Große Probleme mit PayPal!

    • Große Probleme mit PayPal!

      Hallo, habe riesen Ärger mit Paypal und brauche mal Eure Hilfe.

      Fall Übersicht:

      Anfang Dezember verkaufte ich ein Notebook bei Ebay an einen Käufer aus Italien. Dieser zahlte sofort per PayPal und ich verschickte das Notebook.

      Nach ca. 3 Wochen meldete der Käufer einen Käuferschutzantrag an und behauptete das dass Notebook, vor allem das Display kaputt sein. Da ich vorher schon das Geld auf mein Konto überwiesen hatte, rutschte mein Paypal Konto ins negative. Ich habe sofort mit Paypal Kontakt aufgenommen, das das Notebook im einwandfreien Zustand versendet wurde und es sich nur um einen Transportschaden handeln kann. Diesen Schaden kann bei einer Auslandssendung nur der Empfänger stellen. Dieses stellte sich auf doof und irgendwann ist dann die Frist verstrichen.
      Es gingen viele E-Mails hin und her. PayPal hat dann für den Käufer entschieden und die Rücksendung veranlasst.
      Letzte Woche habe ich das Notebook erhalten. Es war keinerlei Beschädigung zu sehen. Es war ein falsches Ladekabel dabei und das Betriebssystem wurde geändert aber fuhr nicht mehr hoch. Er hat also aller Wahrscheinlichkeit nach sein Italienisches Betriebssystem falsch installiert und behauptet daher das dass Notebook defekt sei.
      Ich legte bei PayPal Widerspruch ein. Diese sagten mir dann, das ich den Käufer anzeigen soll. Dieses tat ich dann auch und faxte PayPal die Anzeige. Daraufhin bekam ich erneut eine Mail, das ich ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen soll. Darauf hin erstellte ich ein eigenes Gutachten mit dem Vermerk das ein Gutachten etwa 60 Euro kostet und ich diesen Betrag nicht vorauszahlen werden. Am selben Abend erhielt ich einen droh Anruf von PayPal Inkasso aus Irland die mir nahe legten mein Konto auszugleichen, da von PayPal keine negativen Kontostände geduldet werden.
      Am nächste Tag kam dann eine erneute E-Mail, das man mir aus Kulanz gründen 25 Euro anbieten würde.
      Darauf hin habe ich erneut Widersprochen. Heute kam dann eine Email mit der Aufforderung die Sendung auf eigenen Kosten an ein Retour Center in den USA zu senden und dann würde ich mein Geld zurück erhalten.

      Meine Frage ist jetzt, wird der Fall wirklich abgeschlossen sein, wenn ich für 36 Euro das Notebook in die USA schicke oder läßt Paypal sich dann wieder was neues einfallen mir mein Konto nicht wieder auszugleichen.

      Oder sollte ich das Theater mit der KSP aussitzen und erfreue mich Geld und Notebook? Allerdings werde ich dann sicher nie mein Konto dort löschen können.

      Danke!
    • OK. Weder ebay noch PP werden dir einen Cent für entstandene Versandkosten ersetzen.

      Musst du PP anbieten? Die können noch soviel Druck machen. Sie haben keine echte Handhabe das Geld bei dir einzufordern und haben das meines Wissens auch noch nie über einen Mahnbescheid o.ä. durchgesetzt bzw. auch nur den Versuch unternommen.

      An deiner Stelle würde ich den Aufwand betreiben und danach wieder verkaufen. PP als Zahlungsmethode würde ersatzlos gestrichen.
    • Anwalt einschalten!

      Hallo,

      lies mal hier meinen Beitrag "Eine kleine Geschichte vom konsequenten Umgang mit Paypal"(zwei unter Deinem in der PayPal Abteilung) genau durch und handle entsprechend dh.geh zum Anwalt(hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung).

      Und ganz besonders:hör auf,mit dieser Organisation zu diskutieren!

      petergabriel
    • @alte Eule: Einfach so wieder verkaufen möchte ich eigentlich nicht solange die Sache nicht geklärt ist. Man weiß nie was dabei rumkommt.
      @Peter: Ich habe seit Januar eine RSV. Müsste also noch bis Ende März warten bis ich diese nutzen könnte.

