Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012

    • Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012

      Ab Sommer 2012 wird für alle Verkäufer bei eBay.de und eBay.at eine neue Zahlungsabwicklung eingeführt. Mit der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ändert sich die Art und Weise, wie die meisten Zahlungen in Zukunft gehandhabt werden: Dabei bezahlen Käufer an eBay und eBay zahlt die Verkäufer aus. Die neue Zahlungsabwicklung löst die bisherige weitestgehend ab.


      sellerupdate.ebay.de/spring201…ent-process-overview.html
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Du hast unvollständig gelesen!Das Verfahren gilt für alle Verkäufer!

      Hallo,

      das Verfahren gilt für alle(!!)Verkäufer,dazu mußt Du auf der linken Seite Deines Links mal dir "Informationen für private Verkäufer" anklicken und lesen.

      Ich denke,daß ich zu Amazon abwandern werde,wenn ich nach ein paar Tests mit dem neuen Verfahren nicht zufrieden bin.

      petergabriel
    • Entstehen durch die neue Zahlungsabwicklung irgendwelche Kosten für mich als privater Verkäufer?

      Aktuell entstehen für Sie keine Zusatzkosten für die neue Zahlungsabwicklung.

      Planen Sie Gebührenänderungen für private Verkäufer?

      Aktuell beabsichtigen wir nicht, die Gebühren für private Verkäufer zu ändern.
      Quelle: ebay
      Zumindest für private Verkäufer ist es erstmal kostenlos.

      Was hat ebay davon?
      Durch die neue eBay-Zahlungsabwicklung weitet eBay den Käuferschutz auf die meisten Käufe bei eBay.de aus und stärkt damit die Sicherheit des Marktplatzes.
      Quelle: ebay
      naja, erstmal stärkt ebay sich selbst!

      - mehr Kontrolle über das Ganze. Die gewerblichen VK werden noch mehr geknebelt:
      Die meisten gewerblichen Verkäufer erhalten ihr Geld 1 Tag nachdem sie den Artikel verschickt und als verschickt markiert haben. Die Auszahlungsfrist hängt von der jeweiligen Verkaufshistorie und dem Service-Status des Verkäufers ab.
      Quelle: ebay

      - ebay hat einen Zinsgewinn. Geld von Anderen auf dem Konto und die Zinsen dafür kassieren.

      - gewerbliche VK werden mit einer um 2% erhöhten Verkaufsprovision zur Kasse gebeten.

      ebay ist geil!


      Geldgeil!

      Die probieren, wie weit man in einer Monopolstellung gehen kann. Eigentlich logisch! :evil:


      Muß es sich bei dem Versand um einen belegbaren Versand handeln? Habe dazu noch nichts konkretes gefunden.
      viribus unitis semper et ubique
    • Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, eine lang behütete Ebay-Alternative aus dem Ärmel zu holen...

      ... aber ja, richtig! Da war doch was? Kann mich kaum noch erinnern, was war das doch gleich ...?
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • wie läuft das dann bei einer Rückabwicklung?

      da ist doch der Kuddelmuddel vorprogrammiert

      oder der Käufer bezahlt zuviel/zuwenig - das kommt gar nicht so selten vor

      oder der Käufer will dann doch noch ein Stück mehr

      so ein Scheixx!

      :wallbash
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Typisch eBay! Da weiß mal wieder die Linke nicht, was die Rechte tut!

      In der heutigen Pressemeldung berichten sie, das diese Neurung nur die gewerblichen Verkäufer betrifft.
      presse.ebay.de/pressrelease/3901

      Gem. den weiterführenden Info-Seiten wird aber tatsächlich klar, das es alle VK trifft.

      Ich geh jetzt nur mal auf die Auzahlung ein.

      Ebay nutzt hier ihre Machtstellung aus und zwingt regelrecht alle, die weiter über eBay verkaufen wollen, die neuen Bedingungen zu akzeptiern. Nur werden es alle VK aus D und AT dem auch zustimmen? Was ist mit den Dropshippern? Die können ihren Laden schließen! Alle VK - zumindest die gewerblichen - müssen nun wirklich selbst das Geld in die Hand nehmen und sich die Ware vorab aufs Lager legen, wenn sie zügig ihr Geld von eBay bekommen wollen.

