Käuferschutz - schlechte Erfahrung

    • Käuferschutz - schlechte Erfahrung

      Hallo,
      habe meine erste Erfahrung mit dem E-Bay Käuferschutz gemacht. Von wegen Käuferschutz! Ich wurde das Gefühl nicht los, dass es einfach darum geht, den Käufer abzuwimmeln bis er aufgibt.

      Zum Hergang (Kauf am 4.12.2011, am 17.2.2012 noch nicht abgeschlossen):
      Da eine Handy-Lieferung nicht vollständig war (Wert 173 Euro, Handy fehlte, nur Zubehör kam an) und der Verkäufer sich merkwürdig verhielt, hatte ich Käuferschutz beantragt. Nach meiner Schilderung des Falles und etlichem Hin und Her, wurde ich aufgefordert, die unvollständige Lieferung zurückzusenden. Das habe ich dann auch getan. Als Beweis musste ich die Sendungsverfolgungsdaten an Pay-Pal senden (und dann würde ich mein Geld zurückerhalten, hiess es): habe ich auch getan. Dann wie aus heiterem Himmel die Nachricht: die Nummer sei ungültig und der Zitat "Fall" sei Zitat "geschlossen". Es ist nicht zu fassen. Aber ich habe nicht aufgegeben und Beschwerde eingereicht. Wieder Mails und ich solle Beweise einreichen. Habe ich gemacht: E-Mail mit 3 PDF Dateien. Und so ging's weiter: Paypal könne aus Sicherheitsgründen keine Attachments lesen. Ich müsse diese Faxen oder hochladen. Eine sehr komplizierte Anleitung lag bei:


      Guten Tag, xxxxxxx

      Vielen Dank für die Informationen, die Sie uns als Dateianhang geschickt haben. Leider können wir aus Sicherheitsgründen keine Dateianhänge öffnen.
      Sie können den Dateianhang aber direkt in Ihrem PayPal-Konto hochladen oder uns die Informationen per Fax schicken.
      1. Hochladen:
      Geben Sie www.PayPal.de/namensaenderung in
      • Ihren Browser ein, und loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein. Wenn Sie den
        Grund "Heirat, Scheidung usw." auswählen, wird Ihnen angezeigt, wie Sie die
        Informationen hochladen können. Geben Sie dem Dokument einen treffenden Titel
        und geben Sie die Fallnummer mit an
      • Schreiben Sie dann eine E-Mail an beschwerde@paypal.de, damit das Fax
        zeitnah an den Fall angehängt wird.
      2. Faxen:

      Sie können uns die Unterlagen auch faxen. Erstellen Sie bitte selbst ein
      Faxdeckblatt, auf dem Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und falls vorhanden
      die entsprechende Bearbeitungsnummer angeben. Dann einfach faxen an: 0049(0) 180
      500 66 46 .


      Am günstigsten wäre es, wenn Sie uns in diesem Fax auch noch einmal den Sachverhalt schildern.
      Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.


      Viele Grüße,
      xxxxxxx
      PayPal-Kundenservice




      Man beachte: Grund "Heirat, Scheidung usw."! oder "falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter". Helfen? Nein! Abwimmeln, zermürben! Das nenne ich Kundendienst!

      Ironie off. Die Hürden zu seinem Recht zu kommen sind sehr hoch. Man muss sich einer komplizierter Prozedur unterwerfen, kriegt immer wieder E-Mails in denen man aufgefordert wird nochmals und nochmals den Fall zu schildern, hat mit wechselnden Sachbearbeitern zu tun. Der überfreundliche Ton ist der blanke Hohn! Eine Frechheit, was hier abgezogen wird. Die 173 Euro sind wahrscheinlich weg....

      Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht. Wer kann von einer positiven Erfahrung berichten? Wer ist in den Genuss des Käuferschutzes gekommen? Bitte meldet euch!

      Vielen Dank im Voraus.

    • Was PayPal betrifft, da kann ich Dir nicht viel sagen. Nur soviel: Der Käuferschutz von PayPal ist ist eine reine Kulanz-Sache.

      Aber Du hast auch noch andere Möglichkeiten, als dich nur auf eine Pseudo-möchte-gerne-Bank zu verlassen.

      Mehr dazu hier:
      cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…rid=ziviles_mahnverfahren

      Nenne uns doch mal bitte die Auktion. Nicht das dein VK dort geschrieben hat, das es nur um das Zubehör geht.
    • Ganz richtig was Sternchen schreibt.
      Vorher würde ich (falls nicht bereits geschehen),

      entweder den VK zur Komplettlieferung (Frist 14 Tage) auffordern,

      oder,

      aus den benannten Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und den VK mit Fristsetzung von 14 Tagen auffordern, alle geleisteten Zahlungen zu erstatten.

      Beide Möglichkeiten gleich unter Androhung von Rechtsmitteln.

      Falls diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, die genannten Schritte einleiten.


