Käufer macht mich für Versandsschaden verantwortlich

    • Käufer macht mich für Versandsschaden verantwortlich

      Hallo,







      ich hab vor 10 Tagen bei Ebay meinen alten PC verkauft, hier die Auktion:











      Die Sendung wurde in zwei Teilen verschickt, zum einen das Gehäuse mit eingebautem Netzteil, SSD und Laufwerk und zum anderen die Hardware: Grafikkarte, Mainboard, Soundkarte, CPU, RAM und die OVP und das Zubehör aller Komponenten. Alles in einwandfreiem Zustand, und von mir vor dem Versand auf Funktion geprüft.




      Nun habe ich heute Abend eine Mail bekommen, dass das Gehäuse kaputt , und dies auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen sei. Bilder wurden mitgeschickt, und der Schaden ist wirklich hart. Teile der Verkleidung vom Gehäuse sind rausgebrochen.
      Es ist aber so, das ich das Gehäuse in der OVP versendet habe, und innen Styroporteile und Luftpolster zur Auskleidung verwendet habe, die dem Gehäuse keinerlei Spiel gelassen haben.


      Die Schäden sehen wie folgt aus:
















      Ein weiterer Kritikpunkt von ihm, den ich auch nicht überprüfen kann ist, das der große Gehäuselüfter in der Front schleifen würde, bei mir ist ein solches Problem nie aufgetreten. (Ich habe ihm einen Ersatzlüfter angeboten, habe daraufhin bisher noch keine Antwort bekommen.)




      Hinzukommt, das ich in der Auktion angegeben habe, dass der PC 3 Monate alt ist, und ich dabei von der Erstbenutzung ausgegangen bin, die Hardware wurde schon einen Monat früher besorgt.




      Daraus resultierte jetzt nun folgende Rechnung seinerseits. Gehäuse kaputt, Restwert seines erachtens 30 €(Neupreis 100€), Wertminderung!? durch höheres Alter der Hardware 60-80€, was ich persönlich für einen schlechten Witz halte, da es A. dazu keine Richtlinien gibt und B. die Hardware davor auch in Läden rumgelegen ist, auf die Lebensdauer hat das ja keinen Einfluss.



      Er hat das ganze Recht offen gelassen und mir geschrieben das er erstmal über die Situation nachdenken muss, und ich seineserachtens 130€ des Auktionspreises kaputt gemacht hätte.
      Ich habe ihm daraufhin geschrieben, das ich das Paket mit bestem Gewissen verpackt habe und mir die Beschädigung nichtmal durch grobe Behandlung der DHL erklären kann und relativ wenig von seinen Rechnungen halte.
      Die Antwort steht noch aus.



      Meine Frage ist, wer ist jetzt im Recht, was kann mir passieren, und womit muss ich rechnen?




      Bin grad ziemlich deprimiert und angeknabbert, da ich versucht habe alles seinen Vorstellungen nach zu erledigen. :/




      Danke schonmal für die Antworten!




      PS: Verkauf war Privat, Geld wurde per Überweisung bezahlt. Der PC hat neu, alles in allem ca. 960€ gekostet, Hardwarepreis heute läge im günstigsten Fall bei 1000€

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tashi ()

    • Dumm gelaufen, und ich kann mir vorstellen, dass du dich ärgerst.
      Dem Grunde nach ist dein Käufer allerdings im Recht.

      Das fängt damit an, dass die Verkaufsverpackung nicht den Versandbestimmungen entspricht und für Einzelversand nicht geeignet ist. Die ist für Palettenversand ausgelegt. Entsprechend musst du dir den am Gehäuse entstandenen Schaden anrechnen lassen.

      Das gilt genauso für das Alter der Software. Da gilt nicht das Datum, ab wann du genutzt hast, sondern das Kaufdatum. Für Garantie und Gewährleistung ist dieses Datum auschlaggebend. Vergleiche es mit einem Fernseher, den du gebraucht kaufen würdest. Würdest du dich darauf einlassen, dass ein VK dir ein Gerät als neu verkauft, weil er die letzten 3 Jahre nicht dazu gekommen ist, ihn aufzustellen? Gut, der Vergleich ist extrem aber von der Sache her gleich.

