Käufer macht mich für Versandsschaden verantwortlich

    • petergabriel schrieb:

      Hallo,

      Du kannst ihm anbieten,was Du willst,aber wenn er auf Rückabwicklung besteht,hast Du keine Wahl,außer das Gerät zurückzunehmen(Versand auf Deine Kosten) und die Bezahlung für das Gerät zu erstatten.

      Wenn das Wort "Rückabwicklung" oder "Rücktritt" in der Mail steht,bleibt Dir höchstens übrig,höflich und nett danach zu fragen,ob das sein "letztes Wort" ist.

      Ich selbst würde auf irgendwelche halbgaren Deals nicht eingehen.Falls Du Dich zierst,mußt Du als nächstes mit einer Konflikterklärung durch Ebay rechnen sowie anwaltlicher Post,die Dich zusätzlich was kostet.

      Und nerve jetzt nicht mit "....bin ich als Privatverkäufer verpflichtet....."(und ähnlichem Gesülze),denn die Antwort lautet:Ja,Du bist!

      petergabriel



      Treten Sie immer so respektlos auf?
    • petergabriel schrieb:

      Du kannst ihm anbieten,was Du willst,aber wenn er auf Rückabwicklung besteht,hast Du keine Wahl,außer das Gerät zurückzunehmen(Versand auf Deine Kosten) und die Bezahlung für das Gerät zu erstatten.

      Das stimmt so nicht. Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung. Dies würde durch ein neues Gehäuse geschehen. Eine direkte Rückabwicklung wäre reine Kulanz des TE.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Tashi schrieb:

      Geld wurde per Überweisung bezahlt.


      Das bedeutet im Klartext, sowohl eBay als auch PP sind außen vor. Andernfalls hätten die sich freibeuterisch bei dir bedienen können und dich zur Rückabwicklung zwingen.


      Ich betone nochmals, dein Käufer hat "lediglich das Recht" von dir Ware im beschriebenen Zustand zu erhalten.
      Eigentlich trägt er auch das Risiko auf dem Versandweg.
      Ausnahme: Du hast nicht richtig verpackt. - Und das sehen wir hier so.
    • *alte_eule* schrieb:

      Noch etwas ganz generell dazu.

      Bleib immer freundlich und hilfsbereit bei allem, was du an Kommunikation mit ihm hast. Versetze dich in seine Lage. Wie würdest du jeweils an seiner Stelle reagieren, wenn du zunächst einmal viel Geld für "Bruch" ausgegeben hast.

      *alte_eule* schrieb:

      Tashi schrieb:

      Geld wurde per Überweisung bezahlt.


      Das bedeutet im Klartext, sowohl eBay als auch PP sind außen vor. Andernfalls hätten die sich freibeuterisch bei dir bedienen können und dich zur Rückabwicklung zwingen.


      Ich betone nochmals, dein Käufer hat "lediglich das Recht" von dir Ware im beschriebenen Zustand zu erhalten.
      Eigentlich trägt er auch das Risiko auf dem Versandweg.
      Ausnahme: Du hast nicht richtig verpackt. - Und das sehen wir hier so.


      Okay, naja, dann werde ich nachbessern.

      Das mit dem Spiel hat sich erledigt, ist noch immer gültig, sofern man auf das Internet vertraut. Damit wäre ein, zwar marginaler, aber immerhin ein Punkt abgearbeitet.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich betone nochmals, dein Käufer hat "lediglich das Recht" von dir Ware im beschriebenen Zustand zu erhalten.

      biguhu schrieb:

      Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung. Dies würde durch ein neues Gehäuse geschehen.
      Müßte der VK deshalb nicht auch zusätzlich die Arbeitskosten für den Umbau tragen oder zu seinen Lasten den Umbau selbst vornehmen?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      biguhu schrieb:

      Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung. Dies würde durch ein neues Gehäuse geschehen.
      Müßte der VK deshalb nicht auch zusätzlich die Arbeitskosten für den Umbau tragen oder zu seinen Lasten den Umbau selbst vornehmen?

      Ja, müsste er, weshalb ich es nicht als die sinnvollste Lösung halte. Aber das muss der TE nun selber entscheiden. Ich denke auch, dass eine Rückabwicklung die geschmeidigste Lösung wäre.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hm, zu dem Argument. Mit dem Verkäufer war ausgemacht, das ich die Hardware gesondert verschicke, und er hat Vorgeschlagen das er das auch selber zusammenbauen wird.