      Ich habe ehrlich gesagt auch die Vermutung wenn ich das Notebook nach Amerika schicke, dass die sich dann wieder irgendetwas einfallen lassen warum die das Geld haben möchten.
    • Lass Dich von diesem paypal-Verein nicht verarschen.

      Was Du auf keinen Fall tun solltest:
      - das Notebook nach Amerika versenden (Du bist doch nicht blöd)
      - nochmal etwas mit paypal als Zahlungsmethode anbieten

      Was Du meiner Ansicht nach tun solltest:

      - bringe das Notebook wieder in einen betriebsfähigen Zustand
      - verkaufe es (von mir aus auch über ebay) ohne Paypal als Zahlungsmethode
      - ignoriere jedwede weitere paypal Mitteilung (die drohen nur, aber bis jetzt haben die in ähnlichen Fällen nichts unternommen)

      das sind die Schritte zum Glück. Alles andere wird übel enden!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Ich verabschiede mich auch langsam von dem Gedanken, das Notebook in die USA zu schicken.
      Sollten Sie mein Konto dann tatsächlich wieder auf 0 setzen, könnte ich zumindest das Konto
      dort löschen. Aber das Risiko ist mir doch irgendwie zu groß.

      Sollte ich das Notebook nicht lieber in dem Zustand lassen wie es ist? Falls es doch noch einmal
      zu einer Gerichtsverhandlung oder ähnlichem kommen sollte? Ich werde auf jeden Fall die Anzeige
      gegen den Käufer zurück ziehen, weil das echt quatsch ist.
    • Bobby1983 schrieb:

      Ich habe seit Januar eine RSV. Müsste also noch bis Ende März warten bis ich diese nutzen könnte.

      Die hilft die da auch nicht weiter. Nach der Wartezeit übernimmt die RSV nur Versicherungsfälle, die eben erst nach dieser Wartezeit zustande kamen. Das ist ja auch sinnig. Denn sonst würde ja jeder, der heute in die Situation kommt, das er einen Anwalt braucht, schnell eine RSV abschließen und dieser dann in 3 Monaten den Fall vorlegen.
    • Völlig richtig!

      forenuser schrieb:

      Nach der Wartezeit übernimmt die RSV nur Versicherungsfälle, die eben erst nach dieser Wartezeit zustande kamen.


      Das ist der sogenannte vorvertragliche Eintritt eines Versicherungsfalls,der eine Deckungszusage ausschließt.

      Von daher ist keine Hilfe zu erwarten.

      Vielleicht geht was über Beratungshilfe:marschier zum Amtsgericht(Rechtspfleger(in)),laß Dich beraten und Dir die Antragsformulare aushändigen.

      Oder:nimm das Kulanzangebot von PP an,verbuche den Rest unter Lehrgeld,bring das Notebook in einen akzeptablen dh.arbeitsfähigen Zustand,verkauf es(mit zutreffender Beschreibung),aber OHNE PayPal!!

      Ach ja:laß Käufer von außerhalb der Bundesrepublik nicht zu,vermerke deutlich,daß die Beschreibung den Tatsachen entspricht,daß keine Nachverhandlungen,Mängelrügen und Rücksendungen akzeptiert werden und daß diese Bedingungen mit Abgabe eines Gebotes als für den Bieter absolut verbindlich anerkannt werden.

      Seit meinem beschriebenen Nervenkrieg mit PP schreibe ich lieber diesen Satz in meine Angebote und siehe da:.........keine Probleme mehr..........!!

      petergabriel
    • Sternchen schrieb:

      Warum die Anzeige zurück ziehen, das was der Käufer behauptet hat ist schlichtweg gelogen
      Dadurch das der Käufer in Italien sitzt mache ich mir da eh keine Hoffnungen das da irgendwas sinnvolles bei raus kommt. Da hätte ich lieber PayPal anzeigen sollen.

      petergabriel schrieb:

      forenuser schrieb:

      Nach der Wartezeit übernimmt die RSV nur Versicherungsfälle, die eben erst nach dieser Wartezeit zustande kamen.