      Was mich interessiert: Wie "merkwürdig" hat sich der VK verhalten?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Hallo Fairhandel,

      auch dir herzlichen Dank für deine Tipps.

      Fairhandel schrieb:

      Was mich interessiert: Wie "merkwürdig" hat sich der VK verhalten?
      Merkwürdig war, dass sich der VK immer sehr viel Zeit liess, auf meine Mails und SMS zu reagieren. Erst als ich Paypal-Käuferschutz beantragt habe, kam plötzlich Schwung in die Sache. Leider noch ohne Erfolg. Merkwürdig war auch die schlechte Verpackung. Ohne ein einiziges Klebeband zu durchschneiden oder den Karton aufzureissen, was es mir möglich, die Handybox aus dem Paket zu nehmen. Man hätte auch vermuten können, dass jemand das Handy während des Versandes geklaut hat. Aber warum hat der mutmassliche Täter das Ladekabel, das Headset nicht gleich mitgeklaut.....?
      Der Verkäufer meinte, das Handy sei gestohlen worden und hat mir mitgeteilt, dass er zur Kripo gehen wolle. Man könne anhand der IMEI-Nr. herausfinden, wer das Handy hätte. Deshalb und aufgrund der Paypal-Aufforderung habe ich das Paket mit dem Zubehör zurückgesandt an den VK, wo es auch angekommen ist.
      Es bleibt also spannend....

      In der Zwischenzeit hat mir ein weiterer Sachbearbeiter per E-Mail mitgeteilt, dass er die hochgeladenen Dateien nur erhalten und an die Fachabteilung weitergleitet hätte. Wie schön.... Ich vermute, dass sich nächste Woche ein weiterer Sachberarbeiter, auf jeden Fall keiner der letzten drei, wieder melden wird und der wird mich vermutlich auffordern ihm den Fall nochmals zu schildern oder Papal wird mitteilen, dass eine Frist abgelaufen sei oder entschieden worden sein (vom Paypal-Orakel oder so...), dass der Fall nun definitiv abgeschlossen sei...das ganze ist filmreif. Anschauungsunterricht zum Thema: wie wimmle ich erfolgreich einen Kunden ab.

      Eigentlich war ich ja sehr gespannt auf positive Erfahrungen mit dem "Käuferschutz". Aber es kamen (noch?) keine. Könnte es sein, dass die positiven Erfahrungen mit dem "Käuferschutz" so rar sind???

      Auf der Ebay-Seite stehen beim Käuferschutz die Adjektive: einfach, schnell, kostenlos.
      ALLES QUATSCH. Ehrlich wäre: kompliziert, langwierig, teuer.
      Teuer: es hat mich schon unzählige Stunden gekostet zu meinem Recht zu kommen.

      Meine Empfehlung: Paypal vergessen, Konto auflösen und überdenken, ob man Ebay weiter unterstützen sollte.

      Schönen Abend allseits ;)
    • ebay-gefrusteter schrieb:

      Auf der Ebay-Seite stehen beim Käuferschutz die Adjektive: einfach, schnell, kostenlos.
      ALLES QUATSCH. Ehrlich wäre: kompliziert, langwierig, teuer.
      Teuer: es hat mich schon unzählige Stunden gekostet zu meinem Recht zu kommen.

      Meine Empfehlung: Paypal vergessen, Konto auflösen und überdenken, ob man Ebay weiter unterstützen sollte.




      Gehörst du etwa noch zu der Gattung Mensch der glaubt was in Werbeversprechen vorgegaukelt wird :?:

      Ebay wirbt mit dem Paypal Käuferschutz da sie an jeder Paypal Zahlung verdienen und ihnen deshalb daran gelegen ist das so bezahlt wird

      Eine Alternative dazu hast du nicht, außer du kaufst Handys so wie ich, im Nahbereich per Barzahlung bei Abholung und Überprüfung des Handys bevor ich nur einen € aus der Hand gebe

      Ansonsten bleibe ich bei Ebay, anderweitig kann ich keine Schnapper machen, auch wenn es eine gewisse Betrugsquote bei meinen Käufen gibt, unterm Strich stimmt die Rechnung trotzdem
    • Na ja, Sternchen, Ebay & Paypal sollten sich schon an ihre Versprechen halten, sonst wird's unglaubwürdig und seltsam.

      Mal sehen was das 'Paypal-Orakel' :D noch von sich gibt.
      Wenn das weiterhin so abgeht, wäre das ein Fall für die einschlägige Presse: c't - Vorsicht Kunde!

      Eine Alternative wäre hier noch über das Forum möglich. Es gibt hier (wie auch in anderen Foren) ein Mitglied namens PayPal Webhilfe, welches ein Paypal-Mitarbeiter* ist. Dieser hat sich schon öfter hier bei Paypal-spezifischen Problemen eingeschaltet. Die konkreten bisherigen Ergebnisse (Erfolge) sind mir nicht bekannt. Es wäre aber mal vielleicht einen Versuch wert, ihn anzuschreiben.