      Somit hatte die reguläre Hardware nichts dem Gehäuseschaden zu tun, oder? Selbst wenn ich das ganze zusammenbauen soll, muss ich es eh wieder in Einzelteilen verschicken, weil sonst die Sicherheit der Hardware nicht gewährleistet ist.

      z.b. kann die CPU-Kühler-Einheit nur demontiert werden, wenn das Mainboard komplett rausgenommen wird. Beim Einbau gibt es das gleiche Spiel.
    • Tashi schrieb:

      Mit dem Verkäufer war ausgemacht, das ich die Hardware gesondert verschicke, und er hat Vorgeschlagen das er das auch selber zusammenbauen wird.

      Das heißt, der Käufer versteht was vom Basteln und ist in der Lage, aus Einzelteilen wieder einen funktionierenden Rechner zusammenzubauen. Das ist doch schonmal ein fortschrittlicher Ansatz und man kann von einem kompetenten Partner ausgehen. Biete ihm doch an, ein gleiches Gehäuse nachzuliefern (Vorschlag war schon gemacht worden) oder den Gegenwert bis zum Neupreis (Bezug: Preisangabe eines HW-Versenders) zu erstatten. Dann hätte er die Möglichkeit, sich selbst ein Gehäuse seiner Wahl zu bestellen. Die Differenz plus oder minus müßte er dann selber verantworten, wenn er sich zu einem anderen Modell entschließt. Auf Schmerzensgeld oder anderer Fantasieforderungen wegen nicht sofortiger Verfügbarkeit des Rechners würde ich mich nicht einlassen. Damit hätte er auch bei einem kommerziellen Versender keine Chance.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • So zur weiteren Entwicklung, er hat mir bisher noch nicht weiter geantwortet. Ich war heute bei der Post um einen Antrag auf Transportschadensüberprüfung zu stellen( ich nenne es jetzt einfach mal so). Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Empfänger das machen muss.
      Er wollte das aber in einer vorigen Mail das ich das, mit ein paar Fotos die er mir zusendet mache. Was passiert wenn er nicht zur Post gehen will? Bzw. er zum Beispiel sagt, dass er das Paket mir zuschickt, und ich dann zur Post gehen soll. Geht das so?



      Ein weitere Frage zu der Angabe des Alters des PC´s, ich hab grad nochmal die Rechnungen durchgeschaut, die Hardware wurde mir Ende September zugeschickt, der PC wurde am 20.1.12 bei Ebay eingestellt. Erstmal gilt die Altersabgabe ab Angebotsende oder Anfang. Dazu kommt das die Hardware genau genommen erst vor 4 Monaten an mich versendet wurde, also nichts mit 4,5.

      Nun zur Formulierung, ich hatte in der Auktion nur angegeben wie alt der PC ist, also vor ungefähr 3 Monaten zusammengebaut, ich habe nicht ausformuliert dass die Hardware 3 Monate alt ist.

      Was gilt hier?



      Danke im übrigen für eure bisherige Hilfe! :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tashi ()

    • Mein gesunder Menschenverstand sagt mir dass das Schwachsinn ist, da zuviele Schritte dazwischen liegen. ;) Ich will nur auf Nummer sicher gehen, bisher ist bei mir bei Ebay immer alles glatt gelaufen, auch bei Verkäufen die in die Preisklasse gingen. Sieh es mir bitte nach. ;)
    • Tashi schrieb:

      Ich war heute bei der Post um einen Antrag auf Transportschadensüberprüfung zu stellen( ich nenne es jetzt einfach mal so). Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Empfänger das machen muss.
      Das wird üblicherweise so gehandhabt. Der Empfänger muß reklamieren, obwohl der Absender der Vertragspartner des Versandunternehmens ist. Du als Absender bleibst auch weiterhin Vertragspartner.

      Aber egal. Die Chance einen Versandschaden vom Versandunternehmen anerkannt zu bekommen ist gering. In Deinem Fall ist z.B. kein Schaden an der Umverpackung zu sehen. Wie soll da ein Versandschaden nachgewiesen werden können? Hast Du mal die betreffenden AGB und Versandbedingungen durchgelesen?