      Bei gewerbl. VK mit etablierter Verkaufshistorie kommt es einem Tag, nachdem der Artikel als verschickt markiert wurde, zur Auszahlung. Aber auch nur dann, wenn

      • Das Mitgliedskonto ist seit mindestens 90 Tagen ab dem Datum des ersten Verkaufs aktiv.
      • Es wurden mindestens 25 Artikel verkauft.
      • Der Gesamtwert aller verkauften Artikel beträgt mehr als 200 Euro.

      Ansonnsten müssen die VK 7 Tage + voraussichtliche Lieferzeit auf ihr Geld warten.
      sellerupdate.ebay.de/spring201…r-gewerbliche-Verkaeuferr

      Die Lieferzeiten, von denen eBay ausgeht:
      pages.ebay.de/help/policies/listing-shipping.html#standard

      Private Verkäufer müssen sogar mindesten 7 Tage + Lieferzeit warten. Früher geht es bei denen gar nicht!
      pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html

      Wie gesagt, das betrifft ALLE Verkäufer aus D und AT. Na dann werden wohl viele Händler ihren Sitz z.B. nach Uk, NL oder gar direkt nach China verlegen. Und die Betupper werden ihnen folgen!
    • Walter Reinhold schrieb:


      Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, eine lang behütete Ebay-Alternative aus dem Ärmel zu holen......

      aber ja, richtig! Da war doch was? Kann mich kaum noch erinnern, was war das doch gleich ...?

      auch wenn jetzt wieder jede Menge Häme über mich ausgegossen werden wird....ich teste Yakasu immer noch! Fast fertig.

      Also wenn der Sommer kommt und ebay das Geld der Verkäufer "treuhänderisch" einsammelt und weitergibt und damit Zinsen verdienen wird, dann sollte auch der letzte nach Alternativen suchen und das Weite suchen.

      Ich habe 2000 bei ebay angefangen bin aber schon längst ausgestiegen. Veralbern kann ich mich selber!

      Die Erträge sind seit 2006 kontinuierlich zurückgegange und das hat nichts mit den angebotenen Artikeln zu tun sondern mit dem Vertreiben der privaten Verkäufer.

      Das hat ebay mal ausgemacht, jetzt findet man dort nur noch China Kram, der nach einmal benutzen in den Müll gehört.



      Wer das will, soll weiter bei ebay bleiben und sich bevormunden lassen. Die anderen müssen sich halt umsehen. Alternativen sind da und ach noch nebenbei....der letzte mache bei ebay bitte das Licht aus
    • Also ich kann mich nicht beklagen. Ich Lebe nach dem alten Motto: Willst du bei Ebay glücklich sein, kaufe nur den Trödel ein.
      Damit bin ich bisher immer bestens gefahren.
      Ich kann mich auch nicht über zu wenig private VK beschweren in den Bereichen, wo ich kaufe.(Modellbau und Maritimer Krams)
      Ich könnte mir aber vorstellen, dass VK die eh nur Festpreisartikel verkaufen auch durchaus zu Amazon übersiedeln könnten.
      Denn: Diese VK-Gruppe brauch ja kein Auktionshaus, sondern eigentlich nur eine Verkaufsplattform mit hohem Bekanntheitsgrad. Die bietet Amazon ja durchaus.
    • Therotisch ist die Änderung ja gar nicht mal so schlecht. Zumindest im Ansatz.

      Ziel von eBay ist es eben, den Betrügern die platte Form zu vermiesen. Natürchlich umschreiben die es, so dass sie es besser verkaufen können. Aber die Änderung dürfte tatsächlich das Aus für die ganzen gehackte Account aus D und AT sein. Die betrügerischen Verkaufsagentenanwerber brauchen es gar nicht mehr versuchen.