      Das ist der sogenannte vorvertragliche Eintritt eines Versicherungsfalls,der eine Deckungszusage ausschließt.

      Von daher ist keine Hilfe zu erwarten.

      Vielleicht geht was über Beratungshilfe:marschier zum Amtsgericht(Rechtspfleger(in)),laß Dich beraten und Dir die Antragsformulare aushändigen.

      Oder:nimm das Kulanzangebot von PP an,verbuche den Rest unter Lehrgeld,bring das Notebook in einen akzeptablen dh.arbeitsfähigen Zustand,verkauf es(mit zutreffender Beschreibung),aber OHNE PayPal!!

      Ach ja:laß Käufer von außerhalb der Bundesrepublik nicht zu,vermerke deutlich,daß die Beschreibung den Tatsachen entspricht,daß keine Nachverhandlungen,Mängelrügen und Rücksendungen akzeptiert werden und daß diese Bedingungen mit Abgabe eines Gebotes als für den Bieter absolut verbindlich anerkannt werden.

      Seit meinem beschriebenen Nervenkrieg mit PP schreibe ich lieber diesen Satz in meine Angebote und siehe da:.........keine Probleme mehr..........!!

      petergabriel
      Ist das ein Schadensersatz Rechtsanspruch? Da habe ich nämlich keine Wartezeit. Oder in welche Kategorie gehört solch ein Fall?
      Wie ist das eigentlich mit den Ebay Gebühren? Die sind schon lange abgebucht, aber eigentlich ist ja gar kein Vertrag zu Stande
      gekommen? Wenn ich Paypal anbiete das Gerät noch einmal zu verkaufen und Ihnen den Erlös zukommen zu lassen, wollen sie bestimmt
      den Differenz Betrag zurück haben. Das ist echt alles ärgerlich. Habe seit 10 Jahren keinerlei Probleme mit Ebay gehabt.
    • Frage Deine Versicherung!

      Bobby1983 schrieb:

      Ist das ein Schadensersatz Rechtsanspruch? Da habe ich nämlich keine Wartezeit.


      Ob Dein Fall bei Deiner(!!)Versicherung eine Schadensersatzangelegenheit ist und vertragsbestimmungsgemäß die Wartezeit entfällt,vermag keiner außer der Versicherungsgesellschaft verbindlich zu beantworten.

      Daher mußt Du jetzt tätig werden;am besten unter Darlegung des Falls schriftlich(!!) um Deckungszusage bitten.

      Die Ebay Gebühren sind momentan Dein kleinstes Problem;aber laß Dir auf jeden Fall die Alternative(wie dargelegt)durch den Kopf gehen.

      petergrabriel
    • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe haste Du
      - das Geld des K (408 EUR) auf deinem Konto
      - einen Paypal-Account mit einem Minus von 408 EUR
      - UND das Notebook, das zu diesem Preis verkauft wurde.

      Der Käufer hat sein Geld von Paypal zurück bekommen - warum auch immer.
      Und Paypal "fehlen" jetzt 408 EUR.

      Hm, irgendwie kann ich da schon verstehen, dass sie gern das Notebook haben wollen. Rein theoretisch kann es Dir ja eigentlcih egal sein, wer nun das Notebook bekommt. Hauptsache Du hast es für die 408 EUR verkauft.
      Allerdings würde ich da noch das Thema "Versandkostenübernahme" mit Paypal diskutieren und wenn Die die nicht übernehmen wollen, es für sie eine genügende Zeitspanne lagern. Dann können sie es immer noch bei Dir abholen (lassen). Oder ist man neuerdings dazu verpflichtet, bei sowas in Vorkasse zu gehen?
    • Das ist die E-Mail die ich bekommen habe:

      "Guten Tag, xxxx!


      Vielen Dank für Ihre E-Mail und der damit verbundenen Ablehnung der

      Teilrückzahlung von 25.00 EUR.



