazu äußerst, rechtzeitig kümmern wäre gerade noch angemessen. Ich hoffe für dich, daß du noch aus der Nummer rauskommst.

      Ich hätte auch noch ein Frage zu deinem Post: Wo hast du deine Satzpunkte versteckt? Dein Beitrag liest sich besch...eiden. Kauf dir mal eine neue Tastatur!
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • l-v-n schrieb:

      nein habe nur dort angerufen gehabt und denen meine bankdaten telefonisch übermittelt das sie es mir den betrag am 11.07.12 abbuchen können.
      Also nochmal die Kurzfassung (korrigiere mich, wenn ich das nicht richtig kapiert habe):
      1. Ware bestellt und nicht bezahlt
      2. Mahnung von Inkasso mit Hauptforderung + Inkassokosten erhalten, Warenlieferung steht noch aus (???)
      3. den gesamten Mahnungsbetrag von Inkasso abbuchen lassen (Warenlieferung steht immer noch aus oder Artikel bereits bekommen?)
      Nachdem du bereits hast abbuchen lassen, willst du nun den Kaufvertrag widerrufen. Das kommt zu spät. Das Inkassobüro wird dir dein Geld freiwillig nicht zurückzahlen. Wenn das Geld weg ist, hast du dein stärkstes Argument bereits aus der Hand gegeben. Leb' mit dem Schaden, vielleicht lernst du daraus.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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