      Von der Seite betrachtet, ist die Änderung gar nicht mal so schlecht. Auf der anderen Seite werden sich die Betrüger garantiert auch wieder neue Methoden einfallen lassen.
    • Ich zitiere mich erst mal selber:


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich trage das mal von drüben rüber:

      Nein, das ist keine Frage. Ich räume nur mal ein bisschen auf mit der Ansicht, der Pilotprojektverkäufer müsste ebay zuerst eine Mahnung zukommen lassen, bevor er den Mahnbescheid beantragt. Betrachten wir das also mal am Beispiel des privaten Bruchpiloten.


      Wozu braucht man eigentlich eine Mahung grundsätzlich? Geregelt ist das in § 286 Abs. 1 BGB: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.


      Das ist soweit also klar: Der Schuldner (hier dann ebay) kommt durch die Mahnung in Verzug. Die Frage ist aber, ob eine Mahnung überhaupt erforderlich ist. Satz 2 sagt hierzu: Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.


      Aha. Das ist wenig zielführend, denn dass ebay besser vor dem Mahnbescheid in Verzug ist, wissen wir bereits aus anderer Quelle. Wäre also praktisch, wenn man ebay gar keine Mahnung schicken müsste und sie trotzdem in Verzug wären.


      Gibt es denn eine Regelung, die besagt, dass man ebay gar keine Mahnung schicken muss, damit sie in Verzug kommen? Ja, gibt es. §286 Abs. 2 Ziff. 2 besagt:

      Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
      (...)
      der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.


      Schauen wir also, ob der Leistung von ebay (der Auszahlung) ein Ereignis vorauszugehen hat. Steht hier:
      pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#private


      Also hat der Auszahlung das Ereignis vorauszugehen, dass der Verkäufer den Artikel als "verschickt" markiert. Na, das sollte zu schaffen sein. Falls nicht, ist ebenfalls eine "angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt" nach der "sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt." Nämlich im einen Fall 7 Tage nach Markierung "verschickt" im anderen Fall 28 Tage nach Zahlungseingang bei ebay. Bei Auszahlung auf Bankkonto dann eben der Dienstag danach.


      Was bedeutet das in der Praxis? Markiert der Verkäufer den Artikel als verschickt, kommt ebay mit der Zahlung vollkommen automatisch und ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, 7 Tage nach setzen der Markierung in Zahlungsverzug. Unabhängig davon, ob ebay den Zahlungseingang bereits vermerkt, verbucht oder verschlampert hat. Selbst wenn der Käufer noch gar nicht gezahlt hat, ist ebay nach 7 Tagen in Verzug. Und hat den Betrag während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (§288 Abs. 1 BGB)


      Ergänzend kommt dazu: Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. (§288 Abs. 4 BGB) Was kann nun darunter wieder verstanden werden? Das sind zum Beispiel die Kosten für den Anwalt oder das Inkassounternehmen, die den Betrag beitreiben.


      Konsequenz daraus ist, dass durch die fehlende Erfordernis der Mahnung nach Verzugseintritt gem §286 Abs. 2 BGB auch direkt der Mahnbescheid beantragt werden kann. Der Grund, warum man das normalerweise nicht direkt sondern erst nach einer Mahnung macht liegt nämlich darin, dass der Schuldner ohne Verzug die Gerichtskosten nicht tragen müsste, weil er ohne Verzug nicht schadensersatzpflichtig wäre.


      @ebay: den Text dürft ihr gerne in euer Rechtsportal übernehmen.


      Und nochmal: darf ich nicht doch mal freiwillig ins Pilotprojekt? Wie man Mahnbescheide vom Anwalt ausfüllen lässt weiss ich ja.

      Quelle:
      community.ebay.de/topic/Artike…verfahren-Ebay/1900057790

      Insbesondere unter dem Gesichtpunkt, dass die Einführung des neuen Zahlungsverfahrens im Juli (Quelle: wortfilter) geplant ist, sehe ich die Auszahlungsfrist für gewerbliche Verkäufer einen Tag nach Markierung als Verschickt für ebay als problematisch an.