      Im Endeffekt geht es hier nur darum, wie hoch die Wertminderung anzusehen ist. Ich persönlich halte die Rechnung deines Käufers jedenfalls nicht für überzogen.
    • Tashi schrieb:

      ich hab vor 10 Tagen bei Ebay meinen alten PC verkauft

      Wow, dann möchte ich dein aktuelles System sehen. Was du als alt bezeichnest, habe ich mir gerade etwa vergleichbar als neuen Rechner zusammen gestellt. Und ich habe recht hohe Ansprüche, weil ich meinen Rechner beruflich und privat sehr viel uns auch anspruchsvoll nutze. Nur für Powergamer ist er sicher nichts.

      Zur Sache:

      Ich habe auch immer ein ungutes Gefühl, wenn ich Rechner verschicken muss. Das beste, was man eigentlich machen kann, ist in der Tat die Originalverpackung des Gehäuses zu verwenden. Zusätzlich kann man über eine weitere größere Umverpackung nachdenken. Die OVP des Gehäuses hat in der Regel zwei große Styropor-Einschübe, die das Gehäuse passgenau aufnehmen und es quasi in dem Karton schweben lassen. So etwas scheinst du nicht verwendet zu haben, was man dir anlasten können wird. Um Palettenware handelt es sich meiner Meinung nach nicht. Ich habe alle meine Gehäuse und Rechner, die ich im Fachhandel bestellt habe, immer ganz gewöhnlich erhalten.

      Dennoch: Die Schäden zeugen von erheblich Gewalteinwirkung. Ich würde an deiner Stelle zunächst einen Versandschaden beim Transportunternehmen melden und da auch nicht so schnell locker lassen. Fruchtet dies nicht, könntest du in der Tat ein Problem bekommen.

      Der Gehäuselüfter dürfte ebenfalls ein Versandschaden sein.

      Für den einen Monaten Garantielaufzeit (nenne doch mal bitte das genaue Kaufdatum) halte ich 60-80€ für überzogen. Du hast ja auch nichts von einer Restgarantie geschrieben. Die teile haben aber, egal ob nun 3 oder 4 Monate alt, denselben Restwert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Na die Verpackung erscheint mir auch ganz und gar nicht ausreichend ! Wenn schon Gehäuse OVP sollte man die Styropor Formteile lassen wie sie sind und die Seiten noch zusätzlich mit Luftpolsterfolie füllen. Auch erweckt deine Artikelbeschreibung den Eindruck, dass du sehr viel Wert auf eine vernünftige Verpackung legst.
      Zum Versand: Ich biete ihnen an, das ich entweder zur Sicherheit den Scythe Mugen-CPU-Kühler von der CPU entferne, und seperat versende, oder dass das innere des PC`s komplett ausgepolstert wird. (Die Polsterung muss vor inbetriebnahme ZWINGEND entfernt werden, wird dies nicht gemacht übernehme ich keine Verantwortung oder sonstiges für die zu 100% sicheren Folgeschäden!)

      Wenn man schreibt das Garät ist "praktisch neu" und nur 3 Monate alt ist das eine zugesicherte Produkteigenschaft die der Käufer dann auch erwarten kann.
      Aus der Nummer konnst du nicht raus, ich würde Ihm erstmal etwas weniger anbieten (ca. 80€ ) und mal sehen was er sagt.
    • Mach es kurz

      Hallo,

      ich bin weder PC- noch Verpackungsexperte,aber es sieht aus den von meinen Vorrednern erläuterten Gründen schlecht für Dich aus.

      Wenn ich das Teil wie auf den Fotos zu sehen von Dir bekommen hätte,würde ich sofort einen Konfliktfall bei ebay erklären.

      Die Folge wäre höchstwahrscheinlich,daß Du mir den Preis in voller Höhe erstatten müßtest;natürlich müßtest Du mir das Wrack zurückschicken.Deine erhaltenen 765.- wären damit komplett weg und Du hättest einen de facto unverkäuflichen PC am Bein.