      * möglicherweise auch verschiedene Mitarbeiter
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Die Paypal-Webhilfe macht im Prinzip nichts anderes als die Anfragen an die "normalen" Paypal-Supporter weiterzuleiten. Ab dem Punkt geht dann alles seinen gewohnten Gang mit dem mehr oder weniger sichtbaren "Erfolg".

      Quelle: eigene Erfahrungen in einem anderen Board.
    • ebay-gefrusteter schrieb:

      Nach meiner Schilderung des Falles und etlichem Hin und Her, wurde ich aufgefordert, die unvollständige Lieferung zurückzusenden. Das habe ich dann auch getan. Als Beweis musste ich die Sendungsverfolgungsdaten an Pay-Pal senden (und dann würde ich mein Geld zurückerhalten, hiess es): habe ich auch getan.

      Er hat das getan, was paypal verlangt hat. Eine Verlustanzeige wurde nicht von ihm verlangt.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Nun ja, wenn er tat wie gehießen, sollte er auch die Erstattung von Paypal erhalten wie versprochen.
      Es ist nicht gesichert, daß das Telefon auf dem Versandweg aus der Verpackung verschwand.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel () aus folgendem Grund: Text ergänzt: Es ist nicht gesichert, daß das Telefon auf dem Versandweg aus der Verpackung verschwand.

    • gabypsilon schrieb:

      das würde ja heißen, dass ebay Verkaufer die Ware (welche auch immer) einfach irgendiwe einpacken - von sicher verpackt keine Spur - und der Käufer haftet dafür. Das ist doch Blödsinn, oder??!! :wallbash

      Im Prinzip heisst es aber genau das. Zumindest wenn der Kauf bei einem privaten Verkäufer war.

      Genau formuliert: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
      Quelle: §447 BGB

      Verständlich formuliert: Ab dem Moment in dem der VK den Artikel der Post gibt ist der Rest Sache des Käufers. Ausnahme: wenn der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, wie versendet werden soll und von dieser Vereinbarung auf eigene Kappe abweicht.

      Ganz so einfach ist es aber trotzdem nicht. Nur wird es dann gummiartig.

      Wieder mal genau formuliert: Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos zu entnehmen ist. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
      Quelle: §276 BGB

      Die Frage (und deshalb gummiartig) ist aber, ob der VK damit rechnen muss, dass bei der Post geklaut wird. Muss er das nicht, kann die Sendung tatsächlich quasi offen verschickt werden. Bei manchen Versandformen (z.B. Warensendung) muss sie das sogar. Daraus ergibt sich aber, dass eben nicht davon ausgegangen werden muss, dass bei der Post geklaut wird, sonst wäre eine spezielle Versandform für Waren nicht zwingend offen.

      Natürlich hat der VK auch eine Mitwirkungspflicht, wenn es um die Wiederbeschaffung geht. Zumindest ein Nachforschungsauftrag ist ihm zuzumuten und auch die Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Diebstahls aus der Postsendung. Unterlässt er das, kann sich daraus ein Ersatzanspruch des Käufers gegen ihn ableiten, der im Grundsatz wieder aus §276 BGB resultiert.

      Aber ohne detaillierte Infos lässt sich da schwer was sagen. Bisher ist nur klar, dass es offenbar irgend ein sendungsverfolgbarer Versand gewesen sein müsste und die Box noch in einem Umkarton drin war.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • PayPal-Webhilfe

      Hallo ebay-gefrusteter !

      wir möchten uns deinen Fall gerne noch einmal ansehen! Bitte sende hierzu eine E-Mail an webhilfe@paypal.com. Gib hierbei bitte die E-Mail Adresse mit an, mit der du bei PayPal angemeldet bist und den Link zu deinem Beitrag hier im Forum. Damit wir schnellstmöglich mit dir in Kontakt treten können, wäre außerdem eine Rückrufnummer gut.

      Viele Grüße,
      dein Team von der PayPal-Webhilfe

      --
      Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die
      angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen
      Sie an der Endung „@paypal.com“.
      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par
      Actions.
      Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449
      Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
    • Es hat doch noch geklappt!

      Liebe Leute

      Der ganze Fall hat doch noch ein gutes Ende gefunden. Paypal hat mir mein Geld überwiesen. Vielen Dank Paypal. Der Weg war allerdings steinig und lang. Ich bin sehr dankbar über die vielen Tipps im Forum und bin auch juristisch nun auf dem neuesten Stand. DANKE!
      Möglicherweise hat das beachtliche Echo auf meinen Beitrag hier im Forum die Lösung des Falles durch Paypal beschleunigt. Ein netter Mensch von Paypal hat mich im Büro angerufen und es konnte alles geklärt werden. Das ging 3 Minuten. Geht doch ;) ! Ich hoffe, dass meine Verbesserungsvorschläge auf fruchtbaren Boden bei Paypal fallen. Vielleicht verbessert Paypal den Service? Wer weiss....

      Ein schönes Wochenende und beste Grüsse aus der Schweiz