      Klappt dann bei der Zahlung irgend etwas nicht, kommt ebay bei "gewerblichen Verkäufern mit etablierter Verkaufshistorie" einen Tag nach Markierung als verschickt in Verzug. (Quelle) Mit der Folge, dass es vollkommen unerheblich ist, ob der Käufer bezahlt hat oder nicht. Unerheblich ist auch, ob ebay die Zahlung zuordnen kann. Zahlendreher bei Überweisung an ebay dürfen dann eben bei den Käufern nicht mehr vorkommen - aus die Maus, da hat dann ebay ein Problem, nicht der verkäufer. Mahnbescheid an ebay geht dann kurzfristig raus. Für jede nicht erhaltene Zahlung natürlich separat. Ok, man könnte einen täglichen Sammelmahnbescheid für alle nicht erhaltenen Auszahlungen machen. Aber wenn man als privater Verkäufer per Auszahlung auf das Bankkonto arbeitet reduziert sich der Aufwand nochmal, denn da tritt der Verzug ja immer erst am Dienstag ein.

      Für ebay ergeben sich daraus drei mögliche Folgen.

      1.) ebay reagiert gar nicht oder nach mehr als 14 Tagen auf den Mahnbescheid. Wäre typisch für den notorisch gerichtsbekannten sowjetischen Beamtenapparat. Die Folge wäre die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides und ein PfÜB. Das würde die Kreditwürdigkeit ebays deutlich reduzieren und ausserdem das Konto erst mal für alle weiteren Auszahlungen ebayweit einen Tag sperren. Morgen ist auch wieder ein Tag. Wer böse ist, beantragt daher nicht einen sondern fünf Mahnbescheide. Dann hat er für jeden (Bank)Tag der Woche einen neuen PfÜB und das Konto ist von Dienstag bis Montag täglich dicht ausser am Wochenende. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren trägt ebay, da sie ja bereits in Verzug waren.

      2.) ebay zahlt aufgrund des Mahnbescheides aus. Das ist nett von denen, aber die Mahnkosten haben sie dann trotzdem an der Backe. Verzug ist Verzug.

      3.) ebay widerspricht dem Mahnbescheid. Das dürfte dann in einem vollstreckbaren Endurteil enden, das für ebay kaum positiv ausfallen wird. Es sei denn, ebay anerkennt die Forderung vor Urteilsverkündung. Dann haben sie ein Anerkenntnisurteil kassiert - Kosten trägt ebay.

      Natürlich kann ebay solche Verkäufer dann ausschliessen. Die Frage ist dann aber: wer soll dann noch auf ebay verkaufen, wenn ebay alle rausschmeisst? Gut, die paar Powerseller, die nicht den Arsch in der Hose haben, sich dagegen zu wehren und auch die paar priverblichen, denen es wumpe ist, wann sie die Kohle für ihre vom Laster gefallenen Laptops kriegen.


      Schauen wir nun die Gegenseite an: den Käufer. Den, der überweist. Nicht den paypalaffinen denk- und merkbefreiten Allewerbungglauber. Der bekommt dann eine Rückerstattung bei Widerruf. Nur: wie und wann? Das wann wäre notfalls gesetzlich geregelt: 30 Tage. Achso... danach ist irgendwer im Verzug. Vermutlich erst mal ebay, denn die haben vom Käufer das Geld erhalten. Selbst wenn sich ein Mahnbescheid gegen den Verkäufer richtet, geht der auf den Vollstreckungsbescheid folgende PfÜB in das Konto, das dem Käufer bekannt ist. Und das ist dasjenige von ebay.