      Es geht um die folgende Käuferbeschwerde:



      ------------------------------

      PP-001-xxx-xxx-xxx

      ------------------------------



      Bitte senden Sie uns den Artikel auf eigene Kosten und in originalem

      Zustand zu, um eine Rückerstattung zu erhalten. Die Ware muss versichert

      versandt werden. Nur so können wir den Rückversand online nachverfolgen

      oder durch einen Beleg nachvollziehen.



      Die Rücksendeanschrift lautet:



      PayPal Returns

      PO Box 45951

      Omaha, NE 68145-0951

      USA



      Wichtig: Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Bearbeitungsnummer

      PP-001-xxx-xxx-xxx in die obige Adresse einzufügen.



      Bitte stellen Sie uns die Versandinformationen, die die Auslieferung der

      Ware bestätigen, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail zur

      Verfügung.



      Sobald wir Ihre gültigen Versandinformationen erhalten haben, werden wir

      die Untersuchung abschliessen und Ihnen eine vollständige Rückerstattung

      zukommen lassen. Vielen Dank.



      Viele Grüsse,



      xxxxx

      PayPal Käuferschutz Abteilung

      PayPal, ein eBay-Unternehmen

      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Copyright © 1999-2012 PayPal. Alle Rechte vorbehalten.

      PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A

      Société en Commandite par Actions



      Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, 5ème étage, L-2449

      Luxembourg


      RCS Luxembourg B 118 349"



      Laut deren Email muss ich die Versandkosten dafür selber tragen. Immerhin 36 Euro.
      Das wäre dann als Lehrgeld abzuschrieben. Die Frage die ich mir nur halt Stelle,
      ist ob sich dann damit die Angelegenheit wirklich erledigt hat oder ob es dann weiter
      geht mit irgendwelchen Forderungen, weil die sich wieder irgendetwas neues einfallen
      lassen.
    • Hm, das kannst Du jetzt für Dich auswürfeln.

      Wobei noch interessant wäre, was Painpal unter "und Ihnen eine vollständige Rückerstattung zukommen lassen" versteht. Vollständig wäre für mich incl. verauslagte Portokosten.
      Hast Du mal das Mitglied Paypal-Hilfe angeschrieben, wie dir die Eule das geraten hat?
    • So gibt mal ein kleines update. Ich habe das Notebook auf eigene Kosten in die USA verschickt. Darauf hin bekam ich von Paypal folgende Nachricht:

      Guten Tag xxx,



      vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal.



      Ich habe die Informationen, die Sie uns geschickt, um unsere Resolution

      Center-Spezialisten zur weiteren Überprüfung weitergeleitet.



      Wir sammeln Informationen aus beiden Parteien und überprüfen Sie die

      Reklamation innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Eskalation. Wenn wir mehr

      Informationen, um Ihre Ansprüche zu lösen müssen, wir senden Ihnen.



      Wenn Sie Fragen haben, klicken Sie auf "Kontakt" am unteren Rand
      jeder

      PayPal-Seite.



      Ich bitte um Ihr Verständnis und bedanke mich für Ihre Bemühungen und

      Ihre Geduld.



      Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls

      SieUnterstützung benötigen oder weitere Fragen haben.



      Mit freundlichen Grüßen,
      xxxxxx

      PayPal Kundenservice

      ein eBay-Unternehmen






      Ich habe die Befürchtung das dass Thema doch noch nicht durch sein wird. Ein weitere Witz ist, das ich nun meine Ebay Gebühren von
      immerhin 35 Euro gerne zurück hätte, da diese Transaktion ja nicht zu Stande gekommen ist. Ebay stellt sich nun aber quer, mit der Begründung der Vorgang liegt schon zu lange zurück. Man was für ein ****verein....
    • Ja manchmal ist das Lehrgeld teuer, ich hoffe das es noch viele Leute trifft und endlich alle merken, dass eBay nicht der richtige Partner ist....... Aber es gibt so viele Lemminge hier in Deutschland.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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