hallo dürfte ich euch folgenden Fall schildern und um eure Meinung bitten:
Verkäufer (V) verkauft privat ein gebrachtes Gerät an Käufer (K).
K bekommt Gerät und behauptet einen Mängel, kontaktiert V und bittet darum das Gerät zurücksenden zu dürfen.
V stimmt zu und sichert Rücküberweisung des Kaufpreises, nicht der Portokosten zu.
V bekommt Gerät und schickt Antrag auf Abbruch der Transaktion
V meldet sich mit der Behauptung das Gerät funktioniere und will es wieder an K senden; K zweifelt das schwer an
K stimmt Abbruch der Transaktion zu.
V überweist kein Geld zurück.
K schickt Mahnschreiben, keine Reaktion
V behauptet das Gerät müsse gereinigt werden und überweist nur Teilbetrag
Meine Fragen:
Kommt der Zusage von V auf Rücknahem des Gerätes und die Anfrage auf Abbruch der Transaktion einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages gleich?
Muss K oder V die Verschmutzung beweisen bzw. Sorgfalt bei Handhabung beweisen?
danke
Verkäufer (V) verkauft privat ein gebrachtes Gerät an Käufer (K).
K bekommt Gerät und behauptet einen Mängel, kontaktiert V und bittet darum das Gerät zurücksenden zu dürfen.
V stimmt zu und sichert Rücküberweisung des Kaufpreises, nicht der Portokosten zu.
V bekommt Gerät und schickt Antrag auf Abbruch der Transaktion
V meldet sich mit der Behauptung das Gerät funktioniere und will es wieder an K senden; K zweifelt das schwer an
K stimmt Abbruch der Transaktion zu.
V überweist kein Geld zurück.
K schickt Mahnschreiben, keine Reaktion
V behauptet das Gerät müsse gereinigt werden und überweist nur Teilbetrag
Meine Fragen:
Kommt der Zusage von V auf Rücknahem des Gerätes und die Anfrage auf Abbruch der Transaktion einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages gleich?
Muss K oder V die Verschmutzung beweisen bzw. Sorgfalt bei Handhabung beweisen?
danke