Schadensersatz "ja", Erstattung der Anwaltskosten "nein".
Vier geklaute Bilder kosten 1.200,- EUR. Wieder mal ein Urteil, was deutlich macht, das der Bilderklau kein Kavaliersdelikt ist!
Quelle: e-recht24.de/news/onlineauktio…tz-bei-privatauktion.htmlWerden auf der Auktionsplattform eBay ohne Einwilligung des Urhebers
Bilder als Produktfotos verwendet, so ist dies ohne Frage eine
Urheberrechtsverletzung. Das OLG Braunschweig hatte zu entscheiden, wie
hoch ein entsprechender Schadensersatzanspruch in einem solchen Fall
ausfällt.
Was ist geschehen?
Der Kläger im streitgegenständlichen Verfahren war Mediengestalter,
der für die Bewerbung seiner zu verkaufenden Waren jeweils Produktfotos
anfertigte und diese anschließend im Internet veröffentlichte. Durch den
Einsatz einer bestimmten Bilder-Software wurde er darauf aufmerksam,
dass ein anderer privater eBay-Verkäufer vier seiner Fotografien – zur
Versteigerung eines Computer-Monitors - verwendete, ohne hierfür jedoch
das Einverständnis des Urhebers einzuholen.
Der Mediengestalter beschritt den Rechtsweg und verlangte vom
privaten eBay Händler Schadensersatz entsprechend der
Honorarempfehlungen der MFM in Höhe von 150.- Euro pro Bild und
zusätzlich einen Verletztenzuschlag in Höhe von 100% pro Foto.
Zusätzlich forderte der beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Abmahnung
die Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem
Streitwert von 11.200€.
Vier geklaute Bilder kosten 1.200,- EUR. Wieder mal ein Urteil, was deutlich macht, das der Bilderklau kein Kavaliersdelikt ist!