      Wenn Du dem Käufer entsprechendes Entgegenkommen ohne Feilscherei über irgendetwas bietest,bist Du das Teil erstens los und hast einen Großteil Deines Verkaufspreises gerettet.

      petergabriel
    • Naja, Peter, man kanns auch übertreiben mit dem Entgegenkommen. (Die 80 EUR für 1 Monat Lagerzeit ist ja wohl komplett Panne...)

      Das Gehäuse kostet neu 100 EUR.
      Darum gehts doch eigentlich nur. Netzteil und SSD sollten sowas gut vertragen haben.
      Da mir die Versandverpackung bzw. die Styro-Teile nicht so aussehen, als wären sie original, musst Du Dir das schon ankreiden lassen. Also würde ich ihm anbieten, das Gehäuse zu übernehmen und ihm das Geld zu erstatten.

      Auf die Nummer mit 3 oder 4 Monaten würde ich mich aber nicht einlassen. Restgarantie/-gewährleistung hast Du ja wohl nicht angeboten. Also kann er sich da auch nit darauf berufen und für die Funktion ist das nun wirklich Nebensache.
    • Hi

      Ich als Käufer würde bei der unzureichenden Verpackung einen großen Schadenersatz fordern, Gerät gegen Kohle Zug um Zug zurück + entstandene Anwendungen

      Hier sich als Verantwortlicher für den Schaden hinzustellen als wäre man Opfer eine bösen Käufers ist unterste Schublade, sei froh wenn der Käufer mit so wenig Schadenersatz zufrieden ist, kommt es zu einem Steitfall wirst du unterliegen und noch Anwalts und Gerichtskosten tragen

      mfg Stern
    • Sternchen schrieb:

      Hi
      Hier sich als Verantwortlicher für den Schaden hinzustellen als wäre man Opfer eine bösen Käufers ist unterste Schublade, sei froh wenn der Käufer mit so wenig Schadenersatz zufrieden ist, kommt es zu einem Steitfall wirst du unterliegen und noch Anwalts und Gerichtskosten tragen


      Jetzt mach doch mal langsam...
      Der TE stellt sich doch gar nicht als Opfer hin - jedenfalls verstehe ich das nicht so. Klar ist man erst mal angefressen, wenn man was verschickt, dass dann als Bruch ankommt. Und logischerweise sucht man erst mal nach Hilfe, erst recht, wenn der Empfänger dann ncoh so tolle Rechnungen aufmacht.

      Ich denke alle haben ihm hier klar gemacht, dass er aus der Nummer nicht rauskommt, da die Verpackung wohl nicht so wirklich toll war/ist. Dementsprechend kann sich der TE jetzt entscheiden und handeln. Von Anwalt und Gerichtskosten zu sprechn halte ich doch für etwas sehr verfrüht. Und Schadenersatz ist noch immer ein Ersatz eines Schadens und kein Schmerzensgeld für zugefügte seelische Leiden durch Anblick eines geschrotteten Rechnergehäuses.
    • der Schaden muß minimiert werden!

      Hallo,

      a)@rincewind:ich bin nicht in den Fall verwickelt.......ich habe nur in personalisierter Form(damit war der TE gemeint) gesagt,was ich als Betroffener tun würde/bereits getan hätte.Daher verbietet sich die Anrede an mich mit einem persönlichen "Du" in der Form,als ob ich unmittelbar Beteilgter wäre.

      Das von Dir angedachte "Feilschen" um €5,€10.- oder €20.- würde sofort dazu führen,präzise so zu verfahren,wie "Sternchen" es vorgeschlagen hat bzw.tun würde.

      b)@Sternchen:meiner Ansicht nach hast Du absolut recht!

      Allerdings scheint das dem TE(und noch mindestens einem anderen Forianer)absolut nicht bewußt zu sein:hier ist Offensive nicht zielführend,sondern nur Defensive(a la "Ich geb Dir nen Hunderter,wenn die Sache damit beendet ist") ratsam.

