Abmahnfallen auch für private Verkäufer bei ebay

    • Abmahnfallen auch für private Verkäufer bei ebay

      Hallo Forum..hatte den freundlichen Hinweis erhalten,mit meinen Fragen,einen neues THema zu erstellen,weil ich im falschen Forum gelandet war.
      So,das mach jetzt einfach mal.
      Meine Frage:
      Ich weis nicht wie das zur Zeit bei Ebay ist,aber auf einer andern Plattfom wo ich unterwegs bin,werden zur Z.User,die teilweise Markenartikel im Angebot haben(aber auch simple gebrauchte Ware),private sowohl auch gewerbl.,mit folgenden Mailanfragen traktiert: (wobei anzumerken ist,dass nur über eine Anfrage der Plattform,bei einer Antwort,die MailAddy des Verkäufers bekannt wird)

      Hi,haben Sie den Artikel nicht nochmal?Wenn ja, wie hoch sind die VK nach Österreich?Mfg, P. Klein,franzschmitt66-hans@yahoo.de,
      Hi,wie hoch sind die Versandkosten nach Österreich?Mfg,F. Schmitt,franzschmitt66-b@yahoo.de,
      Hi,haben Sie den Artikel nicht nochmal?Wenn ja, wie hoch sind die VK nach Österreich?Mfg, P. Klein,franzschmitt66-03@yahoo.de
      Man beachte die Mailaddy`s.

      Habe von zirka 10/20(inzwischen über 30) Usern die Bestätigungen erhalten....ABMAHNER?.(Versankosten/Verpackungsnorm?)..oder Finanzamt? http://www.heise.de/resale/meldung/Finan…on-1446244.html

      Über Abmahner und deren Hinterhältigkeit,gerade auch was private (nicht
      nur VK u.K. angeht)..sondern sogar Hompage-Betreiber betreffen kann,hier
      ein Link.Lesenswert!.........rettet-das-internet.de/beispiele.htm
      Karikatur-Abmahnungen (Urheberrecht):
      Fast
      jede private Website hatte in den letzten Jahren irgendwo, passend zum
      Inhalt, eine Karikatur (Cartoon) untergebracht. Das war nicht ganz
      korrekt, aber niemand dachte sich etwas dabei, denn im Prinzip war es ja
      Gratiswerbung für die Künstler. Jetzt aber haben einige Künstler (oder
      zumindest ihre Anwälte) ein neues Geschäftsprinzip entdeckt:
      Lizenzerpressung! Man baut darauf, dass die meisten deutschen Richter
      keine Ahnung vom Internet haben, und verlangt kurzerhand von privaten,
      mehr oder weniger besucherlosen Websites Lizenzgebühren, wie man sie
      vongroßen Printmedien bekommen würde. Folge: Dutzende von Privatleuten
      sollen jetzt, wegen 1 oder 2 Karikaturen auf ihrer Homepage, teilweise 5-stellige Lizenzgebühren zahlen, in einem Fall 15.000 Euro!
      mfg.buddyv8
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von buddyv8 ()

    • dieselfisch schrieb:

      Na ja , "Scheinprivate" aufzuspüren ist keine "neue Falle"
      Reagiert ein VK darauf hat er höchstwahrscheinlich mehere Artikel einer Sorte und handelt damit wahrscheinlich gewerblich.


      KANN ein indiz sein, muß aber nicht. muß man halt sehen, was der noch so im angebot hat.
      es kann zb sein, das du zum geburtstag einen pulli 3x geschenkt bekommst (in größe und farbe identisch), der dir aber nicht gefällt.
      dann hast du da 3 pullis und wenn man die nich umtauschen kann, dann halt damit zu ebay... dadurch ist man aber noch nicht gleich gewerblich.

      oder wenn du zb 5 akku-schrauber kaufst, weil das ein sonderangebot war, an dem du 4 freunde von dir teilhaben lassen willst.
      wenn sich herausstellt, das die 4 sich den akku-schrauber schon selbst gekauft haben und keinen 2. wollen, dann hast du da 4 neue akkuschrauber ausm sonderangebot rumliegen.
      kann man die nicht zurückgeben: ab damit zu ebay, keiner braucht 5 akku-schrauber.