      Das wie ist eigentlich naheliegend: per Paypal. Nur: was ist, wenn der Käufer gar kein Paypal hat? Dann bekommt er eine Mail von Paypal, dass er doch bitte einen Account dort eröffnen soll. Das ist eine Mail, die sowohl gegenüber einer Privatperson als auch gegenüber einem gewerblichen Käufer der mit Paypal keinen Vertrag hat, eine illegitime Spammail darstellt. Der Private hat es da einfach: er verklagt mit Hilfe seiner RSV Paypal auf Unterlassung. Da ist das nämlich regelmäßig abgedeckt. Auch manche gewerbliche RSV decken das ab, wenn es keine c.i.c. ist. Da aber eben kein Vertrag abgeschlossen werden soll, gibt es auch kein vorvertragliches Verhältnis, die Mail ist da nicht anders zu bewerten als die tägliche Dosis Schwanzverlängertittenvergrößerungsviagramails. Nur ist hier der Verursacher zu greifen. Sitzt ja netterweise in der EU.

      Ab der zweiten Rückerstattung über Paypal kommt es dann zum GAU, wenn aufgrund der ersten ein vollstreckbarer Titel aus einem Unterlasungsurteil besteht: Paypal zahlt dafür, dass sie im Auftrag von ebay eine Spammail verschicken, ein nettes Ordnungsgeld. Mit jedem Verstoß wird das erfahrungsgemäß mehr.

      Also mal ganz ehrlich: ich halte dieses System auf dem deutschen Markt für reichlich unüberlegt.

      Es gibt bekanntlich drei Methoden, eine Firma zu ruinieren:

      1.) Mit fehlerhaftem Management: das ist die schnellste Methode.
      2.) Mit Computern: das ist die sicherste Methode.
      3.) Mit Alkohol, Glücksspiel, schnellen Autos und Frauen: das ist die schönste Methode.

      Scheinbar hat ebay nur für Schönheit keinen Blick. :wallbash :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, nachdem ich nun wieder 10000 Zeichen habe...


      forenuser schrieb:

      Therotisch ist die Änderung ja gar nicht mal so schlecht. Zumindest im Ansatz.

      Da gebe ich Dir recht. Wenn das einhergeht mit einem verpflichtenden Postident für ALLE Käufer und Verkäufer auf ebay (also auch die, die nicht auf ebay.de angemeldet sind) dann kann das direkt was werden. Einziges Problem für ebay dabei: Dann fällt das Argument weg, dass das neue Zahlungsverfahren einen Sicherheitsgewinn bringt.


      forenuser schrieb:

      Aber die Änderung dürfte tatsächlich das Aus für die ganzen gehackte Account aus D und AT sein.

      Nö. Die hacken einfach einen gewerblichen Account mit entsprechender Verkaufshysterie (oder so) stellen munter ein. Weil ja alle immer alles an ebay zahlen und das sooooo sicher ist, haben sie die Kohle einen Tag nach der Markierung als verschickt auf dem Bankkonto. Auf dem, das sie wie immer entweder mit einem gefälschten Perso eröffnet haben (Postbank online - sehr beliebt) oder eben auf dem, das sie sich gekauft, gekapert oder sonst was haben. Notfalls warten sie einfach ein bisschen. So 90 Tage nach dem ersten Haargummi. Und stellen zusammen mit den weiteren 23 Haargummis einen lustigen 200-Euro-Artikel ein, den sie dann selber rauskaufen. Und als verschickt markieren ist ja nun nicht sonderlich schwer. Ein Klick und dann eine (echte) Auftragsnummer von Hermes reinbügeln. Die bekommst Du schon beim Erstellen des Paketscheins, da ist noch gar nichts aus dem Haus. Jedenfalls bekommen sie dann das Geld auch nach einem Tag. Netterweise sogar dann, wenn der Käufer noch gar nicht bezahlt hat. Einfach nur wegen des Klicks auf "verschickt".

      forenuser schrieb:

      Die betrügerischen Verkaufsagentenanwerber brauchen es gar nicht mehr versuchen.

      Das neue Prinzip DigiTech wird damit trotzdem funktionieren.


      Bei gewerbl. VK mit etablierter Verkaufshistorie kommt es einem Tag, nachdem der Artikel als verschickt markiert wurde, zur Auszahlung. Aber auch nur dann, wenn

      • Das Mitgliedskonto ist seit mindestens 90 Tagen ab dem Datum des ersten Verkaufs aktiv.
      • Es wurden mindestens 25 Artikel verkauft.
      • Der Gesamtwert aller verkauften Artikel beträgt mehr als 200 Euro.



