Geige fällt eBay-Regeln zum Opfer

    • Geige fällt eBay-Regeln zum Opfer

      Geige fällt eBay-Regeln zum Opfer
      05.01.2012, 09:58 Uhr | Andreas Lerg

      Eine über eBay erstandene antike Geige hielt ein Käufer für gefälscht und meckerte beim PayPal-Käuferschutz. Der eBay-Bezahldienst kann dann die Zerstörung der Ware anordnen. Der Käufer kam der Regelung nach und schlug das 2000-Euro-Instrument kurz und klein. Jedoch war die Geige gar keine Fälschung.
      Hier geht es zum kompletten Bericht

      :wallbash :wallbash :wallbash

      Wie sagen die meisten, die ein Problem mit ihrem Geschäftspartner haben?

      "Ich hab mich schon an eBay gewendet!"

      Das sieht man eindrucksvoll, was dabei heraus kommt!
    • forenuser schrieb:

      "Ich hab mich schon an eBay gewendet!"

      Ich werde meinen Kunden das zukünftig empfehlen: Bei Problemen wenden Sie sich bitte an eBay :lach:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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