      oder du erbst was und derjenige litt an kaufsucht, wodurch manches 3-4x verhanden ist.

      oder man legt 2 haushalte zusammen und stellt fest, das man manches mehrfach hat bzw. sogar identisches sich anfindet.


      ich hab auch schon mal 3x dasselbe buch geschenkt bekommen (zu verschiedenen zeitpunkten)...
      da ich das aber damals schon kannte und nicht so mochte, hab ich die 3 nach und nach vertickt.


      wenn einer natürlich 15 neue jeans oder was weiß ich reinstellt, dasselbe modell in verschiedenen größen jeweils, dann kann man schon davon ausgehen, der ist gewerblich.
      allgemein zu priverblichen:
      manche machen das derart offensichtlich... über 500 käuferbewertungen in 1jahr sind schon recht deutlich, so daß ich da denke, die kriegen eher eins drüber, als jemand der hin und wieder aussortierten kram versucht zu verticken.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Urheberrecht

      Fast jede private Website hatte in den letzten Jahren irgendwo, passend zum Inhalt, eine Karikatur (Cartoon) untergebracht. Das war nicht ganz korrekt, aber niemand dachte sich etwas dabei, denn im Prinzip war es ja Gratiswerbung für die Künstler.
      Mitdenken schadet aber nicht. Die Idee mit der Gratiswerbung ist eine recht großzügige Interpretion der freien Verwendung fremder Inhalte. Aber dazu haben wir hier einen ungekrönten IT-Rechts Experience Experten, der in seiner karg bemessenen Freizeit hier ab und an mal vorbeischaut. Der kann dir das ganz genau erklären. Wer eine Webseite unterhält, auch eine private, sollte sich bei ausdrücklich lizenzfreien Inhalten bedienen oder besser eigene Grafiken erstellen. Das würde ich auch ausdrücklich auf alle grafischen Elemente wie Buttons, Lines, Arrows ect.pp. beziehen. Es gibt eine Menge private und aufwändig gestaltete Projekte. Da ist es Ehrensache, daß das komplette Layout aus der eigenen Feder stammt. Wenn einer der Layouter die Früchte seiner Arbeits zwecks "Gratiswerbung" ohne Einverständnis und ohne Quellenangabe woanders wiederfindet, könnte ich seinen Ärger nachvollziehen.
      Wenn Anwälte Anlaß zum Aufmarschieren finden hat man irgendetwas falsch gemacht oder an unpassender Stelle gegen den Wind gepinkelt. Da hilft auch keine gespielte Empörung weiter. Das Leben ist hart, aber ungerecht.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      Mitdenken schadet aber nicht. Die Idee mit der Gratiswerbung ist eine recht großzügige Interpretion der freien Verwendung fremder Inhalte.
      @Walter Reinhold
      Ganz klar..das ist auch nicht meine Meinung, User die sich damit ein wenig auskennen,(Ich war z.B.in der Schaufenster-Werbung tätig)..wissen um das Urheberrecht bescheid,
      Hier geht es aber doch darum,dass in den letzten Jahren,mit steigender Tendenz,die Unbedarftheit von Privat-Leuten,(die/der 14jährige,die Hausfrau/Mann,eben völlig unerfahrene Internetbenutzer,habe Oma/Opa vergessen).sich eine Hompage gebastelt haben,(auf der ein nettes Bildchen steht(aber nun mal irgenwo unerlaubt kopiert)oder in einem Forum unterwegs sind (mit einem geklauten Avatar,.@.Obelix...hast Du ne Genehmigung für den Avatar?)...von findigen Anwälten...die nur solche Sachen suchen...mit steigender Tendenz..(ohne Auftrag vom Künstler)..reihenweise verklagen!
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Walter Reinhold schrieb:

      Wenn Anwälte Anlaß zum Aufmarschieren finden hat man irgendetwas falsch gemacht oder an unpassender Stelle gegen den Wind gepinkelt. Da hilft auch keine gespielte Empörung weiter. Das Leben ist hart, aber ungerecht.