      Der VA bekommt Ware für 200 Euro und darf hinterher sehen, wie er das Ding mit der Rechnung auf seinen Namen, die mit der geklauten/gefälschten Kreditkarte bezahlt wurde, wieder ausbügelt. Es geht ja nur darum, dass er die Kohle von ebay auf sein Konto geschoben kriegt und von da aus weiterschubst. Und rübergeschoben bekommt er unter Umständen auch schon schneller als der Käufer zahlt.

      forenuser schrieb:

      Von der Seite betrachtet, ist die Änderung gar nicht mal so schlecht.

      Allerdings. ebay hat dann zumindest einen guten Grund, schneller auf Betrugsmeldungen zu reagieren. Ab dem Moment der positiven Kenntnis sind sie dann nämlich mit in der Haftung. Ein Geschädigter kann sich also dann sowohl an den VA halten als auch an ebay. Und bei denen ist zumindest das Geld zivilrechtlich ziemlich sicher wieder zu holen. Stimmt, ist gar nicht mal so schlecht.


      forenuser schrieb:

      Auf der anderen Seite werden sich die Betrüger garantiert auch wieder neue Methoden einfallen lassen.

      Wieso? Steht doch schon hier, wie es geht.

      Und jetzt entschuldigt mich, ich muss meinen eigenen Shop weiter befüllen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun für mich verkommt ebay damit noch weiter zur reinen Kundenakquiseplattform. Folgegeschäfte mache ich dort heute schon kaum :thumbsup:
      Guter Shop - gute Preise
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Du hast natürlich Recht @Löschbert. Nur hatte ich z.B. Digitech absichtlich nicht erwähnt. Denn nur nicht der kann weitermachen. Es gibt noch dutzende andere Varianten.

      Nur wollen wir hier den Falschen ja keine Anleitungen geben ;)

      Aber Du hast noch etwas anderes angesprochen, was in den nächsten Wochen bei der Diskussion garantiert noch ganz wichtiger Punkt werden wird.

      Ab dem Moment der positiven Kenntnis sind sie dann nämlich mit in der Haftung. Ein Geschädigter kann sich also dann sowohl an den VA halten als auch an ebay.

      Mit dem Schritt zum (ich nenne es einfach mal so) Treuhänder kann eBay sich zukünftig nicht mehr mit dem Spruch "wir stellen nur die Platte Form" rausreden!

      Warten wir es mal ab, was noch alles dazu auf den Tisch kommt!
    • forenuser schrieb:

      Mit dem Schritt zum (ich nenne es einfach mal so) Treuhänder kann eBay sich zukünftig nicht mehr mit dem Spruch "wir stellen nur die Platte Form" rausreden!

      Das sage ich schon eine ganze Weile. ;)

      forenuser schrieb:

      Nur wollen wir hier den Falschen ja keine Anleitungen geben ;)

      Ich zitiere mal nach dem Gedächtnis, was roberta_betongiu so vor ungefähr zehn Jahren mal im ebay-Forum geschrieben hatte:
      Ich nehme für mich weder in Anspruch, das Universalgenie des 20. Jahrhunderts zu sein noch das alleinseeligmachende Wissen über neue Betrugsmöglichkeiten zu besitzen. Wenn ich hier also eine detaillierte Anleitung posten kann, wie ein Betrug ablaufen kann, kannst Du getrost annehmen, dass die Betrüger selber auch schon längst auf den Trichter gekommen sind. Die sind vielleicht Betrüger, aber sie sind nicht komplett verblödet. Sonst würden sie einer ehrlichen Arbeit nachgehen.


      buddyv8 schrieb:

      Hat Ebay nun die Lizenz zum Zahlungsdienstleister

      Nein, haben sie nicht.



      buddyv8 schrieb:

      Braucht Eb.sie?Legal/illegal?
      Meiner Ansicht nach brauchen sie eine. Rückfrage an die BaFin ist raus, ebenso eine Nachfrage an den DSGV. Darüber hinaus lasse ich gerade über den BVdtA prüfen, in wie weit ebay dadurch für mich zum abmahnfähigen Mitbewerber wird. Wenn die das so haben wollen, kann ich auch an ebay teure Post vom Anwalt verschicken. Da dürfte die reine Anzahl der Verstöße sogar bei 100 Euro Strafsumme in der UE zu einem erklecklichen Sümmchen führen...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      Zitat von »buddyv8«

      Hat Ebay nun die Lizenz zum Zahlungsdienstleister





      Nein, haben sie nicht.







      Zitat von »buddyv8«

      Braucht Eb.sie?Legal/illegal?



      Meiner Ansicht nach brauchen sie eine. Rückfrage an die BaFin ist raus, ebenso eine Nachfrage an den DSGV. Darüber hinaus lasse ich gerade über den BVdtA prüfen, in wie weit ebay dadurch für mich zum abmahnfähigen Mitbewerber wird. Wenn die das so haben wollen, kann ich auch an ebay teure Post vom Anwalt verschicken. Da dürfte die reine Anzahl der Verstöße sogar bei 100 Euro Strafsumme in der UE zu einem erklecklichen Sümmchen führen...

      Beruhigend zu wissen!! :thumbup:
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Rückfrage an die BaFin ist raus, ebenso eine Nachfrage an den DSGV. Darüber hinaus lasse ich gerade über den BVdtA prüfen, in wie weit ebay dadurch für mich zum abmahnfähigen Mitbewerber wird. Wenn die das so haben wollen, kann ich auch an ebay teure Post vom Anwalt verschicken. Da dürfte die reine Anzahl der Verstöße sogar bei 100 Euro Strafsumme in der UE zu einem erklecklichen Sümmchen führen...
      Es bleibt spannend ... 8o
      viribus unitis semper et ubique
    • buddyv8 schrieb:

      Hallo Forum,Frage:
      Hat Ebay nun die Lizenz zum Zahlungsdienstleister ?Braucht Eb.sie?Legal/illegal?
      Oder ist das vom Tisch?(man liest darüber nichts mehr)
      mfg.buddyv8
      Paypal gehört zu Ebay. Die werden das einfach darüber laufen lassen.

      Ich sehe das ganze von zwei Seiten...

      als Käufer ist das bestimmt eine super Sache. Kannst einkaufen und darauf bestehen das du die Ware bekommst oder dein Geld wieder (sogar mit Versand).

      als privater Verkäufer finde ich es ungerecht. Jemand kauft bei dir einen Artikel, bezahlt den an Ebay, die schicken dir eine Nachricht das du den Artikel versenden kannst per Versandvorkasse und du musst dann noch 7 Tage plus X auf das Geld warten. Betrügerische Käufer z.b. behaupten dann einfach, dass Sie die Ware nie gesehen haben und haben dann beides. Also Geld zurück von Ebay und die Ware.

      Für mich ist das Thema dann beendet. Ich gehe stark davon aus das sich sehr viele private und geschäftliche Verkäufer abmelden werden, da dass Risiko einfach zu hoch ist.

      Thema Betrug: Habe in anderen Foren gelesen, dass Ebay sogar dein Geld behalten kann sobald sie der Meinung sind das man betrügerisch handelt. Stimmt das?

      Freundliche Grüsse an euch ^^ Wer Fehler findet darf sie behalten und habt einen schönen Mittwoch.
    • Sie können versuchen, dein Geld zu behalten. Aber rechtlich stehen die dann auf mehr als nur dünnem Eis.
      Betrüger bist du erst wenn du entsprechend von einem Gericht verurteilt wurdest.
      Wer sich gegen Ebay währt bekommt seine Moneten wieder.
      Ist ja mit Paypal auch immer das selbe Thema- Nach nem "netten" Anwaltsschreiben geht das plötzlich bei denen ganz schnell mit azszahlen.

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