Problem mit einem Käufer

    • Problem mit einem Käufer

      Hallo,
      gestern habe ich bei ebay ein Spiel von EA verkauft.In der Artikelbeschreibung hab ich angegeben das die disc in einem Neuwertigem Zustand ist.Dazu muss ich sagen das ich es für meinen Partner verkauft habe.
      Ich wusste selber nicht das EA seit 2-3 Jahren bei seinen spielen einen code beilegt..als kopierschutz.
      Wenn man ein Spiel dann Gebraucht erwirbt muss man sich im Konsolen-store einen neuen code kaufen.

      Heute schrieb mich dann der Käufer an.Ich erklärte ihm das das so bei EA ist und es auch klar war das es sich um ein Gebrauchtes Spiel handelt.
      Nun regt er sich natürlich auf das er das Spiel für einen Betrag von 45 € ersteigert hat und nun noch 10 Euro an EA zahlen muss.
      EA sagte selber das Gebrauchtkäufer ein Dorn in ihren Augen sind und sie daher diesen Preis bei Gebrauchtkäufen erheben.
      Selbst wenn man das Spiel im Geschäft Gebraucht kauft muss man die 10 € bezahlen.
      Und das er 45 Euro drauf bietet..dafür kann ich ja auch nichts..

      Hätte ich das gewusst hätte ich das natürlich angegeben.
      Nun hat sich der Herr gemeldet und fängt sogar an zu drohen....das er das ebay meldet ok das würde ich vielleicht auch so machen....
      Er meinte nun auch auf gut Deutsch das er mich als bevorzugten Verkäufer speichert hat und ich dann sehen werde was ich davon habe..

      Das ist das erste mal das mir so ein Fehler unterlaufen ist.Alle meiner fast 200 Bewertungen sind 100 % positiv.

      Wie soll ich mich denn da nun am besten verhalten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von .lieb. ()

    • Ersetze ihm doch die 10 Euro, die hättest du wohl auch weniger erhalten, wenn du diesen Umstand in der Artikelbeschreibung beschrieben hättest.

      Und dann sei froh, wenn es damit gut ist, denn die Eigenschaften, die du wohl angegeben hast, sind ja ohne diesen Code-Kauf nicht nutzbar. Also entspricht dein Artikel nicht der Beschreibung und das ist dann ein Mangel, den du nicht mit irgendwelchen AGB-Formulierungen ausschließen kannst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Das hab ich mir auch schon überlegt.Allerdings kann man diesen Code nur erwerben wenn man das Spiel besitzt.Habe ihm jetzt aber das Angebot gemacht das wir ihm heute das Geld für den Code überweisen.Vielleicht lässt sich das ja so lösen.
      Aber so sachen wie..ich habe sie gespeichert und bei ihren nächsten Auktionen werden wir ja sehen was ich mache..geht gar nicht!
    • Nein, das geht genauso wenig wie ein Spiel anzubieten, das der Käufer nicht nutzen kann...

      Sieh es mal aus der Perspektive deines Käufers. Wie würdest du dich fühlen, wenn du über eBay bei einem dir völlig Unbekannten ein Spiel kaufst, das nicht läuft, weil da ein wichtiges Detail 'vergessen' wurde zu erwähnen?
      Sofern nicht anders beschrieben, hat ein VK funktionstüchtige Artikel zu übereignen.

      Entschuldige dich bei deinem Käufer. Sei froh, wenn er dir das Spiel nicht zurück sendet und die kpl. Rückabwicklung fordert.
    • An sich funktioniert das Spiel ja.Nur nicht bei Gebrauchtkäufen online.
      Und in jedem games-laden wird dir dann auch gesagt das wenn Sie dieses Gebrauchtes Spiel von dem Entwickler kaufen müssen Sie zu Hause 10 Euro zu zahlen.
      So hat es der Entwickler entschieden damit die aus Gebrauchtverkäufen nochmal Geld raus schlagen können.
      Das ist bei EA seit 2010 so.
      Ich würde es ja zurück nehmen wenn er es so möchte..das Spiel ist sehr beliebt...aber dann schreib ich das auch dabei... :D
    • Gut, anderes Beispiel wenn auch irrwitzig aber vielleicht zur Verdeutlichung geeignet.

      Du kaufst einen Staubsauger und dein VK erklärt dir nach deiner Reklamation:

      Wieso, der funktioniert doch - aber nur an meiner Steckdose vom Typ XY. Wenn sie wollen, dass der bei Ihnen auch funktioniert, wenden Sie sich bitte an den Hersteller, damit er Ihnen so eine Steckdose zukommen lässt.


      Du hast eine Ware so zu übergeben, dass sie bei deinem Käufer auch funktioniert, sofern du nicht selbst gewisse Einschränkungen in der AB gemacht hat. Dein Käufer hat einen entsprechenden Vertrg mit dir geschlossen und umgekehrt. Jetzt hat dein Käufer ein Anrecht auf deine Nachbesserung, sofern die möglich ist. Das ist sie in diesem Fall.