      Es ist ein gewaltiger Unterschied,ob er nur einen Hunderter verliert oder den kompletten Erlös(plus evtl.nicht geringe Rechtsverfolgungskosten draufsatteln muß).

      petergabriel
    • @Herrn petergabriel: An Sie war nur der erste Satz gerichtet. Der Rest geht an den TE. Leider kann ich das nicht mehr einfügen.
      Und ich reg mich über Ihr "Du" jetzt mal auch nicht auf^^

      BTT: Das hat nix mit Feilschen um 10 EUR zu tun. Wenn der Käufer einen Transportschaden reklamiert ist das ein Ding. Dies aber mit einer dubiosen Zusatzforderung zu kombinieren (80 EUR für was?) halte ich für nicht angebracht.
      Wenn der K darauf bestehen sollte, dann würde ich ihm anbieten, das Geschäft rückgängig zu machen.
      Der Hunderter für das Gehäuse ok (schrauben hätte er ja eh müssen) - das hatte ich ja schon geschrieben, aber dann nochmal 10% für einen Monat Nichtnutzung? Never. Da würde ich lieber den Kram zurücknehmen, den K die Versandkosten erstatten und ggf noch nen Zehner als Spritgeld.

      Den Transportschaden würde ich dann selbst beheben. Mit nem neuen Gehäuse drum verkauft sich das Teil nämlich bestimmt ein zweites Mal recht gut.

      Warum man hier dann gleich auf Gerichtskosten o.ä. rumreiten muss ist mir immer noch nicht klar. Der TE hat erst mal nur gefragt, wer Recht hat und was jetzt passiert/passieren kann....
    • Ich weiß ja, dass manches schriftlich schwer auszudrücken ist oder es eben durch den fehlenden Tonfall auch schon mal schwieriger sein kann, etwas ganz klar zuzuorden.
      Schon aus diesem Grund ist es mir nicht erklärlich, warum ihr euch jetzt angiftet.

      Man kann doch verschiedene Meinungen haben oder Aussagen um andere Aspekte ergänzen, ohne dass das gleich persönlich gewertet werden muss.
    • @Rincewind: Schon die gewählte Überschrift in diesem Thread lässt erkennen das der TE sich hier als Unschuldslamm sieht, obgleich er hier das Gegenteil darstellt, nämlich den allein Verantwortlichen für den Schaden wegen unsachgemäßer Verpackung!

      Wen soll der Käufer denn sonst verantwortlich machen, das Transportunternehmen sicher nicht, das muss der TE auch tun und einen Antrag auf Regulierung eines Transportschadens stellen als Vertragspartner desselben, und das hätte ich schon sofort nach Kentniss des Schadens getan, egal welches Ergebnis hier heraus kommt und zeitgleich dem Käufer entweder angeboten kostenlosen Ersatz für die beschädigten Teile zu leisten, oder ihn monitär in gleicher Höhe befriedigen, alles andere ist kleinliche Erbsenzählerei im falschen Moment

      Zu dem anderen Thema würde ich mich nicht äußern, Rechnung liegt ja vor und wurde sicherlich mitgeschickt und aus dieser geht die Länge der Garantie ja klar hervor, egal ob die Teile vor dem Einbau einen Monat länger rumgelegen haben, ansonsten würde ich es halten, das ein KFZ zum beispiel ohne Zulassung immer noch als Neuwagen gilt solange es noch absolut identisch weiter gebaut wird

      An den TE: Also Ball flach halten und den richtigen Schaden zu >100% ersetzen wäre die einzige richtige Reaktion
    • Sternchen schrieb:

      und den richtigen Schaden zu >100% ersetzen


      Genau darum geht es doch. Wie hoch ist der Schaden tatsächlich.


      Der TE musste eine Überschrift finden. Da sollte sich doch keiner an vermeintlichen Formulierungsschwächen aufhalten, zumal es da um eine sachliche Feststellung des Problems geht.
      In seinem Posting wurde durchaus deutlich, dass er fragt, ob das seine Richtigkeit hat. Da sollte doch keiner überinterpretieren.
    • Vielen Dank erstmal für die Antworten



      @biguhu Ich hab mir ein kleines energiesparendes System zugelegt, da ich in einer Studentenbude einen solchen Stromfresser nicht gebrauchen kann. :)




      Die Situation hat sich jetzt wie folgt entwickelt, ich habe heute Morgen eine Mail von ihm bekommen, in dem er mir mitteilte das er vom Kauf zurücktreten will, was ich ehrlich gesagt aus finanziellen Gründen nicht sonderlich toll finde.

