petergabriel schrieb:
Hallo,
Du kannst ihm anbieten,was Du willst,aber wenn er auf Rückabwicklung besteht,hast Du keine Wahl,außer das Gerät zurückzunehmen(Versand auf Deine Kosten) und die Bezahlung für das Gerät zu erstatten.
Wenn das Wort "Rückabwicklung" oder "Rücktritt" in der Mail steht,bleibt Dir höchstens übrig,höflich und nett danach zu fragen,ob das sein "letztes Wort" ist.
Ich selbst würde auf irgendwelche halbgaren Deals nicht eingehen.Falls Du Dich zierst,mußt Du als nächstes mit einer Konflikterklärung durch Ebay rechnen sowie anwaltlicher Post,die Dich zusätzlich was kostet.
Und nerve jetzt nicht mit "....bin ich als Privatverkäufer verpflichtet....."(und ähnlichem Gesülze),denn die Antwort lautet:Ja,Du bist!
petergabriel
Treten Sie immer so respektlos auf?