      Die Frist ist übrigens sieben Tage!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Fairhandel schrieb:

      Tashi schrieb:

      Ich war heute bei der Post um einen Antrag auf Transportschadensüberprüfung zu stellen( ich nenne es jetzt einfach mal so). Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Empfänger das machen muss.
      Das wird üblicherweise so gehandhabt. Der Empfänger muß reklamieren, obwohl der Absender der Vertragspartner des Versandunternehmens ist. Du als Absender bleibst auch weiterhin Vertragspartner.

      Aber egal. Die Chance einen Versandschaden vom Versandunternehmen anerkannt zu bekommen ist gering. In Deinem Fall ist z.B. kein Schaden an der Umverpackung zu sehen. Wie soll da ein Versandschaden nachgewiesen werden können? Hast Du mal die betreffenden AGB und Versandbedingungen durchgelesen?

      Die Frist ist übrigens sieben Tage!



      Das leuchtet ein, nur sollte der Form halber denke ich jede Möglichkeit in Betracht gezogen werden.

      Ich werde das Gehäuse zum jetztigen Zeitpunkt eh ersetzen, ich warte nur noch auf die Antwort.
      Bevor mich jetzt wieder jemand zum nächsten Abschnitt, wegen rumnerverei anmacht, mir kommt die Beschädigung am Gehäuse nur komisch vor, weil:

      -Das Gehäuse für extreme Belastungen (Schlagschäden usw. konzipiert wurde)
      -Der Plastikrahmen unter dem Gehäuse nicht mit der Verschalung die weggebrochen ist verbunden ist. Ich kann mir noch immer nicht erklären wie beide Teile wegbrechen, normalerweise, wenn es durch ein Styroporteil weggedrücket wird, und es an der Verschraubung bricht(wie in dem Fall) hätte dem Rahmen nichts passieren dürfen. Bei so einem Schaden muss man meines erachtens eigentlich etwas an dem Karton sehen.
      - Das Gehäuse war an der beschädigten Stelle am besten gepolstert(unten und seitlich).

      Naja, wie dem auch sei, ich hoffe er antworte mir bald, damit ich die ganze Sache abhaken kann.
    • Die Versandunternehmen (alle!) behandeln manchmal (nicht immer) die Versandstücke nicht so, wie der Vertragspartner es annehmen würde.

      Im TV war mal ein Bericht über Versanddienste, bei dem ein Fahrer beim Einladen seiner Pakete in den Transporter gezeigt wurde. Er wollte gerade ausholen und ein Paket in gewohnter Manier auf die Ladefläche werfen, als er sich angesichts der Kamera eines besseren besann und das Paket vorsichtig auf ein anderes stapelte. Einmal in seinem Leben hat er wohl mal nachgedacht!

      Falls mit Deinem Paket so umgegangen wurde, muß nicht unbedingt die Umverpackung Schäden davontragen. Innere Teile können sich aber aus der (vielleicht spärlichen) Polsterung lösen und umherfallen und sich dabei zerlegen.

      Falls man nicht einen (idealerweise von außen erkennbaren) Schaden gleich bei Zusteller reklamiert, hat man wenig Chancen. Egal was und wie es passiert ist.

      Du brauchst keine Vermutungen, sondern:
      Beweise, Beweise, Beweise

      Es wird nichts bringen (außer lädierte Nerven). Gehe in Dich und mache den Versand das nächste mal besser!
      Wenn mal Dinge schief laufen kann man nicht immer einen (anderen) Schuldigen finden. Man sollte auch mal die Dinge akzeptieren.

      Schau mal, ist das wirklich eine ausreichende Polsterung?
      Bilder
      • bsiix5pfx4yr.jpg

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    • Es waren ja keine inneren Teile, hier eine Zeichnung zum besseren Verständnis:





      [Blockierte Grafik: http://www10.pic-upload.de/08.02.12/q3mmpm8zw78f.jpg]



      Rot: Fixierung im Metallgehäuse

      Gelb: Stelle an der Unterrahmen und hintere Verschalung getrennt sind

      Blau: Beschädigter Bereich



      Ich bin einfach schlicht und einfach der Auffassung, das Teil geht nur so kaputt, wenn man es auf die Kante fliegen lässt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tashi ()

    • Tashi schrieb:

      Es waren ja keine inneren Teile
      Oh, ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meinte im Karton befindliche innere Teile, sprich den Artikel insgesamt.

      Wenn Du mehr Polsterung benutzt hast, als auf dem Foto ersichtlich, warum hast Du das fehlerhafte Foto nicht beim Käufer als irreführend angemahnt?
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