      Das heißt doch dann,Deiner Meinung nach, Wer kein Anwalt ist,hat eigentlich im I-Netz nichts verloren,denn wer die Nadel (im Heuhaufen)sucht,der findet sie auch.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • riverside schrieb:

      wenn einer natürlich 15 neue jeans oder was weiß ich reinstellt, dasselbe modell in verschiedenen größen jeweils, dann kann man schon davon ausgehen, der ist gewerblich.
      allgemein zu priverblichen:
      manche machen das derart offensichtlich... über 500 käuferbewertungen in 1jahr sind schon recht deutlich, so daß ich da denke, die kriegen eher eins drüber, als jemand der hin und wieder aussortierten kram versucht zu verticken.
      Wie Du siehst....
      Ein weiteres Problem ist die Abgrenzung von privat und gewerblich.
      Sobald jemand regelmäßig alte Klamotten bei Ebay verhökert, ist er aus
      Sicht vieler Richter gewerblich. Mit allen sich daraus ergebenden
      Pflichten.
      Melanie K. aus Heilbronn war
      im Glauben, dass es privat sei, wenn sie die abgetragene Kleidung ihrer
      Kinder bei Ebay verkauft. Nicht so ein auf Ebay spezialisierter
      Abzock-Anwalt, der ihr eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung
      zukommen ließ. Kosten: 650 Euro. Melanie K. hielt das ganze für einen
      Irrtum, und antwortete dem Anwalt mit einem Brief. Großer Fehler. Kurze
      Zeit später kam eine einstweilige Verfügung, Frau K. wurde vom Gericht -
      ohne weitere Prüfung des Sachverhalts - "abgeurteilt". Anwalts- und
      Gerichtskosten: 3000 Euro. Anklagepunkt: Privatverkauf alter
      Kinderklamotten ohne Widerrufsbelehrung.
      Quelle: DasErste.de/Plusminus
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Liebhaberei

      Hallo,

      die Gewerblichkeit beginnt bei einem Jahresumsatz von €17.500,was darunterliegt,ist Liebhaberei.

      Liebhaberei ist weder genehmigungspflichtig noch steuerlich begünstigt dh.die Aufwandskosten trägt man selbst.

      Natürlich kann man auch bei einem Umsatz darunter ein Gewerbe anmelden,wobei Úmsatzsteuerpflichtigkeit,Buchführung etc anfallen,aber alle Kosten gegengerechnet werden können.

      Ist das Ergebnis über mehrere Jahre(generell 3-5)negativ,lehnen die Finanzbeamten die steuerliche Berücksichtigung der Kosten ab und unterstellen Liebhaberei.

      Wer sich also bei Ebay etc dem obigen Betrag "nähert",ist gut beraten,Belege zu sammeln,um im Fall der Fälle das Finanzamt auskontern zu können,da es nämlich als Maßstab die Anzahl der erhaltenen Bewertungen(PLUS ein Drittel !!)heranzieht,um ----nicht weiter überraschend----bei einem Umsatz von über €17500 anzukommen und dann Nachforderungen zu stellen bzw. ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anzustrengen.

      "Gelegenheitsverkäufe",die komplett unberücksichtigt bleiben,sind nur solche bis -----wenn ich mich recht erinnere-----€600.-/Jahr!!

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      ...die Gewerblichkeit beginnt bei einem Jahresumsatz von €17.500,was darunterliegt,ist Liebhaberei...


      Wo auch immer Sie das herhaben, das ist so grober Unfug, daß es die Sau graust.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • Eigentlich sollte man das Posting mit der genannten Grenze für Gewerblichkeit und Liebhaberei löschen, sonst glaubt das am Ende noch jemand.
      Dann wird es für den Betreffenden ggf. richtig teuer.
      Herr petergabriel wird diese Kosten ganz sicher nicht übernehmen.
    • petergabriel schrieb:

      Hallo,die Gewerblichkeit beginnt bei einem Jahresumsatz von €17.500,was darunterliegt,ist Liebhaberei.Liebhaberei ist weder genehmigungspflichtig noch steuerlich begünstigt dh.die Aufwandskosten trägt man selbst.Natürlich kann man auch bei einem Umsatz darunter ein Gewerbe anmelden,wobei Úmsatzsteuerpflichtigkeit,Buchführung etc anfallen,aber alle Kosten gegengerechnet werden können.Ist das Ergebnis über mehrere Jahre(generell 3-5)negativ,lehnen die Finanzbeamten die steuerliche Berücksichtigung der Kosten ab und unterstellen Liebhaberei.Wer sich also bei Ebay etc dem obigen Betrag "nähert",ist gut beraten,Belege zu sammeln,um im Fall der Fälle das Finanzamt auskontern zu können,da es nämlich als Maßstab die Anzahl der erhaltenen Bewertungen(PLUS ein Drittel !!)heranzieht,um ----nicht weiter überraschend----bei einem Umsatz von über €17500 anzukommen und dann Nachforderungen zu stellen bzw. ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anzustrengen."Gelegenheitsverkäufe",die komplett unberücksichtigt bleiben,sind nur solche bis -----wenn ich mich recht erinnere-----€600.-/Jahr!!petergabriel
      Wie schon von *alte_eule* u.Peter Viehrig ganz richtig bemerkt,befindest Du dich gewaltig auf dem Holzweg......es sei denn....bei einer Abmahnung,ist einer Deiner nahen Verwandten..der Richter..dann hast du (vieleicht!) Glück.Wobei Du anscheinend vom "Kleinunternehmertum"ausgehst.
      Wichtig für E-Commerce: Wann ist ein Unternehmer ein
      Unternehmer?

      1.
      § 14 BGB definiert die Eigenschaft des Unternehmers. Im E-Commerce hat die
      Unterscheidung, ob ein Geschäft von einem Verbraucher gemäß § 13 BGB oder von
      einem Unternehmer gemäß § 14 BGB zur Durchführung gelangt, durchaus
      Relevanz.Qulle:internetrecht-rostock.de/unternehmer.htm

      Quelle:internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
      -
      ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen
      innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin,
      Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)
      eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen
      Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )

      68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem
      Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher
      Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )

      es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen,
      professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch
      derjenige, der seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)

      Entgegen einer häufigen Annahme sind eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber dem Finanzamt für die Frage der Unternehmereigenschaft nicht
      von Belang, es kommt - vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen auftritt

      Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
      - gleichartige Waren
      - Neuwaren
      - mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
      - Powersellerstatus
      - eigene AGB

      Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen privatem und unternehmerischen Handeln meistens fließend. Viele eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher ist, als gedacht oder finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit oder haben einfach nur einen größeren Hausstand aufzulösen.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Wir würden in Teufels Küche kommen, wenn wir hier Postings löschen würden, nur weil sie falsch und irreleitend sind. Dafür gibt es ja die Möglichkeit zu antworten. Und einem durchschnittlich gebildeten Menschen ist doch zuzutrauen, auch die Antworten zu lesen.

      Allerdings ist die Aussage von petergabriel derart grober Unfug, dass mich auch interessieren würde, wo er das aufgeschnappt hat. Wenn ich daran denke, was für Mengen Aufkleber, Radiergummis, Sockenpaare, CDs etc. man verkaufen könnte, ohne angeblich als gewerblich zu gelten...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Einfach bookmarken:

      Der von ebay noch bekannte Ritter-Thread
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo, der Art großer Blödsinn von Petergabriel sollte gelöscht werden, frage mich woher der seine Dummheit bezieht.

      Nur das Wort Gewerblichkeit bei Google würde reichen und jeder bekommt vernünftige Infos.


      Alleine weil die Überschrift sehr markant ist wird der Thread oft gelesen, aber sicherlich nicht jeder Artikel, schon dafür sollte dem Admin Bescheid gegeben werden, über diese absolute Dummheit, die der Petergabriel da von sich gegeben hat




      Sternie
    • Sternie schrieb:

      Hallo, der Art großer Blödsinn von Petergabriel sollte gelöscht werden, frage mich woher der seine Dummheit bezieht.

      Es ist genug! Er hat begriffen, dass er da Mist verzapft hat. Da dulden wir nicht, dass jetzt auch noch im persönlichen Bereich nachgetreten wird. So etwas wird bei uns nämlich viel schneller mal editiert. Und da ich dich mittlerweile kenne, petergabriel, bitte verkneife dir eine Erwiderung auf Sternies Provokation.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.