      Seine Argumente sind: Die Beschreibung würde abweichen, die Komponenten würden nicht der Beschreibung entsprechen(wobei ich hier nicht weis was er meint), und da das Gehäuse kaputt ist.



      Ich habe ihm jetzt Vorgeschlagen, das ich ihm das Gehäuse ersetze, entweder durch Überweisung des aktuellen Preises, oder durch Zusendung eines neuen Gehäuses durch ein Internetversandshaus.

      Dem PC lag noch eine Kopie von Dirt3, bzw. ein Steamcode, den ich im unteren Teil noch mit angegeben habe, der Verkäufer hat mir geschrieben, dass der Code abgelaufen wäre. Da ich es nicht nachprüfen kann habe ich ihm angeboten, einen neuen Code nachzusenden, da ich keine sonderliche Lust habe, noch mehr Stolpersteine aufzubauen.



      Bin ich als privater Verkäufer zu diesen Nachleistungen Verpflichtet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tashi ()

    • Und ich will mich nicht als Opfer darstellen, ich war der Meinung dass das Gehäuse gut genug gesichert war, aber anscheinend war dem nicht so.
      Ich war nur über die Größe des Schadens irritiert, normalerweise passiert das nicht, wenn das Gehäuse, selbst wenn ein Teil der Polsterung wegfällt im Karton nur 2 cm Spiel haben könnnte. Konjunktiv, Konjunktiv, Konjunktiv.
    • Biete ihm an, dass Du ihm wahlweise ein neues Gehäuse samt moniertem Lüfter besorgst. Alternativ € 100,- (für Gehäuse, Lüfter und den Ärger).

      Zum Alter der Hardware äussere Dich bei diesem Angebot nicht weiter. Schau, was passiert. Nach der Antwort des Käufers lohnt es sich eventuell, weiter zu diskutieren.

      Cheers
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Du musst dich nicht auf eine Rückabwicklung einlassen.

      Dein Käufer hat bei einem Privatverkäufer einen Artikel gekauft. Er hat kein Widerrufsrecht.

      Er hat Anspruch darauf, dass der Artikel im beschriebenen und funktionstüchtigen Zustand ist. In diesem Zusammenhang ist es dein Recht nachzubessern.
    • *alte_eule* schrieb:

      Du musst dich nicht auf eine Rückabwicklung einlassen.

      Dein Käufer hat bei einem Privatverkäufer einen Artikel gekauft. Er hat kein Widerrufsrecht.

      Er hat Anspruch darauf, dass der Artikel im beschriebenen und funktionstüchtigen Zustand ist. In diesem Zusammenhang ist es dein Recht nachzubessern.



      Danke :) Gut, das habe ich ihm ja jetzt vorgeschlagen. Mal sehen was er dazu meint.
    • Es geht um Rücktritt vom Kauf

      Hallo,

      Du kannst ihm anbieten,was Du willst,aber wenn er auf Rückabwicklung besteht,hast Du keine Wahl,außer das Gerät zurückzunehmen(Versand auf Deine Kosten) und die Bezahlung für das Gerät zu erstatten.

      Wenn das Wort "Rückabwicklung" oder "Rücktritt" in der Mail steht,bleibt Dir höchstens übrig,höflich und nett danach zu fragen,ob das sein "letztes Wort" ist.

      Ich selbst würde auf irgendwelche halbgaren Deals nicht eingehen.Falls Du Dich zierst,mußt Du als nächstes mit einer Konflikterklärung durch Ebay rechnen sowie anwaltlicher Post,die Dich zusätzlich was kostet.

      Und nerve jetzt nicht mit "....bin ich als Privatverkäufer verpflichtet....."(und ähnlichem Gesülze),denn die Antwort lautet:Ja,Du bist!

      petergabriel